Wann muss ich mich bewerben?

Bewerbungsfristen

Für alle Studienfächer der Universität Bonn gibt es spezielle Bewerbungsfristen. Je nach Studienfach können diese variieren. Welche Bewerbungsfrist für Ihr Studienfach gilt, können Sie bei grundständigen Studienfächern (Bachelor, Staatsexamen, Theologische Abschlüsse) anhand der Zulassungsbeschränkung erkennen. Bei weiterführenden Studienfächern haben Sie zum Teil individuelle Regelungen, die Sie auf den Webseiten der Studienfächer finden. Sollten Sie aus dem Nicht-EU/EWR-Ausland kommen und deutschen Bewerber*innen nicht anderweitig gleichgestellt sein nicht zugerechnet werden, gelten in der Regel andere Fristen für Sie.

Alle weiteren Semestertermine und den Akademischen Kalender finden Sie auf dieser Webseite

Grundständige Studiengänge mit Orts-NC

Bachelor, Staatsexamen, Theologische Abschlüsse der Universität Bonn

Wintersemester

Bewerbungsfristen

  • Online-Bewerbung ab Anfang Juni bis zum 15. Juli für alle Bewerber*innen (einschließlich Altabiturient*innen)
  • Bekanntgabe der Ergebnisse ab Anfang August im Bewerbungsportal 

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfristen für das jeweilige Wintersemester werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt

Sommersemester

Bewerbungsfristen

  • Online-Bewerbung ab Anfang Dezember bis zum 15. Januar für alle Bewerber*innen (einschließlich Altabiturient*innen)
  • Bekanntgabe der Ergebnisse ab Anfang Februar im Bewerbungsportal

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfristen für das jeweilige Sommersemester werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt

Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie

Zentrales Vergabeverfahren (ZV) von hochschulstart.de

Wintersemester

Bewerbungsfristen

  • Die Bewerbungsfristen für das entsprechende Wintersemester entnehmen Sie bitte den Seiten von hochschulstart.de

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist für Studienplätze im zentralen Vergabeverfahren (ZV) wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Die Frist beträgt sechs Werktage.

Sommersemester

Bewerbungsfristen

  • Bitte beachten: Für Human- und Zahnmedizin ist eine Bewerbung an der Universität Bonn nur zum Wintersemester möglich!
  • Bewerbungsfrist für Pharmazie: 15. Januar

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist für Studienplätze im zentralen Vergabeverfahren (ZV) wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Die Frist beträgt sechs Werktage.

Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

Bachelor, Staatsexamen, Theologische Abschlüsse der Universität Bonn

Wintersemester

Einschreibungsfristen

  • Für zulassungsfreie Studienfächer ist nur eine Online-Einschreibung notwendig. Eine Bewerbung muss nicht erfolgen, da genügend Studienplätze vorhanden sind.
  • Die Online-Einschreibung startet Anfang Juni und ist bis zum 30. September möglich. Bitte beachten Sie, dass dies auch der letztmögliche Termin für den Upload der notwendigen Dokumente ist.

Sommersemester

Einschreibungsfristen

  • Für zulassungsfreie Studienfächer ist nur eine Online-Einschreibung notwendig. Eine Bewerbung muss nicht erfolgen, da genügend Studienplätze vorhanden sind.
  • Die Online-Einschreibung startet Anfang Dezember und ist bis zum 31. März möglich. Bitte beachten Sie, dass dies auch der letztmögliche Termin für den Upload der notwendigen Dokumente ist.

Höhere Fachsemester

Wintersemester

Bewerbungsfristen

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Sommersemester

Bewerbungsfristen

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Masterstudiengänge

Wintersemester

Bewerbungsfristen

  • Die Bewerbungsfristen für die weiterführenden Studiengänge sind nicht einheitlich geregelt. Sie finden diese in den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen der Masterstudiengänge.

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Sommersemester

Bewerbungsfristen

  • Die Bewerbungsfristen für die weiterführenden Studiengänge sind nicht einheitlich geregelt. Sie finden diese in den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen der Masterstudiengänge.

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Promotionsstudiengänge

Wintersemester

Einschreibungsfristen

Einschreibungen sind ab Anfang Juni bis zum 31. März möglich.

Sommersemester

Einschreibungsfristen

Einschreibungen sind ab Anfang Dezember bis zum 30. September möglich.

Studium ohne Abitur

Für in der beruflichen Bildung Qualifizierte. Weitere Informationen  auf der Website  Studium ohne Abitur.

Wintersemester

Zugangsprüfung
  • 1. April
Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung (allgemeine HZB)
  • 1. Juli 
Zugang auf Grund fachlicher entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachgeb. HZB)
  • 1. April
Probestudium für beruflich Qualifizierte
  • 1. Juli 
Hochschulwechsler*innen, die sich in der beruflichen Bildung qualifziert haben
  • 1. Juli 
Einschreibefristen
Es gelten die Einschreibefristen der normalen Bewerbungsverfahren

Sommersemester

Zugangsprüfung
  • 1. Oktober
Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung (allgemeine HZB)
  • 1. Januar 
Zugang auf Grund fachlicher entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachgeb. HZB)
  • 1. Oktober
Probestudium für beruflich Qualifizierte
  • 1. Januar 
Hochschulwechsler*innen, die sich in der beruflichen Bildung qualifziert haben
  • 1. Januar 
Einschreibefristen
Es gelten die Einschreibefristen der normalen Bewerbungsverfahren

Hochschulzugangsberechtigung aus einem Nicht-EU/EWR-Land

Wintersemester

Bewerbungsfristen

  • Bewerbung ab Anfang Juni bis zum 15. Juli für alle zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Fächer!
  • Bekanntgabe der Ergebnisse ab Anfang August im Bewerbungsportal 

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Sommersemester

Bewerbungsfristen

  • Bewerbung ab Anfang Dezember bis zum 15. Januar für alle zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Fächer! 
  • Bekanntgabe der Ergebnisse ab Anfang Februar im Bewerbungsportal 

Einschreibefristen

  • Die Einschreibungsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Erstsemester wollen "Neues Wissen, lange Nächte, neue Freunde!"

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