Kosten und Finanzierung für internationale Studierende
Das Studium an der Universität Bonn ist – mit Ausnahmen von wenigen Weiterbildungsstudiengängen – gebührenfrei. Trotzdem kann die Finanzierung eine Herausforderung darstellen. Internationale Studierende finden auf den folgenden Seiten neben Informationen zu den Kosten eines Studiums auch Tipps zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten.
Kosten während des Studiums
Sozialbeitrag
Die Universität Bonn erhebt keine Studiengebühren. Studierende müssen allerdings jedes Semester einen Sozialbeitrag entrichten, mit dem verschiedene Angebote finanziert werden.
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten von Studierenden in Bonn belaufen sich auf circa 1.000 € im Monat, wobei die Wohnungsmiete den größten Anteil ausmacht.
Krankenversicherung
In Deutschland sind Studierende zum Zeitpunkt der Immatrikulation an einer Universität verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Nachweis der Finanzierung
Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen meist bereits beim Visumsantrag oder spätestens bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Dieser dient als Beleg, dass Sie über genügend Geld für ein Studium in Deutschland verfügen. Der Beitrag liegt seit dem 01. Oktober 2024 bei 992 €/ Monat oder 11.904 €/ Jahr.
Folgende Formen des Nachweises sind möglich:
- Sperrkonto
- Einkommens- und Vermögensnachweise der Eltern
- Stipendienbescheid eines anerkannten Stipendiengebers
- Bankbürgschaft
- Kostenübernahmeverpflichtung einer in Deutschland wohnhaften Person gegenüber der Ausländerbehörde
Genauere Informationen dazu erhalten Sie von der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Herkunftsland.
Finanzierung des Studiums
Ein Studienaufenthalt an der Universität Bonn kann über verschiedene Möglichkeiten finanziert werden. Zahlreiche Organisationen und Stiftungen vergeben Stipendien an internationale Studierende. Wenn Ihr Aufenthaltstitel dies zulässt, können Sie sich auch einen Nebenjob suchen.
Stipendien
Stipendien sind für viele Studierende eine gute Möglichkeit, ihr Studium zu finanzieren. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Ein Stipendium deckt aber oft nur einen Teil der Lebenshaltungskosten ab, so dass weitere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen.
Studienkredite
Ein Kredit ist eine weitere Möglichkeit, um Ihr Studium zu finanzieren. Im Gegensatz zu einem Stipendium muss das Geld aus einem Darlehen oder aus einem Kredit zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Informieren Sie sich vor der Antragsstellung darüber, zu welchen Konditionen die Förderung an internationale Studierende vergeben wird.
Studieren und Geld verdienen
Internationale Studierende haben die Möglichkeit, während des Studiums durch einen Nebenjob Geld zu verdienen. Wenn Sie eine EU/EFTA-Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie dafür keine Arbeitserlaubnis. Für Studierende aus Drittstaaten mit einem Aufenthaltstitel zu Studienzwecken gilt eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis während ihres Aufenthalts.
Internationale Studierende in Austauschprogrammen wie zum Beispiel Erasmus+ können an ihrer Universität finanzielle Unterstützung beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt an Ihrer Heimatuniversität.
DAAD STIBET I-Stipendien im Rahmen des Global Exchange Program
Internationale Studierende, die von Partnerhochschulen im Rahmen des Global Exchange Programs an die Universität Bonn kommen, können ein DAAD STIBET I-Stipendium erhalten. Die Studierenden werden dabei von der Partnerhochschule via E-Mail zusammen mit der Nominierung für das Global Exchange Program für das Stipendium vorgeschlagen. Bewerbungen und Auswahl erfolgen an der Partnerhochschule.
Die Fördersumme beträgt 650 €/ Monat und das Stipendium kann für maximal 10 Monate vergeben werden.
Internationale Studierende mit Abschlussziel an der Universität Bonn können sich für ein Studienabschlussstipendium bewerben. Die Stipendien sollen Studierende unterstützen, die gute bis sehr gute Studienleistungen erbracht haben und deren Studienabschluss innerhalb von 12 Monaten ab Förderung zu erwarten ist (also bis 30. April 2027).
