Mit der Forschungsgruppe möchten Wissenschaftler:innen der Universitäten Bremen, Freiburg, Greifswald, Bochum, Bonn sowie der Technischen Universität Darmstadt und der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg Wege aufzeichnen, wie Klimaneutralität erreicht werden kann. Hierzu ist es nötig, dass Wirtschaft und Gesellschaft durch das Recht transformiert werden. „Die zentrale These des Forschungsvorhaben ist, dass der Transformationsprozess, der durch das Recht angestoßen wird, auch das Recht selbst in seinen Grundannahmen und Denkstilen verändert“, sagt Claudio Franzius, Professor für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Umweltrecht an der Universität Bremen und Sprecher der Gruppe.
Die Forschenden kommen aus vielfältigen Wissenschaftsgebieten, von der Rechtswissenschaft über die Politikwissenschaft bis zur Ökonomie. Entsprechend dem Titel der Forschungsgruppe untersuchen sie die Thematik unter den Überschriften „Raum“, „Zeit“ und „Gesellschaft“.
Mit dem Teilprojekt „Just Transition – Rechtliche Bausteine der Bewältigung negativer Transformationsfolgen am Beispiel der Energie-, Wärme- und Verkehrswende“ verstärkt Juniorprofessorin Dr. Jacqueline Lorenzen, Argelander-Professorin für das Recht der Nachhaltigkeit und ökologischen Transformation an der Universität Bonn, den Cluster „Gesellschaft“ der Forschungsgruppe.
„Die Transformation zur Klimaneutralität ist mit tiefgreifenden Auswirkungen auf den Einzelnen sowie die Gesellschaft insgesamt verbunden“, sagt Lorenzen, die Mitglied im Transdisziplinären Forschungsbereich "Individuals & Societies" an der Universität Bonn ist. „Dies birgt das Risiko, bestehende sozioökonomische Konfliktlagen zu verschärfen oder neue hervorzurufen, was den notwendigen Wandel negativ beeinflussen kann.“ Das Bonner Teilprojekt wird sich diesen Zusammenhängen widmen und beleuchten, welche Rolle das transformative Klimarecht bei der Bewältigung solcher gesellschaftlichen Problematiken einnehmen kann. Darüber hinaus soll untersucht werden, inwiefern das bestehende Klimarecht in den zentralen Transformationsbereichen der Energie-, Wärme- und Verkehrswende bereits rechtliche Bausteine zur Bewältigung negativer Transformationsfolgen bereithält und wo solche bislang noch immer fehlen.
In den Teilprojekten zum „Raum“ beschäftigt sich die Forschungsgruppe damit, wie globale Klimaziele wie das Paris-Abkommen durch lokale und föderale Akteure umgesetzt werden können – global, in Europa und Deutschland. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Herausforderung für die Umsetzung der Klimaziele sich durch den deutschen Föderalismus ergeben.
Die Teilprojekte zu „Zeit“ befassen sich mit der Rolle des Rechts in der Klima- und Ressourcenpolitik auf europäischer und nationaler Ebene. Dabei geht es zum einen um die Frage, wie europäisches Klimaschutzrecht mit dem Ziel der Dekarbonisierung ökologische und soziale Kosten auf zukünftige Generationen und den Globalen Süden verlagert. Zum anderen nehmen die Forschenden das deutsche Klimaschutzgesetz in den Blick und zeigen, wie es als „Scharnier“ zwischen abstrakten Klimazielen und konkreten Maßnahmen fungiert. Verbunden damit ist die Frage, inwiefern es als eine Rechtsschicht zwischen Verfassung und Gesetz zu verstehen ist.