Mitglied im Vorstand des BZL
Wie werde ich Mitglied im Vorstand des BZL?
Studierende des BZL dürfen wählen und gewählt werden, wenn sie 45 Tage vor der Wahl für einen Studiengang des BZL eingeschrieben sind und im Wählendenverzeichnis stehen.
Das Wählendenverzeichnis liegt vor der Wahl in der Verwaltung des BZL und im Wahlbüro zur Einsicht aus. Alle Studierenden sollten unbedingt prüfen, ob sie richtig im Verzeichnis eingetragen sind. Bei so vielen Daten kann sich auch mal ein Fehler einschleichen – eine Kontrolle hilft, Probleme bei der Wahl zu vermeiden.
Eine Auskunft über den eigenen Eintrag ist möglich:
Telefonisch oder per Mail beim Wahlbüro, bitte unter Verwendung der Uni-Mailadresse (Uni-ID).
Studierende, die wählen dürfen, können Kandidat*innen für ihren Wahlbereich vorschlagen. Ein Vorschlag kann auch mehrere Studierende umfassen. Diese Vorschläge müssen schriftlich im Wahlbüro eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag muss folgende Infos enthalten:
- Name der Wählergruppe (Studierende),
- Wahlkreis, für den der Vorschlag gilt,
- Daten der Kandidatin*des Kandidaten: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum + unterschriebene Zustimmung, dass sie*er kandidieren will,
- Daten der Unterstützer*innen: Name, Vorname, Geburtsdatum + Unterschrift. Sie müssen ebenfalls Studierende des BZL sein – und dürfen selbst nicht kandidieren.
Da eine Listenwahl vorliegt: Listenname und Name der vertretungsberechtigten Person. Wird keine genannt, gilt die erste Person auf der Liste als Vertretung.
Wichtig:
Wenn jemand mehr Wahlvorschläge unterschreibt, als erlaubt ist, zählt nur der erste gültige Vorschlag, der bei der Wahlleitung eingereicht wurde.
Bitte beachten Sie die Fristen, welche der Wahlvorstand für die Einreichung der Wahlvorschläge bekanntgibt. Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Fristen einhalten, damit Ihr Wahlvorschlag bei berücksichtigt werden kann.
Eigentlich haben Sie jetzt bereits alle Schritte für eine erfolgreiche Kandidatur unternommen. Sollte es Probleme mit Ihrem Wahlvorschlag geben, wird das Wahlbüro Sie kontaktieren. Sofern der Wahlvorschlag zugelassen wurde, wird er vor der Wahl durch das Wahlbüro bekannt gegeben. Da aus diesem Wahlvorschlag im nächsten Schritt die Stimmzettel erstellt werden, kann es sich sicherheitshalber anbieten, dass Sie den bekanntgegebenen Wahlvorschlag auf seine Korrektheit überprüfen.
Für mehr Details beachten Sie bitte die aktuelle Wahlbekanntmachung oder wenden sich an das Wahlbüro der Abteilung 1.1:
Abt. 1.1, Wahlbüro, Poppelsdorfer Allee 31-33, 53115 Bonn, wahlbuero@verwaltung.uni-bonn.de
Eduard Schulz (0228 – 73 7395)
Daniela Sprinkmeier (0228 – 73 7654)
Anna Karsten (0228 73- 5721)
Sandra Gries (0228 – 73 7796)
Zahl
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650
Förderungen eingeworben
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