Wie schreibe ich mich ein?
Bitte besuchen Sie unsere Seite mit Informationen zu den aktuellen Verfahrensweisen des Studierendensekretariats im Hinblick auf die aktuelle Coronasituation:
www.uni-bonn.de/studium/vor-dem-studium/orientierung-beratung/studierendensekretariat/coronavirus
Schritt 1:
Für die Einschreibung (Immatrikulation) gibt es zwei unterschiedliche Wege. Wählen Sie bitte die passende Variante für sich aus:
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Zulassungsbeschränkte Studienfächer
(Bitte wählen Sie dieses Verfahren auch aus, wenn Sie sich für einen Studiengang einschreiben möchten, der aus einem zulassungsbeschränkten und einem zulassungsfreien Studienfach besteht.) -
Zulassungsfreie Studienfächer
(Bitte wählen Sie dieses Verfahren nur dann aus, wenn alle Studienfächer des von Ihnen gewählten Studienganges zulassungsfrei sind.)
Schritt 2: Einschreibefristen
Schritt 3: Einschreibeunterlagen
Schritt 4: Was passiert nach der Einschreibung?
Zulassungsbeschränkte Studienfächer
Die Einschreibung in zulassungsbeschränkte Fächer ist nur dann möglich, wenn Sie sich für diese im Vorfeld beworben und einen Zulassungsbescheid erhalten haben. Welche Fächer einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, können Sie im Studienangebot nachlesen.
- Sobald Ihnen ein Zulassungsangebot vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, dieses anzunehmen oder abzulehnen. Sollten Sie das Angebot annehmen, erhalten Sie wenig später Ihren Zulassungsbescheid. Anschließend durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation, die mit der Generierung des Antrags auf Einschreibung abschließt. Den Antrag auf Einschreibung drucken Sie danach aus, unterschreiben ihn und senden ihn innerhalb der im Zulassungsbescheid festgelegten Einschreibungsfrist zu.
- Die Einschreibung (Immatrikulation) erfolgt an der Universität Bonn derzeit schriftlich. Sollte es Ihnen aus einem wichtigen Grund nicht möglich sein, in der jeweiligen Einschreibefrist Ihre Unterlagen einzureichen, so können Sie eine Einschreibungsverlängerung im Studierendensekretariat beantragen.
- Bitte halten Sie unbedingt die Einschreibefrist für das zulassungsbeschränkte Studienfach ein, da Sie bei Versäumen der Frist den Anspruch auf den Studienplatz verlieren. Dieser wir im Nachrückverfahren an noch wartende Bewerberinnen und Bewerber weiter vergeben.
- Diese Unterlagen müssen Sie für die Einschreibung einreichen.
Zulassungsfreie Studienfächer
Bei zulassungsfreien Fächern entfällt eine vorherige Bewerbung, da es hier genügend Studienplätze gibt. Sie müssen sich lediglich registrieren, die Online-Immatrikulation durchlaufen und die Einschreibungsunterlagen innerhalb der Einschreibungsfrist einreichen.
Die Online-Immatrikulation ist verpflichtend und gewährleistet ein zügiges Einschreibungsverfahren.
Hinweise für zulassungsfreie höhere Fachsemester
Bei zulassungsfreien höheren Fachsemestern kann die Einschreibung nur erfolgen, wenn Sie bei der Einschreibung einen Studiennachweis für einen gleichnamigen staatlichen Studiengang einer anderen Hochschule vorlegen können oder eine entsprechende Anrechnungsbescheinigung des an der Universität Bonn für Sie zuständigen Prüfungsbüros einreichen.
Hinweise für Bewerber mit einer HZB aus einem Nicht-EU/EWR-Land
Eine freie Einschreibung ist für diese Gruppe nicht möglich, bitte bewerben Sie sich für Ihren Wunschstudiengang wie auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang.
1. Bitte drucken Sie nach der Online-Immatrikulation den automatisch generierten Antrag auf Einschreibung aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an das Studierendensekretariat.
