Kosten und Finanzierung für internationale Studierende
Das Studium an der Universität Bonn ist – mit Ausnahmen von wenigen Weiterbildungsstudiengängen – gebührenfrei. Trotzdem kann die Finanzierung eine Herausforderung darstellen. Internationale Studierende finden auf den folgenden Seiten neben Informationen zu den Kosten eines Studiums auch Tipps zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten.
Kosten während des Studiums
Sozialbeitrag
Die Universität Bonn erhebt keine Studiengebühren. Studierende müssen allerdings jedes Semester einen Sozialbeitrag entrichten mit dem verschiedene Angebote finanziert werden.
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten von Studierenden in Bonn belaufen sich auf circa 800 € bis 1.000 € im Monat, wobei die Wohnungsmiete den größten Anteil ausmacht.
Krankenversicherung
In Deutschland sind Studierende zum Zeitpunkt der Immatrikulation an einer Universität verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Nachweis der Finanzierung
Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen meist bereits beim Visumsantrag oder spätestens bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Dieser dient als Beleg, dass Sie über genügend Geld für ein Studium in Deutschland verfügen. Der Beitrag liegt seit dem 01. Januar 2023 bei 934 € im Monat oder 11.208 € im Jahr.
Folgende Formen des Nachweises sind möglich:
- Sperrkonto
- Einkommens- und Vermögensnachweise der Eltern
- Stipendienbescheid eines anerkannten Stipendiengebers
- Bankbürgschaft
- Kostenübernahmeverpflichtung einer in Deutschland wohnhaften Person gegenüber der Ausländerbehörde
Genauere Informationen dazu erhalten Sie von der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Herkunftsland.
Finanzierung des Studiums
Ein Studienaufenthalt an der Universität Bonn kann über verschiedene Möglichkeiten finanziert werden. Zahlreiche Organisationen und Stiftungen vergeben Stipendien an internationale Studierende. Wenn Ihr Aufenthaltstitel dies zulässt, können Sie sich auch einen Nebenjob suchen.
Stipendien
Stipendien sind für viele Studierende eine gute Möglichkeit, ihr Studium zu finanzieren. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Ein Stipendium deckt aber oft nur einen Teil der Lebenshaltungskosten ab, so dass weitere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen.
Studienkredite
Ein Kredit ist eine weitere Möglichkeit, um Ihr Studium zu finanzieren. Im Gegensatz zu einem Stipendium muss das Geld aus einem Darlehen oder aus einem Kredit zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Informieren Sie sich vor der Antragsstellung darüber, zu welchen Konditionen die Förderung an internationale Studierende vergeben wird.
Studieren und Geld verdienen
Internationale Studierende haben die Möglichkeit, während des Studiums durch einen Nebenjob Geld zu verdienen. Wenn Sie eine EU/EFTA-Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie dafür keine Arbeitserlaubnis. Für Studierende aus Drittstaaten mit einem Aufenthaltstitel zu Studienzwecken gilt eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis während ihres Aufenthalts.
Studierende in Austauschprogrammen wie zum Beispiel Erasmus+ können an ihrer Universität finanzielle Unterstützung beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt an Ihrer Heimatuniversität.
DAAD-STIBET I Stipendien im Rahmen des Global Exchange Program
Internationale Studierende, die von Partnerhochschulen im Rahmen des Global Exchange Programs an die Universität Bonn kommen, können ein ein DAAD-STIBET I Stipendium erhalten. Die Studierenden werden dabei von der Partnerhochschule via E-Mail zusammen mit der Nominierung für das Global Exchange Program für das Stipendium vorgeschlagen. Bewerbungen und Auswahl erfolgen an der Partnerhochschule.
Die Fördersumme beträgt 650 € pro Monat und das Stipendium kann für maximal 10 Monate vergeben werden.
NRWege ins Studium fördert Studierende der Universität Bonn mit Fluchthintergrund. Wir unterstützen Sie mit einem Teilstipendium von 300 € monatlich und bieten Ihnen Beratung und Begleitung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss. Wenn Sie nicht BAföG-berechtigt sind und über kein weiteres Einkommen verfügen, kann in Einzelfällen auch ein Vollstipendium in Höhe von 934 € im Monat bewilligt werden.
