Zulassungsfrei
- Bei Kombinationsstudiengängen (Zwei-Fach, Kernfach, Begleitfach, Lehramt) ist eventuell noch eine Bewerbung (und anschließende Zulassung) für das zweite Studienfach notwendig, um das Studium zu beginnen.
- Bei zulassungsfreien Studienfächern bekommt jeder Interessent einen Studienplatz, sofern er die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
- Eine persönliche Einschreibung ist nach der Online-Vorregistrierung obligatorisch.
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich mein Abiturzeugnis zuschicken?
Nein, das Zeugnis wird in der Regel erst bei der Einschreibung geprüft. Eine Ausnahme hiervon bilden beispielsweise Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben oder sich im Rahmen der Sonderquote für Spitzensportler bewerben möchten.
- Meine Kombinations-Studienfächer sind alle zulassungsfrei, muss ich noch etwas tun?
In der Regel nicht. Es reicht die Vor-Registrierung für ein zulassungsfreies Studienfach.
Zusatzinformationen bei ausländischem Schulabschluss
-
Zeugnis für Studium in Deutschland ausreichend?
Als Deutschen gleichgestellte ausländische Studienbewerber müssen Sie bitte klären, ob ihr im Ausland erworbenes Zeugnis auch in Deutschland zur Aufnahme des gewünschten Studiums berechtigt. Ausführliche Informationen über die Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise finden Sie unter www.anabin.kmk.org. -
Amtliche Beglaubigung des Zeugnisses
Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Zeugnisse in amtlich beglaubigter Form einreichen.
Liegen diese nicht in englischer oder französischer Sprache vor, müssen zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden. -
Deutschkenntnisse
Für die Aufnahme eines Studiums müssen Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, ausreichende Deutschkenntnisse bei der Einschreibung nachweisen.
- Für in Deutschland wohnende Bewerber, die selbst nicht Angehörige eines EU- oder EWR-Staates sind, deren Familienangehörige (Ehepartner oder Elternteil) aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind, gelten die obigen Regeln ebenso. Haben Sie keine Familienangehörige (Ehepartner oder Elternteil) aus der EU/EWR, müssen Sie das Bewerbungsverfahren für Nicht-EU/EWR-Bewerber wählen.
Zulassungsfreie Studienfächer
Deutsch-Französische Studien
Deutsch-Italienische Studien