Rechtspsychologie mit dem Schwerpunkt Begutachtung im Straf- und Zivilverfahren
Die Rechtspsychologie setzt sich als Teildisziplin der Psychologie mit der Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf das Rechtswesen auseinander. Sie umfasst die forensische (gerichtliche) Psychologie und die Kriminalpsychologie (Erklärung von Kriminalität, Prognose, Prävention etc.), aber auch Themenbereiche, die keiner dem Recht „dienenden“ Funktion zugeordnet werden können. Dies sind beispielsweise die Analyse der rechtlichen Verwendung von psychologischen Konzepten wie „Wille“ oder „Vorsatz“ oder die Psychologie der richterlichen Urteilsbildung.
An der Universität Bonn kann das Fach Rechtspsychologie im Rahmen des weiterbildenden Masterstudiums mit unterschiedlichen Schwerpunkten studiert werden. Der weiterbildende Masterstudiengang „Rechtspsychologie mit dem Schwerpunkt Begutachtung im Straf- und Zivilverfahren“ qualifiziert bereits graduierte Psycholog*innen mit einschlägiger Berufserfahrung für gerichtliche Gutachter- bzw. Sachverständigentätigkeit.
Mögliche Berufsfelder:
Gerichtliche Gutachter- bzw. Sachverständigentätigkeit, Polizeidienst, Wissenschaft (Lehre/Forschung an Hochschulen, Forschungseinrichtungen etc.)
Weiterbildungsbeitrag: 5.500 € p.a.
Weiterbildende Masterstudiengänge sind beitragspflichtig. Die Höhe des Weiterbildungsbeitrags variiert je nach Studiengang, sie wird durch die*den zuständige*n Dekan*in festgesetzt und in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Bonn veröffentlicht.
Prüfungsordnung (rechtsverbindliche Informationen)
Hochschulabschluss (in- oder ausländisch) im Fach Psychologie (mindestens 180 ECTS)
Deutschkenntnisse (Sprachniveau DSH 3, GeR C2 gem. DSH-Prüfungsordnung)
Mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung