PROMOS-Stipendien für selbstorganisierte Auslandsaufenthalte weltweit

Im Rahmen des Stipendienprogramms PROMOS vergibt die Universität Bonn Stipendien für bis zu 6-monatige Auslandsaufenthalte an Studierende aller Fachrichtungen.

Das Programm

Das Mobilitätsprogramm PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen) nutzt die Universität Bonn, um selbstorganisierte, studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden und Promovierenden aller Fachrichtungen mit Stipendien über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten zu unterstützen.

Gefördert werden

  • Auslandssemester und -praktika außerhalb der Erasmus+ Programmländer
  • Auslandsaufenthalte im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit weltweit
  • Sprachkurse und Fachkurse (Summer/ Winter Schools) weltweit

PROMOS 2023

Bewerbungen sind ab sofort möglich.

Bewerbungsfrist: 29. Mai 2023

Auch Bewerbung zu Vorhaben, die 2023 bereits vor Bewerbungsschluss beginnen, können berücksichtigt werden, sofern sie am 29. Mai 2023 noch nicht abgeschlossen sind.

Bitte lesen Sie unbedingt die aktualisierten Informationen auf dieser und der weiterführenden Webseite.

Bewerbung

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Voraussetzungen für die Bewerbung

Neben den Bedingungen der jeweiligen Förderlinie gelten folgende allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Zum Bewerbungszeitpunkt sowie im gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthalts an der Universität Bonn voll immatrikulierte Studierende und Promovierende*:
    • Bachelor- oder Staatsexamensstudierende ab dem 2. Fachsemester,
    • Masterstudierende ab dem 1. Fachsemester,
    • Promovierende können sich ausschließlich für die Förderlinien „Sprachkurs“ und „Fachkurs (Summer/ Winter Schools)“ bewerben. (Hinweis: Studierende der Medizin, die während ihres Studiums promovieren, gelten als Studierende und können sich somit für alle Förderungen bewerben.)
  • Gute bis sehr gute Studienleistungen
  • Mindestens Sprachkenntnisse der Arbeits-/ Unterrichtssprache auf B1-Niveau (entfällt für Förderlinie Sprachkurse)

*Studierende/ Promovierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die einen Abschluss an der Universität Bonn anstreben, können sich ausschließlich für Vorhaben außerhalb ihres Heimatlandes bewerben. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der*die Studierende/ Promovierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.

Rahmenbedingungen für Ihren Aufenthalt im Ausland

Ausschlaggebend für die Bewerbung ist die reine Vorhabensdauer, also der offizielle Zeitraum Ihres Auslandvorhabens ohne An- und Abreise sowie ohne private Verlängerungen.

Das Vorhaben

  • muss zwischen dem 01. Januar und 31. Dezember eines Kalenderjahres beginnen,
  • muss die jeweilige Mindest-Vorhabensdauer der Förderlinie, für die Sie sich bewerben, erfüllen,
  • darf maximal 6 Monate dauern, mit folgenden Ausnahmen:
    • Förderlinie Fachkurse: maximal 6 Wochen
    • Förderlinie Abschlussarbeiten Bachelor: maximal 3 Monate

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung grundsätzlich maximal bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres möglich ist. Bei Auslandsvorhaben über diesen Stichtag hinaus ist eine anteilige Förderung bis einschließlich 28. Februar möglich, solange die Vorgaben (insbesondere zur Dauer) für die jeweilige Förderlinie eingehalten werden.

Pro Studienabschnitt können bis zu sechs Monate gefördert werden (so verbleiben bei Förderung eines Praktikums über drei Monate beispielsweise noch drei Monate für das Anfertigen einer Abschlussarbeit). In einem neuen Studienabschnitt, zum Beispiel im Master, können Sie erneut bis zu sechs Monate gefördert werden. Sprach- und Fachkurse werden nicht auf die Gesamtförderdauer angerechnet.

