Argelander Starter-Kit Grant (A) „Stepping Stone“
Im Rahmen des Nachwuchsförderprogramms „Argelander Program for Early-Career Researchers – Reaching for the Stars“ vergibt die Universität Bonn für den Start in die Postdoc-Phase Argelander Grants in der Förderlinie Starter-Kit (A) „Stepping Stone“. Ziel der Förderlinie ist es, Nachwuchswissenschaftler*innen, die ihre wissenschaftliche Karriere durch einen Wechsel an die Universität Bonn fortsetzen möchten, eine Anschub-Beschäftigung zu ermöglichen und sie bei der Einwerbung von Drittmitteln zu unterstützen. Die Förderung umfasst Personalmittel zur Anschubfinanzierung einer eigenen Stelle, Sachmittel für antragsvorbereitende Forschungstätigkeiten sowie ein Beratungsprogramm zur Abfassung eines Drittmittelantrags und Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere.
Nächste Frist:
15. Juni 2026 (tbc)
Frühestmöglicher Förderbeginn: 1. Januar 2027
Förderbedingungen
Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftler*innen bis drei Jahre nach der Promotion (es gilt das Datum der mündlichen Prüfung), die von einer Universität oder Forschungseinrichtung an die Universität Bonn wechseln möchten. 1)
Antragsteller*innen sollten eine wissenschaftliche Karriere anstreben und in der Förderperiode einen Drittmittelantrag ausarbeiten, der ihnen im Bewilligungsfall eine Anschlussbeschäftigung an der Universität Bonn ermöglicht.
Personen, die bereits über eine eigene Stelle verfügen, sind nicht antragsberechtigt, können jedoch einen Antrag in der Förderlinie Starter-Kits „Research Funds“ einreichen.
Nachwuchswissenschaftlerinnen werden nachdrücklich zur Antragstellung aufgefordert.
1) Die vorangegangene Beschäftigung darf nicht an der Universität Bonn erfolgt sein und muss mindestens bis zum Zeitpunkt der Antragsfrist fortbestehen.
- Personalmittel zur Teilfinanzierung der eigenen Stelle im Umfang von 50% (TV-L 13) für 24 Monate. Eine Matching-Finanzierung im selben Umfang muss durch die aufnehmende Einrichtung (Institut/Abteilung/Arbeitsgruppe) für die gesamte beantragte Förderdauer vorliegen.¹
Bewilligt werden zunächst 14 Monate. Eine Verlängerung um weitere 10 Monate ist möglich. Voraussetzung für eine Verlängerung ist die Einreichung eines Drittmittelantrags (z.B. DFG, ERC Starting Grant, BMBF) innerhalb der ersten 12 Monate sowie eine positive Zwischenevaluation.2
- Sachmittel von bis zu 10.000€ zur Unterstützung der Forschungstätigkeit und Drittmittel-Antragstellung in der ersten sowie bis zu 7.500€ in der zweiten Förderperiode.
Die Förderung durch Personalmittel endet, sobald eine Anschlussbeschäftigung gegeben ist.3
Die Förderung umfasst zudem ein begleitendes Beratungsprogramm zur Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere und Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Drittmittelantrags. Inhalte des Programms sind:
- Workshop zum Verfassen von Drittmittelanträgen (Teilnahme wird nachdrücklich empfohlen)
- Antrags-Coaching, bestehend aus drei Modulen (die Teilnahme an mindestens einem Modul ist verpflichtend)
- Optionales individuelles Coaching
[1] Antragsteller*innen mit Kind(ern) im Alter von bis zu 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen können bei Antragstellung Personalmittel für weitere 6 Monate beantragen. Bitte erläutern Sie Ihre konkrete Situation in Ihrem Antrag.
[2] Die Zwischenevaluation findet auf Grundlage des eingereichten Drittmittelantrags und eines kurzen Zwischenberichts statt. Sofern nicht aus dem Drittmittelantrag ersichtlich, soll aus dem Zwischenbericht hervorgehen, inwieweit die im Projektantrag definierten Milestones erreicht bzw. nicht erreicht wurden. Eine Verlängerung der Förderung ist nur in jenen Fällen möglich, in denen eine drittmittelfinanzierte Anschlussbeschäftigung nicht gegeben ist.
