Nagoya-Protokoll
Nagoya-Protokoll
Das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die faire und gerechte Verteilung der Leistungen, die sich aus ihrer Nutzung ergeben (das "ABS" -Protokoll), ist ein internationales Übereinkommen, das verpflichtende Regeln für den Zugang zu genetischen Ressourcen und damit verbundenem traditionellen Wissen und Regeln für den fairen und gerechten Ausgleich von Vorteilen aus der Nutzung definiert. Es setzt die Zugangs- und Nutzenbeteiligungspflichten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) um und ist in Deutschland gemeinsam mit der EU-Verordnung zur Durchführung des Nagoya-Protokolls zum 12.10.2014 in Kraft getreten. Seit 1.7.2016 gilt ergänzend das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der EU-Verordnung. Seit 9.5.2018 ist die Universität Bonn zudem verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben, sofern die Universität Bonn Forschungsmittel für die Nutzung von genetischen Ressourcen erhält.
Anwendungsbereich
Sie forschen an genetischen Ressourcen oder darauf bezogenem traditionellen Wissen? Erfahren Sie hier, ob Sie die Vorgaben des Nagoya-Protokolls einhalten müssen.
Wer ist betroffen?
Müssen Sie die Regelungen des Nagoya-Protokolls bei Ihrer Forschung an der genetischen Ressource und/oder darauf bezogenem traditionellen Wissens einhalten?