Unser Service für Ihr DFG-Projekt

Wir unterstützen Ihr DFG-Projekt von der Antragstellung über die Projektabwicklung bis zum Projektabschluss mit unseren Serviceangeboten.

Die DFG fördert in zahlreichen verschiedenen Förderprogrammen, wie z.B. Sachbeihilfen (SBH), Walter Benjamin-Programm (WBP), Forschungsgruppen (FOR), Schwerpunktprogramme (SPP), Nachwuchsgruppen (ENP), Heisenbergprogramm (HEI), Exzellenzcluster (EXC), Sonderforschungsbereiche (SFB) / Transregios (TRR) und Graduiertenkollegs (GRK).

Aktuelle Ausschreibungen

Die Antragstellung bei der DFG erfolgt überwiegend bottom-up, d. h. themenoffen und ohne Antragsfristen.

Hier finden Sie aktuelle Ausschreibungen der DFG, z. B. für thematisch abgegrenzte Schwerpunktprogramme und Förderungen gemeinsam mit internationalen Partnerorganisationen. 

Lassen Sie sich inspirieren!

Hier finden Sie Forschungsverbünde an der Uni Bonn, die durch die DFG gefördert werden.

Projektantrag

Finden Sie die Förderprogramme der DFG und kontaktieren Sie uns, um Ihren Antrag zu besprechen. Wir helfen Ihnen gern!

Die Vorbereitung

Kontaktieren Sie uns, um das für Sie und Ihr geplantes Forschungsprojekt passende Förderprogramm der DFG zu finden und Sie bei der Antragstellung zu beraten.

  • allgemeine Auskünfte zu DFG-Förderung
  • bedarfsgerechte Zusammenstellung von Informationen
  • Prüfung der Antragsberechtigung und -voraussetzung

Der Antrag

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die programmspezifischen Formulare und Merkblätter der DFG. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Über die Beantragung von DFG-Projekten setzen Sie bitte Ihr Dekanat und den DFG-Vertrauensdozent Prof. Dr. Stefan Müller in Kenntnis: 

DFG-Vertrauensdozent Prof. Dr. Stefan Müller
Hausdorff Center for Mathematics 
Endenicher Allee 60, 53115 Bonn, Germany
+49 228 73-62253
stefan.mueller@hcm.uni-bonn.de

Hinweise zu Verbundprojekten

Bei Verbundprojekten treten Sie bitte frühzeitig vor dem gewünschten Einreichungstermin mit uns in Kontakt, da hier eine intensive Abstimmung erforderlich ist.

Nach Einreichung des Antrags empfehlen wir die Verhandlung des Kooperations- und ggf. Weiterleitungsvertrages zu beginnen.

Verbundprojekte

DFG-Verbundprojekte (SFB/TRR, GRK, FOR) werden in einem zweistufigen Verfahren beantragt. Zunächst wird eine Skizze eingereicht, die begutachtet wird. Ggfs. werden Sie dann von der DFG zur Vollantragstellung aufgefordert.

SFB/TRR und GRK Anträge werden von der Hochschule gestellt, daher sind schon für die Skizzen Unterschriften der Hochschulleitung erforderlich. Dazu müssen alle Skizzen und Anträge vor Einreichung bei der DFG durch Abt. 7.1 geprüft werden. Wir geben Ihnen Rückmeldung zum Antrag und holen die Unterschrift der Hochschulleitung für Sie ein. Außerdem unterstützen wir Sie auch bei der Abstimmung der Grundausstattung mit der Hochschulleitung sowie bei der Vorbereitung der Begehung.

Arbeitgebererklärung

Für Projektanträge auf die Eigene Stelle im Programm Sachbeihilfe und im Walter Benjamin Programm sowie für Anträge auf Emmy Noether Nachwuchsgruppen benötigen Sie zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrags eine Arbeitgebererklärung, die wir Ihnen gerne ausstellen.