[3] Das Bonner Graduiertenzentrum ist hierüber umgehend zu unterrichten.
In Abhängigkeit vom Bedarf können bis zu 10.000 € in der ersten sowie bis zu 7.500 € in der zweiten Förderperiode (exkl. Personalkosten für die eigene Stelle) an Mitteln beantragt werden für:
- Studentische Hilfskräfte (SHK oder WHF) - weitere Informationen zur Beschäftigung von Hilfskräften sowie eine Kalkulationsgrundlage finden Sie hier.
- Verbrauchsmaterial
- Reisekosten
- Weitere Sachmittel
Bitte beachten Sie, dass Mittel zur Finanzierung fachüblicher Grundausstattung nicht bewilligt werden.
- Bedeutung der Förderung für die wissenschaftliche Karriereentwicklung der Antragstellerin*des Antragstellers
- Qualität und Relevanz des Forschungsprojektes im Hinblick auf künftige Drittmittelanträge
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin*des Antragstellers
Die Anträge werden von einer interdisziplinären Auswahlkommission aus Vertreter*innen aller beteiligten Fakultäten unter Vorsitz von Prof. Dr. Ilona Grunwald, Prorektorin für Forschung und Karriereentwicklung, begutachtet.
Anträge müssen beim Bonner Graduiertenzentrum (BGZ) elektronisch über die verlinkte Antragsmaske eingereicht werden.
Ein Antrag umfasst folgende Dokumente:
- Motivationsschreiben (1- 2 Seiten) mit den unten genannten Gliederungspunkten in der bereitgestellten Vorlage: Download
- Karriereziele und Karriereentwicklungsplan für die Zeit während und nach der Starter-Kit-Förderung, inkl. bisheriger Leistungen,
- Bedeutung des Forschungsprojekts für den geplanten Drittmittelantrag
- Begründung der gewählten Förderorganisation und –maßnahme sowie Relevanz des geplanten Drittmittelantrags für die wissenschaftliche Karriere.
- Finanzplan für die geplante Verausgabung der beantragten Sachmittel getrennt nach erster und zweiter Förderperiode (14 Monate + X), mit Zeitplan und Begründung des Volumens im Hinblick auf den geplanten Drittmittelantrag und das Forschungsvorhaben (max. 1 Seite).
- Tabellarische Darstellung der Milestones (auf diese ist im Zwischenbericht Bezug zu nehmen), getrennt nach erster und zweiter Förderperiode.
- Wissenschaftliche Skizze des eigenen Forschungsprojektes (max. 3 Seiten, inkl. Abbildungen und exkl. Literaturverzeichnis) mit den unten genannten Gliederungspunkten in der bereitgestellten Vorlage: Download
- Wissenschaftliche und gesellschaftliche Relevanz,
- Forschungsfrage/Hypothese,
- Methodik und Arbeitsplan (getrennt nach erster und zweiter Förderperiode),
- Open-Science-Strategie
Bitte beachten Sie, dass die Projektskizze auch für fachfremde Gutachtende verständlich sein sollte.
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin*des Antragstellers inkl. Publikationsliste.³
- Einladungsschreiben eine*r Bonner Professor*in mit Arbeitsplatzzusage
- Zusage der aufnehmenden Einrichtung (Institut/Abteilung/Arbeitsgruppe) über Matching-Finanzierung der Stelle (50%, TV-L 13) für den gesamten beantragten Förderzeitraum sowie Bestätigung, dass keine anderweitige Finanzierung verfügbar ist.
Bitte beachten Sie den oben genannten frühestmöglichen Förderbeginn.
[3] Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen usw., werden selbstverständlich berücksichtigt. Ebenso können bis zu 12 Monate für pandemiebedingte Verzögerungen oder Unterbrechungen in vorangegangen Forschungsprojekten angerechnet werden. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen oder Verzögerungen in Ihrem Antrag. – Sollte die mündliche Prüfung noch nicht abgelegt worden sein, fügen Sie bitten einen Nachweis bei, aus dem der angesetzte Prüfungstermin hervorgeht. Förderbeginn ist erst danach möglich.
