(Ab-)gesichert studieren

Versicherungen für Studierende

Bei der Einschreibung muss für alle Studierende (ausgenommen von Promovierenden und Teilnehmern des DSH-Vorbereitungskurses) der Status der Krankenversicherung vorliegen. Alle Studierende sind zusätzlich gesetzlich unfallversichert.

Krankenversicherung

Gemäß §199a SGB V besteht zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und Hochschulen eine gegenseitige Meldepflicht. Die Universität Bonn nutzt ab dem 01.12.2021 das elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV). Ab diesem Zeitpunkt können Meldungen der Krankenkassen in Papierform nicht mehr entgegengenommen werden.

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Versicherungsstatus Sie haben. Kontaktieren Sie frühzeitig die Krankenversicherung, damit diese die erforderliche Meldung an uns senden kann. Sofern Sie privat krankenversichert sind und es auch während des Studiums bleiben möchten, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl, und informieren sich dort über die Rechtsfolgen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.

Bitte geben Sie bei der Krankenversicherung unsere Absendenummer H0001178 an.

Studierende die bereits eingeschrieben sind, müssen nichts veranlassen. Nur im Falle eines Krankenversicherungswechsels benötigen wir von der neuen Krankenversicherung eine elektronische Meldung.

Versicherungsstatus

Studierende, die an staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben werden, sind versicherungspflichtig bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Semester der Ersteinschreibung.

Die Versicherungspflicht endet mit dem Semester, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Bei Personen, die über eine Vorrangversicherung (z. b. Familienversicherung, Rentner, Beschäftigte) abgesichert sind, tritt ebenfalls keine Versicherungspflicht ein.

Studierende können sich auf Antrag ohne weitere Voraussetzungen innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse möglich. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist unwiderruflich, deshalb sollte diese Entscheidung gut durchdacht sein.

Versicherungsfrei sind Beamte, Richter, Soldaten und beamtenähnliche Personen. Außerdem sind Studierende versicherungsfrei, die über das Sozialversicherungsabkommen der EU abgesichert sind. (Bei Rückfragen bezüglich des Sozialversicherungsabkommens steht Ihnen die Krankenkasse gerne zur Verfügung.)


Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Karolina Grabowska von Pexels

Krankenkassen

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Bei den hier aufgeführten Krankenkassen handelt es sich lediglich um eine kleine Auswahl. Jedem Studierenden ist die Art der Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) und die Wahl der Krankenkasse freigestellt. 

AOK

Michael Huth
Hochschulberater
Heisterbacherhofstraße 2
53111 Bonn

Tel: +49 228 511-30644
Mobil: +49 177 2822-321
michael.huth@rh.aok.de
www.aok.de/rh

Barmer

Philipp Stahl
Studierendenberater
Giergasse 2
53113 Bonn

Tel.: +49 800 333004 403-052
Mobil: +49 160 90456901
philipp.stahl@barmer.de

TK

Lukas Baumann
Hochschulberater
Clemens-August-Straße 2
53115 Bonn

Tel: +49 40 460 651 091 52
Fax: +49 800 2858589 53619
Mobil: +49 151 14534938
lukas.baumann@tk.de


Unfallversicherung

Als Student*in sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch (SBG VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass Sie an der Universität (als Student*in, Weiterbildungsstudent*in, Große/r Zweithörer*in oder Doktorand*in) eingeschrieben sind. Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Teilnehmer*innnen an Vor- und Ferienkursen oder Gasthörer*innen sind nicht gesetzlich unfallversichert.

In welchen Situationen oder Tätigkeiten bin ich als Student*in versichert?

  • während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie Teilnahme an Repetitorien der Universität oder Exkursionen
  • während des Besuchs von Universitäts- und Staatsbibliotheken
  • beim Hochschulsport
  • bei von der Hochschule organisierten Exkursionen ins Ausland
  • bei Tätigkeiten in der Studierendenselbstverwaltung
    sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen.

 rein private Tätigkeiten wie z.B.

  • Studienarbeiten zu Hause
  • private Studienfahrten
  • Repetitorien bei privaten Anbietern
  • private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z. B. Einkauf),
  • Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.

Was tun bei einem Unfall?

Nach einem Unfall senden Sie bitte das ausgefüllte Formular der Unfallanzeige an:

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität
Abteilung 1.1
Am Hof 1
53113 Bonn.

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Team Studentische Unfallanzeigen

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