Nach dem Aufenthalt
Ihr Erasmus-Studium ist vorbei und Sie möchten sich einen Überblick verschaffen, was nach Ihrer Rückkehr zu tun ist? Wir unterstützen Sie dabei.
Was muss ich tun, um die 2. Rate der Erasmus-Förderung zu erhalten?
Das Wichtigste im Überblick
Für Langzeitaufenthalte von 1 bis 2 Semestern:
- Confirmation of Stay (PDF)
- Hinweise zum Ausfüllen des Erasmus+ participant report 2023/24 (PDF)
- Hinweise zum Verfassen des Erfahrungsberichts (PDF)
- Nur Studierende: Härtefallantrag bei weniger als 10 ECTS pro Semester (PDF)
Für Kurzzeitaufenthalte von 5 bis 30 Tagen/ Blended Mobilities:
- Blended Mobility Studium/ Promotion Studium: Confirmation of Stay (PDF)
- Blended Mobility Praktikum/ Promotion Praktikum: Traineeship Certificate (PDF)
Laden Sie innerhalb von vier Wochen nach Ende Ihres studienbedingten Aufenthalts das Confirmation of Stay (PDF) in Ihren Mobility-Online Account hoch. Für Kurzpraktikaaufenthalte von Promovierenden ist das Pendant das Traineeship Certificate (PDF).
Füllen Sie in diesem Zeitraum auch den Erasmus+ participant report, eine Online-Umfrage der EU aus, für die Sie eine Aufforderung per E-Mail erhalten. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise zum Ausfüllen (PDF).
Im Anschluss erhalten Sie die 2. Erasmus-Rate (30 % des Gesamtbetrags).
Schreiben Sie für zukünftige Erasmus-Studierende anhand der Hinweise zum Verfassen des Erfahrungsberichts (PDF) einen Erfahrungsbericht und laden Sie den Bericht auch in Ihren Mobility-Online Account hoch.
Dieser Schritt entfällt bei Kurzzeitaufenthalten (5 bis 30 Tage) bzw. Blended Mobilities.
Erasmus-Geförderte sollten mindestens 15 ECTS pro Semester im Transcript of Records der Gasthochschule nachweisen können (Ausnahme Promovierende bzw. Kurzaufenthalte). Bei einer Punktzahl unter 10 ECTS pro Semester gibt es die Möglichkeit, gegebenenfalls in Absprache mit der Erasmus-Fachkoordination, einen Härtefallantrag (PDF) zu stellen, um den Anspruch auf die Erasmus-Förderung nicht zu verlieren.
Das Transcript of Records der Gasthochschule sowie den Nachweis der Anerkennung der Leistungen durch die Universität Bonn (Transcript of Records aus BASIS mit den anerkannten Leistungen oder ein Anerkennungsnachweis des Prüfungsamts/ Fachbereichs) laden Sie bis zum 15. Juli (beim Aufenthalt im Wintersemester) bzw. 15. Dezember (beim Aufenthalt im Sommersemester) in Ihren Mobility-Online Account hoch. Als Letztes machen Sie ergänzende Angaben zur Anerkennung direkt in Ihrem Mobility-Online Account.
Wenn diese Unterlagen nicht eingereicht werden, wird die Erasmus-Förderung von Ihnen zurückgefordert.
Wenn Sie gemäß Learning Agreement Annex keine Anrechnung in Bonn vornehmen (z.B. viele Jura-Studierende) bzw. als Doktorand*in, müssen Sie keinen Anrechnungsnachweis hochladen und auch keine zusätzlichen Angaben machen.
Wenn Sie die geforderten Unterlagen zu den genannten Terminen nicht einreichen oder keine plausible Begründung hierzu abgeben, werden Sie von der Auszahlung der Förderung ausgeschlossen und müssen den gesamten bereits gezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen.
Gemäß den Erasmus-Bestimmungen dürfen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten.
Was ist für die Anerkennung meiner im Ausland erbrachten Studienleistungen zu beachten?
Im Learning Agreement haben Sie mit den für die Anerkennung an Ihrem Fachbereich zuständigen Personen festgelegt, wie die im Erasmus-Studium erfolgreich absolvierten Kurse für Ihr Studium in Bonn anerkannt werden (Ausnahmen wurden in einem Learning Agreement Annex festgelegt).
Die Anrechnung der im Ausland erzielten Leistungen müssen Sie selbst unter Vorlage des Transcript of Records der Gasthochschule (und gegebenenfalls des Learning Agreements) beim zuständigen Prüfungsamt (gegebenenfalls Fachkoordination) beantragen.
Weitere Details zum Anerkennungsverfahren, beispielsweis zur Notenumrechnung, finden Sie entweder auf den Internetseiten Ihres Instituts oder auf Anfrage bei Ihrer Erasmus-Fachkoordination.
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt an der Universität Bonn auf der Grundlage der Prüfungsordnungen, die mit der Lissabon-Konvention über die Anerkennung übereinstimmen.
Die Anerkennungsentscheidung ist ein Verwaltungsakt, gegen den Sie grundsätzlich auch Beschwerde einlegen können. Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie im Anerkennungsbescheid. Suchen Sie jedoch auf alle Fälle zunächst das Gespräch mit Ihrer Erasmus-Fachkoordination und/ oder dem Prüfungsamt.
Der Auslandsstudienaufenthalt sollte auch im Diploma Supplement aufgeführt werden. Den entsprechenden Vermerk im Diploma Supplement müssen Sie auch in Ihrem Prüfungsamt beantragen.
Denken Sie daran, das Transcript of Records der Gasthochschule und den Anerkennungsnachweis auch in Ihren Mobility-Online Account hochzuladen.
Wie kann ich mich im interkulturellen Austausch engagieren?
Erasmus+ möchte nicht nur Auslandsaufenthalte ermöglichen, sondern bei den Teilnehmenden am Programm auch die Verbundenheit mit dem europäischen Gedanken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern. Hierzu bieten sich Ihnen nach Ihrem Erasmus-Erlebnis in der international ausgerichteten UN-Stadt Bonn eine Reihe von Möglichkeiten:
Beim Erasmus Student Network (ESN) können Sie zum Beispiel selbst daran mitarbeiten, dass internationale Gaststudierende sich in Bonn schnell einleben.
Im Projekt Europa macht Schule bringen Sie internationale Gaststudierende mit Schulklassen zusammen und tragen dazu bei, dass Schüler*innen neue Perspektiven auf Europa gewinnen. Im Rahmen des Projekts Back to School können Sie selbst von Ihren eigenen Auslandserfahrungen berichten. In einem Video wird das Programm kurz erklärt.
Auf unserer Website zum Zertifikat für Interkulturelle Kompetenz finden Sie nicht nur eine Liste der internationalen Studierendenvereine an der Universität Bonn, sondern auch zahlreiche andere Angebote innerhalb und außerhalb der Universität. Außerdem können Sie dort erfahren, wie Sie sich extracurriculares Engagement im internationalen Bereich über das Zertifikat bescheinigen lassen können.
Kontakt
Gudrun Hille
0.003
Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn
Sprechzeiten
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- Dienstag
10.00 - 12.30 Uhr - Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr - und nach Vereinbarung
Weiterführend zum Thema
Vor dem Aufenthalt
Hier finden Sie Informationen zur organisatorischen Vorbereitung und für den Erhalt der Erasmus-Förderung.
Während des Aufenthalts
Sie sind in Ihr Auslandsstudium gestartet und möchten wissen, was Sie für die Erasmus-Förderung beachten müssen?