Prototypisierungsgrants

Förderung für innovative Produktvalidierungen

Die Universität vergibt Prototypisierungsgrants, um wissenschaftsbasierte und innovative Gründungsideen aus der Universität Bonn zu fördern. Unterstützt werden damit Gründungsvorhaben in der Vorbereitung, Validierung und Entwicklung von marktfähigen Produkten oder Dienstleistungen.

Förderbedingungen

Bewerben können sich alle wissenschaftlichen Mitarbeitenden oder Hilfskräfte der Universität Bonn, inkl. Universitätsklinikum Bonn (UKB), die bereits Ideen für die Gründung eines Start-up oder Spin-Offs aus ihrer Forschung haben.

Die Förderbedingungen können Sie unter folgendem Link finden:

Jetzt beantragen!

  • Bitte nutzen Sie die auf dieser Website bereitgestellte Vorlage für die Projektskizze  (Download Vorlage) für Ihren Antrag. Anträge können auf Deutsch oder Englisch gestellt werden.
  • Das Auswahlverfahren ist zweistufig, bestehend aus dem Antrag und einem Start-up-Pitch (Download Vorlage).
  • Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist geschlossen. Über die kommenden Antragsfristen informieren wir Sie rechtzeitig.


Ziel der Prototypisierungsgrants

Das Ziel der Förderung besteht darin, innovative Gründungen zu fördern, in Richtung Markfähigkeit weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass ein Technologie-Readiness-Level (TRL) von mindestens 4 erreicht wird. Damit wird eine Anschlussfähigkeit zu anderen Gründungsprogrammen wie dem Exist-Gründungsstipendium oder dem Exist-Forschungstransfer gewährleistet.

Dazu begleitet das Transfer Center enaCom alle erfolgreichen Bewerber*innen mit einem verpflichtenden Beratungs- und Coachingprogramm (Gesamtzeit mindestens 25 Stunden).

Die Prototypisierungsgrants werden vom Transfer Center enaCom ausgeschrieben und aus dem ESC Einzelvorhaben „U-Bo-Grow“ der Universität Bonn finanziert. Sie werden vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

FAQ zur Förderung

Die Prototypisierungsgrants können von allen wissenschaftlichen Mitarbeitenden oder wissenschaftlichen Hilfskräften an der Universität Bonn inklusive UKB beantragt werden.

Eingeladen sind u.a. auch Anträge für Prototypisierungsvorhaben, für die zuvor öffentliche Fördermittel abgelehnt worden sind, z.B. VIP+ oder EXIST Förderungen.

Bereits über andere Gründungsprogramme geförderte Teams können nicht gefördert werden.

Beantragt werden können Fördermittel bis zu einer maximalen Höhe von 50.000 € je Projekt für die Laufzeit von maximal einem Jahr.

