Hilfeportal in Confluence

Über unser Confluence-Nothilfeportal können Sie sich vernetzen. Sie müssen sich dafür via VPN ins Bonnet einloggen.

Angebote und Antworten für Betroffene der Unwetter-Katastrophe 

Die Unwetter haben Todesopfer gefordert und zu schweren Zerstörungen in unserer Region geführt. Viele Universitätsangehörige sind von den Folgen des Unwetters persönlich betroffen. Die Universität Bonn versucht nun, Unterstützung und Hilfsangebote in ihren Bereich zu koordinieren.

Nothilfeportal der Uni Bonn auf Confluence

Um den Austausch zwischen Hilfesuchenden und Helfenden zu erleichtern, haben wir im Intranet/Confluence der Universität ein Portal eingerichtet, über das Hilfe angeboten, gesucht und gefunden werden kann.
Für die Nutzung des Portals ist der Internetzugang über das Bonnet bzw. VPN erforderlich. Wer beim Eintragen Hilfe benötigt, kann sich an das Dezernat Hochschulkommunikation, Tanja Kühn-Söndgen, Tel. 0228/73-6842 wenden. 

WIR Helfen
© Uni Bonn

Spendenaktion "WIR helfen"

58.352 Euro

Spendenaufkommen ohne bereits getätigte Auszahlungen

Wirhelfen

„WIR helfen“ - unter diesem Motto unterstützt die Universität Bonn Universitätsmitglieder, die durch die Unwetterkatastrophe in Not geraten sind. „Gerade in einer solchen existenziellen Ausnahmesituation zählt für uns das WIR“, sagt Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Hoch, der Rektor der Uni.

Die Spendenaktion ist mittlerweile abgeschlossen. Wir danken allen, die die Opfer der Flutkatastrophe mit ihrer Spende unterstützt haben!

Weitere Informationen finden Sie hier.
© Universität Bonn/ Lentfer Filmproduktion im Auftrag von uni-bonn.tv

Beschäftigte

Hotline für betroffene Universitäts-Beschäftigte

Universitätsmitglieder, die von der Unwetterkatastrophe direkt betroffen sind, können sich 24/7 an die Nummer 0228 73-5541 wenden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Universitätsmitglieder, die von der Unwetterkatastrophe direkt betroffen sind, können sich auch direkt an den Rektor, rektor@uni-bonn.de, und den Kanzler, kanzler@uni-bonn.de, wenden, wenn sie Hilfe der Universität benötigen. Für Personalangelegenheiten steht Ihnen auch die Adresse unibonnhilft@verwaltung.uni-bonn.de zur Verfügung.

Die Universitätsleitung sucht aktuell nach Möglichkeiten, wie die Menschen vor Ort unterstützt werden können und hält darüber hinaus individuelle Hilfsangebote für unmittelbar Betroffene bereit.

Informationen für Beschäftigte

Wenn Sie in Folge der Hochwasserkatastrophe auf psychologische Unterstützung angewiesen sind, haben wir für Sie einige Beratungsangebote zusammengestellt. Besonders hinweisen möchten wir auf das Beratungsangebot des Universitätsklinikums Bonn, das auch von Beschäftigten der Universität Bonn genutzt werden kann. Die Nummer finden Sie auf der Confluence-Nothilfeseite5.

Darüber hinaus können Sie auch folgende Angebote aufsuchen:

  • LVR-Klinik Bonn: Ab Freitag (30.07.) finden Sie auf der zentralen Homepage6 die Nummer einer Spezialambulanz für vom Hochwasser betroffene Menschen.
  • Ehrenwallklinik in Ahrweiler: Flut-Hilfe Hotline - Rufnummer: 0800 - 729 5 729 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr)
  • Rheinklinik Bad Honnef: Spezielles Kontingent an Beratungsterminen für Betroffene. Die Terminvergabe erfolgt über die Patientenverwaltung: 02241/185-148
  • Notfallseelsorge Bonn/Rhein-Sieg: Die Notfallseelsorge Bonn/Rhein-Sieg hat eine Mailadresse zur Kontaktaufnahme von Betroffenen eingerichtet.
  • Soforthilfe-Psyche: Die Website der Soforthilfe Psyche vernetzt von den Folgen des Hochwassers betroffene Menschen mit professionellen Helfern aus den Fachgebieten der Psychotraumatologie und des EMDR.
  • Mitarbeiter- und Konfliktberatung: Die Mitarbeiter- und Konfliktberatung der Universität Bonn bietet Beschäftigten ebenfalls Beratungsangebote an. Die Ansprechpartnerin ist Frau Vera N´Diaye, vndiaye@uni-bonn.de oder: 0228/73-4515 und -4509

Beschäftigte, die infolge des Unwetterereignisses vom 14. und 15.07.2021 in besonderer Weise betroffen sind, erhalten auf Antrag zusätzlich zu den bereits bewilligten maximal 10 Arbeitstagen bis zu 10 weitere Arbeitstage – also insgesamt maximal 20 Arbeitstage – Sonderurlaub unter Weiterzahlung der Bezüge bzw. eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts.