Formale Voraussetzungen für die Bewerbung
- Einschreibung an der Universität Bonn als Regelstudierende (Bachelor, Master oder Staatsexamen, keine Austauschstudierenden)
- Ausländische Staatsangehörigkeit (bei doppelter Staatsangehörigkeit: keine Deutsche)
- Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erlangt
- Aktuelle Durchschnittsnote mindestens 2,5
- Einkommen aus Erwerbstätigkeit maximal 1.084 €/ Monat
Um sich auf ein Stipendium zu bewerben, müssen Studierende alle Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie, dass das Stipendium nicht für ein Studium im (benachbarten) Ausland oder ein Auslandssemester genutzt werden darf.
Auswahlkriterien
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Akademische Leistung (laut Durchschnittsnote aus dem aktuellen Transcript of Records)
- Motivation für das Stipendium (laut Motivationsschreiben)
Studierende, die mit besonderen Lebensumständen und Herausforderungen konfrontiert sind (z.B. Fluchthintergrund, Behinderungsgrad oder chronische Erkrankung, Betreuung von minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt), werden bevorzugt gefördert, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte reichen Sie in diesem Fall die entsprechenden Nachweise ein (Schwerbehindertenausweis, Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde der Kinder). Das gleiche gilt für Studierende, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren. Auch hier reichen Sie bitte einen Nachweis ein.
Fördersumme und Förderrichtlinien
Die Stipendien werden ab dem 01. Mai 2026 für einen Zeitraum von 5 Monaten vergeben und haben einen Förderumfang von 500 € pro Monat. Die Stipendien werden aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finanziert und nach den Richtlinien des DAAD vergeben. Sollten Sie bereits eine Förderung des DAAD erhalten, ist eine weitere Förderung nicht möglich. Erhalten Sie eine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln, so ist ausschließlich eine Aufstockung möglich.
Bewerbungsunterlagen
Für eine erfolgreiche Bewerbung füllen Sie bitte das Bewerbungsformular aus und laden folgende Dokumente als PDF-Datei hoch:
- Motivationsschreiben von 1 bis 2 Seiten (bitte erläutern Sie, wie das Stipendium Ihnen beim Abschluss Ihres Studiums helfen wird)
- Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters (Wintersemester 2025/26)
- Transcript of Records mit aktuellem Notendurchschnitt (Auszug aus der Campusmanagement-Plattform BASIS)
- Bankauszüge der letzten drei Monate vor Bewerbung
- Bei Erwerbstätigkeit: Aktueller Arbeitsvertrag
- Nachweis des Prüfungsamtes oder der Studiengangskoordination, dass das Studium voraussichtlich bis zum 30. April 2027 abgeschlossen wird (Sie können dafür diese Vorlage nutzen)
- Kopie Ihres Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis)
- Optional: Nachweis über besondere Lebensumstände oder ehrenamtliches Engagement
Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind bis einschließlich 28. Februar 2026 über das Bewerbungsformular möglich. Unvollständige oder verspätet eingetroffene Bewerbungen können nicht berücksichtig werden.
Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Monique Trachsel
m.trachsel@uni-bonn.de
NRWege ins Studium fördert Studierende der Universität Bonn mit Fluchthintergrund. Wir unterstützen Sie mit einem Teilstipendium von 300 € monatlich und bieten Ihnen Beratung und Begleitung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss.
Die Förderung kann bereits vor Aufnahme des Studiums beantragt werden, wenn Sie ab dem Wintersemester 2025/26 an der Uni Bonn eingeschrieben sind.
Wenn Sie nicht BAföG-berechtigt sind, kann in Einzelfällen auch ein Vollstipendium in Höhe von 992 € im Monat bewilligt werden.
