Erasmus-Praktikum
Sie wollen ein Praktikum im europäischen Ausland machen? Die Universität Bonn fördert im Rahmen von Erasmus+ studienbezogene Praktika von 2 bis 12 Monaten in über 30 europäischen Ländern.
Das Wichtigste in Kürze
Key facts
- Studien-/ promotionsbezogene Vollzeitpraktika im europäischen Ausland (Ausnahmen für diverse Lebenssituationen, siehe Abschnitt Förderung weiter unten)
- Selbst gesuchte Praktikumsstellen
- Mögliche Dauer: 2 bis 12 Monate (Mindestdauer: 60 Tage)
- Kurzzeitaufenthalte von 5 bis 30 Tagen für eingeschriebene Promovierende sowie Postdocs (bis ein Jahr nach Abschluss)
- Finanzielle Förderung
- Zusatzförderung für „diverse“ Lebenssituationen und für „grünes“ Reisen
- Akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Pflichtpraktika
- Förderung auch nach Abschluss des Studiums/ der Promotion möglich
- Beratung durch die Universität Bonn und die Gastinstitution
Ihre Ansprechpersonen
In jedem Fachbereich gibt es eine Erasmus-Fachkoordination, an die Sie sich bei Fragen und zur Bewerbung wenden können.
Nach der Auswahl durch Ihre Fachkoordination unterstützt Sie das Dezernat Internationales bei der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandsaufenthalts.
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Bewerbung
Für einen Erasmus-Praktikumsplatz bewerben Sie sich bei Ihrer Erasmus-Fachkoordination. Dort erhalten Sie Informationen zum konkreten Ablauf der Bewerbung und zu den Bewerbungsunterlagen.
Das Wichtigste im Überblick
Voraussetzungen
- Während des Studiums/ der Promotion: Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthalts regulär an der Universität Bonn eingeschrieben (außer recent graduates)
- Nach Abschluss des Studiums/ der Promotion: Sie können innerhalb der darauffolgenden 12 Monate eine Praktikumsförderung erhalten. Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben, aber während des Praktikums exmatrikuliert sein.
- Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle
- Ihr Praktikum dauert mindestens 2, maximal 12 Monate (Mindestdauer: 60 Tage)
- Auch Kurzzeitaufenthalte (5 bis 30 Tage) sind möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Erasmus-Studium.
Um sinnvoll und erfolgreich ein Praktikum im Ausland machen zu können, sollten Sie auch die Sprache des Gastlandes gut beherrschen, mindestens jedoch die Arbeitssprache Ihrer Praktikumsstelle.
Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sie sich so früh wie möglich die entsprechenden Sprachkenntnisse aneignen bzw. diese vertiefen. Die Universität Bonn bietet selbst ein umfangreiches Sprachkursangebot an.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Sprachliche Vorbereitung“ auf der Webseite Organisatorisches rund um den Aufenthalt im Ausland.
Für die Erasmus-Förderung eines Praktikums im Ausland bewerben Sie sich bei der an Ihrem Fachbereich zuständigen Erasmus-Fachkoordination. Dort erfahren Sie, welche Kriterien vorliegen müssen, um für die Förderung nominiert zu werden.
Auswahlkriterien sind in der Regel
- Studienleistungen
- Kenntnisse der Sprache des Ziellandes, zumindest aber der Arbeitssprache des Praktikums
- Begründung/ Motivation für das Auslandspraktikum
- Qualität des Praktikumsplatzes und -vorhabens
- Fachlicher Nutzen
Da Praktikumsaufenthalte nicht zwingend an Semesterzeiten geknüpft sind, gibt es keine festen Bewerbungstermine. In einigen Fachbereichen gibt es aber interne Bewerbungsfristen für Erasmus-Praktikant*innen. Sie sollten sich auf jeden Fall mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei bis drei Monaten bei Ihrer Fachkoordination bewerben.
Erst nach der Zusage durch Ihre Fachkoordination registrieren Sie sich über das Mobilitätsportal des Dezernat Internationales.
Praktikumseinrichtungen
Den Praktikumsplatz suchen Sie selbst. Möglicherweise unterstützt Sie dabei auch Ihr Fachbereich (z.B. bei Praktika an Schulen im Ausland oder Laboreinrichtungen). Das Dezernat Internationales hat Tipps zur Suche eines Praktikums im Ausland zusammengestellt.
Mögliche Einrichtungen für Ihr Erasmus-Praktikum:
- Öffentliche und private Unternehmen (auch gemeinwirtschaftliche Unternehmen)
- Lokale, regionale oder nationale öffentlichen Stellen
- Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften
- Forschungseinrichtungen
- Stiftungen
- Schulen, Hochschulen, Institute, Bildungseinrichtungen (auch Goethe-Institute)
- Gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen (NGO)
Ausgenommen sind EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für diese Praktika gibt es alternative Förderprogramme – zum Beispiel Kurzstipendien des DAAD für Praktika im Ausland.
Praktika sind in allen Erasmus+ Programmländern möglich. Praktika im Vereinigten Königreich können auch nach dem Brexit weiterhin gefördert werden, wenn ausreichend finanzielle Mittel dafür vorhanden sind.
Eine Förderung von Praktika in der Schweiz ist zurzeit nicht möglich.
Nach einer Zusage
Sie haben eine Zusage Ihrer Erasmus-Fachkoordination erhalten? Dann finden Sie auf den folgenden Seiten wichtige Informationen zu Ihren weiteren Schritten, um die Förderung zu erhalten. Ebenso erfahren Sie dort, welche Dokumente und Fristen vor, während und nach Ihrem Aufenthalt zu beachten sind.