  1. Die Mittel werden aus der MWIKE Förderung, dem ESC Einzelvorhaben „U-Bo-Grow“ der Universität jährlich zur Verfügung gestellt.
  2. Die Mittel sind gebunden an die Förderung von wissenschaftsbasierten und innovativen Gründungsideen oder -vorhaben aus der Universität Bonn (ausgeschlossen sind bereits gegründete Unternehmen und anderweitig geförderte Gründungsteams (z.B. EXIST Gründungsstipendiaten).
  3. Forschungsvorhaben werden nicht gefördert.
  4. Das Ziel der Förderung besteht darin, innovative Gründungen zu fördern, in Richtung Markfähigkeit weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass ein Technologie-Readiness-Level (TRL) von mindestens 4 erreicht wird, um eine Anschlussfähigkeit zu anderen Gründungsprogrammen wie dem Exist-Gründungsstipendium oder dem Exist-Forschungstransfer zu gewährleisten.
  5. Die Mittel unterliegen der Jährlichkeit, so dass die Laufzeit eines jeden bewilligten Grants immer zum 31.12. des laufenden Jahres endet.
  6. Nicht verauslagte Mittel können nicht angespart oder in das darauffolgende Haushaltsjahr übertragen werden.
  7. Die Mittel können verwendet werden für:
    1. Verbrauchsmitteln (Sachmitteln)
    2. Unteraufträge unter Einhaltung der Beschaffungsrichtlinien der Universität Bonn resp. UKB
    3. Keine Förderung von Personalkosten
    4. Keine Förderung von Arbeitsmitteln (z.B. Laptop, Smartphone, Tablet)
    5. Keine Möglichkeit, andere Drittmittel für die Laufzeit gleichzeitig für das beantragte Prototypisierungsprojekt einzuplanen und zu verauslagen (Ausschluss einer unerlaubten Doppelförderung); der Ausschluss ist schriftlich zu bestätigen
    6. Änderungen des Finanzierungsplans vor oder während der Projektlaufzeit bedürfen der vorherigen schriftlichen digitalen Zustimmung des Transfer Center enaCom.
  8. Innerhalb der ersten 6 Wochen nach Bewilligung besteht die Pflicht zur Durchführung einer Beratung mit dem Gründungsberatungsteam im Transfer Center enaCom. Während der Laufzeit des Projekts ist eine Teilnahme an verpflichtenden Gründungsveranstaltungen von enaCom (z.B. Workshops, Info-Sessions, Gründungsstammtisch) erforderlich. Dies umfasst eine Gesamtzeit von 25 Stunden, wobei mindestens eine Person aus dem antragstellenden Team teilnehmen muss. In begründeten Fällen können auch externe Veranstaltungen und Workshops angerechnet werden, dies geht nur nach vorheriger Absprache und Anerkennung durch enaCom. Die geförderten Teams müssen sechs Wochen nach Ende der Laufzeit einen Abschlussbericht einreichen, der die ursprünglich eingereichte Arbeitsplanung, eine Bewertung der erreichten Ziele sowie einen Ausblick auf die Gründung beinhaltet. Die geförderten Teams verpflichten sich, als Role Models zu fungieren und Testimonials für die Webseite von enaCom zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen sie fallweise für Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

  9. Das Bewilligungsschreiben mit Zuwendungsbescheid ist rechtlich bindend.

Die Grants können grundsätzlich nur auf Antrag bewilligt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Transfer Center zunächst die Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache in elektronischer Form vorzulegen. Die Projektskizze steht zum Download auf der Homepage zur Verfügung. Auf Grundlage von Bewertungskriterien werden die für eine Förderung geeigneten Ideen ausgewählt. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser*innen der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen Start-up-Pitch in deutscher oder englischer Sprache in Präsenz im Transfer Center enaCom zur abschließenden Prüfung zu halten. Ein Pitch-Template steht zum Download zur Verfügung.   

Die Projektskizze kann nur auf Basis offizieller Richtpreisangebote bewertet werden.

Die bereitgestellten Unterlagen werden von einer Jury und gegebenenfalls zusätzlich von externen Fachgutachter*innen beurteilt.

Vor Antragseinreichung kann in Zusammenarbeit mit dem Team enaCom die bisherige Innovationshöhe (TRL) beurteilt werden. Zudem berät enaCom zur Projektskizze und zum Startup-Pitch.

Vor Antragseinreichung kann in Zusammenarbeit mit dem Team des Transfer Center enaCom die mit dem Forschungsergebnis erreichte Innovationshöhe (TRL) beurteilt werden. Kontaktieren Sie uns gerne!

(1)   Bei der Vergabe der Mittel werden insbesondere folgende Teilaspekte bewertet:

  1. Entwicklung eines innovativen Prototyps (Minimum Viable Product)
  2. Bewertung der Gründungsintention der Antragsteller, einschließlich ihrer Vision für die Markteinführung des Produkts oder der Dienstleistung sowie ihrer Motivation und Einsatzbereitschaft für das Gründungsvorhaben
  3. Vorangegangene Schritte, um das Gründungsvorhaben voranzutreiben (z.B. erste Marktanalyse, Geschäftsplanung, Teamzusammenstellung)
  4. Beschreibung der zu entwickelnden Strategien während der Projektlaufzeit, u.a. zur Entwicklung des Geschäftsmodell, Aufbau des Gründungsteam, Aufbau von gründungsbezogenen Kompetenzen, IP-Schutz
  5. Notwendigkeit und Angemessenheit der Mittel
  6. Nachvollziehbarkeit des Arbeits- und Finanzierungsplans

