Unser Service für Ihr NRW-Projekt

Wir unterstützen Ihr NRW-Projekt von der Antragstellung über die Projektabwicklung bis zum Projektabschluss mit unseren Serviceangeboten.  Kontaktieren Sie uns, um Ihren Antrag zu besprechen. Wir helfen Ihnen gerne!

Antragstellung

In den meisten Fällen muss die Antragstellung im Namen der Hochschule erfolgen und es ist eine Unterschrift der Hochschulleitung notwendig. Daher wenden Sie sich bei Interesse frühzeitig an die Abt. 7.1.

Im Rahmen der durch das Land NRW geförderten Programme wird in der Regel ein Eigenanteil erbeten, der von den Antragstellern zu tragen ist.

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass für die Programme EFRE.NRW, EIP-AGRAR und INTERREG gesonderte Regelungen gelten, die unbedingt bereits während der Antragstellung zu beachten sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben Nr. 06/2016.

Die Beratung

Gerne beraten wir Sie allgemein und individuell zu NRW-Förderlinien. Projektideen und Aufforderungen zur Antragstellung entstehen manchmal im direkten Gespräch mit den Landesministerien und folgen keiner konkreten Ausschreibung. Auch bei der Ausarbeitung solcher Anträge unterstützen wir Sie gern.

  • allgemeine Auskünfte zu den Förderlinien
  • bedarfsgerechte Zusammenstellung von Informationen
  • Prüfung der Antragsberechtigung und –voraussetzung

Der Antrag

Bitte besprechen Sie Ihren Antrag mit uns, damit insbesondere formale Fehler vermieden werden können. Wir unterstützen Sie gerne von der Planung bis zur Einreichung.

  • Rechecherieren der Leitfäden und Informationen
  • Unterstützung bei der Budgetplanung
  • Durchsicht der Anträge
  • Einholen der rechtverbindlichen Unterschrift
  • Unterstützung bei elektronischen Einreichungsverfahren
  • Unterstützung bei ethischen Aspekten

Weitere Aspekte

Wir koordinieren gerne die Einbindung der Expertise weiterer Bereiche, die für Ihre Antragstellung von Bedeutung sind.

  • Budgetplanung (gemeinsam mit Abt. 7.2)
  • Personalkostenkalkulation (Abt. 7.2)
  • Forschungsverträge (Stabstelle Dez. 7)

NRW-Rückkehrprogramm

Mit dem Rückkehrprogramm will das Ministerium für Kultur und Wissenschaft junge Wissenschaftler*innen zur Rückkehr nach Nordrhein-Westfalen bewegen.

NRW-Rückkehrer Universität Bonn

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Rückkehr nach Deutschland und insbesondere an die Universität Bonn interessieren!
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung für das NRW-Rückkehrprogramm. 

Ihre Ansprechpersonen in der Förderberatung

Avatar Utsch

Lisa Utsch

M.A.

+49 228 73-54181


Nach der Bewilligung

Nach Bewilligung Ihres Projektes bieten wir gerne ein Kick-off Meeting zum Projektstart an. Hier können die für das Projekt relevanten Informationen ausgetauscht werden, während sich Projektleitung und Projektmanager*in kennenlernen. Wir unterstützen Sie in allen Aspekten des Projektmanagements, damit Sie sich auf Ihre Forschung fokussieren können.

Unser Service für Ihr Drittmittelprojekt:

  • Ansprechpersonen für Geldgeber und Projektleitende an der Uni Bonn
  • Mittelabruf und Controlling
  • Unterstützung in der Erstellung des Zahlenmäßigen Verwendungsnachweises