Bewerbungsfristen

Das PROMOS-Programm ist an das Kalenderjahr statt an Semesterzeiten gebunden. Es gibt üblicherweise zwei Auswahlrunden pro Jahr:

  • Für Vorhaben, die in der ersten Jahreshälfte beginnen (Januar bis Juni), muss die Bewerbung zur ersten Frist (in der Regel im Januar) erfolgen.
  • Für Vorhaben in der zweiten Jahreshälfte (ab Juli) gibt es eine zweite Bewerbungsfrist (meist im Juni).

Bewerbungsfrist 2023

Abweichend gibt es 2023 nur eine Auswahlrunde! 
Bewerbungsfrist: 29. Mai 2023 

Berücksichtigt werden Bewerbungen zu Vorhaben mit Beginn im Kalenderjahr 2023, die zu Fristende noch nicht abgeschlossen sind oder erst danach beginnen.

Bewerbungsfristen 2024

  • Vorhaben, die zwischen dem 01. Januar und 30. Juni 2024 beginnen: voraussichtlich Anfang Januar 2024
  • Vorhaben, die zwischen dem 01. Juli und 31. Dezember 2024 beginnen: voraussichtlich Anfang Juni 2024

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über unser Bewerbungsportal Mobility-Online. Ausführliche Informationen sowie die Formulare für die Online-Bewerbung finden Sie auf der Seite Bewerbung und Formulare.


Förderung und Leistung

Welche Vorhaben werden gefördert?

Gefördert werden:

  • Selbstorganisierter Studienaufenthalt außerhalb der Erasmus+ Programmländer
  • Vorhabensdauer: mindestens 3 Monate, maximal 6 Monate

Besonderheit:

Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Instituts-Austauschprogramms, sofern es sich nicht um einen Austausch im Rahmen von Erasmus+, Erasmus weltweit oder SEMP (Swiss European Mobility Programm) handelt, können auch bei einer Vorhabensdauer von bis zu 12 Monaten gefördert werden. Hinweis: Es greifen jedoch gesonderte Förderleistungen analog zum Global Exchange Program (2023: einmaliger Zuschuss in Höhe von eineinhalb Monatsraten; unabhängig von der tatsächlichen Vorhabensdauer).

Nicht gefördert werden:

  • Selbstorganisierte Studienaufenthalte mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten: Bitte bewerben Sie sich für ein Jahresstipendium beim DAAD.
  • Austauschaufenthalte über das Global Exchange Program: Sie erhalten, sofern Sie kein anderweitiges Stipendium für den Auslandsaufenthalt beziehen, automatisch einen einmaligen Zuschuss. Dieser Zuschuss wird zwar aus PROMOS-Mitteln gezahlt, es ist jedoch keine separate Bewerbung erforderlich. (Ausnahme: Studierende, die am Washington Semester Program der American University teilnehmen).
  • Austauschaufenthalte im Rahmen von Erasmus+, Erasmus weltweit oder SEMP (Swiss European Mobility Program).

Gefördert werden:

  • Praktika außerhalb der Erasmus+ Programmländer
  • Vorzugsweise Pflichtpraktika
  • Freiwillige Praktika, welche vom Fachbereich als fachlich sinnvoll befürwortet werden
  • Auslandsaufenthalte im Rahmen des praktische Jahres (PJ) von Medizinstudierenden
  • Vorhabensdauer: mindestens 6 Wochen (42 Tage), maximal 6 Monate; die maximale Förderdauer beträgt jedoch 3 Monate

Besonderheit:

Bewerben können sich auch Studierende, die sich zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums befinden. Voraussetzung: Nachweis über die Bewerbung zum Master oder Vorabbescheinigung über die Zulassung zum Master-Studiengang.

