Mit Erfahrung ins Studium starten

Höhere Fachsemester

Hochschulwechsler*innen, die in Ihrem bisherhigen Studiengang ihr Studium in Bonn fortsetzen wollen oder Studiengangunterbrecher*innen, die nach einer Pause ihr Studium wieder aufnehmen möchten, müssen sich um einen Studienplatz im jeweiligen höheren Fachsemester bewerben, wenn es sich um ein zulassungsbeschränktes Studienfach handelt. Dies gilt ebenfalls für Quereinsteiger*innen. Bei zulassungsfreien Studiengängen ist keine Bewerbung erforderlich.

Wichtiger Hinweis für Bewerber*innen im Verfahren aufgrund der beruflichen Qualifikation

Hochschulwechsler*innen, die sich ursprünglich über die  berufliche Bildung für das Studium qualifiziert haben, müssen zunächst die Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung beantragen. Die Fristen sind der 1. Juli für ein Wintersemester bzw. der 1. Januar für ein Sommersemester.

Wie bewerbe ich mich auf ein höheres Fachsemester?

Bei zahlreichen Studienfächern der Universität Bonn ist nicht nur das erste Fachsemester zulassungsbeschränkt, sondern auch weitere oder alle höheren Fachsemester. In diesen Fällen ist eine Bewerbung erforderlich. Bitte beachten Sie, ob es sich hierbei um einen Ortswechsel oder Quereinstieg handelt.

Die Bewerbung zum höheren Fachsemester erfolgt ausschließlich online und gilt für alle Studienbewerber*innen.

Bei zulassungsfreien Studiengängen benötigen Sie lediglich die Anrechnungsbescheinigung der jeweiligen Prüfungsbehörde. Ausnahme: Studierende, die sich für Studiengang Rechtswissenschaften ab dem 05. Fachsemester einschreiben möchten, benötigen nur eine Studienzeitbescheinigung. 

Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fächern zum Sommersemester nur eine Bewerbung für die Semester mit geraden Zahlen möglich ist, zum Wintersemester demgegenüber nur für Semester mit ungerader Zahl.

Wichtiger Hinweis!

Bitte informieren Sie sich im Voraus bei Ihrer zuständigen Fachstudienberatung darüber, welche Auswirkungen ein Hochschulwechsel auf den weiteren Studienverlauf haben kann. Gerade in den medizinischen Studiengängen kann es zur Verlängerung der Studienzeit führen.

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© Anna Nekrashevich von Pexels

01.

Zulassungsbeschränkung?

Ob ein Studienfach/-gang auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, wird für das jeweils kommende Studienjahr im August festgelegt.

Zur Übersicht der zulassungsbeschränkten Fächer

02.

Anerkennung von Studienleistungen

Um sich für ein höheres Fachsemester bewerben zu können, müssen Sie vorab Ihre bereits erbrachten Leistungen von der jeweils zuständigen Prüfungsbehörde anerkennen lassen.

Bewerber*innen für das Staatsexamen Medizin/Zahnmedizin und Pharmazie benötigen eine Anrechnungsbescheinigung des zuständigen Landesprüfungsamtes, wenn Sie zuvor im Ausland eingeschrieben waren. 

03.

Bewerbungsfristen

Für die Bewerbung gelten folgende Bewerbungsfristen:

Sommersemester:
Anfang Februar - 15. März

Wintersemester:
Anfang August - 15. September

Ortswechsel*innen und Studiengangsunterbrecher*innen müssen nur eine aktuelle Studienbescheinigung vorlegen und benötigen keine Anrechnungsbescheinigung. Quereinsteiger*innen müssen allerdings vorab zum Prüfungsamt.


Ortswechsel

Wenn Sie an einer anderen deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union studieren und den gleichen Studiengang an der Universität Bonn fortsetzen möchten, handelt es sich um einen Ortswechsel. Dies ist bei den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin in der Regel der Fall.

Bei allen anderen Studiengängen entscheidet die zuständige Prüfungsbehörde, bei der Sie die Einstufung in ein höheres Fachsemester vor der Bewerbung beantragen, ob es sich um den gleichen Studiengang handelt.

Einzureichende Unterlagen

Wenn Sie für den jetzt beantragten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, fügen Sie eine Studienzeitbescheinigung Ihrer Hochschule sowie die Anrechnungsbescheinigung der zuständigen Prüfungsbehörde der Universität Bonn (nur bei einem Bachelorstudiengang) bei. Die Studienzeitbescheinigung muss die Angabe des Studienganges und die Fachsemesterzahl beinhalten.

Nur bei Anträgen für den Studiengang Medizin (Vorklinik) oder Zahnmedizin müssen Sie zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und die absolvierten Scheine der bisherigen Hochschule hochladen. Dies gilt nur für Ortswechsler und Studiengangunterbrecher innerhalb Deutschlands.

Sollten Sie vorher an einer Hochschule in Deutschland für einen Modell- oder Reformstudiengang in Medizin eingeschrieben gewesen sein, ist eine Äquivalenzbescheinigung der bisherigen Hochschule einzureichen.

Ausnahme: Studieren Sie Medizin oder Zahnmedizin in einem Mitgliedstaat der EU, müssen Sie eine Anrechnungsbescheinigung sowie eine Studienbescheinigung einreichen. Diese muss in englischer Sprache vorliegen oder auf Deutsch übersetzt sein.


Quereinstieg

Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten und für den neuen Studiengang bereits Studienleistungen anrechnen lassen können, die mindestens einem Fachsemester entsprechen, spricht man von einem Quereinstieg. Die notwendige Einstufung in das  höhere Fachsemester beantragen Sie vor der Bewerbung bei der zuständigen Prüfungsbehörde der Universität Bonn bzw. dem zuständigen Landesprüfungsamt. 

Einzureichende Unterlagen

Wenn Sie bisher für einen anderen Studiengang in Deutschland oder an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben waren, fügen Sie die Anrechnungsbescheinigung der für Sie zuständigen Prüfungsbehörde bei!

Insofern Sie in Deutschland eingeschrieben sind, reichen Sie zusätzlich eine Studienzeitbescheinigung Ihrer Hochschule inkl. Fachsemester ein.

Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben waren, benötigen wir zusätzlich eine Studienbescheinigung. Diese muss in englischer Sprache vorliegen oder auf Deutsch übersetzt sein.

Bewerbung

Die Bewerbungsfristen für eine Zulassung in höhere Fachsemester finden Sie unter Bewerbungsfristen.


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Studienfach- und Hochschulwechsel

Überlegen Sie Ihr Studienfach oder die Hochschule zu wechseln, sind sich aber unsicher, was es alles zu beachten gibt und wie Sie vorgehen sollten? Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen zum Studienfach- und Hochschulwechsel.

Umschreibung

Wenn Sie zum nächsten Semester ein Studienfach wechseln, einen kompletten Studiengang ändern oder einen weiteren Studiengang hinzunehmen möchten. 

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