Umschreibung
Wenn Sie zum nächsten Semester ein Studienfach wechseln, einen kompletten Studiengang ändern oder einen weiteren Studiengang hinzunehmen möchten (Doppelstudium), dann müssen Sie dies innerhalb der Rückmeldefrist (Sommersemester: Ende Februar; Wintersemester: Ende August) beantragen, und sich in jedem Fall vorher durch Zahlung des Sozialbeitrages rückgemeldet haben. Diese Frist gilt auch, wenn Sie nach einem Studienabschluss unmittelbar einen weiteren Studiengang studieren möchten!
Eine Änderung der Studiengangdaten ist also nur möglich, wenn der Sozialbeitrag bereits vollständig eingegegangen ist!
Wenn Sie noch überlegen, Ihr Studienfach oder die Hochschule zu wechseln, finden Sie auf der Seite Studienfach- und Hochschulwechsel viele hilfreiche Informationen und Hinweise, die Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen können.
Wichtiger Hinweis
Sollten Sie einen Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach anstreben, müssen Sie sich in jedem Fall innerhalb der Bewerbungsfristen bewerben.
Studienbewerber*innen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind, müssen sich auch für ein zulassungsfreies Studienfach bewerben.
Wie ändere ich mein Studienfach bzw. meinen Studiengang?
Stellen Sie sicher, dass Sie sich für das entsprechende Semester durch Zahlung des Sozialbeitrags rückgemeldet haben und senden bitte erst danach eine E-Mail (über Ihre Uni-E-Mail-Adresse) an das Studierendensekretariat unter Angabe des gewählten Studiengangs. Geben Sie dabei an ob Sie diesen zusätzlich studieren möchten oder welcher Studiengang ersetzt werden soll. Bitte geben Sie auch Ihre Matrikelnummer an! Eine kostenfreie Umschreibung ist bis zum Vorlesungsbeginn möglich. Nach dieser Frist ist bei jeder Studiengangsänderung sowie bei der Löschung eines Studienganges eine Verspätungsgebühr in Höhe von 5 € fällig, die vorab überwiesen werden muss.
Was Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:
zulassungsfreies Studienfach
Bei zulassungsfreien Studienfächern benötigen wir lediglich die oben erwähnte Information. Studienbewerber*innen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind, müssen einen Zulassungsbescheid beifügen.
zulassungsbeschränktes Studienfach
Fügen Sie Ihrer Mail bitte den Zulassungsbescheid und die Hochschulzugangsberechtigung als Anhang bei.
Master / Promotion
Fügen Sie Ihrer Mail bitte den Zulassungsbescheid oder die Promotionsbestätigung bei.
Aktualisierung des Semesterbogens?
Wenn Sie bereits den Semesterbogen für das neue Semester erhalten haben und Ihren Studierendenausweis aktualisieren lassen möchten, reichen Sie bitte den bisherigen Studierendenausweis ein. Wir stellen Ihnen dann einen neuen Semesterbogen aus.
Mehr Informationen
Höhere Fachsemester / Quereinsteiger*innen
Hochschulwechsler*innen, die in Ihrem bisherhigen Studiengang ihr Studium in Bonn fortsetzen wollen oder Studiengangunterbrecher*innen, die nach einer Pause ihr Studium wieder aufnehmen möchten, müssen sich um einen Studienplatz im jeweiligen höheren Fachsemester bewerben.