Nicht gefördert werden:

  • Praktika, für die Sie eine Praktikumsvergütung in Höhe der monatlichen Stipendienrate oder darüber hinaus erhalten
  • Praktika im Rahmen von Erasmus+, Erasmus weltweit oder SEMP (Swiss European Mobility Program)
  • Praktika, für die andere spezifische Förderprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, dürfen nicht durch PROMOS gefördert werden. Die komplette Liste der Programme finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD mit der Vorauswahl „Praktikum“ unter „Vorhaben“. Hier ein Überblick über die häufigsten DAAD-Praktikumsförderprogramme: 
    • IAESTE-Fachpraktika
    • Carlo-Schmid-Programm für Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen
    • RISE Weltweit für Studierende der Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Geowissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Informatik, Medizin, Pharmazie oder verwandter Disziplinen
    • Schulpraktika im Ausland für Lehramtsstudierende
    • Praktika bei Organisationen/ Institutionen, für die der DAAD das Förderprogramm Kurzzeitpraktika im Ausland anbietet, z.B. deutsche Auslandsvertretungen, völkerrechtlich anerkannte internationale Organisationen, deutsche Schulen im Ausland (nicht DSD, nicht FIT), Goethe Institute, deutsche Archäologische Institute, Institute der Max Weber Stiftung und weitere ausgewählte Institutionen der deutschen auswärtigen Kulturpolitik

Gefördert werden:

  • Begründeter Auslandsaufenthalt, um Teile Ihrer Bachelor-, Master- oder Staatsexamens-Abschlussarbeit vorbereiten bzw. schreiben zu können. 
  • Vorhabensdauer: mindestens 1 Monat; Bachelor-Studierende: maximal 3 Monate, Master-/ Staatsexamens-Studierende: maximal 6 Monate

Gegebenenfalls gefördert werden:

Aufenthalte an einer Erasmus+ Partnerhochschule Ihres Fachbereichs, falls keine Förderung über Erasmus+ Studium möglich ist. Dies ist mit dem Fachbereich vorab zu klären und eine entsprechende Bestätigung der Bewerbung beizulegen.

Nicht gefördert werden:

  • Laborpraktika in Europa. Bitte bewerben Sie sich für eine Förderung im Rahmen des Programms Erasmus+ Praktikum.
  • Aufenthalte, die den Besuch von regulären Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule beinhalten. Bitte bewerben Sie sich für eine Förderung über die Förderlinie Studium.
  • Vorhaben, für die Sie eine Vergütung in Höhe der monatlichen Stipendienrate oder darüber hinaus erhalten

Diese Förderlinie ist offen für Studierende ab dem 1. Fachsemester und Promovierende.

Gefördert werden:

  • Intensivsprachkurse an staatlichen Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland
  • Konkreter Bezug zu Studien- oder Promotionsvorhaben
  • Vorrangig werden asiatische und osteuropäische Sprachen sowie Portugiesisch gefördert
  • Umfang: mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche
  • Vorhabensdauer: mindestens 3 Wochen, maximal 6 Monate

Nicht gefördert werden:

  • Englisch-Sprachkurse
  • Sprachkurse, die auf einen Erasmus+ Studienaufenthalt vorbereiten sollen. Im Rahmen einer Erasmus+ Mobilität besteht in der Regel die Möglichkeit an einem Online-Sprachkurs teilnehmen zu können.

Diese Förderlinie ist offen für Studierende ab dem 1. Fachsemester und Promovierende.

Gefördert werden:

  • Fachkurse wie beispielsweise Summer oder Winter Schools, das heißt akademische Intensivprogramme an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen weltweit
  • Für die Teilnahme an dem Fachkurs erhalten Sie idealerweise Credits
  • Vorhabensdauer (Kursdauer vor Ort): mindestens 12 Tage bis maximal 6 Wochen

Aktuelle Ausschreibungen von Fachkursen, zum Beispiel von Partneruniversitäten der Universität Bonn, finden Sie auf der Seite Sprachkurse und Kurprogramme im Ausland.

