Grund- und Auffrischungskurs Gentechnik (AL03)

Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist gesetzlich vorgeschrieben.

Grundkurs: Der Kurs muss zugelassen sein für den Nachweis der Sachkunde von Projektleiter*innen gemäß §28 Absatz 2 Gentechniksicherheitsverordnung. Voraussetzungen sind Kenntnisse in Mikrobiologie, klassischer und molekularer Genetik und praktische Erfahrungen mit Mikroorganismen, sowie ein wissenschaftliches Hochschulstudium.

Auffrischungskurs: Gemäß §28 Abs. 3 der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) ist eine Auffrischung der Sachkunde für Projektleiter*innen in gentechnischen Anlagen im zeitlichen Intervall von längstens fünf Jahren vorgeschrieben. Die Sachkundeauffrischung muss durch den Besuch einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen werden.

Präsenz/Online-Seminar

Sie können den Kurs bei jedem zugelassenen Anbieter absolvieren.
Unter den zugelassenen Anbietern finden Sie auch Kurse in englischer Sprache.

weiterer Anbieter Universität zu Köln:

https://verwaltung.uni-koeln.de/stabsstelle02.2/content/fortbildung/index_ger.html#e35602

Seminarverantwortliche*r

Natascha Solovjov

Referenten

je nach Veranstallter

Sprache

Deutsch/Englisch

Ort

je nach Veranstalter

Zielgruppe

Grundkurs: Zukünftige Projektleiter*innen gentechnischer Anlagen

Auffrischungskurs: Bestellte Projektleiter*innen und Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS)

Track(s)

-

Zertifikat

Teilnahmebescheinigung

Senden Sie uns bitte nach absolviertem Kurs eine Kopie Ihrer Teilnahmebescheinigung zu.

Frau vor Laptop
© colorbox

Finanzierung

Grundkurs: 

Die Kursgebühr ist durch das Institut zu tragen. Eine Beteiligung der Kursgebühr durch die Stabsstelle arbeitsschutz kann erst erfolgen, wenn die Person bei der Behörde als Projektleiter*in bestellt wurde und der Stabsstelle eine Kopie der Kursrechnung vorliegt. Der Betrag von 100,- € wird auf das Institutskonto überwiesen.

Auffrischungskurs:

Für BBS übernimmt die Stabsstelle die gesamte Kursgebühr. Dabei geht das Institut in Vorleistung und die Stabsstelle überweist den Betrag nach erhalt einer Kopie der Kursrechnung.

Kontakt

allgemeine Seminarorganisation

fachliche Ansprechpartnerin

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