Orts-NC (DoSV)
- Bitte informieren Sie sich vorab über das Dialogorientierte Bewerbungsverfahren und dessen Regeln!
- Die Bewerbung für einen DoSV-Studiengang verlangt jeweils eine eigene Registrierung und Anmeldung, zunächst bei hochschulstart.de und anschließend im Bewerbungssystem der Universität Bonn!
- Wir benötigen in der Regel keine schriftlichen Unterlagen von Ihnen.
- Molekulare Biomedizin: Informationen zur Zulassung und Auswahl
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich mein Abiturzeugnis zuschicken?
Nein, das Zeugnis wird in der Regel erst bei der Einschreibung geprüft. Eine Ausnahme hiervon bilden beispielsweise Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben.
- Wie wird Wartezeit angerechnet, die ich nach dem Abitur erworben habe?
Die Zeit nach dem Abitur, in der Sie an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben waren, wird Ihnen automatisch als Wartezeit angerechnet.
- Muss ich für jede Bewerbung eine Dienstbescheinigung zuschicken?
Nein, bei mehreren Bewerbungen müssen die Nachweise nur einmal zugeschickt werden.
Informationen für internationale Bewerber*innen
Zeugnis für Studium in Deutschland ausreichend?
Als Deutschen gleichgestellte ausländische Studienbewerber*innen müssen Sie bitte klären, ob ihr im Ausland erworbenes Zeugnis auch in Deutschland zur Aufnahme des gewünschten Studiums berechtigt. Ausführliche Informationen über die Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise finden Sie unter www.anabin.kmk.org.
Amtliche Beglaubigung des Zeugnisses
Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Zeugnisse in amtlich beglaubigter Form einreichen.
Liegen diese nicht in englischer oder französischer Sprache vor, müssen zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.
Deutschkenntnisse
Für die Aufnahme eines Studiums müssen Studienbewerber*innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, ausreichende Deutschkenntnisse bei der Einschreibung nachweisen.
Elternteil oder Ehepartner*in mit EU/EWR-Staatsangehörigkeit
Für in Deutschland wohnende Bewerber, die selbst nicht Angehörige eines EU- oder EWR-Staates sind, deren Familienangehörige (Ehepartner oder Elternteil)aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind, gelten die obigen Regeln ebenso. Haben Sie keine Familienangehörige (Ehepartner*in oder Elternteil) aus der EU/EWR, müssen Sie das Bewerbungsverfahren für Nicht-EU/EWR-Bewerber wählen.