Ich habe an der Universität Bonn promoviert. Kann ich einen Antrag stellen?
Ein Antrag in der Förderlinie Starter-Kit A ist möglich, wenn Sie nach Ihrer Promotion an der Universität Bonn eine wissenschaftliche Tätigkeit an einer anderen Hochschule oder Universität aufgenommen haben. Haben Sie hingegen nach der Promotion keine wissenschaftliche Beschäftigung ausgeübt – etwa weil Sie in einem nicht-wissenschaftlichen Bereich gearbeitet oder arbeitssuchend waren – ist eine Antragstellung leider nicht möglich.
Ich bin derzeit nicht an einer wissenschaftlichen Einrichtung tätig. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Das Starter-Kit A richtet sich an Wissenschaftler*innen, die von einer Hochschule oder Forschungseinrichtung an die Universität Bonn wechseln möchten. Dies setzt voraus, dass Sie zum Ablauf der Frist, zu der Sie sich bewerben, noch an der Einrichtung beschäftigt sind, von der aus Sie wechseln möchten. Wenn Ihre derzeitige oder letzte Beschäftigung nicht an einer wissenschaftlichen Einrichtung war, können Sie leider keinen Antrag stellen.
Wie erhalte ich ein Einladungsschreiben und eine Zusage über die Matching-Finanzierung?
Wenden Sie sich an die fachliche Einheit (z. B. Institut, Lehrstuhl oder Arbeitsgruppe), zu der Ihr geplantes Forschungsvorhaben thematisch passt. Klären Sie dort, ob eine Aufnahme möglich ist und ob die Matching-Finanzierung übernommen werden kann. Fällt die Entscheidung positiv aus, erhalten Sie von der jeweiligen Einheit ein Einladungsschreiben sowie eine schriftliche Zusage über die Matching-Finanzierung.
Ich habe keine Zusage einer Matching-Finanzierung bzw. nur eine in einem geringen Umfang. Kann ich mich dennoch bewerben?
Nein, eine Bewerbung ist nur mit einer verbindlichen Zusage über die vollständige Matching-Finanzierung möglich. Die Matching-Finanzierung muss 50 % der Personalkosten Ihrer geplanten Beschäftigung abdecken. Eine geringere Beteiligung kann leider nicht berücksichtigt werden, und Anträge ohne entsprechende Zusage werden aus formalen Gründen abgelehnt.
Was ist unter Zwischenevaluation zu verstehen?
Nach Ablauf der ersten 12 Monate der Förderung erfolgt eine Zwischenevaluation. Diese basiert auf einem Zwischenbericht in einer dafür bereitgestellten Vorlage sowie dem Nachweis über einen von Ihnen gestellten Drittmittelantrag. Fällt die Evaluation positiv aus, kann Ihr Projekt in die zweite Förderphase übergehen.
Was ist unter erster und zweiter Förderphase zu verstehen?
Die Förderung ist in zwei Phasen unterteilt. Erste Förderphase (Monat 1–14): In dieser Phase setzen Sie die im Antrag formulierten Meilensteine um und stellen einen Drittmittelantrag. Auf dieser Grundlage erfolgt nach 12 Monaten eine Zwischenevaluation. Die Monate 13 und 14 dienen der Bewertung und Entscheidung über die Fortführung des Projekts. Die in diesen beiden Monaten erzielten Fortschritte sind nicht Gegenstand der Zwischenevaluation. Zweite Förderphase (Monat 15–24): Bei positivem Ergebnis der Zwischenevaluation wird Ihr Projekt für weitere zehn Monate gefördert.
Lernen Sie unsere Argelander Grantees kennen!
Mit dem Förderinstrument der Argelander Starter-Kit Grants hat die Universität Bonn seit 2017 über 80 talentierte Nachwuchswissenschaftler*innen bei der Durchführung ihres eigenen Forschungsvorhabens unterstützt und auf dem Weg der Drittmitteleinwerbung begleitet. Erfahren Sie hier mehr über die Geförderten und ihre Projekte. .
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Kontakt
Dr. Robert Radu
Poppelsdorfer Allee 47
53115 Bonn
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern
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