Prototypisierungsgrants

Förderung für innovative Produktvalidierungen

Die Universität vergibt Prototypisierungsgrants, um wissenschaftsbasierte und innovative Gründungsideen aus der Universität Bonn zu fördern. Unterstützt werden damit Gründungsvorhaben in der Vorbereitung, Validierung und Entwicklung von marktfähigen Produkten oder Dienstleistungen.

Was und wer wird gefördert?

Der Grant fördert innovative Gründungen aus der Universität Bonn. Diese sollen während der Förderung in Richtung Markfähigkeit weiterentwickelt und einen Technologie-Readiness-Level (TRL) von mindestens 4 erreichen. Damit wird eine Anschlussfähigkeit zu wichtigen Start-up Förderprogrammen gewährleistet. Neben einer finanziellen Förderung von bis zu 50.000 Euro erhalten alle geförderten Teams ein Beratungs- und Coachingprogramm (Umfang etwa 25 Stunden).

Bewerben können sich alle wissenschaftlichen Mitarbeitenden oder Hilfskräfte der Universität Bonn (inkl. Medizinischer Fakultät), die Ideen für die Gründung eines Start-up oder Spin-Offs aus ihrer Forschung haben.

Hinweis: die Mittel werden jährlich vergeben und die Förderung jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres gewährt.

Infos zur Antragsstellung

  • Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist geschlossen.  
  • Bitte nutzen Sie die hier bereitgestellte Vorlage für die Projektskizze  (Download Vorlage). Anträge können auf Deutsch oder Englisch gestellt werden.
  • Das Auswahlverfahren ist zweistufig, bestehend aus dem Antrag und einem Start-up-Pitch (Download Vorlage), zu dem die Teams nach der Vorauswahl eingeladen werden.

Das ist wichtig für die Antragsstellung:

Die Prototypisierungsgrants können von allen wissenschaftlichen Mitarbeitenden oder wissenschaftlichen Hilfskräften an der Universität Bonn (inklusive Medizinischer Fakultät) beantragt werden.

Eingeladen sind explizit auch Anträge für Prototypisierungsvorhaben, für die zuvor öffentliche Fördermittel abgelehnt worden sind, z.B. VIP+ oder EXIST Förderungen.

Bereits über andere Gründungsprogramme geförderte Teams können nicht gefördert werden.

Das Team des Transfer Center berät Sie schon vor bzw. während der Antragsstellung. Nutzen Sie unsere Expertise um zum Beispiel gemeinsam die bisherige Innovationshöhe (TRL) zu beurteilen. Melden Sie sich bei Dr. Alexander Küsshauer (Tel.: 0228 / 73-62026; kuesshauer@verwaltung.uni-bonn.de). 

Einzureichen sind

  1. die ausgefüllte Projektskizze (die zum Download auf der Homepage bereit steht),
  2. sowie bereits eingeholte offizielle Richtpreisangebote für geplante Unteraufträge. Diese Kostenvoranschläge von Dienstleistern müssen dem Antrag beigelegt werden!

Sie übermitteln diese Dokumente über das Web-Antragsportal, das oben verlinkt ist. Gerne kann der Antrag auf Englisch gestellt werden (zur englischen Website).

Hinweis: die Mittel unterliegen der Jährlichkeit, also müssen die geplanten Ausgaben (Richtpreisangebote) in diesem Kalenderjahr liegen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt: 

1) In der ersten Verfahrensstufe sind dem Transfer Center zunächst die Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache in elektronischer Form vorzulegen. Die Projektskizze steht zum Download auf der Homepage zur Verfügung. Zusätzlich sind offizielle Richtpreisangebote (Angebote von Dienstleistern) bei Antragseinreichung mit zu übermitteln! Die bereitgestellten Unterlagen werden von einer Jury und gegebenenfalls zusätzlich von externen Fachgutachter*innen beurteilt und die für eine Förderung geeigneten Ideen ausgewählt.

