Aus aller Welt willkommen.

Bewerber*innen aus Nicht-EU/EWR-Ländern

Wenn Sie an der Universität Bonn einen grundständigen Studiengang (Bachelor, Staatsexamen, Abschlüsse in den Theologien) studieren möchten und aus einem Nicht-EU/EWR-Land kommen, sind einige formelle Voraussetzungen zu erfüllen, die hier erläutert werden. Lesen Sie diese Informationen vor Abgabe der Bewerbung daher unbedingt aufmerksam durch, um Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu wahren.

Masterstudiengänge

Die Zulassungsverfahren in den Masterstudiengängen der Universität Bonn sind dezentral organisiert und liegen in der Verantwortung der Fakultäten/Abteilungen.

Um Informationen zu den einzelnen Masterstudiengängen, deren Voraussetzungen und zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zu den zuständigen Ansprechpersonen zu erhalten, besuchen Sie bitte die jeweilige Studiengangsseite.

Bewerbungsschritte

Studiengang auswählen

Registrieren und bewerben

Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal und durchlaufen Sie die Online-Bewerbung. Schließen Sie die Bewerbung ab, indem Sie die Dokumente hochladen.

Bitte senden Sie uns keine Dokumente postalisch zu!

Sollten Unterlagen fehlen oder die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sein, werden Sie darüber im Portal informiert. Bitte loggen Sie sich daher regelmäßig im Bewerbungsportal ein um Ihren Status zu prüfen.

Fehlende Unterlagen können Sie nur bis zum 15. Juli für das Wintersemester und nur bis zum 15. Januar für das Sommersemester hochladen.

Bewerbungsunterlagen

  • Passkopie
  • Tabellarischer Lebenslauf, vollständig bis zum Datum der Antragstellung 
  • ggf. Nachweis über anerkannten Flüchtlings-/Asylstatus
  • ggf. Nachweis über ein Stipendium einer deutschen Einrichtung zur Begabtenförderung
  • Nachweis über die Deutschkenntnisse1  
  • Nachweis über die Englischkenntnisse: Für die Bewerbung auf Archäologien, Economics and Computer Science, Geographie, Medienwissenschaft, Molekulare Biomedizin, Musikwissenschaft/Sound Studies, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftswissenschaften
  • Hochschulzugangsberechtigung: Informationen zur Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse finden Sie auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder auf der Zulassungsdatenbank des DAAD
    • Sekundarschulabschlusszeugnis mit Fächer- und Notenübersicht + deutsche oder englische Übersetzung
    • ggf. Nachweis der im Heimatland bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung für den beantragten Studiengang mit Fächer- und Notenübersicht + deutsche oder englische Übersetzung
    • ggf. Nachweis erfolgreicher Studienzeiten = Fächer- und Notenübersicht für jedes einzelne Semester im Heimatland + deutsche oder englische Übersetzung
    • ggf. Nachweis der bestandenen Feststellungsprüfung und der Vorbildungsnachweise mit Übersetzungen
    • ggf. Hochschulabschluss + deutsche oder englische Übersetzung

China, Indien und Vietnam

Zusätzlich zu den Zeugnisunterlagen ist eine Bewerbung nur mit einem APS-Zertifikat einer Akademischen Prüfstelle möglich. Wir akzeptieren keine Gruppen-APS im Rahmen sogenannter Partnerschaftsverfahren.

Georgien

Vorbildungsnachweise sind mit Apostille hochzuladen.

Türkei

Der Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung ist in Form einer offiziellen Ergebnisbescheinigung der ausstellenden Prüfungsbehörde hochzuladen.

USA

Der Code der Universität Bonn für die Zusendung der AP Prüfungen ist: 9149

IB Diploma

Das „International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International“ wird als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, wenn es nach einem Besuch von mindestens zwölf aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben worden ist und die Bedingungen der Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International“ erfüllt (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i. d. F. vom 24.03.2022).

Folgende Unterlagen laden Sie bitte hoch:

  • IB-Diploma bzw. das offizielle „Transcript of Grades“ der IBO  (falls Ihnen das bereits vorliegt)
  • Fächer- und Notenübersicht des zweijährigen IB-Programms
  • Abschlusszeugnis des 10. Schuljahres

Sollte Ihnen das Zeugnis noch nicht vorliegen, fordern Sie Ihre IB-Ergebnisse über den "Request Service" des International Baccalaureate an, damit die Universität Bonn diese fristgerecht in digitaler Form abrufen kann.

