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Exmatrikulationsbescheinigung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Exmatrikulation an Ihrer bisherigen oder letzten Hochschule. Information zur Exmatrikulation an der Universität Bonn finden Sie auf der Seite Exmatrikulation.

Da das parallele Studium an mehreren Hochschulen in Deutschland nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist, benötigen Sie für die Einschreibung an der Universität Bonn einen Nachweis über die Exmatrikulation an Ihrer bisherigen bzw. Ihrer letzten Hochschule.

Dieser Nachweis erfolgt in Form einer Exmatrikulationsbescheinigung, die von Ihrer bisherigen bzw. letzten Hochschule auszustellen ist.

Wofür wird die Exmatrikulationsbescheinigung benötigt?

Mit der Exmatrikulationsbescheinigung weisen Sie nach, dass Sie das Studium an Ihrer bisherigen Hochschule beendet haben bzw. vor dem Studienstart an der Universität Bonn beenden werden. Darüber hinaus enthält die Exmatrikulationsbescheinigung für die Einschreibung notwendige Daten, wie die Anzahl der bisher studierten Fach- und Hochschulsemester und Angaben zu bereits absolvierten Urlaubssemestern.

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© Andrea Piacquadio von Pexels

Häufige Fragen zur Exmatrikulationsbescheinigung

Nein, die Exmatrikulationsbescheinigung ist Einschreibungsvoraussetzung und muss zusammen mit den weiteren für die Einschreibung notwendigen Unterlagen innerhalb der Einschreibungsfrist eingereicht werden.

Nein, das Abschlusszeugnis ist kein Nachweis für eine Exmatrikulation, da sichergestellt werden muss, dass keine weitere Einschreibung in einem anderen Studiengang besteht.

Eine Exmatrikulation wird (in der Regel) erst zum Ende des jeweiligen Semesters wirksam, entsprechend kann die Exmatrikulation auch bereits im laufenden Semester beantragt und genehmigt werden ohne dass dies eine Auswirkung auf Ihr Studium im aktuellen Semester hat.

Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Bis dahin dürfen Sie noch Studien- und Prüfungsleistungen an Ihrer bisherigen Hochschule erbringen, auch wenn die Exmatrikulation bereits beantragt und genehmigt wurde. Im Zweifel wenden Sie sich bitte mit Fragen hierzu an das Studierendensekretariat Ihrer bisherigen Hochschule.

Voraussetzung für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Einschreibung. Das heißt, Sie können solange Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, solange Sie Studierende oder Studierender an Ihrer Hochschule sind. Für die reine Bewertung von Prüfungsleistungen ist dagegen in der Regel keine Einschreibung mehr erforderlich. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass Sie durch die Exmatrikulation den Anspruch auf Ihren bisherigen Studienplatz verlieren, was bei einer negativen Bewertung von Prüfungsleistungen und einer damit einhergehenden notwendigen Fortführung des Studiums zu Schwierigkeiten führen kann. Im Zweifel wenden Sie sich mit Fragen hierzu an das Studierendensekretariat Ihrer bisherigen Hochschule.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Exmatrikulation aktiv zu beantragen. Ihre Hochschule ist verpflichtet, diese zu bearbeiten und eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Wir empfehlen diesbezüglich vorzugsweise die Kontaktaufnahme mit dem Studierendensekretariat Ihrer bisherigen bzw. letzten Hochschule und nicht mit den Fachbereichen/Prüfungsbüros, da in der Regel die Studierendensekretariate für das entsprechende Verfahren zuständig sind.

Ohne Exmatrikulationsbescheinigung ist eine Einschreibung nicht möglich. Soweit diese nicht fristgerecht eingereicht wird, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz an der Universität Bonn. Sie sollten sich daher frühzeitig und nachdrücklich um die Bescheinigung kümmern und ggf. auf die bestehenden und einzuhaltenden Einschreibungsfristen verweisen.

Im Einzelfall können Fristverlängerungen gewährt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte innerhalb der Einschreibungsfrist an die im Zulassungsbescheid genannte Stelle. Um zügige Einschreibungs- und Zulassungsverfahren zu gewährleisten, ist die Verlängerung der Einschreibungsfrist aufgrund einer fehlenden Exmatrikulation allerdings in der Regel nur möglich, wenn das Studierendensekretariat der bisherigen Hochschule begründet, warum eine Exmatrikulation zum aktuellen Zeitpunkt verweigert wird.

Nein, eine Exmatrikulationsbescheinigung ist nur bei einer vorherigen Einschreibung an einer deutschen Hochschule erforderlich. Wenn Sie vor dem Auslandsstudium bereits an einer deutschen Hochschule studiert haben, ist eine Exmatrikulationsbescheinigung der letzten deutschen Hochschule an der Sie eingeschrieben waren, einzureichen.

Wenn Sie aktuell an der Universität Bonn studieren und den Studiengang wechseln wollen, beantragen Sie die Umschreibung. Eine vorherige Exmatrikulation ist in diesem Fall nicht notwendig.

Wenn Sie aktuell nicht eingeschrieben sind, zuletzt aber an der Universität Bonn eingeschrieben waren, ist ebenfalls keine Exmatrikulationsbescheinigung notwendig. Die entsprechenden Daten liegen uns vor.

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