Mit Erasmus+ im europäischen Ausland studieren
Sie studieren oder promovieren an der Universität Bonn und möchten ins europäische Ausland? Dann können Sie mit dem Erasmus+ Programm ein Semester oder ein Jahr an einer Partnerhochschule Ihres Fachbereichs verbringen.
Das Wichtigste in Kürze
Key facts
- Im europäischen Ausland studieren oder promovieren
- An einer Partnerhochschule Ihres Fachbereichs
- Für ein oder zwei Semester
- Für einen Kurzzeitaufenthalt (ggf. in Kombination mit einem virtuellen Studium)
- Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule plus finanzielle Förderung
- Förderung von Inklusion und Diversität durch Zusatzförderung
- Förderung für „grünes“ Reisen
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- Betreuung durch die Universität Bonn und die Gasthochschule
- Einbindung in die „Erasmus community“ und Möglichkeiten für zivilgesellschaftliches Engagement
Ihre Ansprechpersonen
Jeder Fachbereich arbeitet mit unterschiedlichen Partnerhochschulen zusammen. Deshalb bewerben Sie sich bei der für Sie zuständigen Erasmus-Fachkoordination um einen Erasmus-Platz. Dort erhalten Sie nähere Informationen zu den Partnerhochschulen, den konkreten Studienmöglichkeiten und zum Ablauf der Bewerbung.
Nach der Auswahl durch Ihre Fachkoordination unterstützt Sie das Dezernat Internationales bei der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandsaufenthalts.
Wenn Sie sich für ein Praktikum im europäischen Ausland interessieren, finden Sie weitere Informationen auf der Webseite Erasmus-Praktikum.
Inklusiver, grüner und digitaler
Die neue Programmgeneration 2021–2027 im Überblick

50
Studienrichtungen
265
Partnerhochschulen
29
Europäische Länder
Partnerhochschulen
Insgesamt arbeitet die Universität Bonn mit 265 Partnerhochschulen in 29 europäischen Ländern zusammen (aktuelle Länderliste: Erasmus+ Programmländer). Ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich ist auch weiterhin möglich.
Studienmöglichkeiten
Im Erasmus-Studienprogramm schließen einzelne Fachbereiche Verträge mit Partnerhochschulen in Europa ab. Deshalb können Sie sich nur auf Plätze an Hochschulen bewerben, mit denen Ihr Fachbereich kooperiert. Eine Übersicht der Erasmus-Partnerschaften finden Sie auf der Seite Ihrer Erasmus-Fachkoordination oder im Suchportal Austauschprogramme.
Trotz Brexit kann mit vielen Partnerhochschulen im Vereinigten Königreich der Erasmus-Austausch weiterhin stattfinden. Hinweise zum Versicherungsschutz und zu Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf der Webseite Vor dem Aufenthalt.
Folgende Aufenthalte sind möglich:
- Für 1 bis 2 Semester/ Trimester (2 bis 12 Monate) im Ausland studieren
- Blended Mobility: Virtuelles Studium und Kurzzeitaufenthalt von 5 bis 30 Tagen absolvieren
- Promovierende können Kurzzeitaufenthalte von 5 bis 30 Tagen auch ohne virtuellen Anteil absolvieren; entweder als Studien-/ Forschungsaufenthalt an einer Partnerhochschule oder als Kurzzeitpraktikum an einer Hochschule oder einer anderen Einrichtung in einem Erasmus+ Programmland.
Im Suchportal finden Sie neben Informationen zu den Partnerhochschulen auch Erfahrungsberichte von Bonner Studierenden, die bereits am Erasmus+ Programm teilgenommen haben.
Mit Erasmus+ weltweit studieren
Im Erasmus+ Programm haben einige Fachbereiche auch Austauschvereinbarungen für Studien- oder Promotionsaufenthalte mit außereuropäischen Hochschulen. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Bewerbungsbedingungen finden Sie auf der Webseite „Erasmus-Studium weltweit“.