Für Heisenberg-Stellen benötigen Sie diese Erklärung noch nicht bei der Antragstellung, sondern erst nach der Aufnahme ins Heisenbergprogramm, wenn Sie sich für die Programmvariante Heisenberg-Stelle entscheiden.

  • Antragsart (Förderprogramm der DFG)
  • Titel des Projekts
  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • Arbeitsplatzzusage der Leitung des aufnehmenden Instituts

Einladung zum Interview

Bei Einladung zum Interview im Emmy Noether oder Heisenbergprogramm können Sie weitere Unterstützung von uns erhalten.

Weitere Mittel für Nachwuchsgruppen

Nachwuchsgruppenleitende, die eine Emmy-Noether-NWG einwerben oder mit ihrer Gruppe an die Uni Bonn wechseln, erhalten im Rahmen unseres Anreizsystems bis zu 100.000 Euro an zusätzlichen Mitteln für ihre Forschung. 

Um ihre Forschung bestmöglich und sichtbar vorzutreiben zu können, werden Forscherinnen mit weiteren 60.000 Euro unterstützt.

Details zum Anreizsystem, das sich nicht an Wissenschaftler*innen mit W2/W3 Professuren oder an Mitglieder der Medizinischen Fakultät richtet, finden Sie auf Confluence (intern) oder sprechen Sie uns an.

Ihre Ansprechperson in der Forschungsförderung (Abt. 7.1)

Kontakt

Avatar Hahlen

Dr. Katrin Hahlen

Dipl. Biol.

+49 228 73-60917

Avatar Büschken

Dr. Dominik Büschken

M.A.

+49 228 73-7023


Nach der Bewilligung

Nach Bewilligung Ihres Projektes bieten wir gerne ein Kick-off Meeting zum Projektstart an. Hier können die für das Projekt relevanten Informationen ausgetauscht werden, während sich Projektleitung und Projektmanager*in kennenlernen. Wir unterstützen Sie in allen Aspekten des Projektmanagements, damit Sie sich auf Ihre Forschung konzentrieren können.

Unser Service für Ihr Drittmittelprojekt:

  • Ansprechpartner für die DFG und Projektleitende an der Uni Bonn
  • Mittelabruf und Controlling
  • Unterstützung in der Erstellung des Zahlenmäßigen Verwendungsnachweises
  • Erstellung und Prüfung von Kooperations- und Weiterleitungsverträgen

Hinweise zur Projektabwicklung von DFG-Förderungen (SBH, FOR, SPP, ENP, ...)

Im Rahmen der Einrichtung des Projekts als PSP-Element erhalten Sie immer eine Kopie der Bewilligung und finden neben den Ansätzen der DFG-Bewilligung die dem PSP-Element zugeordneten Finanzpositionen, die zu Projektbeginn durch die Abteilung 7.2 budgetiert werden.

Beantragte, aber durch die DFG in der Bewilligung explizit abgelehnte Ausgaben dürfen nicht durch dieses Projekt finanziert werden.

Mit Beantragung einer Projekteinrichtung ist dem Projektmanager in der Abteilung 7.2 eine Kopie des Kosten- und Finanzierungsplans aus dem Förderantrag für die Mittelbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen.

Ebenfalls erhalten Sie zu Beginn der Projektlaufzeit den Vordruck für die erste Mittelanforderung für Ihr Projekt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die Verwendungsrichtlinien zur Kenntnis genommen haben und die Mittel entsprechend verwenden werden. Hierzu gilt insbesondere, dass Gegenstände, welche der zeitgemäßen Grundausstattung einer Universität zuzurechnen sind, nicht erstattungsfähig sind. Sofern die Ausgabe essentiell für Ihr Vorhaben ist, ist dies auf der Rechnung zu vermerken.

Auf dem ersten Mittelabruf-Vordruck tragen Sie das Datum des tatsächlichen Projektbeginns ein. Mit der ersten Inanspruchnahme der Mittel beginnt Ihre Projektlaufzeit. Die Projektlaufzeit entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsschreiben. Die Inanspruchnahme der Mittel muss spätestens ein Jahr nach Bewilligungsdatum erfolgen (Ausnahme Emmy-Noether-Gruppe: hier nur 6 Monate). Die DFG behält sich vor, bei späterer Inanspruchnahme der Mittel die Bewilligung zu widerrufen.