Hinweise zur Projektabwicklung von EIP-AGRAR-Projekten

  • Arbeitsverträge
    • Beglaubigte Kopie eines jeden Vertrages der im Projekt beschäftigten MA
    • Einteilung in Leistungsgruppen erfolgt durch Qualifizierungsnachweise – beides ist Bestandteil des Arbeitsvertrages
    • Für Mitarbeiter die nur anteilig im Projekt beschäftigt werden muss eine Abordnungsverfügung vorgelegt werden. (Gilt nur für die Leadpartner. MA der Uni Bonn nur zu 100% ihrer Arbeitszeit im Projekt beschäftigt erlaubt (siehe Rundschreiben 06/2016 EFRE Bestimmungen finden für EIP-Agrar Anwendung)
  • Belege Zahlungsfluss
    • Müssen zu jedem Mittelabruf vorgelegt werden
  • Stundenzettel
    • Werden nur für Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/innen benötigt
    • Darf nur für einen abgeschlossenen Monat unterzeichnet werden (frühestens also am letzten Tag des vergangenen Monats)
    • Für ausschließlich im Projekt beschäftigte MA ist „Erklärung über ausschließliche Mitarbeit“ bei jeden Beschäftigungsmonat vorzulegen
  • Sind nach Landesreisekostengesetz abzurechnen
    • für Uni Bonn gilt: Über Abteilung 3.1 – Professuren, Berufungsverfahren und Reisekosten
  • Direktkauf
    • Alle Beschaffungen inkl. der Nebenkosten bis 499,99 Euro netto. Kein Vergabeverfahren notwendig aber Dokumentation darüber, dass Beschaffung wirtschaftlich erfolgte (Preislisten im Vergleich, Online-Shops = Preisvergleich muss vorgelegt werden)
  • Freihändige Vergabe
    • Alle Beschaffungen ab 500 Euro netto müssen über die Abteilung 5.3 – Beschaffung abgewickelt werden
    • Es sind die Vorgaben der VOL/A einzuhalten
      • Bei Freihändiger Vergabe sind mind. 3 vergleichbare und geeignete Angebote einzuholen
  • Umsatzsteuer
  • Rabatte und Skonti
  • Patentanmeldung
  • Weitere bitte dem Zuwendungsbescheid entnehmen
  • Auszahlungen nur im Durchführungszeitraum
  • Bewilligungszeitraum legt Abwicklungszeitraum fest
  • Zahlungsanforderungen / Rechnungsstellung der Partner beim Leadpartner zum 
    • 30.06.
    • 31.12.
  • hier vorzulegen:
    • Original Rechnungsbelege
    • Dokumentation der Auftragsvergabe (siehe 3.)
    • Stundennachweise bzw. Erklärung über ausschließliche Projektmitarbeit (siehe 1.)
    • Dokumentation, welche Landwirtschaftlichen Flächen konkret für das Projekt eingesetzt und genutzt wurden

Hinweise zur Projektabwicklung von BioSC-Projekten

Alle Rechnungen zu Sachausgaben, Reisekosten, Investitionen, Fremddienstleistungen etc. müssen eine Angabe zum Projektbezug enthalten. Bei klarem Projektbezug reicht ein Vermerk auf der Rechnung aus. Bei nicht direkt zu erkennenden Projektbezug verwenden Sie bitte ein Beiblatt und heften dieses an die Rechnung an.

Für alle im Projekt tätigen Mitarbeiter ist eine Fehlzeitenkartei zu führen, in der Sie Urlaub und Krankheit eintragen. Bitte nutzen Sie hierfür das verbindliche Muster.

  • Alle aus dem Projekt finanzierten Mitarbeiter sind vom ersten Tag an
    • in der jeweiligen Personalabteilung arbeitsunfähig/krank zu melden (die Regelungen zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleiben hiervon unberührt) und
    • in der Fehlzeitenkartei einzutragen
  • Alle Urlaubstage für alle aus dem Projekt finanzierten Mitarbeiter*innen sind vom ersten Tag an in die Fehlzeitenkartei einzutragen.
  • Sofern Urlaub zwar beantragt, jedoch nicht angetreten wurde, ist die Fehlzeitenkartei umgehend zu korrigieren.

Bitte achten Sie darauf, dass der Geldgeber/Projektträger für in der Fehlzeitenkartei eingetragenen Krankheits- und/oder Urlaubstagen grundsätzlich keine in den Stundenzettel eingetragenen Arbeitszeiten anerkennt, sondern dies zunächst als subventionserheblichen Fehleintrag wertet.

Für alle im Projekt tätigen Mitarbeiter*innen sind Stundenzettel über die im Projekt geleistete Arbeitszeit zu führen. Bitte nutzen Sie hierfür das verbindliche Muster.

  • Die Stundenzettel sind vom Projektmitarbeiter und dem Projektleiter zu unterzeichnen
  • Die Stundenzettel sind vom Projektleiter auf Richtig- und Vollständigkeit zu prüfen
  • Die Tätigkeitsbeschreibungen in den Stundenzetteln sollten nicht zu allgemein gehalten sein und einen Projektbezug erkennen lassen (bspw. ist die Angabe „Büro“ nicht aus-reichend)
  • Weiterhin ist darauf zu achten, dass lediglich die Nettoarbeitsstunden (Abzug von Pausenzeiten, etc.) in den Stundenzetteln erfasst werden
  • Tätigkeiten am Wochenende und an Feiertagen sind nicht erstattungsfähig
  • Das Arbeitszeitgesetz (z. B. max. Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag) ist zu beachten

Hinweis: Das Führen der Stundenzettel im Rahmen des BioSC-Projektes entbindet nicht von den Dokumentationspflichten zum Mindestlohngesetz. Dies kann u. U. bedeuten, dass 2 Stundenzettel parallel geführt werden müssen.

Bei der Vergabe von Aufträgen ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten. Um die Einhaltung der Vergabevorschriften zu gewährleisten, muss die Vergabe von Aufträgen / Beschaffungen ab einem Auftragswert von 500,00 € netto  über die Beschaffungsstelle (Abteilung 5.3 - Beschaffung) erfolgen.

