Staatsexamen
Zahnmedizin
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Zahnmedizin

Die Zahnmedizin befasst sich mit der Feststellung sowie Behandlung von Zahn-, Mund-und Kieferkrankheiten auf wissenschaftlicher Grundlage. Dabei werden auch Zahnfehlstellung bzw. das Fehlen von Zähnen mit einbezogen.

Neben den therapeutischen Maßnahmen des Entfernens kranker Zähne, der konservierenden Behandlung und der zahnärztlichen Erstellung von Prothesen haben in den letzten Jahrzehnten die Vorbeugung von Zahnerkrankungen, die orthopädische Behandlung von Fehlstellungen sowie die Einbeziehung von Erkrankungen des Mundes und des Kiefers eine wachsende Bedeutung erhalten. Bei der Diagnostik und Therapie wird hier auf eine biologisch-medizinische Gesamtbetrachtung des Menschen geachtet, da die vielfältigen Zusammenhänge zwischen Erkrankungen des Zahn- und Mundbereichs und Wechselwirkungen mit anderen Bereichen des Körpers berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund sind auch eine Reihe von Lehrveranstaltungen der allgemeinen Medizin fester Bestandteil des vorklinischen (Anatomie, Biochemie, Physiologie) und klinischen Studienabschnitts (Innere Medizin, HNO, Dermatologie, Pharmakologie).

Nach dem Abschluss mit der staatlichen Zahnärztlichen Prüfung, die als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation  zum*zur Zahnärzt*in erforderlich ist, folgt eine praktische Vorbereitungszeit (die Assistenzzeit) in einer zahnärztlichen Praxis oder Zahnklinik.

 

Mögliche Berufsfelder:

Zahnarzt*in (Praxis, Medizinisches Versorgungszentrum, Krankenhaus, Gesundheitsamt), Vertrauensarzt/-ärztin bei Kranken-/Rentenversicherungen, Werkszahnarzt/-zahnärztin, Sanitätsoffizier/in, Tätigkeit bei Berufsverbänden oder Fachzeitschriften, Wissenschaft (Lehre/Forschung an Hochschulen, Forschungseinrichtungen etc.)

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