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Fördermöglichkeiten für den Wissenstransfer

Mit einer guten Idee, einem hochmotivierten Team und einem ersten Plan fehlt oft noch die nötige Finanzierung, um mit Ihrem Projekt durchzustarten. Es existiert eine Vielzahl an öffentlichen Förderprogrammen, die Forschungsprojekte auf dem Weg zur Innovation oder Gründung unterstützen. Das enaComs Beraterteam evaluiert gemeinsam mit Ihnen, ob die Bewerbungsvoraussetzungen für verschiedene Fördermittel gegeben sind und hilft im Anschluss bei der Antragsstellung. Auf dieser Seite geben wir einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten, Programme und Anwendungsfälle.

Förderungen der Universität Bonn

Prototypisierungsgrants
© Lannert/Uni Bonn

Prototypisierungsgrants

Die Universität vergibt Prototypisierungsgrants bis 50.000 €, um wissenschaftsbasierte und innovative Gründungsideen aus der Universität Bonn zu fördern. Unterstützt werden Gründungsvorhaben in der Vorbereitung, Validierung und Entwicklung von marktfähigen Produkten oder Dienstleistungen.

Santander Innovation Grants
© Logo Santander Universitäten

Santander Innovation Grants

Santander Innovation Grants unterstützen Gründer*innen der Universität Bonn bei der Markterschließung und Festigung ihrer Organisationsstruktur. Sie werden von der Santander Consumer Bank AG im Rahmen der 'Santander Universities' gefördert.

EXIST Women
© enaCom

EXIST Women

Ein Jahr lang intensive Förderung auf Deinem Weg zur Gründerin – das bietet ein neues Programm vom Transfer Center enaCom gefördert durch „EXIST Women“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 

Unternehmensgründungen

Für Angehörige der Universität Bonn, die sich fürs Gründen interessieren, bietet enaCom eine individuelle Erstberatung zu den nachfolgenden Fördermöglichkeiten, die durch die Hochschule betreut werden müssen. Gemeinsam entscheiden wir, ob und welche Programme sich für das jeweilige Gründungsprojekt anbieten.

Im Fokus stehen die EXIST-Förderprogramme, mit denen Studierende und Forschende finanzielle Unterstützung zur Vorbereitung ihres technologie-innovativen oder wissensbasierten Geschäftsvorhabens erhalten. Während der Förderphase begleitet die Gründungsberatung von enaCom die Gründerstipendiaten bzw. -teams und übernimmt die administrative Projektdurchführung.

Gründer mit Laptop und Unterlagen auf dem Sofa.
© colourbox

Das EXIST-Gründungsstipendium ist ein Förderprogramm speziell für Studierende (die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben), Absolvent*innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden) und Wissenschaftler*innen einer Hochschule, die eine Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgelegte Förderprogramm wird vom Europäischen Sozialfond kofinanziert. Gefördert werden "innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben" und "innovative wissensbasierte Dienstleistungen", die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Neben finanzieller Förderung erhalten die Gründer*innen Coachingleistungen, nehmen an einem eintägigen Gründerseminar teil und erarbeiten einen vollwertigen Businessplan. Die Gründung des Unternehmens ist während der Förderphase möglich. Der Antrag eines EXIST-Gründerstipendiums kann nur von der Hochschule gestellt werden. Die Ausarbeitung entsteht in enger Zusammenarbeit mit den Gründer*innen. Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

Das Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer unterstützt "herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind." Kofinanziert wird dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Programm vom Europäischen Sozialfonds. Anders als beim EXIST-Gründerstipendium werden hier ausschließlich Gründerteams (max. drei Wissenschaftler*innen und technische Assistent*innen) gefördert.

EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen. In der ersten Förderphase (Dauer 18 Monate) sollen Entwicklungsarbeiten "zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit" durchgeführt werden, Prototypen entwickelt, der Businessplan erarbeitet und schließlich das Unternehmen (Rechtsform Kapitalgesellschaft) gegründet werden. Nach 18 Monaten kann die II. Förderphase beantragt werden. Hierbei erhält das Unternehmen einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 150.000 Euro. Voraussetzung:  Das Unternehmen stellt eigene Mittel zur Verfügung.

Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich, jedoch werden diese bis zum 31.08., 30.11. und 31.03. gesammelt und anschließend weiterbearbeitet.

Mit der Gründungsoffensive Biotechnologie, kurz GO-Bio, unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gründungswillige Forscherteams in den Lebenswissenschaften (Life Sciences). Das Förderprogramm schlägt eine Brücke vom Labor zum Markt. Dabei erfolgt die BMBF-Förderung bereits gezielt in der Frühphase der Projekte. Die Förderinitiative GO-Bio richtet sich an gründungswillige Forscherteams mit jüngeren, aber in der Forschung bereits erfahrenen Wissenschaftler*innen, Personen mit mehrjähriger Erfahrung in der Forschung und Entwicklung von Unternehmen, Mediziner*innen mit mehrjähriger Klinikerfahrung. Die GO-Bio-Förderung erfolgt in zwei Phasen über eine Dauer von jeweils maximal drei Jahren. Die Höhe der Fördersumme pro Projekt ist individuell von den Projektinhalten abhängig.