Bitte senden Sie den Vordruck für den ersten Mittelabruf mit den o.g. Eintragungen an Ihren Projektmanager in der Abteilung 7.2. Die Beträge werden hier ergänzt. Alle folgenden Mittelabrufe werden durch die Abteilung 7.2 für Sie durchgeführt.

Die Laufzeit der Bewilligung beginnt mit dem ersten Tag des Zeitraums, für den Mittel erstmalig angefordert werden, frühestens an dem Kalendertag, der auf das Datum der Bewilligung folgt, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten ab dem Kalendertag, der auf das Datum der Bewilligung folgt.

Der Laufzeitbeginn darf durch Umbuchungen nicht umgangen werden. Beispielsweise wird Personal bereits im Januar eingestellt und auf einer anderen Kostenstelle verbucht, obwohl das eigentliche Projekt erst im Februar beginnt. Durch eine Umbuchung der Personalausgaben für Januar im Laufe des Februars fällt diese Umgehung zunächst nicht auf. Dennoch sind vor Bewilligungsbeginn geleistete Ausgaben nicht abrechnungsfähig. Der Projektleiter trägt hierfür die Verantwortung. Das Gleiche gilt für Sachausgaben. (Ausnahme: durch die DFG genehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn)

Es handelt sich bei einer Bewilligung nur dann um eine flexibilisierte Förderung, wenn dies im Bewilligungsschreiben ausdrücklich angegeben ist.  Bei einer flexibilisierten Förderung steht der Bewilligungsbetrag für Ihr Vorhaben bis zu der in der Bewilligung festgesetzten Höhe zur freien Verfügung, solange und soweit es der Erreichung des ursprünglichen Projektziels dient. Eine ausdrückliche Ablehnung in der Bewilligung des jeweiligen Projekts darf nicht umgangen, die Erreichung des Projektziels nicht gefährdet und das Projektziel nicht verändert werden.

Die Ansätze der Ausgabearten Personal und Sachmittel können im Rahmen der flexibilisierten Förderung ohne Rückfrage bei der DFG gegenseitig verstärkt werden (Umdisposition). Dies gilt auch, wenn in der ursprünglichen Bewilligung keine Beträge für Personal- oder Sachmittel enthalten sind.

Bewilligte Mittel für Eigene Stellen sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen separat mit der DFG vereinbart werden.

Die Gründe für jede Umdisposition müssen in den Abrechnungsunterlagen schriftlich festgehalten werden. Hierfür genügt eine kurze E-Mail über die Gründe an Ihren Projektmanager der Abteilung 7.2.

An der Universität werden Waren und Dienstleistungen  über die Beschaffungssoftware SRM eingekauft. Um die Gelder Ihres PSP-Elementes dafür nutzen zu können, lassen Sie sich bitte als Genehmiger in SRM freischalten.

Den Antrag dazu finden Sie hier: https://confluence.team.uni-bonn.de/pages/viewpage.action?pageId=27310852

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an beschaffung@verwaltung.uni-bonn.de    

Beschaffungen unter 3.000 € (netto) führen Sie i.d.R. über SRM völlig selbstständig durch. Um dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht zu werden, führen Sie dabei bitte einen formlosen Preisvergleich durch.

Bei Beschaffungen über 3.000 EUR (netto) wird i.d.R. über SRM automatisch die Beschaffungsstelle (Abteilung 5.3) beteiligt, um gemeinsam mit Ihnen ein Vergabeverfahren durchzuführen.

Beschaffungen über 10.000 Euro erfolgen grundsätzlich durch die DFG. Nur in schriftlich genehmigten Ausnahmefällen dürfen diese Beschaffungen durch die Universität selbst durchgeführt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte unter Vorlage der schriftlichen Genehmigung der DFG an die Zentrale Beschaffungsabteilung - Abteilung 5.3.