Erasmus-Praktika nach dem Brexit
Praktika im Vereinigten Königreich können grundsätzlich auch weiterhin durch das Erasmus-Programm finanziell gefördert werden. Die Einreise ist allerdings nur mit einem Temporary Worker-Government Authorised Exchange Visum (GAE) möglich. Da Sie für die Beantragung des Visums eine Referenznummer benötigen (in der Regel vom Praktikumsgeber), kann dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie ein forschungsorientiertes Praktikum absolvieren, kann der Aufenthalt eventuell auch als „research stay“ erfolgen, wofür kein Visum nötig ist. Sprechen Sie das Thema Visum deshalb unbedingt direkt bei Ihrer Bewerbung um einen Praktikumsplatz an!
Förderung
Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) können Sie bis zu 12 Monate mit Erasmus+ in einem Erasmus+ Programmland verbringen (zuzüglich Großbritannien), im Staatsexamen 24 Monate. Durch ein Zweitstudium erhöht sich der Anspruch auf Förderung nicht.
Bisherige Erasmus-Auslandspraktika und Erasmus-Förderungen einer anderen Hochschule werden mit eingerechnet. Informationen für Promovierende zur Förderung von Kurzzeitpraktika (5 bis 30 Tage) gibt es auf der Webseite Erasmus-Studium.
Das Wichtigste im Überblick
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses. Die europäischen Zielländer sind dabei nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in drei Ländergruppen mit unterschiedlichen Fördersätzen unterteilt.
- Zusatzförderung für „diverse“ Lebenssituationen und „grünes“ Reisen
- Kostenlose Online-Sprachkurse
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts
Die monatlichen Förderraten sind für alle Hochschulen in Deutschland identisch und werden in der Regel jedes Jahr neu festgelegt.
Für Langzeitaufenthalte, die bis 31. Oktober 2023 enden:
- Ländergruppe 1: 600 € pro Monat (20 €/ Tag)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - Ländergruppe 2: 540 € pro Monat (18 €/ Tag)
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Ländergruppe 3: 480 € pro Monat (16 €/ Tag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Für Langzeitaufenthalte, die nach dem 31. Oktober 2023 enden:
- Ländergruppe 1 + Vereinigtes Königreich: 750 € pro Monat (25 €/ Tag)
- Ländergruppe 2: 690 € pro Monat (23 €/ Tag)
- Ländergruppe 3: 640 € pro Monat (21,33/ Tag)
Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten, zu Beginn und am Ende des Auslandspraktikums.
Das Dezernat Internationales informiert alle ausgewählten Erasmus-Praktikanten*innen über die nötigen Formalitäten und ist zuständig für die Verteilung der finanziellen Zuschüsse.
Förderung von „grünem Reisen“
Wenn Sie für die Reise in Ihr Gastland auf das Flugzeug verzichten und stattdessen mit der Bahn, dem Bus, einer Fahrgemeinschaft oder auch dem Rad anreisen, erhalten Sie einen pauschalen zusätzlichen Zuschuss von 50 €. Außerdem können gegebenenfalls zusätzliche Reisetage bezuschusst werden.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt „grünes“ Reisen.
Für Kurzzeitaufenthalte von Promovierenden
Informationen finden Sie auf der Webseite zum Erasmus-Studium.
BAföG-Empfänger*innen erhalten den regulären Mobilitätszuschuss. Der Anteil des Zuschusses, der über 300 € pro Monat liegt, wird jedoch auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Selbst wenn Sie für Ihr Studium in Deutschland nicht BAföG-berechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, sich auf der Website „BAföG“ des BMBF über Auslands-BAföG zu informieren.
Ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Eine Erasmus Mundus-Förderung und ein Erasmus-Zuschuss können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie ein Stipendium von einer anderen Institution (z.B. Stiftung, Deutschlandstipendium) bekommen, erhalten Sie den regulären Erasmus-Fördersatz. Bitte informieren Sie Ihren Stipendiengeber aber über den Erasmus-Zuschuss.
In folgenden Lebenssituationen besteht die Möglichkeit, eine Zusatzförderung zu erhalten (250 € pro Monat):
- Behinderung (ab GdB 20)
- Chronische Erkrankung, in derem Zuge Mehrkosten im Ausland entstehen
- Mit Kind ins Ausland
- Berufstätige Studierende/ Promovierende (bei monatlichem Einkommen zwischen 451 € und 849 € netto im Rahmen einer nicht-selbständigen Beschäftigung)
- Erstakademiker*innen (Studierende/Promovierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen)
Für 1. und 2. gilt außerdem: Bei monatlichen Mehrkosten von über 250 € kann bis zu 2 Monate vor Ausreise alternativ ein Individualantrag gestellt werden (auch für eine vorbereitende Reise möglich).
Sollten Teilnehmende aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankungen oder wegen der Betreuung eines Kindes kein Vollzeitpraktikum durchführen können, können mit entsprechender Begründung auch Teilzeitpraktika gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Zusatzförderung.
Anerkennung von Praktika
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen ist in Erasmus+ von großer Bedeutung. Sie wird deshalb im Learning Agreement for Traineeships geregelt, das Sie vor Beginn Ihres Auslandspraktikums gemeinsam mit den verantwortlichen Personen Ihres Fachbereichs in Bonn und an der Praktikumseinrichtung ausfüllen und unterzeichnen lassen. Zusätzlich reichen Sie nach Abschluss des Praktikums ein Traineeship Certificate (Praktikumszeugnis) ein.
Kontakt
Anne Bredendiek
0.003
Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn
Sprechzeiten
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- Montag
10.00 - 12.30 Uhr - Mittwoch (Telefon oder Zoom)
14.00 - 16.00 Uhr - und nach Vereinbarung
Grundlage für die Teilnahme der Universität Bonn am Erasmus-Programm ist die Erasmus Charta für die Hochschulbildung.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.