Wie wählen wir unsere Studierenden aus?

NC-Werte und Zulassungsverfahren

Je nach Studienplatzangebot und Nachfrage kann es sein, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. Die Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur nach erfolgreicher Studienplatzbewerbung möglich. Ob Ihr Wunschstudiengang aktuell einer Zulassungsbeschränkung unterliegt, können Sie in unserem Studienangebot nachschauen. Unabhängig von einer Zulassungsbeschränkung nutzen Sie bitte unseren Bewerbungsguide, um sich für Ihren Wunschstudiengang zu bewerben bzw. zu registrieren.

Aktueller Hinweis

Die Quotierung im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) (80%) wird voraussichtlich zum Wintersemester 2023/24 geändert: Es soll eine weitere Unterquote Leistung (20%) eingerichtet werden, in welcher die Auswahl entsprechend der Abiturbestenquote erfolgt. Die verbliebenen Studienplätze (60%) werden nach dem bisherigen Verfahren des Auswahlverfahrens der Hochschulen vergeben, wobei die Punktierung folgendermaßen geändert werden soll:

  • Das Ergebnis der HZB mit bis zu 70 Punkten,
  • Die Wartezeit mit bis zu 30 Punkten.

Die Änderungen sind noch nicht beschlossen und stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien.

NC-Werte

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© colourbox.com

Ob ein Studienfach aktuell zulassungsbeschränkt ist und welcher Grenzwerte in vergangenen Auswahlverfahren erreicht wurden, sehen Sie im

Zulassungsverfahren

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© Daniel Epple

Die nachfolgenden drei Zulassungsverfahren gelten für alle EU/EWR-Bürger*innen und Personen, die ihnen gleichgestellt sind. Welches Verfahren für Ihr Wunschstudienfach
angewandt wird, finden Sie Studienangebot.


Örtliche Zulassungsbeschränkung (Orts-NC)

Die Studienplätze in Studienfächern, die einer örtlichen Zulassungsbeschränk (Orts-NC) unterliegen, werden in folgenden Quoten vergeben:

  • 20% der Studienplätze nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Abiturbestenquote)
  • 80% der Studienplätze durch ein Auswahlverfahren der Hochschule (AdH).

Im Rahmen des AdHs werden an der Universität Bonn nach Abzug von Vorabquoten (u.a. für ausländische Studienbewerber*innen) die Studienplätze nach dem Ergebnis der HZB sowie einer Wartezeit von insgesamt max. sieben Semestern vergeben. Hierfür werden Ranglisten gebildet, in denen ein Maximalwert von 100 Punkten erreicht werden kann (s. „Erklärung der Ranglisten im Orts-NC“). Die Fächer können die Wartezeit durch andere angemessene Auswahlkriterien ersetzen oder ergänzen (z.B. Studierfähigkeitstests, berufliche Vorqualifizierung), sofern sie dies in einer studiengangspezifischen Ordnung bestimmen. Bei Studienfächern mit örtlicher Zulassungsbeschränkung gibt es zwei unterschiedliche Bewerbungswege:

a)

Orts-NC (Uni Bonn)

Die Bewerbung erfolgt direkt über das hochschuleigene Bewerbungssystem der Universität Bonn.

b)

Orts-NC (DoSV)

Die Bewerber*innen registrieren sich zunächst auf der
Website von hochschulstart.de. Die Bewerbung selbst führen sie anschließend im Bewerbungssystem der Universität Bonn durch. Zum Bewerbungssystem gelangen die Bewerber*innen nach der Registrierung und Auswahl des Studiengangs auf hochschulstart.de automatisch. Das DoSV besteht aus mehreren Phasen, in denen insgesamt bis zu 12 Bewerbungen abgegeben und priorisiert werden müssen. In den einzelnen Phasen werden Zulassungsangebote ausgesprochen, die angenommen werden können.

ERKLÄRUNG DER RANGLISTEN IM ORTS-NC-Verfahren

Im Rahmen des Orts-NC Verfahrens werden Ranglisten in zwei unterschiedlichen Quoten gebildet. Wir zeigen Ihnen nachfolgend, wie dabei vorgegangen wird.

Bewerbungsnr. Durchschnittsnote Dienst
Bewerber*in 1 Note 1,3 Dienst
Bewerber*in 2 Note 1,3 -
Bewerber*in 3 Note 1,4 -
[...] [...] [...]
Bewerber*in 20 Note 2,1 Dienst
Bewerber*in 21 Note 2,1

Beispieltabelle: Auswahl in der Abiturbestenquote

Abiturbestenquote (20%)

Innerhalb dieser Quote (abgekürzt "Note" bei den Studienfachbeschreibungen) erfolgt die Auswahl der Bewerber*innen nach dem Ergebnis der HZB, also der Abiturdurchschnittsnote oder einem (länderspezifischen) Äquivalent. Wir nehmen an, dass es in einem fiktiven Studiengang insgesamt 100 Studienplätze gibt. Es stehen für die „Abiturbesten“ also 20 Studienplätze zur Verfügung:

  • Alle Bewerbungen werden in einer Rangliste der Abiturdurchschnittsnote nach sortiert
  • An 20. Stelle der Rangliste (also der letzte Studienplatz), kann jetzt der Auswahlgrenzwert (NC-Wert) für dieses Vergabeverfahren abgelesen werden.