Für den Abschluss von Werkverträgen ist die Abteilung 5.3 zuständig. Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Intranetseiten der Abteilung 5.3.

Eine vorherige schriftliche Zustimmung der DFG ist nur dann erforderlich, wenn bewilligte Personalmittel in Mittel für einen Werkvertrag umdisponiert werden sollen (Punkt 4.6 der DFG-Verwendungsrichtlinien).

Wie unter 3. dargestellt, beginnt Ihre Projektlaufzeit mit der ersten Inanspruchnahme der Projektmittel. Die Verwendung der Mittel über die Projektlaufzeit hinaus ist nicht möglich. Sollte eine Laufzeitverlängerung nötig sein, beantragen Sie diese bitte frühzeitig bei der DFG (Kopie von Antrag und Bewilligung bitte an den jeweiligen Projektmanager der Abteilung 7.2).

Die Einnahmen und Ausgaben für das erste und das zweite Jahr der Inanspruchnahme sind in einem Verwendungsnachweis bis zum 15.04 (des 3. Kalenderjahres) nachzuweisen. Danach ist jährlich bzw. zum Abschluss des Projektes ein Schlussverwendungsnachweis zu erstellen. Die Verwendungsnachweise werden für Sie durch die Abteilung 7.2 erstellt und zur Unterschrift übersandt.

Hinsichtlich der Programmpauschale (PP) bzw. des Forschungsbonus wird auf das Rundschreiben 40/2020 vom 04.06.2020 verwiesen.

Zu Fragen rund um die PP und den Forschungsbonus stehen Ihnen Frau Becker und Herr Horn von der Abt. 5.4 telefonisch unter -4957 bzw. -5636 oder per E-Mail an finanzcontrolling@verwaltung.uni-bonn.de gerne zur Verfügung

Die Übertragung der Mittel muss von Ihnen zunächst bei der DFG beantragt werden. Bevor Sie an Ihrer neuen Hochschule weiterhin Projektmittel in Anspruch nehmen dürfen, muss der DFG die Schlussabrechnung der abgebenden Hochschule vorliegen. Entsprechend werden der aufnehmenden Universität nur noch die verbleibenden Mittel zur Verfügung gestellt.

Gem. Kapitel 4.4.1.2 der Verwendungsrichtlinien 2.00 der DFG muss der Arbeitsvertrag bei Beschäftigten im Angestelltenverhältnis, mit Ausnahme der Hilfskräfte, das DFG-Geschäftszeichen des konkreten geförderten DFG-Projekts enthalten. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass bei diesen Verträgen eine rückwirkende Umbuchung nicht mehr möglich ist. (siehe Rundschreiben 31/2020 vom 29.04.2020)

(aus Kapitel 4.2.1 der Verwendungsrichtlinien 2.00 der DFG) „Die DFG bewilligt Personalmittel grundsätzlich in Form von pauschalierten Festbeträgen. […] Die Mittel stehen bis zur Höhe des bewilligten Betrages zur Finanzierung tariflich gerechtfertigten Zahlungen zur Verfügung […].“

„Sofern im Rahmen der in der Bewilligung genannten Beschäftigungsdauer die insgesamt für das Vorhaben bewilligten Personalmittel zur Finanzierung der tariflich gerechtfertigten Zahlungen für das zur Durchführung des Projekts notwendige Personal nicht ausreichen (tarifbedingter Mehrbedarf für projektnotwendiges Personal), können auf Antrag zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, soweit das beschäftigte Personal den bewilligten Personalkategorien entspricht.

Wird demnach ein Defizit auf der Position für Wissenschaftler festgestellt, so können bei der DFG zusätzliche Mittel, der sog. „tarifbedingte Mehrbedarf“, beantragt werden. Bleibt hingegen ein Überschuss übrig, so können die verbleibenden Mittel bis zur Höhe der Pauschale für weitere Personalausgaben oder Sachausgaben verwendet werden.