Ist die Dienststelle infolge der Katastrophe durch Verkehrsstörungen am Wohnort nicht erreichbar und scheidet ein Arbeiten im Wege von Homeoffice aus, kann im notwendigen Umfang Arbeits- bzw. Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bzw. der Besoldung gewährt werden. Darüber hinaus besteht für die o.a. unmittelbar Betroffenen die Möglichkeit, Überstunden oder Gleitzeitkontingente abzubauen, Erholungsurlaub einzusetzen oder Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung der Vergütung oder der Besoldung zu erhalten.

Arbeitswege

Viele Straßen und Brücken sowie öffentliche Verkehrsmittel sind derzeit nicht nutzbar, sodass die Beschäftigten Bonn nur auf Umwegen erreichen können. Wenn Beschäftigte nicht unmittelbar betroffen sind und es ermöglichen können, nach Bonn zu kommen, sind dafür Umwege auf den Arbeitswegen in Kauf zu nehmen.

Vielerorts ist bis auf weiteres ein Schienenersatzverkehr eingerichtet, z.B. Schnellbusse zwischen Bonn und Euskirchen mit Halt in Rheinbach und Meckenheim. Nähere Informationen erhalten Sie

https://www.vrs.de/fileadmin/Dateien/Downloadcenter/Fahrplanaenderungen/RB30_RB39_Bonn_Walporzheim_ab12122021bis11062022.pdf877https://www.vrs.de/fileadmin/Dateien/Downloadcenter/Fahrplanaenderungen/RB30_RB39_Bonn_Walporzheim_ab12122021bis11062022.pdf
https://www.vrs.de/fahren/fahrplanauskunft/flutauswirkungen-aktuelle-zuginformationen988

Unentgeltliches Parken für Inhaber*innen des Großkundentickets der Universität Bonn

Uni-Beschäftigte (auch UKB), die ein Jobticket besitzen und denen es wegen fehlender ÖPNV-Streckenverbindungen (weil es auf ihrer Strecke z.B. keinen Schienenersatzverkehr gibt) nicht möglich ist, den Dienstort zu erreichen und die deshalb ein zulassungspflichtiges Fahrzeug benötigen, haben ab sofort die Möglichkeit, auf Antrag einen zunächst bis zum 31.12.2021 befristeten Dauerparkausweis zur unentgeltlichen Nutzung der barrierefreien universitären Parkplätze zu erhalten. Bitte richten Sie Ihren Antrag unter Angabe des Wohnortes und des Kfz-Kennzeichens an: prb@verwaltung.uni-bonn.de.

Nach Bearbeitung erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, dass der Ausweis in der Abteilung 4.1 abgeholt werden kann. Ein Versand ist leider nicht möglich. Beschäftigte, die am UKB arbeiten, wenden sich bitte an das dortige Personalmanagement.

Homeoffice

Beschäftigte in den Krisengebieten, die ihre tägliche Arbeit im Rahmen von Homeoffice erledigen können, dürfen dies selbstverständlich tun, es sei denn, bestimmte dienstliche Anforderungen bedingen zwingend die Anwesenheit in der Universität. Wird die tägliche Arbeit ganz oder teilweise im Homeoffice erledigt, wird mindestens die individuell vereinbarte Regelarbeitszeit angerechnet. Sofern es die Aufgabenerledigung erfordert, kann es im Rahmen der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen auch zu Plusstunden kommen, die entsprechend zu dokumentieren sind.

Beschäftigte, die ihren in besonderer Weise betroffenen Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Geschwistern, Kindern, Stief- und Pflegeeltern und -kindern bei der Sicherung deren Eigentums und entsprechenden Aufräumarbeiten helfen, können zusätzlich zu den bereits erhaltenen 5 Arbeitstagen maximal weitere 15 Arbeitstage Sonderurlaub unter Weiterzahlung der Bezüge bzw. eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts erhalten.

