Praktikum im Ausland
Sie möchten Ihre im Studium erworbenen Fachkenntnisse anwenden, erste berufliche Erfahrungen sammeln, Fremdsprachenkenntnisse ausbauen und andere Kulturen kennenlernen? Dann auf zu einem Praktikum im Ausland.
Das Wichtigste in Kürze
Bei einem Auslandspraktikum handelt es sich um eine zeitlich begrenzte praktische Tätigkeit bei einer Bildungseinrichtung, Organisation oder Firma im Ausland. Ein Auslandspraktikum bietet die Möglichkeit, Auslandserfahrungen und berufliche Praxis miteinander zu verbinden und sich somit aktiv auf den Einstieg in das spätere Berufsleben vorzubereiten.
Wenn ein Praktikum in Ihrem Studiengang obligatorisch ist, kann dieses auch im Ausland absolviert werden. Aber auch freiwillige Praktika sind eine Bereicherung in fachlicher und persönlicher Hinsicht.
Vorteile auf einen Blick
- Sammeln Sie erste Praxiserfahrungen und Pluspunkte für den Lebenslauf.
- Bauen Sie ein berufliches Netzwerk auf.
- Wenden Sie Fremdsprachen unter realen Bedingungen im Arbeitsleben an.
- Erwerben Sie interkulturelle Kompetenzen.
- Lernen Sie nicht nur neue Kulturen, sondern auch Arbeitskulturen kennen.
- Eröffnen Sie sich Chancen für einen (internationalen) Berufseinstieg.
Praktikumssuche
Am Anfang Ihres Auslandsaufenthaltes steht die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz. Neben dem Sichten von Stellenanzeigen in Praktikumsbörsen oder sozialen Netzwerken gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten einen Praktikumsplatz zu finden. Das Dezernat Internationales der Universität Bonn berät Sie zu Suche und erfolgreicher Bewerbung.
Finanzierung
Da ein Auslandsaufenthalt mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, und Praktika oft nicht vergütet werden, sollten Sie sich rechtzeitig über Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme informieren.
Fördermöglichkeiten
- Erasmus-Praktikum für Praktika in Europa für Studierende und Graduierte
- PROMOS für Praktika außerhalb Europas für Studierende
- Programme des DAAD wie Kurzstipendien und Fahrtkostenzuschüsse für Studierende und Graduierte
- Sonderprogramme des DAAD für Lehramtsstudierende und -absolvent*innen
- Pädagogischer Austauschdienst
- Deutsch-Französisches Jugendwerk DFJW
- Auslands-BAföG
- Bildungskredit des Bundes
Bewerbungsfristen
Bitte beachten Sie, dass die Stipendienprogramme verschiedene Bewerbungsfristen haben. Um die Chancen auf eine Förderung zu erhöhen, können Sie sich parallel bei verschiedenen Organisationen bewerben. Bitte achten Sie darauf, die Organisationen jeweils über weitere Bewerbungen und gegebenenfalls Förderzusagen rechtzeitig zu informieren.
Auslandspraktika im Lehramtsstudium
Sie wollen Ihre interkulturelle Kompetenz stärken und lernen, sicher mit Heterogenität und Vielfalt umzugehen? Nutzen Sie Ihr Orientierungs- oder Berufsfeldpraktikum, um an einer Schule im Ausland Praxiserfahrung zu sammeln. Oder Sie kombinieren Ihren obligatorischen Auslandsaufenthalt im Fremdsprachenstudium gleich mit einem Auslandspraktikum.
Das Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BLZ) berät Sie über die Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland absolvierten Praktika.
Informieren Sie sich anhand der vom Bonner Zentrum für Lehrerbildung erstellten Broschüre und Webseite „Praxiselemente im Lehramtsstudium der Universität Bonn“.