Beachte: Die Möglichkeit tarifbedingten Mehrbedarf zu beantragen verfällt, wenn die Mittel anstatt für Tarifpersonal für Sachausgaben, für Hilfskräfte oder für eine andere, als die bewilligte Personalkategorie verwendet werden.

Bei Rückfragen zum tarifbedingten Mehrbedarf oder Berechnung zu konkreten Fällen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Projektmanager der Abteilung 7.2.

(aus Kapitel 4.7 der Verwendungsrichtlinien 2.00 der DFG) „Sollte wissenschaftliches Personal, dessen Arbeitsverhältnis auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft (WissZeitVG) abgeschlossen wurde, das Arbeitsverhältnis entsprechend den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes bzw. des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) unterbrechen, so kann die Projektleitung Mittel für zusätzliches Personal während der Ausfallzeit bei der Geschäftsstelle anfordern, um eine kontinuierliche Durchführung der wissenschaftlichen Arbeiten zu ermöglichen.

Die Dauer des betroffenen Arbeitsverhältnisses verlängert sich im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer in dem Umfang, in dem eine Erwerbstätigkeit nicht erfolgt ist (vgl. § 2 Abs. 5 Nr. 3 WissZeitVG). Ob eine solche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses erfolgt, hängt allein von der Zustimmung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers ab. Sollte die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer auf seinen Anspruch auf Verlängerung des Arbeitsverhältnisses verzichten, stehen die ersparten Mittel für Projektpersonal zur Umdisposition zur Verfügung.“

 

Die Hinausschiebung des Vertrages wegen der Inanspruchnahme von Mutterschutz und/oder Elternzeit erfolgt oft über das Projektende hinaus. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, das Projekt kostenneutral um die Ausfallzeit und Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zu verlängern. Diese Verlängerung kann maximal ein Jahr betragen.

Die Kosten für die Vertretungskraft reduzieren den Ansatz für Personalmittel nicht, denn sie werden zusätzlich von der DFG, nach vorheriger Beantragung, bewilligt.

Die Veröffentlichungen müssen einen Hinweis auf die DFG-Förderung enthalten.

Hierbei sind ausschließlich die folgenden Schreibweisen zu verwenden. Die DFG und das Projekt müssen dabei wie folgt genannt werden: „Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer(n)“. In fremdsprachigen Veröffentlichungen kann eine Übersetzung der DFG in die Zielsprache ergänzt werden (z.B. im Englischen: „funded by the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) – Projektnummer(n)“. Die Projektnummer des referenzierten Vorhabens ist dem Bewilligungsschreiben zu entnehmen.

Projektspezifische Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass die Mittel an das Haushaltsjahr gebunden sowie teilweise zweckgebunden sind.

Zweckgebundene Mittel, wie beispielsweise Gleichstellungsmittel, dürfen nicht umgewidmet werden.

An das Haushaltsjahr gebundene Mittel verfallen, wenn Sie nicht bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen wurden.

Die Mittel für dieses Förderprogramm werden von Ihnen über Abteilung 7.2 bei der DFG abgerufen (s. Vordruck). Die Auszahlung erfolgt monatlich auf Ihre Anweisung hin. Bei einer Verkürzung des Aufenthaltes muss der Bewilligungsbetrag entsprechend gekürzt werden. Nach Abschluss des Projektes senden Sie bitte den Verwendungsnachweis an die Abteilung 7.2. Bitte beachten Sie, dass dieser auch zwingend vom Gast zu unterschreiben ist.

Die Förderung  „Eigene Stelle“ dient u.a. der Finanzierung des ProjektleitersDies ist in den übrigen Förderungen ausgeschlossen. Hinsichtlich der Ihrer Einstellung/Ihrer Vertragsverlängerung und den personalrechtlichen Angelegenheiten Ihrer Mitarbeiter wenden Sie sich bitte an die Abteilung 3.2 – Beamte, wissenschaftliches Personal und die Abteilung 3.3 - wissenschaftliches Personal.