Mit der Fördermaßnahme GO-Bio initial unterstützt das BMBF die Identifizierung und Entwicklung früher lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotential. Im Rahmen der Projektbearbeitung soll ein Reifegrad der Forschungsresultate erzielt werden, der eine Weiterführung in anderen etablierten Förderprogrammen der Validierungs-, Gründungs- und Firmenkooperationsförderung, wie z.B. VIP+, EXIST-Forschungstransfer oder GO-Bio, ermöglicht. Startpunkt der GO-Bio-initial-Förderung sind daher sehr rohe, skizzenhafte Verwertungsideen, für die noch keine patentierte Technologie zur Realisierung vorhanden sein muss. Projektskizzen können einmal jährlich, jeweils zum 15. Februar, eingereicht werden.

Das BMBF will das Innovationspotenzial von Start-ups in der Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken. 

Gefördert werden in zwei Modulen Projekte, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.

In Modul 1 werden Innovationen der Hochschulen fokussiert. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung. Dies schließt auch geförderte, aber bereits abgeschlossene MTI-Projekte, die eine wirtschaftliche Verwertung der F&E-Ergebnisse durch eine Ausgründung anstreben, mit ein.

Gefördert werden in Modul 2 bereits gegründete junge Start-ups bei Forschung und Entwicklung. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben. Folgende Vorhaben sind förderfähig: „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up, Einzelvorhaben eines Start-ups sowie Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen. Das Vorhaben sollte durch ein Start-up initiiert werden.

Der High-Tech Gründerfonds ist ein Beteiligungsfonds, der vom BMWK, der staatlichen KfW und privaten Unternehmen finanziert wird. Der High-Tech Gründerfonds investiert in junge und chancenreiche Technologie-Unternehmen, die vielversprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen können. Er stellt technologieorientierten Unternehmensgründungen das dringend nötige Startkapital zur Verfügung und sorgt für die notwendige Betreuung und Unterstützung des Managements. Der HTGF ist heute Deutschlands aktivster und größter Frühphaseninvestor und richtet sich an junge, innovative Hightech-Start-ups aller Branchen. Investiert wird in Start-ups, die nicht älter als drei Jahre alt sind und in die zuvor nicht mehr als 500.000 Euro Eigenkapital, stille Beteiligung oder Wandeldarlehen geflossen ist.

Im Rahmen einer Seedfinanzierung stellt der Fond bis zu 1.000.000 € Beteiligungskapital als Anschubfinanzierung zur Verfügung. Für weitere Finanzierungsrunden stehen nochmals bis zu 2 Mio. € bereit. Neben dem Beteiligungskapital unterstützt der High-Tech Gründerfonds die Gründer mit Know-how und einem starken Netzwerk.

Das Gründungsstipendium.NRW eröffnet die Chance, Ihre innovative Geschäftsidee auf den Weg zu bringen und in die Gründerszene Ihrer Region einzusteigen. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt jede Gründerin/jeden Gründer, die/der vor oder am Anfang der Existenzgründung steht mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.200 Euro (ab 01.10.2023) für maximal ein Jahr, um den Start in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus erhalten Sie die Gelegenheit, sich in Gründernetzwerken auszutauschen und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen.

Im Rahmen der Initiative „StartUpSecure“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Unternehmensgründungen von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden im Bereich der IT-Sicherheit.

Das Team von Cube 5 berät und unterstützt deutschlandweit Gründerteams und Startups bei der Antragstellung und begleitet sie während des gesamten Prozesses. Für „StartUpSecure“ bewerben können sich Forschungsteams deutscher Hochschulen oder Startups in den Bereichen IT-Sicherheit und Cybersecurity.

Der Einstieg in „StartUpSecure“ kann in zwei, nicht voneinander abhängigen Förderphasen erfolgen:

Ziel der Entwicklungsphase (Phase I) ist es, die technische Umsetzbarkeit einer Gründungsidee darzustellen und einen Businessplan zu erarbeiten („proof of concept“). Förderphase I setzt voraus, dass bislang noch keine Gründung (Eintragung ins Handelsregister) erfolgt ist.

Die Gründung erfolgt dann in Phase I. In der Gründungsphase (Phase II) stehen anschließend die Markteinführung des Produkts bzw. der Dienstleistung im Vordergrund. Ein konkretes Geschäftsmodell sowie Unternehmenskonzept sollen hier die Marktreife demonstrieren, die eine erfolgreiche Umsetzbarkeit sichert („proof of technology“).