Bewerbung
Für einen Erasmus-Studienplatz bewerben Sie sich bei Ihrer Erasmus-Fachkoordination. Dort erhalten Sie Informationen zum konkreten Ablauf der Bewerbung und zu den Bewerbungsunterlagen. Auch die Bewerbungsfristen sind in jedem Fachbereich anders. In der Regel liegen sie zwischen Dezember und Februar für Aufenthalte im kommenden akademischen Jahr.
Das Wichtigste im Überblick
Voraussetzungen
- Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthalts regulär an der Universität Bonn als Studierende*r oder Doktorand*in eingeschrieben.
- Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
- Ihr Aufenthalt dauert mindestens 2, maximal 12 Monate; bei Kurzzeitmobilitäten von Promovierenden und bei blended mobility: mindestens 5, maximal 30 Tage.
- Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache.
- Bitte informieren Sie sich auf der Seite Ihrer Erasmus-Fachkoordination über zusätzliche fachspezifische Voraussetzungen.
Um sinnvoll und erfolgreich im Ausland studieren zu können, sollten Sie auch die Sprache des Gastlandes gut beherrschen, mindestens jedoch die Unterrichtssprache, die an vielen Partnerhochschulen von der Landessprache abweichen kann.
Einige Fachbereiche bzw. Partnerhochschulen verlangen für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz einen Sprachnachweis. Erkundigen Sie sich also frühzeitig! Diese Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Fachkoordination oder der Partnerhochschulen.
So oder so ist es empfehlenswert, dass Sie sich so früh wie möglich die entsprechenden Sprachkenntnisse aneignen bzw. diese vertiefen. Die Universität Bonn bietet selbst ein umfangreiches Sprachkursangebot.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Sprachliche Vorbereitung“ auf der Webseite Organisatorisches rund um den Aufenthalt im Ausland.
- Informieren Sie sich, welche Erasmus-Partnerschaften4315 in Ihrem Fachbereich bestehen.
- Schauen Sie sich auf den Webseiten der Partneruniversitäten das Studienangebot an.
- Beachten Sie die geforderten Bewerbungsunterlagen und -fristen Ihres Fachbereichs. Die Fristen für das darauffolgende akademische Jahr liegen in der Regel zwischen Dezember und Februar.
- Für Kurzzeitmobilitäten (5 bis 30 Tage) ist eine Bewerbung jederzeit, jedoch spätestens 3 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt möglich.
- Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Erasmus-Fachkoordination.
- Die Bewerbung und Auswahl für einen Erasmus-Platz erfolgt ausschließlich über Ihre Fachkoordination, nicht über das Dezernat Internationales.
Nach der Auswahl nominiert Ihre Fachkoordination Sie an der Partnerhochschule.
Nach einer Zusage
Sie haben eine Zusage Ihrer Erasmus-Fachkoordination erhalten? Dann finden Sie auf den folgenden Seiten wichtige Informationen zu Ihren weiteren Schritten, um die Förderung zu erhalten. Ebenso erfahren Sie dort, welche Dokumente und Fristen vor, während und nach Ihrem Aufenthalt zu beachten sind.
Aktuelles
Chancengerechtigkeit ermöglichen
Die Förderung von Inklusion und Vielfalt ist eine zentrales Anliegen von Erasmus. Deshalb erhalten Teilnehmende in „diversen“ Lebenssituationen (Binderung/ chron. Krankheiten, Erstakademiker*innen, arbeitende Studierende, Studierende mit Kind) eine zusätzliche Erasmus-Förderung von 250 € im Monat. Mehr dazu im Abschnitt „Förderung“. Möchten Sie wissen, was die Universität für Chancengerechtigkeit sonst noch tut?
Nachhaltigkeit stärken
Wenn Sie das Flugzeug sausen lassen, werden Sie finanziell belohnt. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt „Förderung“ ("grünes" Reisen) .Aber auch hier an der Universität gibt es viele Möglichkeiten, sich für mehr Nachhaltigkeit einzusetzen.
