Global Exchange Program

Mit dem Global Exchange Program können Sie studiengebührenfrei für ein bis zwei Semester an einer Partnerhochschule der Universität Bonn im Vereinigten Königreich oder außerhalb Europas studieren. Die Bewerbung für dieses Austauschprogramm ist für Studierende aller Fachrichtungen ab dem 2. Bachelorsemester möglich.

Das Wichtigste in Kürze

Bewerbungen 

Bewerbungen für Aufenthalte im Kalenderjahr 2027 in Australien sind noch bis zum 25. Mai 2026 möglich, die Verfahren für das Akademische Jahr 2027/28 öffnen im Herbst!


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Zielländer

Nordamerika: Kanada, USA
Afrika: Ghana
Asien: China/ Hongkong, Israel, Japan, Singapur, Südkorea, Taiwan
Lateinamerika: Brasilien, Chile, Mexiko
Australien
Vereinigtes Königreich: 
Schottland

In unserem Suchportal für Austauschprogramme finden Sie alle aktuellen Partnerhochschulen (Änderungen vorbehalten).   

Bewerbung

In einem ersten Schritt bewerben Sie sich beim Dezernat Internationales der Universität Bonn um einen Austauschplatz. Im Falle einer Zusage durch das Dezernat Internationales bewerben Sie sich in einem zweiten Schritt noch einmal direkt bei der ausgewählten Gastuniversität.

Das Dezernat Internationales ist für die Administration des Global Exchange Programs zuständig und unterstützt Sie bei der Bewerbung an der Partnerhochschule sowie der weiteren organisatorischen Vorbereitung Ihres Aufenthalts.

Voraussetzungen für die Bewerbung

  • Zum Bewerbungszeitpunkt sowie im gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthalts an der Universität Bonn voll immatrikulierte Studierende: Bachelor- oder Staatsexamensstudierende ab dem 2. Fachsemester, Masterstudierende ab dem 1. Fachsemester
  • Gute bis sehr gute Studienleistungen
  • Erfüllung der Bewerbungsanforderungen der ausgewählten Gastuniversität(en) und
  • den jeweiligen Mindestanforderungen entsprechende Sprachkenntnisse

Anforderungen der Gastuniversität

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung selbstständig zu den individuellen Bewerbungsanforderungen der Gastuniversität(en), insbesondere Studienangebot, Notendurchschnitt und Sprachnachweis.

Individuelle Zulassungsvoraussetzungen, Studienmöglichkeiten und weitere Informationen der einzelnen Partnerhochschulen finden Sie in unserem Suchportal für Austauschprogramme.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen sind nach Ländergruppen aufgeteilt. Für jede Ländergruppe gibt es eine Bewerbungsfrist pro akademischem Jahr. Sie können sich je Bewerbungsfrist für maximal 3 Partnerhochschulen der jeweiligen Ländergruppe bewerben. Der Studienbeginn ist dann jeweils im darauffolgenden akademischen Jahr.

Bewerbungen für das akademische Jahr 2026/27 (bzw. Australien im Kalenderjahr 2027) sind bis zu den folgenden Fristen möglich:

Nordamerika, Afrika und Vereinigtes Königreich: 12. November 2025
Asien (außer Israel): 23. November 2025
Lateinamerika und Israel: 15. Februar 2026
Australien: 25. Mai 2026

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung im Global Exchange Program erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

In der ersten Stufe bewerben Sie sich um die Nominierung an einer von maximal drei Partnerhochschulen Ihrer Wahl innerhalb einer Ländergruppe. Im Fall einer Zusage müssen Sie sich in einer zweiten Stufe an der Gastuniversität bewerben, für die Sie im Auswahlverfahren nominiert wurden. Das Dezernat Internationales unterstützt Sie dabei.

Ausführliche Informationen sowie die Formulare für die Online-Bewerbung finden Sie auf der Seite Bewerbung.

fachspezifische Einschränkungen

Für eine Bewerbung im Global Exchange Program müssen Sie zunächst die hochschulspezifischen Voraussetzungen der einzelnen Partneruniversitäten prüfen, zu denen unter anderem auch das Fächerangebot zählt. Das bedeutet konkret, dass Sie:

    1. mithilfe der Webseite der Partnerhochschule(n) sicherstellen, dass Ihr oder ein (eng) verwandter Studiengang vor Ort grundsätzlich zur Verfügung steht, und anschließend
    2. im Suchportal der Universität Bonn recherchieren, ob es für diesen eine Einschränkung gibt oder der Fachbereich für Austauschstudierende gegebenenfalls komplett geschlossen ist.

    Darüber hinaus sind einige Studiengebiete so großräumig nicht verfügbar, dass an dieser Stelle erste Hinweise bezüglich der zur Wahl stehenden Partneruniversitäten aufgeführt sind (Änderungen vorbehalten).

    Ein Austauschstudium der Rechtswissenschaften in den USA und Kanada ist im Rahmen des Global Exchange Programs aktuell nicht möglich. Für alle anderen Länder muss wie oben beschrieben recherchiert werden.

    Bei Interesse an einem Auslandsaufenthalt im Rahmen des Global Exchange Programs empfehlen wir Studierenden der Rechtswissenschaften grundsätzlich, zunächst mit dem Fachbereich Rücksprache zu halten und sich dann zur weiteren Klärung an das International Office zu wenden.

    Ein Austauschstudium der Zahn- und Humanmedizin ist im Rahmen des Global Exchange Programs aktuell nur vereinzelt möglich (vor allem in Lateinamerika und Australien). Bitte informieren Sie sich wie oben beschrieben zu den Zulassungsbedingungen.

