Weiterbildender Master
Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in Organisationen
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Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in Organisationen

Der Masterstudiengang Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in Organisationen untersucht Ursachen, Dynamiken sowie Präventions- und Interventionsstrategien von Gewalt in institutionellen Kontexten. Er basiert auf der Erkenntnis, dass Machtmissbrauch in unterschiedlichen Organisationen auftreten kann und nur interdisziplinär angemessen analysiert werden kann. Das Studium verbindet sozial-, rechts-, kultur- und gesundheitswissenschaftliche Perspektiven und vermittelt vertiefte Kenntnisse zu Risikoanalysen, Schutzkonzepten, Fallmanagement und organisationsbezogener Präventionsarbeit. Ergänzend werden methodische Kompetenzen wissenschaftlicher Analyse, Beratung und Kommunikation sowie Fähigkeiten der Prozesssteuerung und Organisationsentwicklung erlernt. Ein Wahlpflichtbereich ermöglicht Spezialisierungen etwa in den Feldern Kirche, Sport oder Soziale Arbeit. Ziel ist es, Studierende zu befähigen, komplexe Problemstellungen im Gewaltschutz eigenständig zu analysieren, Maßnahmen zu entwickeln und Organisationen fachlich fundiert bei Prävention und Intervention zu unterstützen.

Mögliche Berufsfelder:

Sozial- und Bildungswesen | Gesundheits- und Sozialmanagement | Öffentliche Verwaltung und Kommunen | Kirche und Wohlfahrtsverbände | Sportorganisationen im Breiten- und Leistungssport | Beratungs- und Präventionsstellen | Einrichtungen der Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe | Unternehmen und Arbeitswelt | Hochschulen und Forschung | Polizei, Justiz und sicherheitsbezogene Dienste | Religiöse Gemeinschaften | Pflegeeinrichtungen | Organisationsberatung

Weiterbildungsbeitrag: 5.450 € p.a.

Weiterbildende Masterstudiengänge sind beitragspflichtig. Die Höhe des Weiterbildungsbeitrags variiert je nach Studiengang, sie wird durch die*den zuständige*n Dekan*in festgesetzt und in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Bonn veröffentlicht.

Orts-NC (Spezielles Auswahlverfahren)
Weiterbildender Master
Ein-Fach
Deutsch
2 Semester
Wintersemester
Sommersemester

Prüfungsordnung (rechtsverbindliche Informationen)

Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem einschlägigen Studiengang wie Soziale Arbeit, (Sozial)Pädagogik, Sportwissenschaften, Sportmanagement, Theologie, Psychologie, Medizin, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Sexualwissenschaften, Polizeivollzugsdienst oder Verwaltungsdienst mit einem Umfang von (a) mindestens 240 ECTS-LP oder gleichwertig oder (b) Nachweis von anderweitig erworbener Kompetenzen im Umfang fehlender ECTS-LP (in der Regel 60 ECTS-LP) durch weitere hochschulische Leistungen, einschlägige außerhochschulische erworbene Kompetenzen, einschlägiger Berufstätigkeit oder Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung. Hinweis: Bei einem Abschluss auf Masterniveau kann der Nachweis anderweitig erworbener Kompetenzen häufig entfallen

Deutschkenntnisse (Sprachniveau DSH 2, GeR C1 gem. DSH-Prüfungsordnung)

Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in Tätigkeit die einen Bezug zum Schutz vor sexualisierter Gewalt oder Machtmissbrauch aufweist, vor allem in pädagogischen, sozialen, gesundheitlichen oder sicherheitsbezogenen Arbeitsfeldern.

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