Unifest 2026

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn für das Universitätsfest

1. Geltungsbereich 

(1)          Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten für das von der Universität Bonn („Veranstalter“) durchgeführte Universitätsfest („Veranstaltung“). Sie regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme durch den Vertragspartner („Teilnehmer“[1]). 

(2)          Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.

(3)          Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sind die jeweils am Ort der Veranstaltung geltenden Sicherheitsrichtlinien und die jeweilige Hausordnung zu beachten. 

2. Vertragsgegenstand 

Gegenstand dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sind die Teilnahme an der Veranstaltung „Universitätsfest“ der Universität Bonn durch den Teilnehmer, die Durchführung der Veranstaltung sowie die Erbringung etwaiger veranstaltungsbegleitender Dienstleistungen durch den Veranstalter. 

3. Anmeldung; Vertragsschluss; Vor-Ort-Registrierung 

(1)          Beim Universitätsfest erfordert der Zugang zu der Veranstaltung eine vorherige Anmeldung. Die Anmeldung zur Veranstaltung „Universitätsfest“ erfolgt über hierfür vom Veranstalter verwendete Webseiten oder bereitgestellte Anmeldeformulare. 

(2)          Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, gibt der Teilnehmer mit dem Ausfüllen und Absenden des bereitgestellten Anmeldeformulars ein Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch den Veranstalter zustande. Die Annahme erfolgt nach Prüfung durch die Prüfungsämter im Zuge einer Zusage-E-Mail. 

(3)          Bei einer Online-Anmeldung erhält der Teilnehmer eine automatisierte Bestätigung per E-Mail, dass seine Daten eingegangen sind. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme im Sinne von Absatz 2 dar. Auch bei einer Online-Anmeldung erfolgt die Annahme durch Versand einer Zusage-E-Mail nach Prüfung durch die Prüfungsämter.

(4)          Anmeldebestätigungen sind grundsätzlich verbindlich und berechtigen den Teilnehmer zur Teilnahme am Universitätsfest. Eine Teilnahme an den Programmpunkten „Einzug der Fakultäten“ und „Hütewurf“ ist dem Teilnehmer nur in Talar bekleidet gestattet.

(5)          Die Einlassbänder zur Veranstaltung werden an die zugelassenen Absolvent*innen im Zuge einer Akkreditierung im Vorfeld der Veranstaltung ausgegeben. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich Teilnehmer oder andere Berechtigte einen Zugang zu der Veranstaltung erhalten. 

4. Veranstaltungsbeschreibung

(1)                Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zur Veranstaltung ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters. 

(2)                Die Universität Bonn behält sich vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu der Veranstaltung vor Ort – gegebenenfalls nur vorübergehend und/oder für Teile der Veranstaltung – zu verweigern, sofern die räumlichen Kapazitäten dies erfordern. 

(3)          Änderungen im Programmablauf und/oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten. Der Veranstalter wird Änderungen so früh wie möglich per E-Mail oder auf der entsprechenden offiziellen Webseite zu der Veranstaltung mitteilen. 

5. Teilnahmeentgelt; Fälligkeit; Minderung 

(1)          Das Universitätsfest ist für Begleitpersonen über 15 Jahre kostenpflichtig. Die Absolvent*innen sind verpflichtet, das vereinbarte Teilnahmeentgelt für ihre angemeldeten Begleitpersonen im Zuge der Akkreditierung zu zahlen. Die Höhe des Teilnahmeentgelts beträgt 35,00 € pro Begleitperson ab 16 Jahren. 

(2)          Das Teilnahmeentgelt ist im Voraus gemäß den angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu leisten. Für unsere Absolvent*innen ist die Teilnahme weiterhin kostenfrei. Für Begleitpersonen bis einschließlich 15 Jahren fällt kein Teilnahmeentgelt an, diese müssen dennoch angemeldet werden. Bei der Anmeldung können Sie die Alterskategorien 0 – 15 Jahre und ab 16 Jahren auswählen. Das Teilnahmeentgelt muss von den Absolvent*innen für ihre Begleitpersonen im Rahmen der Akkreditierung bzw. Abholung der Talare und Veranstaltungsunterlagen vor Ort am 9. und 10. Juli und in Sonderfällen auch am 11. Juli 2026 bezahlt werden (nur Kartenzahlung). 

(3)          Mit dem Teilnahmeentgelt wird die Teilnahme am Veranstaltungsprogramm abgegolten. 