Für den Nachweis reicht es aus, den Namen, die Anschrift und das Verwandtschaftsverhältnis der Person mitzuteilen, der geholfen wurde.

Betroffene Beschäftigte zu I. und II., die Erholungsurlaub hatten, mögen sich bitte bei der für sie zuständigen Ansprechperson im Personalmanagement melden, damit der Urlaub gutgeschrieben werden kann.

Beschäftigte, die ehrenamtlich Freiwilligendienste bei der Feuerwehr, dem THW oder bei sonstigen Hilfsorganisationen leisten, werden für die Dauer der Dienste unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistung freigestellt.

Alle übrigen Helfende können in Absprache mit den zuständigen Vorgesetzten kurzfristig Erholungsurlaub erhalten (auch halbe Tage sind hier möglich) und/oder aufgebaute Überstunden einsetzen. Beschäftigte, die an der Gleitzeit teilnehmen, können dabei auch ins Minus gehen (siehe Dienstvereinbarung Flexible Arbeitszeit: Zeitschuld; bis zu 20 Minusstunden möglich). Vorgesetzte sind dazu angehalten, in diesem Rahmen den Helfenden großzügig Gleitzeit oder Urlaub zu gewähren. Ansonsten geltende feste Arbeitszeitregelungen dürfen für die Dauer der erforderlichen Unterstützung außer Kraft gesetzt und durch flexible Modelle ersetzt werden. Die Abwesenheitszeiten sind gemäß den üblichen Regelungen zu erfassen.

Die Universität Bonn weist darauf hin, dass Helfende, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig werden, nicht über die Universität unfallversichert sind. Wir empfehlen daher, sich, wo immer dies möglich ist, einer Hilfsorganisation anzuschließen. Beispielsweise hat das DRK Bonn eine Börse für spontane Freiwillige eigerichtet, die Sie unter https://www.drk-team-bonn.de erreichen können.

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„WIR helfen“: Spendenaktion für betroffene Universitätsangehörige

Die Spendenaktion ist beendet. Wir danken allen Spendern im Namen der betroffenen Mitglieder der Universität sehr herzlich für ihre Großzügigkeit und sind gleichzeitig über das große Engagement und den hohen persönlichen Einsatz begeistert, mit dem viele von Ihnen unsere notleidenden Mitglieder unterstützen.

Unverzinslicher Vorschuss

Bedienstete sowie Versorgungsempfänger*innen, denen durch das Unwetterereignis Mitte Juli 2021 an ihrem Wohnsitz entsprechende Schäden entstanden sind, können bis zum 31. Dezember 2021 – unter kurzer Darlegung der entstandenen Schäden – einen zinslosen und möglicherweise steuerfreien Vorschuss erhalten, der bis zu 10.000 Euro betragen kann. Um eine Überschuldung zu vermeiden, soll er das Sechsfache der monatlichen Bezüge nicht überschreiten und ist in höchstens 40 gleichen Monatsraten zu tilgen. Entsprechende Formulare erhalten Sie auf Anfrage über das Personalmanagement. 

Bitte senden Sie alle Anfragen und Anträge an die hierfür eingerichtete Kontakt- und Koordinierungsstelle im Personalmanagement: unibonnhilft@verwaltung.uni-bonn.de
oder informieren Sie die Kolleg*innen telefonisch unter 0228/73-7398.

 

Das Familienbüro unterstützt von der Flutkatastrophe betroffene Beschäftigte, die nach einer Notbetreuung für ihre Kinder suchen. Weitere Infos: https://www.uni-bonn.de/de/universitaet/chancengerechtigkeit/familiengerechte-hochschule/familiengerechte-hochschule

Die Universität Bonn kann einige Wohnangebote für Personen machen, die durch die Flutkatastrophe ihre Wohnung verloren haben. Diese können zunächst entgeltfrei jeweils für eine Übergangszeit von vier Wochen bezogen werden. Entsprechende Vereinbarungen werden mit der Universitätsverwaltung geschlossen. Eine Verlängerung für eine begrenzte Zeit im Not- und Bedarfsfall ist ggf. gegen Entgelt möglich, dies wird im Einzelfall entschieden. Dieses Angebot steht allen Mitgliedern der Universität offen. Studierende haben zudem die Möglichkeit, sich an das Studierendenwerk zu wenden.

 Betroffene, die eine Wohnung suchen, melden sich bitte bei fm-auv@verwaltung.uni-bonn.de. Ansprechpersonen sind Frau Lehmacher, 0228/73-7348, und Herr Buchholz, 0228/73-5868.

