Mit gutem Plan

Organisatorisches rund um den Aufenthalt im Ausland

Ein Auslandsaufenthalt erfordert viele Planungsschritte und bringt vor allem viele Fragen mit sich. Im Folgenden möchten wir Sie auf einige Aspekte hinweisen, die Sie bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts berücksichtigen müssen.

Das müssen Sie bei der Planung beachten

Für Bachelorstudierende empfiehlt sich ein Auslandsstudienaufenthalt im 4., 5. oder auch im 6. Semester, während sich bei Masterstudierenden eher das 2. und 3. Semester eignet. Praktika im Ausland können zu jederzeit absolviert werden – vor, während und sogar nach dem Studium – hier gibt es keine zeitliche Beschränkung auf einen bestimmten Zeitpunkt.

Um die Bewerbungsfristen einhalten zu können, empfehlen wir, rund 1 bis 1,5 Jahre vor dem geplanten Auslandsaufenthalt mit der Recherche zu beginnen. Der erste Schritt stellt die Recherche auf der Webseite und die Kontaktaufnahme mit dem Dezernat Internationales dar. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Auslandsstudienberatung und lassen Sie sich in einem Erstgespräch über die vielen verschiedenen Optionen für ein Studium oder Praktikum im Ausland informieren. Oder aber Sie nehmen an einem unserer Informationswebinare teil und erhalten einen ersten Überblick über Studienprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten. 

Die Universität Bonn verfügt über zahlreiche Kooperationspartner im europäischen und außereuropäischen Ausland. Informieren Sie sich in unserem Suchportal Mobility-Online über Austauschprogramme.

Sowohl bei den Studiengebühren als auch bei den Lebenshaltungskosten im Ausland gibt es Unterschiede, sodass keine pauschale Aussage über deren Höhe getroffen werden kann. Studiengebühren werden beispielsweise häufig nicht nur von den Hochschulen selbst festgelegt, sondern hängen zudem von dem jeweiligen Land (bspw. EU-Ausland oder nicht europäisches Ausland), dem Status der Hochschule (privat oder staatlich) sowie dem entsprechenden Studiengang ab.

Die DAAD Länderinformationen bieten ausführliche Informationen zu Lebenshaltungskosten, Studiengebühren aber auch zu den verschiedenen Hochschulformen, Studienangeboten, Fragen rund ums Visa oder zur Wohnungssuche. 

Ein Ziel eines jeden Auslandsstudienaufenthalts ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen auf das Studium an der Universität Bonn. 

Informieren Sie sich vor Antritt des Auslandsaufenthalts bei Ihrem jeweiligen Fachbereich über die Vorgaben und notwendigen Dokumente zur Anerkennung (die Zuständigkeit hierfür ist nicht einheitlich geregelt, kontaktieren Sie die Studiengangsmanager*in, Erasmus-Fachkoordinator*in oder das Prüfungsamt).

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Infoseite „AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium” der HRK.

Bei der Planung eines Auslandsaufenthalts sollte auch das Thema Sicherheit berücksichtigt werden. Deswegen haben wir Ihnen im Folgenden einige Hinweise des Auswärtigen Amt zusammengestellt, damit Sie wissen, an wen Sie sich in einem Notfall wenden können.

Informationen des Auswärtigen Amt 

Ein Auslandsaufenthalt steht nicht nur für sich allein, sondern ist in vor- und nachbereitende Maßnahmen eingebunden, die der Erweiterung und der Festigung interkultureller Kompetenzen sowie einem generellen Austausch dienen. Die Universität Bonn bietet Ihnen eine ganze Reihe an Angeboten, aus denen Sie wählen können und die selbstverständlich auch Studierenden offenstehen, die zwar keinen Auslandsaufenthalt absolvieren, sich aber trotzdem gerne an unseren internationalen Aktivitäten beteiligen können.

Um sich optimal auf einen Auslandsaufenthalt vorzubereiten, sind gute Fremdsprachenkenntnisse unverzichtbar. Studierende, die keinen Auslandsaufenthalt planen, können selbstverständlich ebenfalls an unseren Angeboten teilnehmen und wichtige Schlüsselqualifikationen für das Studium sowie den späteren Berufseinstieg sammeln. 

