Wann muss ich mich bewerben?

Bewerbungsfristen

Für alle Studienfächer der Universität Bonn gibt es spezielle Bewerbungsfristen. Je nach Studienfach können diese variieren. Welche Bewerbungsfrist für Ihr Studienfach gilt, können Sie bei grundständigen Studienfächern (Bachelor, Staatsexamen, Theologische Abschlüsse) anhand der Zulassungsbeschränkung erkennen. Bei weiterführenden Studienfächern haben Sie zum Teil individuelle Regelungen, die Sie auf den Webseiten der Studienfächer finden. Sollten Sie aus dem Nicht-EU/EWR-Ausland kommen und deutschen Bewerber*innen nicht anderweitig gleichgestellt sein nicht zugerechnet werden, gelten in der Regel andere Fristen für Sie.

Alle weiteren Semestertermine und den Akademischen Kalender finden Sie auf dieser Webseite

Grundständige Studiengänge mit Orts-NC

Bachelor, Staatsexamen, Theologische Abschlüsse der Universität Bonn

Wintersemester

Bewerbungsfristen

  • Online-Bewerbung ab Anfang Juni bis zum 15. Juli für alle Bewerber*innen (einschließlich Altabiturient*innen)
  • Bescheidversand voraussichtlich ab Anfang August 

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfristen für das jeweilige Wintersemester werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt

Sommersemester

Bewerbungsfristen

  • Online-Bewerbung ab Anfang Dezember bis zum 15. Januar für alle Bewerber*innen (einschließlich Altabiturient*innen)
  • Bescheidversand voraussichtlich ab Anfang Februar

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfristen für das jeweilige Sommersemester werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt

Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie

Zentrales Vergabeverfahren (ZV) von hochschulstart.de

Wintersemester

Bewerbungsfristen

  • Die Bewerbungsfristen für das entsprechende Wintersemester entnehmen Sie bitte den Seiten von hochschulstart.de

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist für Studienplätze im zentralen Vergabeverfahren (ZV) wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Die Frist beträgt sechs Werktage.

Sommersemester

Bewerbungsfristen

  • Bitte beachten: Für Human- und Zahnmedizin ist eine Bewerbung an der Universität Bonn nur zum Wintersemester möglich!
  • Bewerbungsfrist für Pharmazie: 15. Januar

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist für Studienplätze im zentralen Vergabeverfahren (ZV) wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Die Frist beträgt sechs Werktage.

Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

Bachelor, Staatsexamen, Theologische Abschlüsse der Universität Bonn

Wintersemester

Einschreibungsfristen

  • Für zulassungsfreie Studienfächer ist nur eine Online-Einschreibung notwendig. Eine Bewerbung muss nicht erfolgen, da genügend Studienplätze vorhanden sind.
  • Die Online-Einschreibung startet Anfang Juni und ist bis Ende September möglich. Bitte beachten Sie, dass dies auch der letztmögliche Termin für den Posteingang des aus der Online-Einschreibung generierten Antrags auf Einschreibung inkl. der notwendigen Unterlagen ist.

Sommersemester

Einschreibungsfristen

  • Für zulassungsfreie Studienfächer ist nur eine Online-Einschreibung notwendig. Eine Bewerbung muss nicht erfolgen, da genügend Studienplätze vorhanden sind.
  • Die Online-Einschreibung startet Anfang Dezember und ist bis Ende März möglich. Bitte beachten Sie, dass dies auch der letztmögliche Termin für den Posteingang des aus der Online-Einschreibung generierten Antrags auf Einschreibung inkl. der notwendigen Unterlagen ist.

Höhere Fachsemester

Wintersemester

Bewerbungsfristen

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Sommersemester

Bewerbungsfristen

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Masterstudiengänge

Wintersemester

Bewerbungsfristen

  • Die Bewerbungsfristen für die weiterführenden Studiengänge sind nicht einheitlich geregelt. Sie finden diese in den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen der Masterstudiengänge.

Einschreibefristen

  • Die Einschreibung erfolgt nach der Zulassung durch die Fächer postalisch im Studierendensekretariat.

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Sommersemester

Bewerbungsfristen

  • Die Bewerbungsfristen für die weiterführenden Studiengänge sind nicht einheitlich geregelt. Sie finden diese in den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen der Masterstudiengänge.

Einschreibefristen

  • Die Einschreibung erfolgt nach der Zulassung durch die Fächer postalisch im Studierendensekretariat.

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Studium ohne Abitur

Für in der beruflichen Bildung Qualifizierte. Weitere Informationen  auf der Website  Studium ohne Abitur.

Wintersemester

Zugangsprüfung
  • 1. April 2022
Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung (allgemeine HZB)
  • 1. Juli 2022
Zugang auf Grund fachlicher entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachgeb. HZB)
  • 1. April 2022
Probestudium für beruflich Qualifizierte
  • 1. Juli 2022
Hochschulwechsler*innen, die sich in der beruflichen Bildung qualifziert haben
  • 1. Juli 2022
Einschreibefristen
Es gelten die Einschreibefristen der normalen Bewerbungsverfahren

Sommersemester

Zugangsprüfung
  • 1. Oktober 2021
Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung (allgemeine HZB)
  • 1. Januar 2022
Zugang auf Grund fachlicher entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachgeb. HZB)
  • 1. Oktober 2021
Probestudium für beruflich Qualifizierte
  • 1. Januar 2022
Hochschulwechsler*innen, die sich in der beruflichen Bildung qualifziert haben
  • 1. Januar 2022
Einschreibefristen
  • Es gelten die Einschreibefristen der normalen Bewerbungsverfahren

Hochschulzugangsberechtigung aus einem Nicht-EU/EWR-Land

Wintersemester

Bewerbungsfristen

  • Schriftliche postalische Bewerbung ab Anfang Juni bis zum 15. Juli für alle zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Fächer!
  • Bescheidversand ab Anfang August

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Sommersemester

Bewerbungsfristen

  • Schriftliche postalische Bewerbung ab Anfang Dezember bis zum 15. Januar für alle zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Fächer! 
  • Bescheidversand ab Anfang Februar

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.
Erstsemester wollen "Neues Wissen, lange Nächte, neue Freunde!"
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