Haben mehrere Bewerber*innen die gleiche Abiturdurchschnittsnote (=„Ranggleichheit“), so wird ein abgeleisteter Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ) berücksichtigt und diese Person vorrangig ausgewählt. Bei weiterhin gleichen Rangwerten entscheidet letztendlich das Los.

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) (80%)

Zur Auswahl der Bewerber*innen wird ein Punktwert (abgekürzt "Punktwert" bei den Studienfachbeschreibungen) aus dem Ergebnis HZB und der Wartezeit von insgesamt max. sieben Semestern errechnet. Die Auswahlkriterien werden
dabei wie folgt gewichtet:

  • Das Ergebnis der HZB mit bis zu 60 Punkten,
  • die Wartezeit mit bis zu 40 Punkten.

In unserem fiktiven Studiengang haben wir insgesamt 100 freie Studienplätze angenommen, 20 Studienplätze wurden in der Abiturbestenquote vergeben. Damit bleiben für das AdH 80 Studienplätze übrig.

  • Für alle Bewerber*innen wird nun nach einer bestimmten Umrechnungstabelle der individuelle Punktwert errechnet und in der Rangliste sortiert.
  • An 80. Stelle (also dem letzten Studienplatz dieser Quote) kann nun abgelesen werden, welcher Punktwert erreicht werden musste, um in diesem Vergabeverfahren einen Studienplatz zu erhalten.
Bewerbungsnr. Punktwert Dienst
Bewerber*in 1 78 -
Bewerber*in 2 67 Dienst
Bewerber*in 3 62,5 Dienst
[...] [...] [...]
Bewerber*in 80 17 Dienst
Bewerber*in 81 17 -

Beispieltabelle: Auswahl in der AdH-Quote


Bundesweite Zulassungsbeschränkung

Bundesweites Vergabeverfahren (ZV)

Die Bonner Studienfächer Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) der Stiftung für Hochschulzulassung. Im ZV gibt es drei Quoten, in denen die Bewerber*innen ausgewählt werden können, die Wartezeit wird dabei nicht mehr berücksichtigt:

30%

Abiturbestenquote

30% der Studienplätze werden – getrennt
nach Bundesländern – nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vergeben (Abiturbestenquote).

10%

Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)

10% der Studienplätze werden über die „Zusätzliche Eignungsquote“ (ZEQ) vergeben. Es werden ausschließlich notenunabhängige Auswahlkriterien angewandt, d.h. Schulnoten sind für die Auswahl in dieser Quote irrelevant. Neben fachspezifischen Eignungstests (z.B. TMS) werden zum Teil fachnahe Berufsausbildungen berücksichtigt.

60%

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

60% werden durch ein Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Hier können neben dem Ergebnis der HZB
wiederum fachspezifische Eignungstests und fachnahe Berufsausbildungen, aber auch Einzelnoten des Abiturs berücksichtigt werden.

Wie wählt die Universität Bonn aus?

Humanmedizin und Zahnmedizin

  • Auswahl der Bewerber*innen im ZEQ: 100 Pkt. TMS
  • Auswahl der Bewerber*innen im AdH: 60 Pkt. Hochschulzugangsberechtigung (HZB), 35 Pkt. TMS, 5 Pkt. fachlich anerkannte Berufsausbildung

Pharmazie

  • Auswahl der Bewerber*innen im ZEQ: 90 Pkt. PhaST, 10 Pkt. fachlich anerkannte Berufsausbildung
  • Auswahl der Bewerber*innen im AdH: 60 Pkt. Hochschulzugangsberechtigung (HZB), 35 Pkt. PhaST, 5 Pkt. fachlich anerkannte Berufsausbildung

Studieneignungstests

Wir empfehlen allen Studieninteressierten den jeweiligen Studieneignungstest zu absolvieren, um die Zulassungschancen zu erhöhen. Alle Informationen zu den Studieneignungstests finden Sie auf folgenden Websites:


Keine Zulassungsbeschränkung

Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung

Für einige Studienfächer gibt es keine Zulassungsbeschränkung, d.h. jeder Interessierte bekommt einen Studienplatz, sofern die Zugangsvoraussetzungen (bei manchen Studienfächern ist zusätzlich ein Eignungstest notwendig) erfüllt werden. Bei grundständigen Studiengängen entfällt daher eine vorherige Bewerbung. Vor der obligatorischen Einschreibung ist jedoch eine Online-Vorregistrierung erforderlich.


Kontakt

Avatar Studienberatung

Zentrale Studienberatung

+49 228 73-7080

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