Das Team des Transfer Center berät Sie gerne schon vor bzw. während der Antragsstellung. Melden Sie sich bei Dr. Alexander Küsshauer (Tel.: 0228 / 73-62026; kuesshauer@verwaltung.uni-bonn.de). 

Für die Bewerbung füllen Sie bitte das bereitgestellte Antragsformular aus und übermitteln Sie Ihren Antrag dann über das Web-Antragsportal. Gerne kann der Antrag auf Englisch gestellt werden (zur englischen Website).

  1. Innerhalb der ersten 6 Wochen nach Bewilligung besteht die Pflicht zur Durchführung einer Beratung mit dem Gründungsberatungsteam im Transfer Center enaCom.
  2. Verpflichtende Teilnahme an Gründungsveranstaltungen im Umfang von 25 Stunden pro gefördertem Team.
  3. Die geförderten Teams müssen sechs Wochen nach Ende der Laufzeit einen Abschlussbericht einreichen, der die ursprünglich eingereichte Arbeitsplanung, eine Bewertung der erreichten Ziele sowie einen Ausblick auf die weiteren Schritte nach der Prototypisierung beinhaltet.
  4. Es besteht eine Berichtspflicht gegenüber dem Transfer Center enaCom bezüglich der Verwendung der Mittel (Verwendung und Darstellung wie der Prototypisierungsgrant den Weg zur Gründung vorangebracht hat inklusive der nächste Schritte dorthin).
  5. Die geförderten Teams verpflichten sich, als Role Models zu fungieren und Testimonials für die Webseite von enaCom zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen sie fallweise für Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

25. Februar 2024

Deadline der Einreichung der Projektskizze 

KW 11-12

Start-up Pitch der nominierten Projekte für die zweite Stufe des Auswahlverfahrens

Bis 29. März 2024

Auswahl und Verkündung der Projekte für Batch#4 

15. April 2024

Start der Laufzeit der bewilligten Projekte

31. Dezember 2024

Ende der Laufzeit von Batch#4 der Prototypsierungsgrants


Bewilligte Projekte

2023-2_MeldungGranteesP-Grant.jpg
© Uni Bonn/Volker Lannert, colourbox

KI für Forschungsinfrastruktur, nachhaltige Roboter und antivirales Nasenspray

Innovationen aus den KI-gestützten Sozialwissenschaften, der nachhaltigen Landwirtschaft und der Medizin werden in der 3. Runde der Prototypisierungsgrants vom Transfer Center enaCom der Uni Bonn gefördert. 

Grantees 2023-1
© © Sweeternative | Rolf Müller (UKB) | Trackognize

Gesunder Zucker, digitale Gesundheitslösungen und Krebsvorsorge

Gibt es eine gesunde Alternative zu Zucker? Wie messe ich Veränderungen der Denkleistung? Und wie kann die Krebsvorsorge noch zuverlässiger werden? Mit diesen Fragen befassen sich drei Validierungsprojekte, die in Ausschreibungsrunde #2 gefördert werden.

Grantees 2022
© © Lukas Overkott / Maximilian Kapsecker / Volker Lannert, Uni Bonn / Innocensia M. Mangoato

3D-Druck, Digitalisierung und Diagnostik

3D-Druck von Gefäßen, Feindiagnoseverfahren von Asthma, eine verbesserte Messung des Blutflusses oder die digitale Zukunft der Sportmedizin – diese vier Validierungsprojekte werden in Ausschreibungsrunde #1 der Prototypisierungsgrants gefördert.


Kontakt

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Dr. Alexander Küsshauer

Gründungsberater

Brühler Straße 7

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