Formale Voraussetzungen für die Bewerbung
- Sie haben einen Fluchthintergrund im Sinne des Programms: erste Entscheidung des BAMF liegt vor oder es erfolgte eine Aufnahme zum vorübergehenden Schutz oder aus humanitären Gründen oder es erfolgte eine Aufnahme aus dem Ausland und es besteht keine vollziehbare Ausreisepflicht und keine Niederlassungserlaubnis
- Sie haben Ihre Studienberechtigung (Abitur) im Ausland erworben
- Ihre Einreise seit der ersten Förderung durch NRWege liegt nicht länger als 5 Jahre zurück. Diese Frist kann um zwei Jahre verlängert werden, z.B. wenn Sie minderjährige Kinder haben, Angehörige gepflegt haben oder über längere Zeit erkrankt waren
- Sie sind an der Universität Bonn eingeschrieben oder haben eine Zulassung zu einem Studium an der Universität Bonn erhalten
Auswahlkriterien
- Große Motivation für das Studium
- Bisherige Leistungen lassen erwarten, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann
- Gesellschaftspolitisches Engagement (aktive Mitgliedschaft in Vereinen, soziales und politisches Engagement, kulturelle Aktivitäten) ist von Vorteil
- Bereitschaft, sich am Begleitprogramm des NRWege-Stipendiums zu beteiligen
Förderdauer und Fördersumme
- Oktober 2025 – September 2026 mit Verlängerungsoption (abhängig von der Bewilligung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen)
- 300 € pro Monat bei Teilstipendium. Das Teilstipendium ergänzt ein monatliches Einkommen von bis zu 992 €
- bis zu 992 € pro Monat bei Vollstipendien
Bewerbungsprozess
- Füllen Sie das Bewerbungsformular aus und laden die notwendigen Bewerbungsunterlagen hoch
- Einreichungsfrist: 15. August 2025
- Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Bewerbung durch eine Auswahlkommission.
- Die Stipendien werden (ggf. rückwirkend) ab dem 01. Oktober 2025 ausgezahlt
Bewerbungsunterlagen
- Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten)
- Lebenslauf
- Transcript of Records (bei Studienbeginn: Einreichen des Deutschzertifikats mit Note)
Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsschreiben der Universität Bonn (Stipendium wird erst nach der Einschreibung gewährt) - Kopie des Aufenthaltstitels oder des ersten BAMF-Entscheids
- BAföG-Bescheid oder Nachweis, dass BAföG beantragt wurde
- Formlose Selbstauskunft mit Datum und Unterschrift über die Einkommensverhältnisse: monatlich zur Verfügung stehendes Einkommen aus welcher Quelle (Gehalt, Einkünfte aus öffentlichen Mitteln usw.), ggf. Einkommen des*der Ehepartner*in
- gegebenenfalls Nachweise über Einkünfte aus öffentlichen Mitteln, die nicht nach BAföG gezahlt werden (z.B. Bürgergeld)
- gegebenenfalls Nachweise über Einkünfte aus Nebenjobs oder anderen Tätigkeiten
- gegebenenfalls Empfehlungsschreiben von Lehrenden der Universität Bonn (bei Bewerbungen ab dem 4. Semester verpflichtend)
- gegebenenfalls Nachweise über gesellschaftspolitisches Engagement oder besondere Leistungen
- gegebenenfalls Nachweis über frühere Förderung durch NRWege (z.B. Nachweis über Teilnahme an studienvorbereitenden Sprachkursen, gefördert durch NRWege oder Integra)
Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Marina Kohl-Wagner
nrwege@uni-bonn.de
Erklärvideo: Financial Matters
In diesem Video erhalten Sie wichtige Informationen bezüglich finanzieller Aspekte Ihres Studiums wie zum Beispiel Eröffnung eines Sperrkontos oder eines Bankkontos, die Verwaltung Ihrer Finanzen sowie Tipps zu Stipendien. (Die Präsentationssprache ist Englisch; es können deutsche Untertitel eingestellt werden.)
Financial Matters (©Universität Bonn \ Quelle: YouTube)
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Promotionsförderung
Ausführliche Informationen zur Promotionsförderung finden Sie auf der Webseite des Bonner Graduiertenzentrums.
Finanzierung und Förderung
Weitere Informationen unter Anderem zu BAföG, Stipendien und Jobben im Studium finden Sie auf der Seite der Zentralen Studienberatung.
Stipendiendatenbank DAAD
Informationen zu verschiedenen Arten der Förderung und passende Angebote des DAAD.