Förderung
Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) können Sie bis zu 12 Monate mit Erasmus+ im Ausland verbringen, im Staatsexamen 24 Monate. Durch ein Zweitstudium erhöht sich der Anspruch auf Förderung nicht.
Bisherige Erasmus-Auslandspraktika und Erasmus-Förderungen einer anderen Hochschule werden mit eingerechnet.
Das Wichtigste im Überblick
- Vermittlung des Studienplatzes an einer Partnerhochschule
- Status „Erasmus-Programmstudierende“ an der Gasthochschule: Betreuung durch die Gasthochschule sowie Erlass der Studiengebühren.
- Kostenlose Online-Sprachkurse
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts
- In der Regel ein Mobilitätszuschuss. Die europäischen Zielländer sind dabei nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in drei Ländergruppen mit unterschiedlichen Fördersätzen unterteilt.
- Zusatzförderung für „diverse“ Lebenssituationen und „grünes“ Reisen (siehe unten)
Die monatlichen Förderraten sind für alle Hochschulen in Deutschland identisch und können jedes Jahr neu festgelegt werden. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten, zu Beginn und am Ende des Auslandsaufenthalts.
1. Langzeitmobilitäten von 1 bis 2 Semestern (2 bis 12 Monate):
Für das akademische Jahr 2022/23 gilt:
Maximalförderung für einen Semesteraufenthalt: 120 Tage; für einen Jahresaufenthalt: 270 Tage.
Akademisches Jahr 2023/24:
Die monatlichen Förderraten bleiben gleich. Welcher Zeitraum pro Semester/Jahr maximal finanziell gefördert werden kann, steht aber erst im Frühsommer 2023 fest.
- Ländergruppe 1: 600 € pro Monat (20 €/ Tag)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (ab 2023/24, vorher 450 €) - Ländergruppe 2: 540 € pro Monate (18 €/ Tag)
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Ländergruppe 3: 490 € pro Monat (16,33 €/ Tag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die Schweiz ist kein Erasmus+ Programmland, fördert jedoch deutsche Austauschstudierende aus eigenen Mitteln. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Erasmus-Fachkoordination oder bei der jeweiligen Universität in der Schweiz.
2. Kurzzeitmobilitäten: 5 bis 30 Tage im Rahmen von Blended Mobility bzw. für Promovierende:
- Einheitlicher Fördersatz
70 €/ Tag, für Tag 1 bis 14 des Auslandsaufenthalts
50 €/ Tag, für Tag 15 bis 30 des Auslandsaufenthalts
Promovierende, die keine anderweitige Förderung für den Auslandsaufenthalt erhalten (z.B. über BIGS oder ein anderes strukturiertes Promotionsprogramme), können einen Reisekostenzuschuss beim Bonner Graduiertenzentrum beantragen.
Ansprechpartner: Dr. Robert Radu (E-Mail)
In folgenden Lebenssituationen besteht die Möglichkeit, eine Zusatzförderung zu erhalten:
1. Langzeitmobilitäten von 1 bis 2 Semestern (2 bis 12 Monate) – monatlich 250 €:
- Behinderung (ab GdB 20)
- Chronische Erkrankung, in derem Zuge Mehrkosten im Ausland entstehen
- Mit Kind ins Ausland
Einen zusätzlichen Zuschuss für das Auslandsstudium vergibt das Familienbüro. Hier finden Sie auch eine Leitfaden zu "Auslandstudium mit Kind". - Berufstätige Studierende/ Promovierende bei monatlichem Einkommen zwischen 451 € und 849 € netto im Rahmen einer nicht-selbständigen Beschäftigung
- Erstakademiker*innen: Studierende/ Promovierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen
Für a-c gilt außerdem: Bei monatlichen Mehrkosten von über 250 € kann bis zu 2 Monate vor Ausreise alternativ ein Individualantrag gestellt werden (auch für eine vorbereitende Reise möglich).
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Zusatzförderung.
2. Kurzzeitaufenthalten von 5 bis 30 Tagen:
Einmalig 100 € bis 150 € zzgl. Reisekostenzuschuss (zzgl. Aufschlag bei grünem Reisen).