Innovationsförderung

In vielen Bereichen sind Universitäten Vorreiter des technologischen Fortschritts. Bund, Länder und EU unterstützen sie durch spezielle Förderprogramme für Forschung und Innovationen, für Technologietransfer und mit fach- und branchenbezogenen Förderaktivitäten für Forschung und Entwicklung (F&E). Denn Innovatoren aus der Wissenschaft sollen nachhaltig innovativ sein können und Deutschland als Land der Innovationen mitgestalten.

Bei den Förderprogrammen geht es aber nicht nur darum, den Forschenden finanziell unter die Arme zu greifen. Viele Programme unterstützen auch die Vernetzung von Innovatoren national und international, den Wissenstransfer zur Wirtschaft und die Kommerzialisierung der Entwicklungen

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Ein Proof-of-Concept (PoC) prüft das Marktpotential einer Idee. Der European Research Council (ERC) finanziert durch den PoC keine Forschungsaktivitäten, sondern Maßnahmen zur Weiterentwicklung im Hinblick auf die Anwendungsreife, Kommerzialisierung oder Vermarktung der Idee. Der PoC richtet sich ausschließlich an Forschende, die bereits einen ERC-Grant (StG/CoG/AdG/SyG) erworben haben. Der ERC-Grant muss noch eine Restlaufzeit haben oder darf nicht länger als ein Jahr abgeschlossen sein. Mit dem siebenseitigen Antrag wird der direkte Bezug zu dem ERC hergestellt, indem die Idee, Innovationsstrategie, der Arbeitsplan und das Budget beschrieben werden.

Die Förderung beträgt maximal 150.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten zu Themen aus allen Forschungsbereichen, bei einer 100 prozentigen Förderung der direkten Projektkosten plus 25 Prozent Overhead für indirekte Kosten.

Erkenntnisse aus Forschungsprojekten im Zusammenhang mit DFG-Förderungen werden in der vorwettbewerblichen Phase mit einem Partner aus der Wirtschaft oder dem öffentlichen Bereich, auch Partnern aus der Forschung, auf Basis eines Kooperationsvertrages im Rahmen gemeinsam getragener Projekte nutzbar gemacht und weiterentwickelt. Die Förderung erhalten die wissenschaftlichen Partner des Projekts. Transferprojekte können bei der DFG in Verbindung mit allen Förderprogrammen der DFG und in allen von der DFG geförderten wissenschaftlichen Disziplinen beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Transferprojekte auf Ergebnissen beruhen, die in DFG-geförderten Projekten entstanden sind oder in engem Zusammenhang mit laufenden Projekten stehen.

Das ZIM ist ein bundesweites, technologie-​ und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und somit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs-​ und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen.

Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten F&E-​Projekte. Das ZIM ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Bei der Forschung in den Hochschulen entstehen oft spannende neue Erkenntnisse mit Potential für die praktische Anwendung. Die Lücke zwischen ersten Ergebnissen aus der Grundlagenforschung und der Praxis schließt die Fördermaßnahme „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung“ VIP+.

Mit VIP+ werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Vorhaben von bis zu drei Jahren mit bis zu 1,5 Millionen Euro gefördert. Die themenoffene Fördermaßnahme richtet sich u.a. an Forscherinnen und Forscher aus Hochschulen, Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Die themenoffene Fördermaßnahme VIP+ unterstützt Wissenschaftler*innen, das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen zu prüfen und nachzuweisen sowie mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. So schafft VIP+ die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen zu innovativen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen. Die Förderung durch VIP+ geht somit über rein fachwissenschaftliche Fragen hinaus. Sie dient dem Brückenschlag in die nachfolgende Verwertung bzw. Anwendung.

Interessierte und Mathematiker im Austausch
© Lannert/Uni Bonn

Förderung des Dialogs mit der Gesellschaft

Einige Programme fördern gezielt den Wissenschaftsdialog, Projekte im Kontext von Wissenschaftskommunikation oder Citizen Science Vorhaben. Studierende oder Forschende aus der Universität, die eine Brücke in die Gesellschaft schlagen und in den Dialog mit der breiten Öffentlichkeit gehen möchten, sind aufgerufen, sich für die Förderungen zu bewerben. Die Vermittlung von komplexen Forschungsinhalten an ein nicht-Experten*innen Publikum steht hier im Zentrum sowie auch die Einbindung von Personen aus der Öffentlichkeit in die Forschung.