(4)          Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Universität Bonn ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(5)          Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

(6)          Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund berechtigen nicht zur Minderung des Teilnahmeentgelts. 

6. Verhinderung des Teilnehmers

(1)          Ein vertragliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht für den Teilnehmer ist nicht vereinbart. 

(2)          Die Anmeldung ist verbindlich. Sollte eine Teilnahme des Absolvent*innen und/oder der Begleitpersonen nicht möglich sein, muss dies schriftlich vor der Akkreditierung mitgeteilt werden. Sobald der Absolvent Teilnehmer bei der Akkreditierung war und die Zahlung für die Begleitpersonen geleistet hat, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

7. Absage durch Veranstalter; Rücktritt des Veranstalters 

(1)          Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Veranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist. Insbesondere ist ein wichtiger Grund gegeben bei begründeter Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, höherer Gewalt (z.B. kriegerischen Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen), Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Referenten oder sonstiger Personen, die für Inhalte und Durchführung des Veranstaltungsprogramms wesentlich sind. 

(2)          Wird die Veranstaltung nach Maßgabe von Absatz 1 abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung eines Teilnahmeentgelts. Weitere Ansprüche wegen der Absage oder dem Abbruch stehen dem Teilnehmer nicht zu, soweit der Veranstalter den Grund der Absage oder des Abbruchs nicht zu vertreten hat. 

(3)          Ist die Zahl der Anmeldungen für die Veranstaltung so gering, dass eine Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungsformates und der geplanten Rahmenbedingungen hierfür (z.B. Veranstaltungsort, Verpflegung, Referentenzahl) für den Veranstalter wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist der Veranstalter berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen. 

8. Hausrecht, Rauchverbot 

(1)          Es gilt die jeweilige Hausordnung am Veranstaltungsort. Anweisungen in Ausübung des Hausrechtes wird der Teilnehmer befolgen. 

9. Bild-/Tonaufnahmen

(1)          Der Veranstalter wird während der Veranstaltung einschließlich des Rahmenprogramms Bild- und/ oder Tonaufnahmen (z.B. Fotografien oder Videos) zum Zwecke der Dokumentation, zur begleitenden und nachträglichen Berichterstattung, zur Nachbewerbung einer Veranstaltung sowie zur Ankündigung zukünftiger Veranstaltungen anfertigen und nutzen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen zu den genannten Zwecken Dritten (z.B. auch der Presse) zu überlassen und auf Medienplattformen (z.B. Facebook, Instagram und der eigenen Webseite) zu veröffentlichen.  

(2)          Dem Teilnehmer ist die Anfertigung und Nutzung von Bild- und/ oder Tonaufnahmen nur für private Zwecke gestattet. Jede gewerbliche Nutzung des Bild- und/ oder Tonmaterials ist dem Teilnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 

10. Veranstaltungsmaterial; Urheber- und Nutzungsrechte 

(1)          Der Veranstalter ist berechtigt, eingereichte Beiträge im Rahmen der Veranstaltung an die Teilnehmer auszuhändigen, auf der Website zu der Veranstaltung öffentlich zugänglich zu machen und im Tagungsband zu einer Veranstaltung zu veröffentlichten und zu verbreiten. 

(2)          An Teilnehmer ausgehändigte Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, Verbreitungen oder Veröffentlichungen dieser Unterlagen sind nicht gestattet. Eine Vervielfältigung der Unterlagen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Universität Bonn ausschließlich für private Zwecke im Sinne des § 53 UrhG gestattet. 

11. Haftung

(1)          Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten in den Veranstaltungsunterlagen gemachten Angaben und Inhalte. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden, die aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Veranstaltung Vermittelten entstanden sind. 

(2)          Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. 

(3)          Der Veranstalter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist der Haftungsumfang auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Es besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 

12. Datenschutz 

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Registrierung und Teilnahme an der Veranstaltung erhoben werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen insbesondere zu Zwecken und Umfang der Verarbeitung, sowie den Betroffenenrechten finden sich in den Datenschutzinformationen des Veranstalters, auf die jeweils bei der Anmeldung zur Veranstaltung hingewiesen werden. 

13. Schlussbestimmungen 

(1)          Für sämtliche Ansprüche des Teilnehmers aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gilt deutsches Recht. 

(2)          Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen Bonn.

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Dokument geschlechtsneutrale Pronomen verwendet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für Personen aller Geschlechter. 


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