Hinweis: Die Bewilligung oder Verlängerung Ihres Vorhabens ist kein (neuer) Arbeitsvertrag! Dieser muss separat über die Abt. 3.2 / Abt. 3.3 geschlossen werden.

Für die Teilnehmergebühren Ihrer Veranstaltung, die Sie neben der Förderung der DFG vereinnahmen, lassen Sie sich bitte ein Tagungskonto von Abteilung 5.4 - Frau Trommer (-7758, trommer@verwaltung.uni-bonn.de) einrichten. Nach Abschluss des Projektes ist der Verwendungsnachweis vorzulegen. Der Verwendungsnachweis muss über den DFG-Teil und alle sonstigen Einnahmen und Ausgaben für die Veranstaltung erfolgen. Sofern die Gesamteinnahmen die Gesamtausgaben übersteigen, müssen Restmittel an die DFG zurückgezahlt werden. Die Abteilung 7.2 kann den Verwendungsnachweis nur für den Teil der DFG-Projektnummer „rechnerisch richtig“ zeichnen – wir bitten Sie daher, den Rest zu füllen.

Die Mittel sind von Ihnen für jeweils 3 Monate abzurufen (formlos oder auch mit Vordruck Mittelabruf Drittmittel). Für die Verwendung und Abrechnung gelten die Verwendungsrichtlinien der DFG. Die Erstellung des Verwendungsnachweises erfolgt über Abteilung 7.2.

Bitte prüfen Sie, ggf. zusammen mit dem für Sie zuständigen Projektmanager, ob für aus Projektmitteln beschaffte Gegenstände, vor allem für Fahrzeuge und vor allem für im Ausland beschaffte und eingesetzte Gegenstände, Rückführungspflichten gegenüber der DFG bestehen. Bestehen Rückführungspflichten müssen nicht mehr für das Projekt benötigte Gegenstände ggf. veräußert und der Erlös an die DFG rückerstattet werden. Eine Verrechnung von Verkaufserlösen mit den Projektmitteln ist für diese Fälle nicht vorgesehen.

Ihre Ansprechpersonen im Drittmittelservice und Projektmanagement

Avatar Palkó

Silvia Palkó

Bei Fragen zu NFDI, Sachbeihilfen für Rechts-/Staatsw. + Math.-Nat. Fakultät (KSt.: 55020305ff. - außer 55020500) unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-60056

Avatar Seul

Jan Seul

Bei Fragen zu Exzellenzcluster (EXC) und Sachbeihilfen (KSt. 55020500 und 7106*) unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-7998

Avatar Abraham

Petra Abraham

Bei Fragen zu Sachbeihilfen der Math.-Nat. (KSt.: 56*, 58*, 5501*) und LaWi Fakultät (KSt.: 7000*-7101*) unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-5716

Avatar Emde

Marina Emde

Bei Fragen zu SBF's, TRR's und GRK's unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-3248

Avatar Gries

Anja Gries

Bei Fragen zum DFG Kompetenzzentrum (WGGC, CCU, NGS) und zu Sachbeihilfen (KSt.: 1*, 2* und 550200*-55020304) unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-5710

Avatar Nespoulous

Benjamin Nespoulous

Bei Fragen zu Sachbeihilfen der Phil. und LaWi Fakultät (KSt.: 7102* bis 7105*) unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-7457

Avatar Vester

Sylvia Vester

Bei Fragen zu Sachbeihilfen der Math.-Nat.-Fakultät (Kostenstellen 51*-54*, 57*) unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-7470


Ihr Kooperations- und Weiterleitungsvertrag

Verbundkoordinator*innen empfehlen wir dringend, bereits während der Prüfung des Antrags durch die DFG, den Kooperations- und ggf. Weiterleitungsvertrag mit den Verbundpartnern zu verhandeln. 

Ihre Ansprechperson für Forschungsverträge

Avatar Theiner

Mirco Theiner

Bei allen Fragen zu Ihrem Kooperationsvertrag unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-54090

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