Weiterbildender Master
Arzneimitteltherapiesicherheit
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Arzneimitteltherapiesicherheit

Medikamente können bei vielen Krankheiten hilfreich sein – je mehr man von ihnen benötigt, desto wichtiger ist es jedoch, diese gut aufeinander abzustimmen. Hierfür benötigt es Fachpersonal verschiedenster Berufsgruppen, das dafür besonders qualifiziert ist: Durch die besondere Qualifikation von Ärzt*innen, Apotheker*innen und Pflegepersonal im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit können unnötige Neben- und Wechselwirkungen, Krankenhauseinweisungen und lebensbedrohliche Situationen vermieden werden. Neben der Expertise bei der Medikamentenabstimmung ist eine erfolgreiche berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit notwendig, um Risikosituationen zu erkennen, zu bewerten und den Medikationsprozess möglichst sicher zu gestalten.

Der weiterbildende Masterstudiengang Arzneimitteltherapiesicherheit wird von der Universität Bonn im Verbund mit den Universitäten Heidelberg und Tübingen angeboten. Weitere Projektpartner, die ihr Fachwissen im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit in den Studiengang einbringen, sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Institut für Patientensicherheit der Medizinischen Fakultät. Der fachübergreifende Studiengang richtet sich vor allem, aber nicht ausschließlich an Hochschulabsolvent*innen in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Pflege, die über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen und sich wissenschaftlich fundiert weiterqualifizieren möchten.

 

Mögliche Berufsfelder:

AMTS-Expert*innen in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Apotheken, Arztpraxen, bei Krankenkassen und Behörden 

Studiengebühren: 9.900 € insgesamt

Weiterbildende Masterstudiengänge sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Studienangebot, Grundlage ist die Gebührenordnung des jeweiligen Studiengangs. 

zulassungsfrei
Weiterbildender Master
Ein-Fach
Deutsch
Englisch
4 Semester
Wintersemester

Prüfungsordnung (rechtsverbindliche Informationen)

Hochschulabschluss (in- oder ausländisch) in einem einschlägigen Fach (mind. 180 ECTS)

Deutschkenntnisse (Sprachniveau DSH 2, GeR C1 gem. DSH-Prüfungsordnung)

Englischkenntnisse (Sprachniveau GeR B2)

Mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung

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