Sprachkurse

Die Universität Bonn bietet eine Reihe kostenloser Sprachkurse für Studierende. Zu nennen sind folgende Anbieter: 

Darüber hinaus können Sie natürlich auch kostenpflichtige Sprachkurse externer Anbieter nutzen, wie bspw. das umfangreiche Angebot der VHS Bonn.

Neben reinen Sprachkursen bietet die Universität Bonn auch sogenannte Sprachtandemprogramme, die Muttersprachler*innen verschiedener Sprachen zusammenbringt.

Sprachnachweise

Wenn Sie im Ausland studieren möchten, müssen Sie ein der Regel einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Landes- bzw. Unterrichtssprache vorweisen. Es gibt eine ganze Reihe gängiger Sprachzertifikate, jedoch wird die Entscheidung, welcher Nachweis im Einzelnen erbracht werden muss, stets von der jeweiligen Partnerhochschule im Ausland getroffen. Zudem variieren der zeitliche sowie der finanzielle Aufwand, den man für die verschiedenen Sprachzertifikate erbringen muss. Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Sprachnachweise (PDF).

Stipendien für Sprachkurse im Ausland

Das PROMOS-Programm bietet Studierenden und Doktorand*innen Stipendien für Intensivsprachkurse (außer Englisch) an Hochschulen im Ausland (Osteuropäische und asiatische Sprachen sowie Portugiesisch werden bevorzugt gefördert.)

In der Stipendiendatenbank des DAAD2 finden Sie Stipendien für weitere, spezifische Sprachkurse.

Sie müssen sich auch für die Zeit eines Auslandsaufenthaltes durch die Zahlung des Sozialbeitrags regulär an der Universität Bonn zurückmelden. 

Eine Beurlaubung während des Auslandsstudienaufenthalts ist grundsätzlich möglich, aber nicht immer empfehlenswert. Bitte beachten Sie: Während der Zeit der Beurlaubung können keine Prüfungen an der Universität Bonn abgelegt werden. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen bleibt davon unberührt und erfolgt dann in der Regel im Semester nach dem Auslandsaufenthalt.

Den Antrag auf Beurlaubung reichen Sie innerhalb der Rückmeldefrist beim Studierendensekretariat ein. Sie müssen dann nur einen deutlich reduzierten Sozialbeitrag zahlen, und die Zeit des Auslandsaufenthalts wird nicht auf die Fachsemesterzahl angerechnet.

Im begründeten Ausnahmefall (wenn der Grund für die Beurlaubung erst nach der Rückmeldefrist eintritt), kann der Beurlaubungsantrag bis zum 15. November (Wintersemester) bzw. 15. Mai (Sommersemester) gestellt werden.

Wenn eine Beurlaubung für Sie nicht in Frage kommt, können bei einem Auslandsaufenthalt ab 3 Monaten die Gebühren für das Semesterticket (anteilig) zurückerstattet werden. Infos hierzu erhalten Sie beim AStA (Antragsfrist für das Wintersemester: 10.11. \ für das Sommersemester: 10.05.).

Einen Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) zu absolvieren stellt Studierende häufig vor organisatorische Herausforderungen. Das Familienbüro der Universität Bonn bietet qualifizierte Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Auslandsaufenthalten studierender (und promovierender) Eltern.

Neben organisatorischen Fragen spielen auch finanzielle Aspekte eine große Rolle. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Erasmus-Programm, sowie das Auslands-BAföG mit Kinderzuschlag.

Mit chronischer Erkrankung oder Behinderung einen Auslandsaufenthalt planen? Mit der entsprechenden Unterstützung durchaus realisierbar! Während Sie beim Dezernat Internationales grundlegende Informationen zu den verschiedenen Formen von Auslandsaufenthalten, den Partnerhochschulen sowie Hinweise zur Organisation erhalten, steht Ihnen die Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende der Universität Bonn zur Verfügung, um Ihre Bedürfnisse in die Planung miteinzubeziehen. 

Sonderfördermittel bietet bspw. das Erasmus-Programm oder der DAAD.


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Hannah Scharf

Auslandsstudienberatung

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