Informationen zu Organisation und Vorbereitung
Hilfreich bei Fragen zu Organisation und Vorbereitung eines Praktikums im Ausland sind besonders die Erfahrungsberichte anderer Praktikant*innen. Auf den Seiten des DAAD gibt es Tipps und Informationen zu Themen wie Wohnen, Visa oder Versicherungen. Zudem können Sie sich von den Berichten der DAAD-Correspondents, die aus aller Welt von ihren Erfahrungen vor Ort berichten, inspirieren lassen und eigene Ideen entwickeln.
Auf der Webseite „Organisatorisches rund um den Aufenthalt im Ausland“ finden Sie unter anderem Informationen zu den Themenbereichen Sicherheit im Ausland sowie den Möglichkeiten der sprachlichen und interkulturellen Vorbereitung an der Universität Bonn.
Im Dezernat Internationales erhalten Sie umfangreiche Informationen und Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten, ein geeignetes Praktikum zu finden. Lassen Sie sich zu allen Fragen rund um Organisation, Vorbereitung und Finanzierung Ihres Auslandspraktikums beraten.
Praktika im Vereinigten Königreich nach dem Brexit
Seit Inkrafttreten des Brexit haben sich die Bedingungen für ein Praktikum im Vereinigten Königreich wesentlich geändert. Für die Einreise ist nun in der Regel ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange Visum (GAE) erforderlich. Ob eine Visumsbeantragung überhaupt möglich ist, hängt vom Praktikumsgeber ab.
Informationen zum Visum
Sprechen Sie das Thema Visum direkt bei der Bewerbung an. Sie können nur dann ein Visum beantragen, wenn Sie im Vorfeld eine Referenznummer in Form eines Certificate of Sponsorship erhalten. Die Referenznummer kann Ihnen Ihr Praktikumsgeber ausstellen, wenn er über eine entsprechende staatliche Lizenz verfügt. Alternativ können Sie das Certificate of Sponsorship eventuell auch über eine Vermittlungsorganisation erhalten. Dafür fallen jedoch Gebühren an.
Ein Praktikum an einer Hochschule oder einer anderen Forschungseinrichtung kann eventuell als „research stay“ deklariert werden. In dem Fall entfällt die Visumspflicht. Fragen Sie nach, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.
Die Beantragung besteht aus zwei Schritten. Fragen Sie Ihren Praktikumsgeber, wie viel zeitlichen Vorlauf Sie einplanen müssen.
Sie können den Antrag erst nach Erhalt einer Referenznummer von Ihrem Praktikumsgeber oder einer Vermittlungsorganisation stellen, frühestens jedoch 3 Monate vor Praktikumsbeginn.
Auf den Webseiten der britischen Regierung erfahren Sie, wie der (Online-)Antrag im Detail abläuft und, welche zusätzlichen Dokumente und Nachweise Sie dafür benötigen.
Die Visumsgebühr beträgt 259 £. Wenn Ihr Praktikum länger als 6 Monate dauert, fällt zusätzlich die Immigration Health Surcharge an, eine Gebühr für den Zugang zum nationalen Gesundheitssystem. Sie beträgt 624 £ für maximal ein Jahr.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung außerdem einen Kontostand von mindestens 1.270 £ nachweisen, es sei denn, Ihr Praktikumsgeber birgt in dieser Höhe für Sie. Die Gebühren und Nachweise können sich jederzeit ändern. Bitte vergewissern Sie sich auf den Webseiten der britischen Regierung.
Wenn Sie das Certificate of Sponsorship nicht von Ihrem Praktikumsgeber erhalten, sondern bei einer Vermittlungsorganisation beantragen müssen, können hierfür zusätzliche Gebühren von mehreren hundert Euro anfallen.
Wenn Ihr Praktikum mindestens 60 Tage dauert, können Sie im Rahmen des Programms Erasmus+ Praktikum eine finanzielle Förderung beantragen. Weitere Möglichkeiten finden Sie im Abschnitt „Finanzierung“ weiter oben.
Kontakt
Anne Bredendiek
0.003
Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn
Sprechzeiten
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