2) In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser*innen der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen Start-up-Pitch in deutscher oder englischer Sprache in Präsenz im Transfer Center enaCom zur abschließenden Prüfung zu halten. Ein Pitch-Template steht zum Download zur Verfügung.   

Bei der Vergabe der Mittel werden insbesondere folgende Teilaspekte bewertet:

  1. Entwicklung eines innovativen Prototyps (Minimum Viable Product)
  2. Bewertung der Gründungsintention der Antragsteller, einschließlich ihrer Vision für die Markteinführung des Produkts oder der Dienstleistung sowie ihrer Motivation und Einsatzbereitschaft für das Gründungsvorhaben
  3. Vorangegangene Schritte, um das Gründungsvorhaben voranzutreiben (z.B. erste Marktanalyse, Geschäftsplanung, Teamzusammenstellung)
  4. Beschreibung der zu entwickelnden Strategien während der Projektlaufzeit, u.a. zur Entwicklung des Geschäftsmodell, Aufbau des Gründungsteam, Aufbau von gründungsbezogenen Kompetenzen, IP-Schutz
  5. Notwendigkeit und Angemessenheit der Mittel
  6. Nachvollziehbarkeit des Arbeits- und Finanzierungsplans

Beantragt werden können Fördermittel bis zu einer maximalen Höhe von 50.000 € je Projekt für die Laufzeit von maximal einem Jahr.

  1. Die Mittel sind gebunden an die Förderung von wissenschaftsbasierten und innovativen Gründungsideen oder -vorhaben aus der Universität Bonn (ausgeschlossen sind bereits gegründete Unternehmen und anderweitig geförderte Gründungsteams (z.B. EXIST Gründungsstipendiaten).
  2. Forschungsvorhaben werden nicht gefördert.
  3. Das Ziel der Förderung besteht darin, innovative Gründungen zu fördern, in Richtung Markfähigkeit weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass ein Technologie-Readiness-Level (TRL) von mindestens 4 erreicht wird, um eine Anschlussfähigkeit zu anderen Gründungsprogrammen wie dem Exist-Gründungsstipendium oder dem Exist-Forschungstransfer zu gewährleisten.
  4. Die Mittel unterliegen der Jährlichkeit, so dass die Laufzeit eines jeden bewilligten Grants immer zum 31.12. des laufenden Jahres endet.
  5. Nicht verauslagte Mittel können nicht angespart oder in das darauffolgende Haushaltsjahr übertragen werden.
  6. Personen, die bereits für ein spezifisches Projekt den Prototypisierungsgrant erhalten haben, sind von einer erneuten Förderung für dasselbe Projekt ausgeschlossen. Ebenso sind Projekte ausgeschlossen, die zum Tag der Bewerbung bereits durch andere Förderinstrumente unterstützt werden oder wurden.

Die Mittel können verwendet werden für:

  1. Verbrauchsmitteln (Sachmitteln)
  2. Unteraufträge unter Einhaltung der Beschaffungsrichtlinien der Universität Bonn, resp. UKB

Die Mittel können NICHT verwendet werden für:

  1. Keine Förderung von Personalkosten
  2. Keine Förderung von Arbeitsmitteln (z.B. Laptop, Smartphone, Tablet)
  3. Unzulässige Doppelförderungen. Während der Laufzeit des beantragten Prototypisierungsprojekts dürfen keine weiteren Drittmittel parallel eingeplant oder ausgegeben werden. Dieser Ausschluss ist schriftlich zu bestätigen.
  1. Innerhalb der ersten 6 Wochen nach Bewilligung besteht die Pflicht zur Durchführung einer Beratung mit dem Gründungsberatungsteam im Transfer Center enaCom.
  2. Während der Laufzeit des Projekts ist eine Teilnahme an verpflichtenden Gründungsveranstaltungen von enaCom (z.B. Workshops, Info-Sessions, Gründungsstammtisch) erforderlich. Dies umfasst eine Gesamtzeit von 25 Stunden, wobei mindestens eine Person aus dem antragstellenden Team teilnehmen muss. In begründeten Fällen können auch externe Veranstaltungen und Workshops angerechnet werden, dies geht nur nach vorheriger Absprache und Anerkennung durch enaCom.
  3. Die geförderten Teams müssen sechs Wochen nach Ende der Laufzeit einen Abschlussbericht einreichen, der die ursprünglich eingereichte Arbeitsplanung, eine Bewertung der erreichten Ziele sowie einen Ausblick auf die weiteren Schritte nach der Prototypisierung beinhaltet.
  4. Es besteht eine Berichtspflicht gegenüber dem Transfer Center enaCom bezüglich der Verwendung der Mittel (Verwendung und Darstellung wie der Prototypisierungsgrant den Weg zur Gründung vorangebracht hat inklusive der nächste Schritte dorthin).
  5. Die geförderten Teams verpflichten sich, als Role Models zu fungieren und Testimonials für die Webseite von enaCom zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen sie fallweise für Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

Änderungen des Finanzierungsplans vor oder während der Projektlaufzeit bedürfen der vorherigen schriftlichen digitalen Zustimmung des Transfer Center enaCom.


Diese Projekte haben bereits einen Protoyp entwickelt:

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© J. Terheyden/H.Schorle/enaCom

Chatbot für die Telemedizin und Genanalyse für Kinderwunschpaare

Innovationen wie ein Chatbot, der mit Patienten spricht und dabei medizinische Daten aufnimmt oder ein neues Testverfahren für Gendefekte bei unfruchtbaren Männern werden in der 5. Runde der Prototypisierungsgrants vom Transfer Center enaCom gefördert. 

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© Anne Sanner/enaCom

Krankheiten präziser erkennen mit Lysosomen-Analyse

Ein Forschungsteam um Dr. Dominic Winter (Institut für Biochemie und Molekularbiologie und Universitätsklinikum Bonn) hat eine innovative Methode entwickelt, um lysosomale Proteine zu analysieren und so potentielle neue Biomarker zu entdecken. Das Projekt war in der 4. Runde der Prototypisierungsgrants erfolgreich.

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© Uni Bonn/Volker Lannert, colourbox

KI für Forschungsinfrastruktur, nachhaltige Roboter und antivirales Nasenspray

Innovationen aus den KI-gestützten Sozialwissenschaften, der nachhaltigen Landwirtschaft und der Medizin werden in der 3. Runde der Prototypisierungsgrants vom Transfer Center enaCom der Uni Bonn gefördert. 

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© Sweeternative | Rolf Müller (UKB) | Trackognize

Gesunder Zucker, digitale Gesundheitslösungen und Krebsvorsorge

Gibt es eine gesunde Alternative zu Zucker? Wie messe ich Veränderungen der Denkleistung? Und wie kann die Krebsvorsorge noch zuverlässiger werden? Mit diesen Fragen befassen sich drei Validierungsprojekte, die in Ausschreibungsrunde #2 gefördert werden.

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© Lukas Overkott / Maximilian Kapsecker / Volker Lannert, Uni Bonn / Innocensia M. Mangoato

3D-Druck, Digitalisierung und Diagnostik

3D-Druck von Gefäßen, Feindiagnoseverfahren von Asthma, eine verbesserte Messung des Blutflusses oder die digitale Zukunft der Sportmedizin – diese vier Validierungsprojekte werden in Ausschreibungsrunde #1 der Prototypisierungsgrants gefördert.


Kontakt

Avatar von Pidoll

Alexander von Pidoll

Gründungsberater

Brühler Straße 7

53119 Bonn

Avatar Küsshauer

Alexander Küsshauer

Gründungsberater

Brühler Straße 7

53119 Bonn

Fördermittelgeber

Die Prototypisierungsgrants werden vom Transfer Center enaCom ausgeschrieben und aus dem ESC Einzelvorhaben „U-Bo-Grow“ der Universität Bonn finanziert. Sie werden vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

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