2. Die Einschreibung (Immatrikulation) erfolgt an der Universität Bonn derzeit schriftlich.
3. Diese Unterlagen müssen Sie zur Einschreibung einreichen.
Einschreibfristen
In den zulassungsbeschränkten Fächern sind die Fristen unbedingt einzuhalten, da durch das Versäumen der fristgerechten Einschreibung der Anspruch auf den Studienplatz entfällt.
Unterlagen für die Einschreibung
Bitte senden Sie uns zu Ihrer Einschreibung folgende Unterlagen zu:
Zusätzliche Unterlagen werden benötigt beiHochschul- o. Fachwechsel (extern), Studienunterbrechung
Beruflich Qualifizierten
Minderjährigen Einschreibung in einen Masterstudiengang
Aufnahme einer Promotion
EU/EWR- und Ausländische Staatsbürgerschaft
Deutsche Staatsbürger mit ausländischer HZB
*Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben haben, müssen sich vor einer Bewerbung oder Einschreibung ihre ausländischen Zeugnisse anerkennen lassen. Mit der Anerkennung wird festgestellt, ob und für welche Studiengänge ein Hochschulzugang an einer deutschen Hochschule möglich ist. Wenn Sie eine bundesweit gültige Anerkennung ihrer ausländischen Zeugnisunterlagen beantragen möchten, und Ihr Wohnsitz in NRW gelegen ist oder wenn Sie einen Wohnsitz ausschließlich außerhalb Deutschlands haben und ein Studium in NRW aufnehmen möchten, wenden Sie sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/475-0. Mit einer bundesweiten Anerkennung ist es Ihnen jederzeit möglich, einen Hochschulwechsel in der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen, ohne eine nochmalige Anerkennung an einer anderen Hochschule beantragen zu müssen. Für ein Studium an einer Hochschule in NRW können Sie sich alternativ auch direkt an die Hochschule wenden, an der Sie ihr Studium aufnehmen möchten. In diesem Fall überprüft und erkennt die jeweilige Hochschule die ausländischen Zeugnisunterlagen für den Hochschulzugang an. Im Falle eines Hochschulwechsels muß die Anerkennung jedoch im Regelfall erneut beantragt werden.
Einschreibung in mehrere Studiengänge
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Nach der Einschreibung
- Nach der Einschreibung wird Ihnen per E-Mail eine Aufforderung zur Zahlung des Sozialbeitrages geschickt. Die Überweisung sollte unmittelbar erfolgen.
- Erst nach Eingang der Zahlung wird Ihnen in den darauffolgenden Tagen der Studierendenausweis zugesandt; er gilt in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gleichzeitig auch als Fahrausweis im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und im ganzen Land NRW (Semesterticket/NRW-Ticket). Der Fahrausweis kann erst ab Semesterbeginn (1. Oktober im Wintersemester, 1. April im Sommersemester) genutzt werden.
- Bei der Immatrikulation wird Ihnen eine Studiendokumentation ausgehändigt, die Informationen zum weiteren Verfahren enthält.
- Die Matrikelnummer wird bei der Einschreibung vergeben und Ihnen ebenfalls per E-Mail zugesandt. Diese bleibt während des gesamten Studiums an der Universität Bonn unverändert bestehen. Bei Anfragen, Schriftwechsel, Adressenänderung usw. sollten Sie sie unbedingt angeben.
- Studienbescheinigungen mit Matrikelnummer werden etwa zwei Wochen nach der Einschreibung und nach Zahlungseingang des Beitrages per Post an die bei der Einschreibung angegebene Kontaktanschrift übersandt.
- Mit dem Versand der Immatrikulationsunterlagen ist die Einschreibung abgeschlossen. Mit Beginn des Einschreibungssemesters ist man Studentin oder Student der Universität Bonn mit allen hieraus erwachsenden Rechten und Pflichten.
Zur Checkliste für den Studienstart