Mitgliedschaft im Fakultätsrat

Jede Fakultät hat einen eigenen Fakultätsrat. Dieser besteht meistens aus acht Professor*innen, zwei akademischen Mitarbeiter*innen, zwei Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung und drei Studierenden. Um als Student*in Fakultätsratsmitglied zu werden, muss man gewählt werden. Diese Wahlen finden jährlich statt.

Der Fakultätsrat beschließt über Fakultätsangelegenheiten, wie z.B.

  • Prüfungsordnungen
  • Verwendung von Finanz- und Personalmitteln
  • Wahl der Dekanin* des Dekans
  • Bildung von Kommissionen zur Auswahl von neuen Professor*innen (Berufungskommission)

Als Fakultätsratsmitglied können Sie also ganz konkret Ihren Studienalltag mitgestalten.

Genauere Informationen

Genauere Informationen zur Wahl und zur Aufstellung zur Wahl finden Sie hier...

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