Aufklapp-Text

  • Aufenthalte, die die minimale Vorhabensdauer unterschreiten bzw. die maximale Vorhabensdauer überschreiten (siehe jeweilige Förderlinie)
  • Vorhaben, für die Sie eine Vergütung in Höhe der monatlichen Stipendienrate oder darüber hinaus erhalten
  • Studium und Praktikum in Erasmus+ Programmländern
  • Auslandsaufenthalte in Ländern/ Regionen, für die es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt. Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung über die Situation in Ihrem Zielland.
  • Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Aufenthalte im Heimatland. Als Heimatland gilt laut DAAD das Land, in welchem sich der*die Studierende/ Promovierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
  • Sonstige Aufenthalte, die durch DAAD-Programme gefördert werden können. Dies gilt auch, wenn Sie sich auf ein DAAD-Stipendium beworben und eine Absage erhalten haben.

Aktuelle Einschränkungen:

  • Der DAAD hat die Möglichkeit für Bewerbungen von Studierenden sowie Wissenschaftler*innen aus Deutschland nach Russland und Belarus ausgesetzt.
  • Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage sind Bewerbungen für DAAD-Stipendien in der Ukraine derzeit nicht möglich.

Stipendienleistungen

Je nach Förderlinie werden ein einmaliges „Teilstipendium Mobilität“ als Reisekostenpauschale, ein monatliches „Teilstipendium Aufenthalt“ und/ oder Zuschüsse zu den Kursgebühren vergeben — bitte beachten Sie hierzu die nachfolgende Auflistung der Stipendienleistungen, die nach Förderlinien unterteilt ist. Die Höhe der jeweiligen Teilstipendien ist vom Zielland abhängig. Die jeweiligen Fördersätze können Sie dem PDF PROMOS-Fördersätze entnehmen.

Sofern in der Förderlinie ein Teilstipendium „Aufenthalt“ vergeben wird, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage von 30 Tagen, die für einen vollen Monat angesetzt werden. Für die Förderungszeit über die Mindestförderdauer hinaus wird 2023 ab Tag 14 eine halbe Monatsrate ausgezahlt, ab Tag 28 eine ganze Rate. Reine An- und Abreisetage werden nicht berücksichtigt. Maximal können je nach Förderlinie sechs Monatsraten vergeben werden.

Das PROMOS-Auswahlgremium behält sich vor, Anpassungen bei besonderer Mittel- und Bewerberlage vorzunehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein PROMOS-Stipendium.

  • Einmaliges „Teilstipendium Mobilität“ als Reisekostenpauschale
  • Monatliches „Teilstipendium Aufenthalt“

Die Höhe der jeweiligen Teilstipendien ist vom Zielland abhängig. Die jeweiligen Fördersätze können Sie dem PDF PROMOS-Fördersätze entnehmen. Ein Zuschuss zu den Studiengebühren kann 2023 aus PROMOS-Mitteln nicht vergeben werden.

Besonderheiten:

  • Studierende, die sich mit einem Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Instituts-Austauschprogrammes bewerben, erhalten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von eineinhalb Förderraten (siehe PROMOS-Fördersätze, Teilstipendium Aufenthalt), unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Aufenthalts. Die Höhe der Förderraten ist länderabhängig. Das „Teilstipendium Mobilität“ entfällt.
  • Für Studienaufenthalte in Australien und Neuseeland kann gegebenenfalls zusätzlich ein Down Under-Zuschuss zu den Studiengebühren beantragt werden.
  • Einmaliges „Teilstipendium Mobilität“ als Reisekostenpauschale
  • Monatliches „Teilstipendium Aufenthalt“, maximale Förderdauer: 3 Monate
  • Die Höhe der jeweiligen Teilstipendien ist vom Zielland abhängig. Die jeweiligen Fördersätze können Sie der PDF PROMOS-Fördersätze entnehmen.

Achtung: Ab 2023 erhalten Sie keine Förderung, wenn Sie eine Praktikumsvergütung in Höhe der monatlichen Stipendienrate oder darüber hinaus erhalten.

