Fit für eine Karriere in der Wissenschaft

Argelander Starter-Kit Grant (B) „Research Funds“

Im Rahmen des Nachwuchsförderprogramms „Argelander Program for Early-Career Researchers – Reaching for the Stars“ vergibt die Universität Bonn für den Start in die Postdoc-Phase Argelander Grants in der Förderlinie Starter-Kit (B) „Research Funds“. Ziel der Förderung ist es, Postdoktorand*innen der Universität Bonn in der Übergangsphase nach der Promotion fit für den Start in eine wissenschaftliche Karriere zu machen und sie bei der Einwerbung von Drittmitteln zu unterstützen. Die Förderung umfasst Sachmittel für antragsvorbereitende Forschungstätigkeiten sowie ein Beratungsprogramm zur Ausarbeitung eines Drittmittelantrags und Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere.

Nächste Frist:

15. Juni 2026 (tbc) 

Frühestmöglicher Förderbeginn: 1. Januar 2027 

Förderbedingungen

  • Die Förderung kann von befristet an der Universität Bonn angestellten Postdocs beantragt werden.1 
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Promotion nicht länger als drei Jahre zurückliegen; hier gilt das Datum der letzten Prüfung.2
  • Antragsteller*innen sollen in der Förderperiode einen Drittmittelantrag für ein Projekt ausarbeiten, das im Bewilligungsfall an der Universität Bonn durchgeführt wird.

 Postdoktorandinnen werden nachdrücklich zur Antragstellung aufgefordert.

[1] Die*der Antragsteller*in sollte für die gesamte beantragte Förderdauer einen Arbeitsvertrag an der Universität Bonn oder alternativ die verbindliche Zusage des Instituts über eine beabsichtigte Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses vorweisen können. 

[2] Begründete Ausnahmefälle, wie z.B. familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen usw., werden selbstverständlich berücksichtigt. Ebenso können bis zu 12 Monate für pandemiebedingte Verzögerungen oder Unterbrechungen in vorangegangen Forschungsprojekten angerechnet werden (siehe z.B. die Hinweise der DFG).  Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen oder Verzögerungen in Ihrem Antrag. – Sollte die mündliche Prüfung noch nicht abgelegt worden sein, fügen Sie bitten einen Nachweis bei, aus dem der angesetzte Prüfungstermin hervorgeht. Förderbeginn ist erst danach möglich.

Für die Dauer von bis zwei Jahren können Sachmittel für antragsvorbereitende Forschungstätigkeiten und die Drittmittel-Antragstellung beantragt werden.

Die Förderung umfasst zudem ein begleitendes Beratungsprogramm zur Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere und Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Drittmittelantrags. Inhalte des Programms sind:

  • Workshop zum Verfassen von Drittmittelanträgen (Teilnahme wird nachdrücklich empfohlen)
  • Antrags-Coaching, bestehend aus drei Modulen (die Teilnahme an mindestens einem Modul ist verpflichtend)
  • Optionales individuelles Coaching

In Abhängigkeit vom Bedarf können bis zu 25.000 € an Mitteln beantragt werden für:

  • Studentische Hilfskräfte (SHK oder WHF) - weitere Informationen zur Beschäftigung von Hilfskräften sowie eine Kalkulationsgrundlage finden Sie hier.
  • Verbrauchsmaterial
  • Reisekosten
  • Weitere Sachmittel 

Bitte beachten Sie, dass Mittel zur Finanzierung fachüblicher Grundausstattung nicht bewilligt werden.

Antragsteller*innen mit Kind(ern) im Alter von bis zu 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen können in begründeten Fällen zusätzlich zur beantragten Fördersumme von maximal 25.000 € weitere Mittel für die Einstellung einer studentischen Hilfskraft (SHK oder WHF) mit bis zu 15 Stunden pro Woche für max. ein Jahr beantragen. Ziel ist es durch die Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung der (Online-)Lehre oder anderweitiger wissenschaftlicher Arbeit (unabhängig vom hier beantragten Projekt) Freiräume für die eigene Forschung zu schaffen.

Bitte erläutern Sie Ihre konkrete Situation in Ihrem Antrag und führen für diesen Zweck beantragte Mittel gesondert in Ihrem Budget auf.

  • Bedeutung der Förderung für die wissenschaftliche Karriereentwicklung der Antragstellerin*des Antragstellers
  • Qualität bzw. Relevanz des Forschungsprojektes im Hinblick auf den geplanten Drittmittelantrag
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin*des Antragstellers

Die Anträge werden von einer interdisziplinären Auswahlkommission aus Vertreter*innen aller beteiligten Fakultäten unter Vorsitz von Prof. Dr. Ilona Grunwald, Prorektorin für Forschung und Karriereentwicklung, begutachtet.

Anträge müssen beim Bonner Graduiertenzentrum (BGZ) elektronisch über die verlinkte Antragsmaske eingereicht werden. 

