Über den Tellerrand

Mit Erasmus+ weltweit studieren

Mit dem europäischen Programm Erasmus+ außerhalb Europas studieren oder promovieren? Ja, dies ist in einigen Fächern möglich, denn Fachbereiche können auch mit Hochschulen weltweit Erasmus-Kooperationsprojekte eingehen.

Das Wichtigste in Kürze

Key facts

  • An einer außereuropäischen Partnerhochschule Ihres Fachbereichs studieren/ promovieren
  • Für 2 - 12 Monate (abhängig von der Partnerhochschule)
  • Finanzielle Förderung durch ein Stipendium
  • Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Beratung und Bewerbung über den*die Programmkoordinator*in des Fachbereichs
  • Vorbereitung durch die Universität Bonn und Betreuung an der Gasthochschule

Partnerhochschulen

Im Unterschied zu Erasmus+ Europa beteiligen sich an Erasmus+ weltweit nicht alle Fächer. Auch ist die Auswahl an Ländern und Partnerhochschulen geringer. Dies liegt daran, dass in Erasmus+ weltweit nur wenige, ausgewählte Projekte gefördert werden.

Länder, Partnerhochschulen und beteiligte Fachbereiche 2023–26

(offen für Studierende und Promovierende)

Physik

Programmkoordinator: Dr. Ulrich Blum (E-Mail)

(offen nur für Promovierende)

Geographisches Institut

Programmkoordinatorin: Dr. Simone Giertz (E-Mail)

Weiterführende Informationen des Fachbereichs101010

Länder, Partnerhochschulen und beteiligte Fachbereiche 2022–25

(offen nur für Promovierende)

Biologie

Programmkoordinator: Dr. Matthias Geiger (E-Mail)

Medizin

Programmkoordinator: Univ.-Prof. Dr. med. Walter Bruchhausen (E-Mail)

(offen für Studierende und Promovierende)

Wirtschaftswissenschaften

Programmkoordinatorin: Dr. Sabine Hübner-Monien (E-Mail)
Weiterführende Infos des Fachbereichs

(offen für Studierende und Promovierende)

Physik

Programmkoordinator: Dr. Ulrich Blum (E-Mail)


Förderung

Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) können Sie bis zu 12 Monate mit Erasmus+ im Ausland verbringen, im Staatsexamen 24 Monate. Durch ein Zweitstudium erhöht sich der Anspruch auf Förderung nicht.

Bisherige Erasmus-Auslandspraktika und Erasmus-Förderungen einer anderen Hochschule werden mit eingerechnet.

Häufig gestellte Fragen

  • Monatliches Stipendium
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Studienplatz an der Partnerhochschule
  • Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Für Studierende und Promovierende in "diversen" Lebenssituationen (u.a. Grad der Behinderung, Auslandsaufenthalt mit Kind) gibt es zusätzliche finanzielle Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Dezernat Internationales

Stipendium: 700 € pro Monat
Einmalige Fahrtkostenpauschale: in Abhängigkeit zur tatsächlichen Entfernung, wird über den Erasmus-Distance Calculator berechnet.

BAföG-Empfänger*innen erhalten den regulären Erasmus-Mobilitätszuschuss. Der Anteil des Mobilitätszuschusses, der über 300 € pro Monat liegt, wird jedoch auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Selbst wenn Sie für Ihr Studium in Deutschland nicht BAföG-berechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, sich auf der Website „BAföG“ des BMBF11 über Auslands-BAföG zu informieren.

Ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und eine Förderung im Rahmen von Erasmus können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Eine Erasmus Mundus-Förderung und ein Erasmus-Zuschuss können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie ein Stipendium von einer anderen Institution (z.B. Stiftung, Deutschlandstipendium) bekommen, erhalten Sie den regulären Erasmus-Fördersatz. Bitte informieren Sie Ihren Stipendiengeber aber über den Erasmus-Zuschuss.

Für Studierende und Promovierende in „diversen“ Lebenssituationen (u.a. Grad der Behinderung, Auslandsaufenthalt mit Kind) gibt es zusätzliche finanzielle Fördermöglichkeiten. Alle ausgewählten Erasmus-Studierenden, die dies in ihrer Online-Registrierung beim Dezernat Internationales angeben, erhalten weitere Informationen.

