Aus aller Welt willkommen.

Bewerber*innen aus Nicht-EU/EWR-Ländern

Wenn Sie an der Universität Bonn einen grundständigen Studiengang (Bachelor | Staatsexamen | Kirchliche Abschlüsse) studieren möchten und aus einem Nicht-EU/EWR-Land kommen, sind einige formelle Voraussetzungen zu erfüllen, die hier erläutert werden. Lesen Sie diese Informationen vor Abgabe der Bewerbung daher unbedingt aufmerksam durch, um Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu wahren.

Die Zulassungsverfahren in den Masterstudiengängen der Universität Bonn sind dezentral organisiert und liegen in der Verantwortung der Fakultäten/Abteilungen.

Um Informationen zu den einzelnen Master-Studiengängen, deren Voraussetzungen und zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zu den zuständigen Ansprechpartnern zu erhalten, besuchen Sie bitte die jeweilige Studiengangsseite.

In drei Schritten zur richtigen Bewerbung

01.

Studiengang auswählen

Wenn Sie Ihren gewünschten grundständigen Studiengang (Bachelor | Staatsexamen | Kirchliche Abschlüsse) gefunden haben, lesen Sie bitte zunächst die Hinweise zu den notwendigen Deutschkenntnissen und dem DSH-Vorbereitungskurs. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Studienfächern Deutsch-Französische und Deutsch-Italienische Studien sowie Molekulare Biomedizin, Medienwissenschaft und Musikwissenschaft/Sound Studies.

02.

Bewerbungsformular ausfüllen

Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus.
Nachdem Sie das Online-Bewerbungsformular ausgefüllt und abgeschickt haben, wird eine pdf-Datei erstellt, die automatisch an die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse versendet wird. Ausschließlich an diese E-Mail-Adresse wird später auch der Bescheid mit der Zulassungsentscheidung verschickt.

03.

Formular ausdrucken, unterschreiben und per Post senden

Drucken Sie das Bewerbungsformular aus und unterschreiben Sie es!

Senden Sie das ausgedruckte und unterschriebene Formular inkl. der beizufügenden Unterlagen ab Beginn des Bewerbungsverfahrens an unsere Postadresse. Diese finden Sie am Ende dieser Seite.

Beizufügende Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen müssen als beglaubigte Kopien und ggf. mit Übersetzung eingereicht werden. Die Art der Beglaubigung ist hinter jedem Punkt aufgeführt und muss unbedingt eingehalten werden!

Sollten die Unterlagen nicht bis zum Bewerbungsschluss in der geforderten Form vorliegen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

  • Passkopie [einfache Kopie]
  • Tabellarischer Lebenslauf, vollständig bis zum Datum der Antragstellung 
  • ggf. Nachweis über anerkannten Flüchtlings-/Asylstatus [einfache Kopie]
  • Nachweis über die Deutschkenntnisse1 [amtlich beglaubigte Kopie]
  • Englischkenntnisse: Bei Bewerbung auf Molekulare Biomedizin, Medienwissenschaft und Musikwissenschaft/Sound Studies [amtlich beglaubigte Kopie]
  • Hochschulzugangsberechtigung: Informationen zur Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse finden Sie auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ( www.anabin.kmk.org2)
    • Sekundarschulabschlusszeugnis mit Notenübersicht und Notenspiegel + deutsche oder englische Übersetzung [Beglaubigung durch diplomatische Vertretung]
    • ggf. Nachweis der im Heimatland bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung für den beantragten Studiengang mit Fächer- und Notenübersicht + deutsche oder englische Übersetzung[Beglaubigung durch diplomatische Vertretung]
    • ggf. Nachweis erfolgreicher Studienzeiten = Fächer- und Notenübersicht für jedes einzelne Semester im Heimatland + deutsche oder englische Übersetzung [Beglaubigung durch diplomatische Vertretung]
    • ggf. Nachweis der bestandenen Feststellungsprüfung und der Vorbildungsnachweise mit Übersetzungen [amtlich beglaubigte Kopien]
    • ggf. Hochschulabschluss + deutsche oder englische Übersetzung[Beglaubigung durch diplomatische Vertretung]

China

Die APS-Bescheinigung im Original oder das APS Zertifikat zusammen mit den Kopien der Zeugnisoriginale (Sekundarschulabschluss und Studienbescheinigung) aus China, versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel der besuchten Institution oder Kopien der Zeugnisoriginale mit rotem Rundsiegel sowie einer notariellen Beglaubigung, versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel des Notariats.

Georgien

Vorbildungsnachweise sind mit Apostille einzureichen.

Indien

Ab dem Sommersemester 2023 ist für ein Studium in Deutschland das APS Zertifikat erforderlich. Eine Visabeantragung ist nur mit dem APS Zertifikat möglich. Detaillierte Informationen zu dem Verfahren: https://aps-india.de.

Türkei

Der Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung/Code-Karte ist in Form einer offiziellen Ergebnisbescheinigung (mit Siegel und der Unterschrift) der ausstellenden Prüfungsbehörde einzureichen.

USA

Der Code der Universität Bonn für die Zusendung der AP Prüfungen ist: 9149

Vietnam

Zu den Zeugnisunterlagen ist das Originalzertifikat der Akademischen Prüfstelle einzureichen.

Einfache Kopie

Einfache Kopien
Müssen nicht zusätzlich beglaubigt werden. Sie können diese selbst erstellen.

Amtlich beglaubigte Kopie

Amtliche Beglaubigung
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie können Sie in Deutschland unter anderem bei jeder Gemeinde- oder Stadtverwaltung erstellen lassen.