Die Zusatzförderung ist aktuell nur für die Gruppen a-c möglich.
Wenn Sie für die Reise in Ihr Gastland auf das Flugzeug verzichten und stattdessen mit der Bahn, dem Bus, einer Fahrgemeinschaft oder auch dem Rad anreisen, erhalten Sie einen pauschalen zusätzlichen Zuschuss von 50 €. Außerdem können gegebenenfalls zusätzliche Reisetage bezuschusst werden.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt „grünes“ Reisen.
BAföG-Empfänger*innen erhalten den regulären Mobilitätszuschuss. Der Anteil des Zuschusses, der über 300 € pro Monat liegt, wird jedoch auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Selbst wenn Sie für Ihr Studium in Deutschland nicht BAföG-berechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, sich auf der Webseite BAföG des BMBF über Auslands-BAföG zu informieren.
Ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Eine Erasmus Mundus-Förderung und ein Erasmus-Zuschuss können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie ein Stipendium von einer anderen Institution (z. B. Stiftung, Deutschlandstipendium) bekommen, erhalten Sie den regulären Erasmus-Fördersatz. Bitte informieren Sie Ihren Stipendiengeber aber über den Erasmus-Zuschuss.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Mit einem Auslandsstudium ist auch die Frage verbunden, ob und in welchem Umfang Sie die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Rückkehr an der Universität Bonn für Ihr Studium anerkennen lassen können. Hierbei spielt das Learning Agreement, das Sie vor Beginn Ihres Auslandsstudiums erstellen, eine zentrale Rolle.
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt an der Universität Bonn auf der Grundlage der Prüfungsordnungen, die mit der Lissabon-Konvention über die Anerkennung übereinstimmen.
Bei Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich an das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsamt und/ oder Ihre Erasmus-Fachkoordination.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Anerkennung ist im Erasmus+ Programm von großer Bedeutung und über das Learning Agreement und Transcript of Records geregelt.
Das Learning Agreement ist das zentrale Dokument, das Sie vor dem Beginn ihres Auslandsstudiums gemeinsam mit den verantwortlichen Personen Ihres Fachbereichs in Bonn und an der Partnerhochschule erstellen. Dort tragen Sie sowohl die Kurse ein, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten, als auch die Bonner Module, die durch die Kurse an der Partnerhochschule ersetzt werden sollen.
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt können Sie unter Vorlage Ihres Learning Agreements und des Transcript of Records (Zeugnis) der Partnerhochschule die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt/ -ausschuss beantragen. Das Prüfungsamt verbucht dann die anerkannten Leistungen in Basis.
Auch Promovierende müssen ein Learning Agreement erstellen. Die Anforderungen sind jedoch flexibler, und in der Regel erfolgt keine formale Anerkennung.
Bereits bei der Auswahl der passenden Partnerhochschule sollte die Frage der möglichen Anerkennung der dort erbrachten Leistungen ein zentrales Kriterium sein.
Was ist zu tun?
- Informieren Sie sich so früh wie möglich über das Studienangebot an der Gasthochschule.
- Gleichen Sie dieses mit den Lehrveranstaltungen ab, die Sie an der Universität Bonn noch zu erbringen hätten und gern im Ausland absolvieren möchten.
- Setzen Sie sich mit Ihrer Erasmus-Fachkoordination, Ihrer Fachberatung oder dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung, um die Anrechnung zu klären.
Details zum Anerkennungsverfahren finden Sie entweder auf den Internetseiten Ihres Instituts oder auf Anfrage bei Ihrer Fachkoordination.
Kontakt
Gudrun Hille
0.003
Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn
Sprechzeiten
Bitte buchen Sie einen Termin über eCampus
- Dienstag
10.00 - 12.30 Uhr - Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr - und nach Vereinbarung
Grundlage für die Teilnahme der Universität Bonn am Erasmus-Programm ist die Erasmus Charta für die Hochschulbildung.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.