Die Stadt Bonn hat außerdem eine Wohnungsbörse für Flutbetroffene eingerichtet:
https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/hilfe-fuer-katastrophenopfer.php1098

Studierende

Studierende der Universität Bonn, die von den Folgen des Unwetters betroffen sind, finden für ihre Fragen und Probleme in der Zentralen Studienberatung (zsb@uni-bonn.de) ihre erste Anlaufstelle. Die ZSB leitet Ihr Anliegen auch fachkundig weiter, wenn Sie nicht genau wissen, an wen Sie sich wenden sollen.
Handelt es sich klar um eine prüfungsbezogene Frage, so können Sie sich am einfachsten direkt beim zuständigen Prüfungsamt melden. Es wird dann gemeinsam eine konstruktive Lösung gesucht werden. 

Informationen für Studierende

Wer hilft mir, das Erlebte zu verarbeiten?

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) bietet Studierenden psychologische Beratung1010 an und berät im Bedarfsfall auch zur Psychotherapieplatzsuche. Termine können Sie per Mail oder Telefon (+49 228 73-7080) vereinbaren.

Außerdem finden Sie weitere Beratungsangebote und Notfallkontakte in einem Flyer der ZSB:

Der Universität ist es ein großes Anliegen, Ihnen allen in Ihrer Notlage die größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen, dazu gehören selbstverständlich auch Sonderregelungen im Prüfungswesen. Bitte wenden Sie sich nach Möglichkeit an die für Sie zuständige Prüfungsbehörde, da dort die bestmögliche fall- und fachbezogene Beratung gewährleistet werden kann: www.uni-bonn.de/de/studium/beratung-und-service/pruefungsbehoerden77

Rücktrittsrecht
Grundsätzlich gilt, dass die Universität Bonn noch bis Ende September im Rahmen der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung im Zusammenhang mit Prüfungen vereinfachte Rücktrittsregelungen erlassen hat: Auch nach dem Ablauf der regulären Abmeldefrist können Sie bis zur Abgabe Ihrer Klausur ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurücktreten, ohne dass Ihnen dies als Fehlversuch gewertet wird. In den Bachelor- und Masterstudiengängen (Ausnahmen gibt es bei den Staatsexamensstudiengängen - bitte wenden Sie sich hier vor dem Prüfungstermin direkt an die zuständige Prüfungsbehörde!) gilt zudem die Regelung, dass der Nicht-Antritt der Prüfung automatisch als Rücktritt ohne Fehlversuch gewertet wird. Diese Regelung aus Pandemiezeiten gilt natürlich auch im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe.

Individuelle Regelungen
Individuelle Regelungen zur Verlängerung von Abgabefristen oder die Möglichkeit, bei Nicht-Rücktritt von Prüfungen diese zu individuellen Prüfungsterminen abzulegen, hängen auch von den Gegebenheiten im Fach ab. Die Entscheidung darüber trifft die für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsbehörde. Es empfiehlt sich daher, diese Fragen direkt mit dem zuständigen Prüfungsamt abzuklären. Auch zur Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungsleistungen, der Gewährung von Kompensationsleistungen oder der Durchführung alternativer Prüfungsformen können die Prüfungsbehörden individuell beraten. Sie können sicher sein, dass die Universität unter Wahrung des Grundsatzes der Chancengleichheit alle rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten ausschöpft, um von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Studierenden das Vorankommen im Studium weiterhin zu ermöglichen.

Ich brauche dringend eine Unterkunft. An wen kann ich mich wenden?

Studierende können das Studierendenwerk Bonn151413138 kontaktieren, das kurzfristig Wohnraum zur Verfügung stellen kann. Kontakt: Studierendenwerk Bonn, Abt. Studentisches Wohnen, wohnen@studierendenwerk-bonn.de

Die Stadt Bonn hat außerdem eine Wohnungsbörse für Flutbetroffene eingerichtet:
www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/hilfe-fuer-katastrophenopfer.php109885

Auch in der Wohnbörse des Portals „Zimmer frei?!“ finden Sie Angebote für kurzfristiges Wohnen in Bonn und der Region: www.zimmerfrei-bonn.de/wohnborse/suche/#navbar161514

Ich bin durch das Hochwasser in finanzielle Not geraten und das Weiterstudium ist gefährdet. Was kann ich tun?