    An vielen Gasthochschulen ist die Informatik stark eingeschränkt oder gar nicht für Austauschstudierende geöffnet. Prüfen Sie daher umso genauer, ob ein ausreichendes Fachangebot für Sie zur Verfügung steht und worauf Sie gegebenenfalls ausweichen können, wenn eine Zulassung zu den Wunschkursen nicht erfolgen kann.   

    Aufklapp-Text

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    An vielen Gasthochschulen ist die Psychologie stark eingeschränkt oder gar nicht für Austauschstudierende geöffnet. Prüfen Sie daher umso genauer, ob ein ausreichendes Fachangebot für Sie zur Verfügung steht und worauf Sie gegebenenfalls ausweichen können, wenn eine Zulassung zu den Wunschkursen nicht erfolgen kann.   

    Sonderprogramme

    Für das Teaching Assistantship bewerben Sie sich regulär über das Global Exchange Program.

    Hier unterstützen Sie die Lehrkräfte am Department of German Studies. Bewerben können sich alle Studierenden der Universität Bonn (ein Studium der Germanistik, Deutsch als Fremdsprache oder ein Deutsch-Lehramtsstudium ist keine Voraussetzung).

    An der American University ist ausschließlich die Teilnahme am Washington Semester Program möglich. Es handelt sich um ein kostenpflichtiges, kombiniertes Studien- und Praktikums-Programm. Wenn Sie für dieses Sonderprogramm durch die Universität Bonn nominiert werden, erhalten Sie einen Studiengebührenrabatt, aber keinen kompletten Erlass der Studiengebühren.

    Nähere Informationen, auch zum Bewerbungsverfahren und -fristen, entnehmen Sie bitte den Hochschuldetails im Suchportal.


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    Besonderheiten

    Engagement als Botschafter*in der Universität Bonn

    Das Global Exchange Program basiert auf einem wechselseitigen Austausch zwischen Studierenden der Universität Bonn und deren Partnerhochschulen unter gegenseitigem Erlass der Studiengebühren. Für den Fortbestand der Partnerschaft ist es daher wichtig, dass Sie während Ihres Aufenthalts durch aktives Engagement an der Gastuniversität für ein Austauschstudium an der Universität Bonn werben. So sorgen Sie dafür, dass auch nachfolgende Kommiliton*innen an der Partnerhochschule studieren können.

    Auf die Rolle als Botschafter*in bereitet Sie das Dezernat Internationales im Falle einer Zusage unter anderem mit einem Training vor Ihrer Abreise vor.

    Förderung

    Die Förderung im Rahmen des Global Exchange Programs umfasst den Erlass der allgemeinen Studiengebühren ("tuition") an der Gastuniversität sowie einen einmaligen finanziellen Zuschuss, sofern Sie kein anderweitiges Stipendium für den Auslandsaufenthalt erhalten. Dieser Zuschuss wird aus PROMOS-Mitteln gezahlt. Es ist keine separate PROMOS-Bewerbung erforderlich (Ausnahme: Studierende, die am Washington Semester Program der American University teilnehmen). 

    Bitte beachten Sie, dass die Partneruniversitäten zwar die allgemeinen Studiengebühren („tuition“) und damit den Großteil der Studienkosten erlassen, darüber hinaus aber je nach Partnerhochschule Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben werden können (z.B. Verwaltungsgebühren, Sozialbeiträge, Labor- oder Materialkosten o.ä.). Sofern uns diese vorab bekannt sind, werden die Gebühren in der Regel im Suchportal in den Lebenshaltungskosten inkludiert.

    Die Höhe der Förderung variiert je nach Gastland und beträgt eine einmalige Rate (Teilstipendium Aufenthalt) für das Wintersemester 2025/26. Die Raten für das Sommersemester 2026 werden erst im späten Sommer 2025 bekannt gegeben. 

    Den genauen Betrag der Förderung entnehmen Sie dem vom DAAD zur Verfügung gestellten Dokument in der Spalte „Teilstipendium Aufenthalt“.

    Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Gesamtkosten des Auslandsaufenthaltes zu informieren.

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    Aktuelles

    Signal Sprechstunde

    Kurzberatung zum Global Exchange Program über Signal: jeden Montag, von 09:00 bis 11:00 Uhr

    Bewerbungen 2026/27

    Bewerbungen für Aufenthalte im Kalenderjahr 2027 in Australien sind noch bis zum 25. Mai 2026 möglich, die Verfahren für das Akademische Jahr 2027/28 öffnen im Herbst!

    Erfahrungsberichte

    Ehemalige Outgoings, darunter auch Studierende aus dem Global Exchange Program, berichten von ihren Aufenthalten im Ausland und geben Tipps für die Planung sowie die Durchführung vor Ort. Eine erste Auswahl finden Sie auf unserer Webseite, während alle Erfahrungsberichte im Suchportal hinterlegt sind.

    Signal Sprechstunde

    Kurzberatung zum Global Exchange Program über Signal: jeden Montag, von 09:00 bis 11:00 Uhr

    Bewerbungen 2026/27

    Bewerbungen für Aufenthalte im Kalenderjahr 2027 in Australien sind noch bis zum 25. Mai möglich, die Verfahren für das Akademische Jahr 2027/28 öffnen im Herbst!

    Kontakt

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    Laura Cornesse

    Global Exchange Program (Outgoings)

    0.003

    Poppelsdorfer Allee 53

    53115 Bonn

    Sprechzeiten

    Bitte buchen Sie einen Termin über eCampus

    • Dienstag (in Präsenz)
      10.00 - 12.30 Uhr
       
    • Donnerstag (Zoom oder Telefon)
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