Allgemeine Hinweise finden Sie auch auf der Website der Erasmus-Nationalagentur1213 im DAAD.

Für weitere Beratung können Sie sich auch an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung13 bzw. an das Familienbüro14 wenden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der vom Erasmus Student Network (ESN) veröffentlichten Website exchangeability1516 und der Online-Plattform MappED1617, in der Hochschuleinrichtungen ihre Angebot für Studierende mit besonderen Bedürfnissen beschreiben können. 


Bewerbung

Häufig gestellte Fragen

Voraussetzungen

  • Sie studieren oder promovieren an einem Studiengang, in dem es ein Projekt in Erasmus+ weltweit gibt. Ihre Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthalts regulär an der Universität Bonn eingeschrieben.
  • Bachelor-Studierende: Sie haben bei Antritt des Aufenthalts mindestens das 1. Studienjahr abgeschlossen
  • Ihre Auslandsstudium dauert mindestens 3 und maximal 12 Monate (Ausnahme: Trimester an der Gasthochschule).
  • Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Unterrichtssprache der Partnerhochschule.
  • Weitere fachspezifische Voraussetzungen: Bitte informieren Sie sich hierzu bei dem*der Programmkoordinator*in in Ihrem Fachbereich.

Im Bachelor, Master und Promotion beträgt die maximale Aufenthaltsdauer je 12 Monate, Staatsexamen maximal 24 Monate. Durch ein Zweitstudium erhöht sich der Anspruch auf Förderung nicht. Bisherige Erasmus-Förderungen (Studium und Praktikum) einer anderen Hochschule werden mit eingerechnet.

Sie bewerben sich bei dem*der Programmkoordinator*in Ihres Fachbereichs. Diese*r legt auch die fachbereichsinternen Bewerbungstermine fest.

Nach der Auswahl durch den Fachbereich registrieren Sie sich im Portal für Austauschprogramme des Dezernat Internationales. Das Dezernat Internationales unterstützt Sie bei der organisatorischen Vorbereitung Ihres Erasmus-Aufenthalts und zahlt Ihnen das Stipendium aus.

Die Registrierung beim Dezernat Internationales ist eine Formalie für die Auszahlung der Erasmus-Förderung von der Universität Bonn und somit unabhängig von der Nominierung an der Gasthochschule, die durch Ihre Fachkoordination erfolgt. Die Auszahlung der 1. Rate der Förderung erfolgt frühestens einen Monat vor dem Beginn des Auslandsstudiums.

Online-Registrierung


Download


Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Anerkennung ist im Erasmus-Programm von großer Bedeutung, und sie ist klar geregelt. Das sogenannte Learning Agreement ist das zentrale Erasmus-Dokument, das Sie vor dem Beginn ihres Auslandsstudiums gemeinsam mit den verantwortlichen Personen Ihres Fachbereichs in Bonn und an der Partnerhochschule ausfüllen müssen. Dort tragen Sie sowohl die Kurse ein, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten, als auch die Bonner Module, die durch die Kurse an der Partnerhochschule ersetzt werden sollen.

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt können Sie unter Vorlage Ihres Learning Agreements und des Transcript of Records (Zeugnis) der Partnerhochschule die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt/ -ausschuss beantragen.

Details zum Anerkennungsverfahren finden Sie entweder auf den Internetseiten Ihres Instituts, oder fragen Sie Ihre*n Programmkoordinator*in.


Kontakt

Avatar Hille

Gudrun Hille

Dezernat Internationales, Erasmus-Studium (Outgoings)

0.003

Poppelsdorfer Allee 53

53115 Bonn

Öffnungszeiten

Bitte buchen Sie einen Termin über eCampus

  • Dienstag (in Präsenz)
    10.00 - 12.30 Uhr

  • Donnerstag (Telefon oder Zoom)
    13.30 - 16.00 Uhr

  • und nach Vereinbarung

Grundlage für die Teilnahme der Universität Bonn am Erasmus-Programm ist die Erasmus Charta für die Hochschulbildung.


DE-Finanziert-von-der-Europaeischen-Union-POS_1024x223px.png
© EU

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Wird geladen