  • Auslandsreisen müssen nicht vorher angezeigt werden
  • Interne Leistungsverrechnungen (z. B. die Nutzung der Hausdruckerei, Plotaufträge oder der Fahrzeuge der Universität Bonn) sind nicht förderfähig
  • Büromaterial ist nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig
  • Reparaturkosten und Wartungsarbeiten werden nur für Geräte, die für das Projekt beschafft wurden erstattet. Ansonsten sind diese Kosten nicht zuwendungsfähig
  • Zentrale Chemikalienversorgung Endenich (ZVE): Bestellungen über die ZVE sind grundsätzlich förderfähig. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die ZVE i. d. R. eine Servicegebühr von ca. 2 % auf die Bestellungen erhebt. Diese Servicegebühr ist nicht förderfähig. 

Die zur Verfügung stehenden Mittel pro Haushaltsjahr sind grundsätzlich wie beantragt und bewilligt zu verausgaben -> Auf die Jährlichkeit der Mittel ist zu achten!

Nur in begründeten Ausnahmenfällen kann eine Übertragung in das Folgejahr gewährt werden. Hierzu sind jedoch Abstimmungen zwischen PTJ und MIWF erforderlich.

Rechnungen müssen bis zum 31.12. eines jeden Jahres für das jeweilige Haushaltsjahr verbucht sein. Fällt das „Wertstellungsdatum“ (Datum der Zahlung) ins Folgejahr, kann die Rechnung erst im Folgejahr abgerechnet werden.

Ein Antrag auf zuwendungsneutrale Laufzeitverlängerung ist in Ausnahmefällen möglich, sofern erhebliche, nicht aufzufangende Probleme bei der Projektdurchführung aufkommen und das Projektziel gefährdet ist.

Mittelabrufe werden von Abteilung 7.2 erstellt. Die von Ihnen benötigten Unterlagen (wie z. B. die Stundenzettel im Original, sowie die Fehlzeitenkarteien für alle abzurechnenden Projektmitarbeiter*innen) werden von Abteilung 7.2 für jeden Mittelabruf separat angefordert. Um die Einhaltung der Fristen zur Vorlage der Mittelabrufe einhalten zu können, werden die Projektleitung bzw. die zuständigen Mitarbeiter*innen gebeten, die von der Abteilung 7.2 angeforderten Unterlagen zeitnah einzureichen.

Die Zwischennachweise werden von der Abteilung 7.2 erstellt

Für die Teilsachberichte ist der Projektleiter verantwortlich. Die Teilsachberichte werden direkt vom Projektleiter an den Projektträger versandt (Abgabetermin immer bis zum 28.02. eines Jahres). Die Abteilung 7.2 erhält eine Mitteilung, wann die Teilsachberichte verschickt wurden.

Der Schlussverwendungsnachweis wird von der Abt. 7.2 erstellt.

Für den Schlusssachbericht ist die Projektleitung verantwortlich. Hierfür gibt es ein gesondertes Formular, das von der Abteilung 7.2 in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird. Da dieses Formular rechtsverbindlich zu unterschreiben ist, muss es der Abteilung 7.2 zur Unterschrift vorgelegt werden. Der eigentliche Schlusssachbericht (Gliederung gem. Formular Schlusssachbericht) ist mit diesem Formular der Abteilung 7.2 vorzulegen und wird von Abteilung 7.2 zusammen mit dem Schlussverwendungsnachweis an den Projektträger versandt.

Die Verwertungsberichte sind von der Projektleitung zu erstellen. Die benötigten Formulare in elektronischer Form werden von der Abteilung 7.2 zur Verfügung gestellt. Die Verwertungsberichte für Projekte aus der Phase 1 müssen jeweils zum 28.02. vorliegen. Der erste Verwertungsbericht ist am 28.02.2018, der letzte Verwertungsbericht am 28.02.2022 fällig.
Da die Verwertungsberichte rechtsverbindlich zu unterschreiben sind, müssen diese der Abteilung 7.2 zur Unterschrift vorgelegt werden. Um Fristen einhalten zu können, sollten die Verwertungsberichte jeweils zum 31.01. bei der Abteilung 7.2 eingegangen sein.

Geschäftsstelle BioSC

c/o Forschungszentrum Jülich / IBG-2

52425 Jülich

Ihre Ansprechpersonen im Drittmittelservice & Projektmanagment

Avatar Kotulla

Lukas Kotulla

Bei Fragen zum NRW-Strategieprojekt BioSC unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-7309

Avatar Bangemann

Tobias Bangemann

Bei Fragen zu EFRE.NRW und EIP-Agrar unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-2940

Avatar Hasselblatt

Annika Hasselblatt

Bei Fragen zu INTERREG unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-6517

Avatar Kreutzberg

Andrea Kreutzberg

Bei Fragen zu Projekten des Landes NRW (nicht wirtschaftlich) unterstütze ich Sie gerne. Ich bin dienstags bis donnerstags erreichbar.

+49 228 73-5852

Avatar Mühle

Christina Mühle

Bei Fragen zu sonstigen Förderprogrammen NRW unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-2759


Ihr Kooperationsvertrag

Verbundkoordinator*innen empfehlen wir dringend, bereits während der Prüfung des Antrags durch den Geldgeber, den Kooperationsvertrag mit den Verbundpartnern zu verhandeln.  

Ihre Ansprechperson für Forschungsverträge

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Mirco Theiner

+49 228 73-54090

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