Nach dem Aufenthalt

Ihr Erasmus-Praktikum ist vorbei und Sie möchten sich einen Überblick verschaffen, was nach Ihrer Rückkehr zu tun ist? Wir unterstützen Sie dabei.

Was muss ich tun, um die 2. Rate der Erasmus-Förderung zu erhalten?

Dokumente und Ablauf

Traineeship Certificate (Learning Agreement after the Mobility) (PDF)
Hinweise zum Ausfüllen des EU-Survey
Hinweise zum Ausfüllen des persönlichen Erfahrungsberichts (PDF)
Nachweis der Anerkennung bei Pflichtpraktika
Diploma Supplement

Laden Sie innerhalb von vier Wochen nach Ende Ihres studienbedingten Aufenthalts das Traineeship Certificate in Ihren Mobility-Online Account hoch.

Füllen Sie in diesem Zeitraum auch die EU-Survey (Umfrage der EU) aus, für die Sie eine Aufforderung per E-Mail erhalten. Beachten Sie dafür die Hinweise zum Ausfüllen des EU-Survey.

Im Anschluss erhalten Sie die 2. Erasmus-Rate (30 % des Gesamtbetrags).

Erstellen Sie bitte in Ihrem Mobility-Online Account für zukünftige Erasmus-Praktikant*innen anhand der Hinweise zum Ausfüllen einen Erfahrungsbericht.

Pflichtpraktikum
Bei einem Pflichtpraktikum erfolgt die Verbuchung in BASIS oder durch Vermerk in einem anderen Dokument des Fachbereichs mit ECTS-Punkten und gegebenenfalls Note sowie Vermerk im Diploma Supplement.

Bei Praktischen Jahren (PJ) in den Fachbereichen Medizin, Pharmazie und Rechtswissenschaften reichen Sie bitte die Ladung des Landesprüfungsamtes zur letzten Staatsprüfung ein.

Freiwilliges Praktikum
Auch ein freiwilliges Praktikum müssen Sie sich durch Vermerk im Diploma Supplement anerkennen lassen. Den entsprechenden Vermerk im Diploma Supplement beantragen Sie in Ihrem Prüfungsamt.

Das Diploma Supplement ist eine Ergänzung zum Bachelor- oder Masterzeugnis, welches in einer standardisierten englischsprachigen Form ergänzende Informationen über Studieninhalte, Studienverlauf etc. enthält. Dieses erhalten Sie automatisch mit dem Abschlusszeugnis. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt/ Dekanat.

Wenn Sie die geforderten Unterlagen zu den genannten Terminen nicht einreichen oder keine plausible Begründung hierzu abgeben, werden Sie von der Auszahlung der Förderung ausgeschlossen und müssen den gesamten bereits gezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen.

Gemäß den Erasmus-Bestimmungen dürfen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten.


Wie kann ich mich im interkulturellen Austausch engagieren?

Als international ausgerichtete UN-Stadt bietet Bonn Ihnen viele Möglichkeiten, nach Ihrem Erasmus-Erlebnis weiterhin mit Menschen aus anderen Ländern in Kontakt zu kommen.

Beim Erasmus Student Network (ESN) können Sie zum Beispiel selbst daran mitarbeiten, dass internationale Gaststudierende sich in Bonn schnell einleben.

Im Projekt Europa macht Schule bringen Sie internationale Gaststudierende mit Schulklassen zusammen und tragen dazu bei, dass Schüler*innen neue Perspektiven auf Europa gewinnen. Im Rahmen des Projekts Back to School können Sie selbst von Ihren eigenen Auslandserfahrungen berichten.

Auf unserer Website zum Zertifikat für Interkulturelle Kompetenz finden Sie nicht nur eine Liste der internationalen Studierendenvereine an der Universität Bonn, sondern auch zahlreiche andere Angebote innerhalb und außerhalb der Universität. Außerdem können Sie dort erfahren, wie Sie sich extracurriculares Engagement im internationalen Bereich über das Zertifikat bescheinigen lassen können.


Kontakt

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Anne Bredendiek

Erasmus-Praktikum (Outgoing)

0.003

Poppelsdorfer Allee 53

53115 Bonn

Sprechzeiten

Bitte buchen Sie einen Termin über eCampus

  • Montag
    10.00 - 12.30 Uhr

  • Mittwoch (Telefon oder Zoom)
    14.00 - 16.00 Uhr

  • und nach Vereinbarung

Weiterführend zum Thema

Vor dem Aufenthalt

Hier finden Sie Informationen zur organisatorischen Vorbereitung und für den Erhalt der Erasmus-Förderung.

Während des Aufenthalts

Sie sind in Ihr Erasmus-Praktikum gestartet und möchten wissen, was Sie für die Erasmus-Förderung beachten müssen?

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