Mitglieder der Universität — Studierende wie Beschäftigte — die vom Hochwasser betroffen sind, können bis zum 31.10.2021 einen formalen Antrag Nothilfe stellen. Die Vergabe der Mittel aus Spenden erfolgt gemäß den Richtlinien des Rektorats. Betroffene Studierende können sich an die Zentrale Studienberatung wenden, die auch die Antragsformulare zur Verfügung stellt: www.uni-bonn.de/zsb181818
Kontakt: zsb@uni-bonn.de

Sollte sich durch die Hochwasserkatastrophe die finanzielle Situation in Ihrer Familie verändert haben, kann es sein, dass Sie Anspruch auf eine staatlichen Unterstützung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetztes (kurz BAföG) haben – auch dann, wenn Sie bisher noch kein BAföG empfangen haben. Betroffene Studierende, die bereits BAföG beziehen, sollten einen Aktualisierungsantrag stellen, um prüfen zu lassen, ob sich ihr Anspruch erhöht hat. Eine kurzfristige finanzielle Unterstützung können Studierende auch über ein zinsloses Studiendarlehen der Darlehenskasse der Studierendenwerke NRW (Daka) sowie über einen Studienkredit der KfW-Bank erhalten. Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Bonn („BAföG-Amt“) berät Sie zum BAföG und den vorgenannten Krediten individuell: studierendenwerk-bonn.de/finanzieren191919
Kontakt: bafoeg@studierendenwerk-bonn.de

Darüber hinaus gibt es den Studentischen Hilfsfonds des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) zur finanziellen Unterstützung von Studierenden.
Weitere Informationen: www.asta-bonn.de/Stud._Hilfsfonds20202017171717171614139999
Kontakt: hifo@asta.uni-bonn.de212121181818181817

Ich habe durch das Hochwasser meinen Laptop verloren. Kann die Uni mir einen Ersatz zur Verfügung stellen?

Ja, die Universität stellt betroffenen Studierenden Laptops und iPads als Leihgabe zur Verfügung.

Laptops können beim Hochschulrechenzentrum ausgeliehen werden.
Kontakt: hrz.verleih@uni-bonn.de

iPads sind an der Leihtheke der Abteilungsbibliothek MNL ausleihbar. Die Leihfrist beträgt 6 Monate. Zum Verleih: www.ulb.uni-bonn.de/de/corona1010

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund der hohen Nachfrage aktuell zu Verzögerungen bei der Bereitstellung kommen kann. Falls Sie dringenden Bedarf haben, der nicht gedeckt werden kann, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (zsb@uni-bonn.de).

Gibt es an der Uni Arbeitsplätze mit Strom und WLAN, an denen ich in Ruhe lernen und arbeiten kann?

In der Campo-Mensa sind zusätzliche Lernräume für Studierende eingerichtet worden.
Darüber hinaus stehen wie gehabt in der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) zahlreiche Arbeitsplätze in den Lesesälen, dem Informationszentrum und den Gruppenarbeitsräumen zur Verfügung. Außerdem bieten die Fach- und Institutsbibliotheken Arbeitsplätze je nach räumlicher Situation an.
Weitere Informationen: www.ulb.uni-bonn.de/de/corona101010

Ist es als betroffene*r Studierender möglich, eine verlängerte Bewerbungsfrist in Anspruch zu nehmen?

Die entsprechenden Bewerbungsfristen sind durch die Vergabeverordnung NRW vorgegeben und als Ausschlussfristen festgelegt. Die Bewerbungsfrist für das WS 21/22 ist der 31. Juli 2021. Diese Frist betrifft die zentralen Verfahren (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) sowie alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge der Uni Bonn. Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen der Uni Bonn wird aktuell geprüft, ob die von der Uni Bonn gesetzten Fristen für Zulassungsanträge ggf. verlängert werden können.
Eine Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge ist bis 30. September 2021 möglich. Bei freibleibenden Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden diese Reststudienplätze durch Losverfahren intern vergeben; eine Bewerbung für das Losverfahren kann im Zeitraum vom 15. August bis zum 15. September 2021 erfolgen.

Weitere Informationen: www.uni-bonn.de/bewerbungsportal1011

Kann ich mich zum Wintersemester beurlauben lassen?

Ja, wenn Sie von den Folgen der Hochwasserkatastrophe betroffen sind, gilt das selbstverständlich als triftiger Beurlaubungsgrund. Das Studierendensekretariat nimmt Ihre Anträge entgegen: www.uni-bonn.de/de/studium/beratung-und-service/studierendensekretariat/beurlaubung121010

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