Einfache Kopie

Dokumente, die nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt wurden, müssen zusätzlich mit einer Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer*in hochgeladen werden.

Ausnahmen und besondere Anforderungen

Bei folgenden Studienfächern müssen Sie spezielle Auswahlverfahren durchlaufen. Kontaktieren Sie dazu direkt die Studiengangsverantwortlichen:

Für die oben genannten Studiengänge sind zusätzlich zu den erforderlichen Deutschkenntnissen  Englischkenntnisse auf dem Niveau der B2 (GER) erforderlich. Das entsprechende Englisch Sprachzertifikat muss bereits bis zum Bewerbungsschluss hochgeladen werden. Eine Befreiung vom Nachweis des Englisch Sprachzertifikats ist nur möglich, wenn die Unterrichtssprache in der Sekundarschule oder in einem abgeschlossenen Bachelorstudium Englisch war. Eine offizielle Bestätigung der Schule/Universität ist erforderlich.

Anerkannte Sprachzertifikate Englisch und deren Mindestanforderung:

TEST OF ENGLISH AS A FOREIGN LANGUAGE (TOEFL)

  • Internet-based Test (iBT): mit einen Mindestpunktzahl von 72. Es gilt der Test Date Score, nicht MyBest Score.

Hinweis: TOEFL ITP wird nicht akzeptiert.

Bitte teilen Sie ETS die Codenummer D393 mit, damit Ihr TOEFL-Zertifikat direkt an die Universität Bonn geschickt werden kann.

INTERNATIONAL ENGLISH LANGUAGE TESTING SYSTEM (IELTS)

  • IELTS Academic mit einer Mindestpunktzahl von 5.5 (Overall band score)

CAMBRIDGE MAIN SUITE OF ENGLISH EXAMINATIONS

  • Cambridge English: B2 First 

TELC ENGLISCH 

  • Zertifikat B2

PEARSONS

  • PTE Academic 59

UNICERT

  • II Vantage

Wenn Sie für die Studiengänge Molekulare Biomedizin oder Griechisch (Bachelor Lehramt) zugelassen werden, müssen Sie für die Einschreibung den Online-Selbsttest zur Studienorientierung durchführen und das Ergebnis in der Online-Einschreibung hochladen. Um Zeitdruck zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den Selbsttest frühzeitig zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wird Ihnen eine Zulassung erteilt und nehmen Sie die Einschreibung vor, behält sich die Universität vor, im Laufe des ersten Semesters beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse postalisch anzufordern. Wir empfehlen Ihnen daher, diese frühzeitig anfertigen zu lassen. Sollten Sie die geforderten Unterlagen auf Anfrage nicht vorlegen können, kann die Einschreibung widerrufen werden.

Wir akzeptieren folgende Art der Beglaubigung:

  • Beglaubigung durch einen Notar/eine Notarin
  • Beglaubigungen durch diplomatische Vertretung (Botschaft/Konsulat)
  • Beglaubigung durch das Erziehungs- oder Außenministerium Ihres Heimatlandes
  • Amtliche Beglaubigung: Die amtliche Beglaubigung einer Kopie können Sie in Deutschland unter anderem bei jeder Gemeinde- oder Stadtverwaltung erstellen lassen.

Sofern die Beglaubigung nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache erfolgt ist, ist diese zu übersetzen.


Wichtiger Hinweis

Bewerbungszeitraum:

Zum Sommersemester: Anfang Dezember bis 15. Januar
Zum Wintersemester: Anfang Juni bis 15. Juli

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen innerhalb der genannten Fristen hochgeladen wurden.

Bewerbung starten

Kontakt

Team Internationale Studierende

Kontakt

studentregistry@uni-bonn.de

Nachname  A – G     +49 228 73-3915
Nachname  H– O      +49 228 73-7655
Nachname  P – Z      +49 228 73-7275

Unsere Sprechzeiten siehe

Adresse

Poppelsdorfer Allee 49
53115 Bonn

Wird geladen