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2024 ist abgelaufen. Eine erneute Ausschreibung wird hier bekannt gegeben.
Formale Voraussetzungen für die Bewerbung
- Sie haben einen Fluchthintergrund im Sinne des Programms: erste Entscheidung des BAMF liegt vor oder es erfolgte eine Aufnahme zum vorübergehenden Schutz oder aus humanitären Gründen oder es erfolgte eine Aufnahme aus dem Ausland und es besteht keine vollziehbare Ausreisepflicht und keine Niederlassungserlaubnis
- Sie haben Ihre Studienberechtigung (Abitur) im Ausland erworben
- Ihre Einreise liegt nicht länger als 5 Jahre zurück. Diese Frist kann um zwei Jahre verlängert werden, zum Beispiel wenn Sie minderjährige Kinder haben, Angehörige gepflegt haben oder über längere Zeit erkrankt waren. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt eine Förderung durch NRWege oder das Programm Integra erhalten haben, kann die Fünfjahresfrist gegebenenfalls ebenfalls verlängert werden
Auswahlkriterien
- Große Motivation für das Studium
- Bisherige Leistungen lassen erwarten, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann
- Gesellschaftspolitisches Engagement (aktive Mitgliedschaft in Vereinen, soziales und politisches Engagement, kulturelle Aktivitäten) ist von Vorteil
- Bereitschaft, sich am Begleitprogramm des NRWege-Stipendiums zu beteiligen
Förderdauer und -summe
- In der Regel über ein Semester mit Verlängerungsoption (abhängig von der Bewilligung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen)
- 300 € pro Monat bei Teilstipendium. Das Teilstipendium ergänzt ein monatliches Einkommen von bis zu 934 €
- bis zu 934 € pro Monat bei Vollstipendien
Bewerbungsunterlagen
- Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten)
- Lebenslauf
- Transcript of Records (bei Studienbeginn: Einreichen des Deutschzertifikats mit Note)
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsschreiben der Universität Bonn (Stipendium wird erst nach der Einschreibung gewährt)
- Kopie des Aufenthaltstitels oder des ersten BAMF-Entscheids
- BAföG-Bescheid oder Nachweis, dass BAföG beantragt wurde
- gegebenenfalls Nachweise über andere Einkünfte aus öffentlichen Mitteln (z.B. ALGII)
- gegebenenfalls Nachweise über Einkünfte aus Nebenjobs oder anderen Tätigkeiten
- Formlose Selbstauskunft mit Datum und Unterschrift über die Einkommensverhältnisse: monatlich zur Verfügung stehendes Einkommen aus welcher Quelle (Gehalt, Einkünfte aus öffentlichen Mitteln usw.), ggf. Einkommen des*der Ehepartner*in
- gegebenenfalls Empfehlungsschreiben von Lehrenden der Universität Bonn (bei Bewerbungen ab dem 4. Semester verpflichtend)
- gegebenenfalls Nachweise über gesellschaftspolitisches Engagement oder besondere Leistungen
- gegebenenfalls Nachweis über Teilnahme an studienvorbereitenden Maßnahmen (z.B. Integra oder NRWege geförderte Sprachkurse)
Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Dr. Katharina Kreuder-Sonnen
support@verwaltung.uni-bonn.de
Erklärvideo: Financial Matters
In diesem Video erhalten Sie wichtige Informationen bezüglich finanzieller Aspekte Ihres Studiums wie zum Beispiel Eröffnung eines Sperrkontos oder eines Bankkontos, die Verwaltung Ihrer Finanzen sowie Tipps zu Stipendien. (Die Präsentationssprache ist Englisch; es können deutsche Untertitel eingestellt werden.)
Financial Matters (©Universität Bonn \ Quelle: YouTube)
Kontakt
Maximilian Gehrmeyer
1.001
Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn
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- nach Vereinbarung
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Promotionsförderung
Ausführliche Informationen zur Promotionsförderung finden Sie auf der Webseite des Bonner Graduiertenzentrums.
Finanzierung und Förderung
Weitere Informationen unter Anderem zu BAföG, Stipendien und Jobben im Studium finden Sie auf der Seite der Zentralen Studienberatung.
Stipendiendatenbank DAAD
Informationen zu verschiedenen Arten der Förderung und passende Angebote des DAAD.