Aus aller Welt willkommen.

Bewerber*innen aus Nicht-EU/EWR-Ländern

Wenn Sie an der Universität Bonn einen grundständigen Studiengang (Bachelor, Staatsexamen, Abschlüsse in den Theologien) studieren möchten und aus einem Nicht-EU/EWR-Land kommen, sind einige formelle Voraussetzungen zu erfüllen, die hier erläutert werden. Lesen Sie diese Informationen vor Abgabe der Bewerbung daher unbedingt aufmerksam durch, um Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu wahren.

Die Zulassungsverfahren in den Masterstudiengängen der Universität Bonn sind dezentral organisiert und liegen in der Verantwortung der Fakultäten/Abteilungen.

Um Informationen zu den einzelnen Masterstudiengängen, deren Voraussetzungen und zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zu den zuständigen Ansprechpersonen zu erhalten, besuchen Sie bitte die jeweilige Studiengangsseite.

Bewerbungsschritte

Studiengang auswählen

Wenn Sie Ihren gewünschten grundständigen Studiengang (Bachelor | Staatsexamen | Kirchliche Abschlüsse) gefunden haben, lesen Sie bitte zunächst die Hinweise zu den notwendigen Deutschkenntnissen und dem DSH-Vorbereitungskurs.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Studienfächern Deutsch-Französische und Deutsch-Italienische Studien sowie Molekulare Biomedizin, Medienwissenschaft und Musikwissenschaft/Sound Studies.

Registrieren und bewerben

Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal und durchlaufen Sie die Online-Bewerbung. Nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschlossen haben, senden Sie die Bewerbungsunterlagen per Post an folgende Adresse:

Universität Bonn
Abt. 9.3 - Studierendensekretariat
53012 Bonn

Alternative für Kurierdienste:
Universität Bonn
Abt. 9.3 – Studierendensekretariat
Am Hof 1
53113 Bonn

Bewerbungsunterlagen zusenden

Die einzureichenden Unterlagen müssen als beglaubigte Kopien und ggf. mit Übersetzung eingereicht werden. Welche Beglaubigungen wir akzeptieren, finden Sie unter "Hinweise zu Beglaubigung und Übersetzungen"

Sollten die Unterlagen nicht bis zum Bewerbungsschluss in der geforderten Form vorliegen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

  • Passkopie [einfache Kopie]
  • Tabellarischer Lebenslauf, vollständig bis zum Datum der Antragstellung 
  • ggf. Nachweis über anerkannten Flüchtlings-/Asylstatus [einfache Kopie]
  • Nachweis über die Deutschkenntnisse1 
  • Englischkenntnisse: Für die Bewerbung auf Molekulare Biomedizin, Medienwissenschaft und Musikwissenschaft/Sound Studies 
  • Hochschulzugangsberechtigung: Informationen zur Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse finden Sie auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder auf der Zulassungsdatenbank des DAAD
    • Sekundarschulabschlusszeugnis mit Fächer- und Notenübersicht + deutsche oder englische Übersetzung 
    • ggf. Nachweis der im Heimatland bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung für den beantragten Studiengang mit Fächer- und Notenübersicht + deutsche oder englische Übersetzung
    • ggf. Nachweis erfolgreicher Studienzeiten = Fächer- und Notenübersicht für jedes einzelne Semester im Heimatland + deutsche oder englische Übersetzung
    • ggf. Nachweis der bestandenen Feststellungsprüfung und der Vorbildungsnachweise mit Übersetzungen
    • ggf. Hochschulabschluss + deutsche oder englische Übersetzung

China

Die APS-Bescheinigung im Original oder das APS Zertifikat zusammen mit den Kopien der Zeugnisoriginale (Sekundarschulabschluss und Studienbescheinigung) aus China, versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel der besuchten Institution oder Kopien der Zeugnisoriginale mit rotem Rundsiegel sowie einer notariellen Beglaubigung, versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel des Notariats.

Georgien

Vorbildungsnachweise sind mit Apostille einzureichen.

Indien

Ab dem Sommersemester 2023 ist für ein Studium in Deutschland das APS Zertifikat erforderlich. Eine Visabeantragung ist nur mit dem APS Zertifikat möglich. Detaillierte Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier.

