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Zweitstudienbewerber*innen

Ein Zweitstudium aufnehmen bedeutet einen weiteren Studiengang nach dem erfolgreichen Abschluss eines ersten Studiums an einer deutschen Hochschule mit einer staatlichen oder akademischen Abschlussprüfung (Bachelor, Magister, Diplom) zu beginnen.

Gut zu wissen...

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zulassung zum Zweitstudium eingeschränkt. Mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen, existiert eine Sonderquote von 3% der Studienplätze. Wenn das Erststudium bis zum Bewerbungsstichtag abgeschlossen ist, wird die Bewerbung in dieser Quote berücksichtigt. 

Wenn die Bewerbung für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt (Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin),  sind die Bewerbungsfristen für die sogenannten "Altabiturienten" zu berücksichtigen.

Im Studiengang Rechtswissenschaft gilt das Studium mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung als abgeschlossen. Ein Studium der Pharmazie gilt mit dem Bestehen des zweiten Teils der pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen. 

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© Burak Kebapci von Pexels
Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Barbara Frommann

Was ist kein Zweitstudium?

Ein zusätzliches Studium zum aktuellen Studium
Studierende, die noch kein Studium abgeschlossen haben und sich zusätzlich zu ihrem bisherigen Studiengang für weitere Fächer oder Studiengänge immatrikulieren möchten (Doppelstudium) (siehe Fach- bzw. Studiengangänderung).

Besuch von Veranstaltungen als externer Student
Studierende anderer Hochschulen, die an der Universität Bonn zusätzlich Lehrveranstaltungen besuchen möchten, sind sogenannte Zweithörer und müssen einen entsprechenden Antrag ausfüllen. 


Auswahl der Zweitstudienbewerber*innen

Wer schon einmal die Möglichkeit hatte, ein Studium an einer deutschen Hochschule zu absolvieren, muss besondere Gründe glaubhaft machen, warum ein zweites Studium erforderlich ist.

Auswahlkriterium ist eine Messzahl, die aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium abgeleitet wird. Einzelheiten zu den Gründen und zum Ablauf des Verfahrens finden Sie in einem  Merkblatt, das von hochschulstart.de herausgegeben wird. Die Informationen des Merkblatts sind grundsätzlich auch für Zweitstudienbewerbungen der örtlich zulassungsbeschränkten Studienfächer gültig.

Falls Sie ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen in den Fächern Pharmazie, Medizin und Zahnmedizin aufnehmen möchten, benötigen Sie ein Gutachten der Hochschule, an der das Zweitstudium aufgenommen werden soll. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Antragstellung, dass ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen nur dann befürwortet werden kann, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeiten eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Da aber jedes Studium einen gewissen wissenschaftlichen Bezug hat, müssen sich die bisherigen Tätigkeiten nach dem Studium nachweislich im Verhältnis zu anderen Bewerber*innen mit gleicher Ausbildung besonders abheben. Wer bislang lediglich ein Bachelor-Studium abgeschlossen hat, mit dem erstmalig die Grundlage für ein wissenschaftliches Arbeiten gelegt wird, hat in der Regel ohne zusätzliche herausragende nachgewiesene wissenschaftliche Qualifikationen keine Aussicht auf Zulassung aus wissenschaftlichen Gründen.

Dieses Gutachten sollte spätestens vier Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Hochschule der ersten Wahl angefordert werden.Der Zweitstudienantrag hat nämlich einen langen Prüf- und Laufweg zu absolvieren, bis das Gutachten nach Prüfung und abschließender Zeichung durch den Rektor an Hochschulstart übersendet werden kann. Die Hochschule erstellt das Gutachten auf Grundlage der eingereichten Begründung und den zugehörigen Belegen. Bei Vorliegen mehrerer Hochschulabschlüsse kann die Zweitstudienbewerbung auf den besten Abschluss gestützt werden. 

Alle Unterlagen, auf die der Zweitstudienantrag gestützt wird, sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen. Die Hochschule muss ihr Gutachten spätestens bis zum 25. Januar für ein Sommersemester und bis zum 25. Juli für ein Wintersemester an hochschulstart.de weiterleiten. Wird das Gutachten verspätet angefordert, so dass die Universität dieses nicht mehr rechtzeitig erstellen kann, wird es bei der Entscheidung über den Zweitstudienantrag nicht berücksichtigt.

Ablauf der Bewerbung

Wenn Sie Zweitstudienbewerber sind, bewerben Sie sich für zulassungsbeschränkte Studienfächer ebenso wie Bewerber für ein Erststudium zu den entsprechenden Fristen online und reichen die zusätzlichen Bewerbungsunterlagen für das Zweitstudium fristgerecht ein.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den beschriebenen Kriterien im Rahmen der Sonderquote für das Zweitstudium (3% der Studienplätze in einem Studiengang).

Kontakt

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Poppelsdorfer Allee 49

53115 Bonn

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