Mitgliedschaft im Fakultätsrat
Jede Fakultät hat einen eigenen Fakultätsrat. Dieser besteht meistens aus acht Professor*innen, zwei akademischen Mitarbeiter*innen, zwei Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung und drei Studierenden. Um als Student*in Fakultätsratsmitglied zu werden, muss man gewählt werden. Diese Wahlen finden jährlich statt.
Der Fakultätsrat beschließt über Fakultätsangelegenheiten, wie z.B.
- Prüfungsordnungen
- Verwendung von Finanz- und Personalmitteln
- Wahl der Dekanin* des Dekans
- Bildung von Kommissionen zur Auswahl von neuen Professor*innen (Berufungskommission)
Als Fakultätsratsmitglied können Sie also ganz konkret Ihren Studienalltag mitgestalten.
Genauere Informationen
Genauere Informationen zur Wahl und zur Aufstellung zur Wahl finden Sie hier...