  • Einmaliges „Teilstipendium Mobilität“ als Reisekostenpauschale
  • Monatliches „Teilstipendium Aufenthalt“; Bachelor-Studierende: maximale Förderdauer: 3 Monate
  • Die Höhe der jeweiligen Teilstipendien ist vom Zielland abhängig. Die jeweiligen Fördersätze können Sie der PDF PROMOS-Fördersätze entnehmen.
  • Einmaliges „Teilstipendium Mobilität“ als Reisekostenpauschale
  • Kein monatliches „Teilstipendium Aufenthalt“
  • Kursgebührenzuschuss von bis zu 500 €

Die Höhe der jeweiligen Teilstipendien ist vom Zielland abhängig. Die jeweiligen Fördersätze können Sie der PDF PROMOS-Fördersätze entnehmen.

Aufklapp-Text

Studierende und Promovierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können im Rahmen des PROMOS-Stipendiums zusätzliche Beihilfe für nachgewiesene Mehrausgaben beantragen. Zur Bemessung der Mehrausgaben (beispielsweise für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.

Als Beihilfe können maximal 10.000 € für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inklusive Ausgaben für eine Begleitperson) gewährt werden.

Für die Übernahme dieser Mehrausgaben in einem Projekt ist pro Person und pro Mobilitätsmaßnahme ein Beihilfeantrag zu stellen. Dieser Antrag bedarf einer längeren Vorlaufzeit.

Bitte kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist.

Mit PROMOS kombinierbar:

  • BAföG und Auslands-BAföG
  • Deutschlandstipendium
  • Stipendien privater Stiftungen
  • Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln, sofern diese nicht zum Zweck des Auslandsaufenthalts dienen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Stipendiengeber, ob er den Auslandsaufenthalt fördert und inwiefern das Stipendium kombinierbar ist mit einer PROMOS-Förderung. Bei der PROMOS-Bewerbung müssen Sie nachweisen, dass Ihr Stipendiengeber das Auslandsvorhaben nicht fördert.

Nicht mit PROMOS kombinierbar:

  • Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln, die zum Zweck des Auslandsaufenthalts dienen
  • Stipendien aus anderen DAAD-Programmen
  • Förderungen aus dem Erasmus+ Programm

Kurzerklärt: Das PROMOS-Stipendienprogramm

In diesem Vortrag geben wir Einblick in alles Wichtige rund um das PROMOS-Stipendienprogramm und wie Sie sich im Kalenderjahr 2023 bewerben können. (Der Vortrag wurde im Dezember 2022 gehalten und aufgezeichnet.)

Infoveranstaltung: Das PROMOS-Stipendienprogramm an der Universität Bonn (Quelle: Universität Bonn)

Aktuelles

Signal Sprechstunde

Kurzberatung zu den PROMOS-Stipendien über Signal: jeden Dienstag, von 13.30 bis 15.30 Uhr

PROMOS 2023

Bewerbungen sind ab sofort möglich.

Bewerbungsfrist: 29. Mai 2023

Auch Bewerbung zu Vorhaben, die 2023 bereits vor Bewerbungsschluss beginnen, können berücksichtigt werden, sofern sie am 29. Mai 2023 noch nicht abgeschlossen sind.

Signal Sprechstunde

Kurzberatung zu den PROMOS-Stipendien über Signal: jeden Dienstag, von 13.30 bis 15.30 Uhr

Infoveranstaltung

Am 14. Dezember 2022 findet von 16.30 bis 18.00 Uhr eine Infoveranstaltung zu PROMOS 2023 via Zoom statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

PROMOS 2023

Nähere Informationen zur Ausschreibung und zu den Bewerbungsfristen 2023 werden voraussichtlich ab Anfang Januar an dieser Stelle bekannt gegeben.

Kontakt

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PROMOS-Stipendien

Sprechzeiten

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  • Dienstag (in Präsenz)
    10.00 - 12.30 Uhr

  • Donnerstag (Zoom oder Telefon)
    13.30 - 16.00 Uhr

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Die PROMOS-Stipendiengelder erhält die Universität Bonn vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Der DAAD gibt den Hochschulen damit auch Bedingungen der Stipendienvergabe vor.

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