Ein Antrag umfasst folgende Dokumente:

  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) mit den unten genannten Gliederungspunkten in der bereitgestellten Vorlage: Download
  1. Karriereziele und Karriereentwicklungsplan für die Zeit während und nach der Starter-Kit-Förderung, inkl. bisheriger Leistungen,
  2. Bedeutung des Forschungsprojekts für den geplanten Drittmittelantrag, 
  3. Begründung der gewählten Förderorganisation und –maßnahme und Relevanz des Drittmittelantrags für die wissenschaftliche Karriere.
  • Finanzplan für die geplante Verausgabung der beantragten Sachmittel, mit Zeitplan und Begründung des Volumens im Hinblick auf den geplanten Drittmittelantrag und das Forschungsvorhaben (max. 1 Seite).
  • Tabellarische Darstellung der Milestones des Projekts
  • Wissenschaftliche Skizze des eigenen Forschungsprojektes (max. 3 Seiten, inkl. Abbildungen und exkl. Literaturverzeichnis) mit den unten genannten Gliederungspunkten in der bereitgestellten Vorlage: Download
  1. Wissenschaftliche und gesellschaftliche Relevanz,
  2. Forschungsfrage/Hypothese,
  3. Methodik und Arbeitsplan;.
  4. Open-Science-Strategie

Bitte beachten Sie, dass die Projektskizze auch für fachfremde Gutachtende verständlich sein sollte.

  • Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin*des Antragstellers inkl. Publikationsliste.
  • Arbeitsvertrag (gültig für die gesamte Förderdauer) oder verbindliche Zusage des Instituts über eine beabsichtigte Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses/Stipendiums,

Bitte beachten Sie den oben genannten frühestmöglichen Förderbeginn.

Mein Vertrag endet vor Ablauf der geplanten Argelander Projektphase. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie für die gesamte Laufzeit des Projekts an der Universität Bonn beschäftigt sein werden. Deckt Ihr aktueller Arbeitsvertrag diesen Zeitraum nicht vollständig ab, ist Ihrer Bewerbung ein Schreiben Ihrer bzw. Ihres Vorgesetzten beizufügen, in dem eine Verlängerung des Vertrags (im Falle einer Förderzusage) bis mindestens zum Projektende verbindlich zugesagt wird. Ohne eine solche Zusicherung ist eine Antragstellung leider nicht möglich.
 

Beinhaltet die Förderung auch Personalmittel?

Nein, die Förderung umfasst keine Personalmittel – weder für Ihre eigene Stelle noch für weitere wissenschaftliche Mitarbeitende, etwa Promovierende. Voraussetzung für eine Antragstellung ist daher, dass Sie während der gesamten Projektlaufzeit an der Universität Bonn angestellt sind.
 Hilfskräfte (SHK/WHF) können aus den Sachmitteln finanziert werden und dürfen entsprechend im beantragten Budget eingeplant werden.

In welchem Verhältnis steht das Forschungsprojekt, das ich während der Argelander Förderphase bearbeite, und das zu beantragende Drittmittelprojekt?    

Das Argelander-Projekt soll zwei zentrale Ziele verfolgen: Zum einen stärkt es Ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit, zum anderen dient es der Vorbereitung eines Drittmittelantrags. Dies kann beispielsweise durch Vorstudien, Datensammlungen oder methodische Entwicklungen geschehen, die für den geplanten Drittmittelantrag erforderlich oder vorteilhaft sind. Gleichzeitig bietet die Projektphase die Möglichkeit, Ihr wissenschaftliches Profil weiter auszubauen – etwa durch Konferenzbeiträge oder Publikationen – und so Ihre Erfolgschancen bei der Drittmittelbeantragung zu erhöhen.

Kann ich bei Projekten, die weniger als 24 Monate laufen, trotzdem den Höchstbetrag von 25.000 € beantragen?

Ja, das ist möglich. Die Höhe des beantragten Budgets ist nicht an die Projektdauer gebunden. Wichtig ist jedoch, dass die geplanten Ausgaben sachgerecht und gut begründet sind sowie in einem realistischen Verhältnis zur Laufzeit stehen.

Lernen Sie unsere Argelander Grantees kennen!

Mit dem Förderinstrument der Argelander Starter-Kit Grants hat die Universität Bonn seit 2017 über 80 talentierte Nachwuchswissenschaftler*innen bei der Durchführung ihres eigenen Forschungsvorhabens unterstützt und auf dem Weg der Drittmitteleinwerbung begleitet. Erfahren Sie hier mehr über die Geförderten und ihre Projekte. 

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Erfahren Sie mehr über die Argelander Grants und spezielle Förderinstrumente für Frauen und Postdoktorand*innen aus dem Globalen Süden. 

Das sagen unsere Grantees

“I am very grateful to have been the recipient of an Argelander Starter Kit Grant. It enabled me to attend several workshops and conferences I would not have had the opportunity to attend otherwise and significantly expanded my scientific network.” (Grantee 2024)

“Der Argelander-Grant war für mich ein wichtiger Baustein zur Durchführung einer ersten eigenen Pilotstudie und der damit verbundenen Erreichung meiner Berufswünsche und -ziele und in dieser Weise auch besonders bedeutsam.” (Grantee 2024)

“I think the Argelander Sarter Kit is a very valuable step in the career of a young postdoctoral researcher, as it helps getting familiar with grant application, kicking-off an independent line of research and offers many options and support for further third-party funding application.” (Grantee 2024)

“The Starter-Kit enabled me to obtain amazing data, which I will be forever thankful for! I have already presented it at several international and national conferences, workshops, and research colloquia. I believe a big part in obtaining my current position  played the data I was able to collect, transcribe, and analyse thanks to the Argelander Starter Kit.” (Grantee 2022)


Kontakt

Avatar Radu

Dr. Robert Radu

Bonner Graduiertenzentrum (BGZ)

Poppelsdorfer Allee 47

53115 Bonn


Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern
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© Bundesministerium für Bildung und Forschung / Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

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