Türkei

Der Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung/Code-Karte ist in Form einer offiziellen Ergebnisbescheinigung (mit Siegel und der Unterschrift) der ausstellenden Prüfungsbehörde einzureichen.

USA

Der Code der Universität Bonn für die Zusendung der AP Prüfungen ist: 9149

Vietnam

Zu den Zeugnisunterlagen ist das Originalzertifikat der Akademischen Prüfstelle einzureichen.

IB Diploma

Das „International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International“ wird als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, wenn es nach einem Besuch von mindestens zwölf aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben worden ist und die Bedingungen der Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International“ erfüllt (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i. d. F. vom 24.03.2022).

 Zusätzlich zum IB-Diplom müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Nachweis über insgesamt 12 Schuljahre
  • Fächer- und Notenübersicht des zweijährigen IB-Programms

Einfache Kopie

  • Beglaubigung durch einen Notar/eine Notarin
  • Beglaubigungen durch diplomatische Vertretung (Botschaft/Konsulat)
  • Beglaubigung durch das Erziehungs- oder Außenministerium Ihres Heimatlandes
  • Amtliche Beglaubigung: Die amtliche Beglaubigung einer Kopie können Sie in Deutschland unter anderem bei jeder Gemeinde- oder Stadtverwaltung erstellen lassen.

Sofern die Beglaubigung nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache erfolgt ist, ist diese zu übersetzen.

Übersetzungen
Dokumente und Zeugnisunterlagen (inklusive aller darauf aufgebrachten Stempel, Siegel und Vermerke), die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, müssen von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden. 

Wichtiger Hinweis

Bewerbungszeitraum:

Zum Sommersemester: 11. Dezember bis 15. Januar
Zum Wintersemester: 01. Juni bis 15. Juli

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen innerhalb der genannten Fristen bei der Universität Bonn eingegangen sind. Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen (das heißt, dass später eingehende Unterlagen nicht berücksichtigt werden können).

Bewerbung starten

Ausnahmen und besondere Anforderungen

Bei folgenden Studienfächern müssen Sie spezielle Auswahlverfahren durchlaufen. Kontaktieren Sie dazu direkt die Studiengangsverantwortlichen:

Für die Bachelorstudiengänge Molekulare Biomedizin, Medienwissenschaft und Musikwissenschaft/Sound Studies sind zusätzlich zu den erforderlichen Deutschkenntnissen (DSH 2 oder eine äquivalente Prüfung) Englischkenntnisse auf dem Niveau der B2 (GER) erforderlich. Das entsprechende Englisch Sprachzertifikat muss bereits bis zum Bewerbungsschluss vorgelegt werden. Eine Befreiung vom Nachweis des Englisch Sprachzertifikats ist nur möglich, wenn die Unterrichtssprache in der Sekundarschule oder in einem abgeschlossenen Bachelorstudium Englisch war. Eine offizielle Bestätigung der Schule/Universität ist erforderlich.

Anerkannte Sprachzertifikate Englisch und deren Mindestanforderung:

TEST OF ENGLISH AS A FOREIGN LANGUAGE (TOEFL)

  • Internet-based Test (iBT): mit einen Mindestpunktzahl von 72. Es gilt der Test Date Score, nicht MyBest Score.

Hinweis: TOEFL ITP wird nicht akzeptiert.

Bitte teilen Sie ETS die Codenummer D393 mit, damit Ihr TOEFL-Zertifikat direkt an die Universität Bonn geschickt werden kann.

INTERNATIONAL ENGLISH LANGUAGE TESTING SYSTEM (IELTS)

  • IELTS Academic mit einer Mindestpunktzahl von 5.5 (Overall band score)

CAMBRIDGE MAIN SUITE OF ENGLISH EXAMINATIONS

  • Cambridge English: B2 First 

TELC ENGLISCH 

  • Zertifikat B2

PEARSONS

  • PTE Academic 59

UNICERT

  • II Vantage


Kontakt

Team Internationale Studierende

Kontakt

intstud@verwaltung.uni-bonn.de


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Poppelsdorfer Allee 49
53115 Bonn

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