Nach dem Studium
Hinweise und Informationen zum Abschluss des Studiums
Liebe internationale Studierenden und Absolventen, auf dieser Seite möchten wir Sie über notwendige Schritte vor Ihrer Abreise aus Bonn und die Möglichkeiten eines Berufseinstiegs in Deutschland informieren.
In Deutschland besteht die Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung/ein Wohnheim bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Bei Umzug in eine andere Wohnung innerhalb der Stadt Bonn ist eine Ummeldung erforderlich, innerhalb von Deutschland ist eine erneute Anmeldung am neuen Wohnort erforderlich, dabei werden elektronische Daten des bisherigen Wohnortes an die neue Meldebehörde weitergeleitet.
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird, z.B. wenn der neue Wohnsitz in das Ausland verlegt wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. Für weiterführende Information siehe "Abmelden nach dem Meldegesetz".
Seit dem 1. November 2015 besteht die Mitwirkungspflicht des Vermieters/ Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung. Der Vermieter/ Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Diese Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der An-/Abmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Das Formular für Bonn und Hintergrund-informationen finden Sie hier:Anmeldung nach dem Meldegesetz. Für Studierende die Mieter in einem Wohnheim des Studierendenwerks Bonn sind, werden die Wohnungsgeberbescheinigungen von den jeweiligen Hausverwaltung des Wohnheims ausgestellt!
Für den Vermieter gilt: Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Telefon: (02 28) 77 66 77
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Sie haben einen Universitätsabschluss und möchten in Deutschland arbeiten? Auf den folgenden Seiten erhalten Sie wichtige Informationen zu Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung und Anerkennung von Abschlüssen in Deutschland.
1. Absolventen aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung
2. Absolventen aus Drittstaaten - Wichtige Informationen für internationale Absolventen aus deutschen Hochschulen
2.1 Blaue Karte EU: http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/.
Broschüre: Make it works! Tipps für internationale Studierende und Absolventen zum Berufseinstieg in kleinen und mittleren Unternehmen (pdf)
3. Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
Bitte beachten Sie, dass Ihr im Ausland erworbener Abschluss in Deutschland auf Anerkennung geprüft werden kann oder auch geprüft werden muss. Eventuell muss auch geklärt werden welcher deutsche Referenzberuf in Frage kommt. Einen Antrag für ein solches Verfahren ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit und einer Aufenthaltserlaubnis und kann bereits vor der Einreise gestellt werden.
3.1. Das Verfahren
3.2. Unterstützung und Adressen
Neben den Informationen auf der Homepage www.anerkennung-in-deutschland.de bietet das 'IQ Netzwerk NRW' bereits im Vorfeld der Antragstellung Beratung und Unterstützung an. Falls Sie Ihren Wohnsitz in einer der drei IQ NRW Teilregionen haben (Stadt Duisburg, Ostwestfalen-Lippe (Bielefeld, Kreis Lippe, Kreis Paderborn), Bonn / Rhein Sieg), können Sie telefonisch Kontakt aufnehmen oder die Erstberatungsangebote direkt vor Ort in Anspruch nehmen.
Das Team Akademische Berufe der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg berät und informiert Studierende und Hochschulabsolventen sowie berufserfahrene Akademiker im Hinblick auf Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsmarktchancen: In Informationsveranstaltungen, Workshops und Seminaren werden Themenschwerpunkte wie Berufseinstieg, Berufsfelder, Arbeitsmarktfragen, Bewerbung, Weiterbildung und Existenzgründung behandelt. Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank der Arbeitsagentur.
Postanschrift: 53104 Bonn
E-Mail: [Email protection active, please enable JavaScript.]
4. Angebote der Universität Bonn für Studierende in der Endphase und Absolventen
Das Career Center unterstützt Studierende und Absolventen der Universität Bonn beim Übergang vom Studium in den Beruf. Das Angebot reicht von Seminaren zu Karriereplanung und Bewerbungstraining über Bewerbungsmappencheck und offener Sprechstunde bis hin zu verschiedenen Karriereveranstaltungen.
Das Career Center der Universität Bonn bietet z.B. in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Bonn einen ausführlichen Bewerbungsmappen-Check für Studierende und Absolventen der Universität Bonn in den Räumen des Career Centers an. Termine finden Sie hier.
Das Projekt „Berufseinstieg für internationale Studierende“ bereitet ausgewählte internationale Absolventen und internationale Studierende, die gerne in Deutschland arbeiten möchten, auf ihren Berufseinstieg vor und begleitet die Kandidaten im gesamten Bewerbungsprozess bis zur Aufnahme einer geeigneten Beschäftigung.
Falls Sie eine Promotion an der Universität Bonn anstreben, finden sie weiterführende Information hier.
5. Wichtige Internetseiten zum Thema Berufseinstieg
- Campusjäger (Jobs, Praktika / Karriereguide)
- www.phdgermany.de (DAAD - Promotionsangebote)
- www.obs-ev.de/ Die Otto Benecke Stiftung