Ausschreibungen Wissenschaftsdialog und Forschung mit der Gesellschaft

Link zur Bekanntmachung für das Wissenschaftsjahr 2025

Fördersumme: 30 000 Euro bis 100 000 Euro (je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden)

Fristen: jährlich, meistens im Frühsommer für das Folgejahr

In den Wissenschaftsjahren suchen Forscherinnen und Forscher alljährlich den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern: Sie wollen Wissenschaft erlebbar machen, Debatten anregen, Zukunftsfragen beantworten und diskutieren. Jedes Jahr steht unter einem neuen Thema. Dieses ist immer ein interdisziplinäres Zukunftsthema, das zur Ausschreibung bekannt gegeben wird und zu dem die beantragten Projekte im Bezug stehen müssen. Das Wissenschaftsjahr 2025 widmet sich dem Thema „Zukunftsenergie“. 

Die Wissenschaftsjahre werden seit 2000 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Partnern aus Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Medien ausgerichtet .

Gefördert werden wirkungsorientierte, experimentelle und dialogische Formate, die den Austausch zwischen Forschung und Öffentlichkeit fördern, die Wissenschaftskommunikation im Wissenschafts­betrieb verankern und neue methodische Wege gehen. Diese können beispielsweise sein: 

  • Informations- und Vermittlungsformate
  • Dialog- und Partizipationsformate
  • edukative Vermittlungsformate
  • interdisziplinäre und transdisziplinäre Formate
  • künstlerische und kulturelle Projekte
  • niedrigschwellige popularisierende Projekte

Ziel der Wissenschaftsjahre ist es, Bürgerinnen und Bürger in vielfältigen Formaten in einen Dialog mit Wissenschaft und Forschung zu bringen und die Öffentlichkeit (unter anderem Kinder und junge Erwachsene, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Personen, die bisher wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten) noch stärker für Wissenschaft zu interessieren. Forschung und dazugehörige Erkenntnisgewinnungsprozesse sollen nachvollziehbar und verständlich an die breite Öffentlichkeit kommuniziert werden. Bürgerinnen und Bürgern wird dabei eine Teilhabe an Forschung ermöglicht – beobachtend oder aktiv.

Link zum Hochschulwettbewerb

Fördersumme: 10.000 Euro, plus Workshops und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Wissenschaftskommunikation und Hochschulwettbewerb-Alumni-Netzwerk

Fristen: i.d.R. Ende November für das Folgejahr (für das Wissenschaftsjahr 2025 „Zukunftsenergie“ mögliche Ausschreibung noch nicht veröffentlicht, Stand: 24.07.2024)

Der Hochschulwettbewerb ist ein Projekt von Wissenschaft im Dialog (WiD) und wird seit 2013 jährlich im Rahmen des jeweiligen Wissenschaftsjahres für Studierende, Promovierende, Postdocs und junge Forschende aller Fachrichtungen ausgeschrieben. Der Wettbewerb wird durch die Hochschulrektorenkonferenz und den Bundesverband Hochschulkommunikation unterstützt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Der Hochschulwettbewerb fördert jedes Jahr besondere Projekte von jungen Forschenden, die versuchen, auf innovative und kreative Art und Weise, Forschung und Wissenschaft interaktiv und verständlich zu vermitteln. Aus allen Bewerbungen werden die 15 besten Kommunikationsideen von einer Fachjury ausgewählt und mit jeweils 10.000 Euro zur Umsetzung ihres Projekts belohnt. Unterstützt werden sie bei allen Kommunikations- und Projektmanagement-Arbeiten von WiD. 

Im Hochschulwettbewerb lädt Wissenschaft im Dialog (WiD) Studierende, Promovierende und junge Forschende aller Fachrichtungen ein, ihre Kommunikationsideen rund um das Thema des jeweiligen Wissenschaftsjahres einzureichen. Im Fokus der Ausschreibung stehen Projekte, die wissenschaftliche Themen und Methoden für Bürger*innen zugänglich und erlebbar machen und ihrer Zielgruppe die gesellschaftliche Bedeutung der Forschung vermitteln.

Gesucht werden Projektideen, die einen Dialog mit Bürger*innen  initiieren wollen. Geistes- und gesellschaftswissenschaftliche sowie kreativ-forschende und kulturwissenschaftliche Projekte sind ebenso gefragt wie naturwissenschaftliche Ideen. Für eine praxisorientierte Umsetzung ist neben der Verbreitung der Inhalte über geeignete Kanäle zudem die Einbindung von lokalen Partnern wie Kommunen und Unternehmen, Start-ups und Initiativen erwünscht.


Kontakt Gründungsförderung

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Vesna Domuz

Gründungsberaterin

Brühler Str. 7

Avatar Küsshauer

Dr. Alexander Küsshauer

Gründungsberater

Brühler Straße 7

Kontakt Innovations- und Dialogförderung

Avatar Schmidt

Florentin Joscha Schmidt

Innovation Scout

0.007

Brühler Straße 7

53119 Bonn

Avatar Treutlein

Daniela Treutlein

Innovation Scout

0.008

Brühler Straße 7

Bonn

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