Beglaubigungen durch diplomatische Vertretung

Beglaubigungen durch diplomatische Vertretung
Kopien ausländischer Dokumente und Zeugnisunterlagen müssen durch die deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder durch die diplomatische Vertretung des Herkunftslandes in der Bundesrepublik Deutschland beglaubigt werden.

Wir akzeptieren für Bewerbungen auch folgende Arten der Beglaubigung:

  • durch einen Notar/eine Notarin
  • durch das Erziehungs- oder Außenministerium Ihres Heimatlandes

Sofern die Beglaubigung nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache erfolgt ist, ist diese zu übersetzen.

Übersetzungen
Dokumente und Zeugnisunterlagen (inklusive aller darauf aufgebrachten Stempel, Siegel und Vermerke), die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, müssen von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden. 

Wichtiger Hinweis

Das Online-Bewerbungsformular wird mit Beginn des Bewerbungsverfahrens aktiviert.
Der Bewerbungszeitraum:

Zum Sommersemester: 01. Dezember bis 15. Januar
Zum Wintersemester: 01. Juni bis 15. Juli.

Bewerbung starten

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn das ausgedruckte und unterschriebene Formular inkl. aller beizufügender Unterlagen bis zum 15. Juli  (Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (Sommersemester) bei der Universität Bonn eingegangen ist. Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen (das heißt, dass später eingehende Bewerbungen und Unterlagen nicht berücksichtigt werden können).

Gut zu wissen

Sie dürfen nur eine Bewerbung pro Semester abgeben. Sollten mehrere Bewerbungen eingehen, wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung berücksichtigt.

Ausnahmen und besondere Anforderungen

Bei folgenden Studienfächern müssen Sie spezielle Auswahlverfahren durchlaufen. Kontaktieren Sie dazu direkt die Studiengangsverantwortlichen:

Für die Bachelorstudiengänge Molekulare Biomedizin, Medienwissenschaft und Musikwissenschaft/Sound Studies sind zusätzlich zu den erforderlichen Deutschkenntnissen (DSH 2 oder eine äquivalente Prüfung) Englischkenntnisse auf dem Niveau der B2 (GER) erforderlich. Das entsprechende Englisch Sprachzertifikat muss bereits bis zum Bewerbungsschluss vorgelegt werden. Eine Befreiung vom Nachweis des Englisch Sprachzertifikats ist nur möglich, wenn die Unterrichtssprache in der Sekundarschule oder in einem abgeschlossenen Bachelorstudium Englisch war.

Anerkannte Sprachzertifikate Englisch und deren Mindestanforderung:

TEST OF ENGLISH AS A FOREIGN LANGUAGE (TOEFL)

  • Internet-based Test (iBT): mit einen Mindestpunktzahl von 72. Es gilt der Test Date Score, nicht MyBest Score.

Hinweis: TOEFL ITP wird nicht akzeptiert.

Bitte teilen Sie ETS die Codenummer D393 mit, damit Ihr TOEFL-Zertifikat direkt an die Universität Bonn geschickt werden kann.

INTERNATIONAL ENGLISH LANGUAGE TESTING SYSTEM (IELTS)

  • IELTS Academic mit einer Mindestpunktzahl von 5.5 (Overall band score)

CAMBRIDGE MAIN SUITE OF ENGLISH EXAMINATIONS

  • Cambridge English: B2 First 

TELC ENGLISCH 

  • Zertifikat B2

PEARSONS

  • PTE Academic 59

UNICERT

  • II Vantage

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Wenn Sie Ihre Bewerbung per Post versandt haben, müssen Sie noch auf Ihre Zulassung warten. Wie es dann weitergeht, lesen Sie im Folgenden.

Zulassungs- und Ablehnungsbescheide

  1. Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden Ende August (Wintersemester) bzw. Anfang Februar (Sommersemester) per E-Mail versandt. Bitte sehen Sie von vorherigen Rückfragen zum Stand Ihrer Bewerbung ab.
  2. Wenn Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Nachrückverfahrens ein Studienplatz zugewiesen werden kann, erhalten Sie umgehend einen Zulassungsbescheid. Sollten Sie bis Mitte Oktober (Wintersemester) bzw. Mitte April (Sommersemester) keinen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass wir Ihnen leider keinen Studienplatz anbieten können.

Einschreibung

Sollten Sie eine Zulassung erhalten haben, senden Sie bitte Ihre Einschreibungsunterlagen innerhalb der Einschreibungsfrist (siehe Zulassungsbescheid) an folgende Adresse:

Postadresse für Bewerbung und Einschreibung

Universität Bonn
Abt. 9.3 - Studierendensekretariat
53012 Bonn

Alternative für Kurierdienste:

Universität Bonn
Abt. 9.3 – Studierendensekretariat
Am Hof 1
53113 Bonn
Wichtig: Um Kosten beim Deutschen Zoll zu vermeiden, versenden Sie die Unterlagen bitte per „Envelope“, also als Briefsendungen mit der Post und geben einen Warenwert von 0,00 Euro und als Inhalt „Dokumente“ an. Bitte beachten Sie, dass die Universität Bonn keine Kosten übernimmt, sollten diese bei der Zollabfertigung erhoben werden. In diesem Fall wird Ihre Postsendung an Sie zurückgeschickt.

Kontakt

Team Internationale Studierende

Kontakt

+49 228 / 73-4464 o. 4491

intstud@verwaltung.uni-bonn.de

Adresse

Poppelsdorfer Allee 49
53115 Bonn

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