Spezifische Angebote

Um Sie bestmöglich im Rahmen Ihres Studiums an der Universität Bonn zu unterstützen, finden sowohl Studierende als auch Lehrende und Prüfende nachfolgend weitere Antworten und Angebote zu spezifischen Fragestellungen und Bedarfen, die im Rahmen der Beratung immer wieder thematisiert werden.

Spezifische Angebote von A-Z

Studienassistenzen können Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung in ihrem Unialltag unterstützen, indem sie z. B. ein Buch von der obersten Regalreihe holen, Texte vorlesen, Mitschriften von Veranstaltungsinhalten anfertigen oder in der Bibliothek bei der Literaturrecherche helfen.

Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Formen von Assistenzleistungen im Rahmen des Studiums.

Die TU Dortmund hat ein Beratungs- und Austauschangebot zu assistiven Technologien für Studierende an Hochschulen in NRW etabliert. Die entsprechenden Informationen finden Sie in dem folgenden pdf-Dokument.

Mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ein Studium oder Praktikum im Ausland zu planen, mag auf den ersten Blick als unrealistisch erscheinen und stellt eine besondere Herausforderung dar, doch mit der entsprechenden Unterstützung ist auch dies realisierbar. Neben der Frage nach einer geeigneten Gasthochschule und deren Ausstattung stellen sich Fragen nach der passenden Unterkunft, Betreuung vor Ort und Finanzierungsmöglichkeiten. Eventuell muss auch die Krankenversicherung angepasst werden oder es entstehen beeinträchtigungsbedingte Mehrkosten, die man selbst nicht vollständig tragen kann.

Merkblatt Auslandsaufenthalt (PDF)

Anlaufstellen:

Weitere Links u. Informationen:

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) hält verschiedene Angebote zur Förderung von beruflicher Weiterbildung und lebenslangem Lernen für blinde und sehbehinderte Berufstätige vor.

Kontakt:
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)
Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg
Telefon: 06421 94888-0
info@dvbs-online.de
www.dvbs-online.de

In der Nutzungsordnung der ULB vom 16. Dezember 2022 werden die Belange behinderter Menschen berücksichtigt. Wörtlich heißt es in § 5:

„Die ULB ist der gleichberechtigten Teilhabe Aller am Leben in der Gesellschaft verpflichtet. Sie gewährt Nutzer*innen mit Behinderung geeignete Nachteilsausgleiche und berücksichtigt deren besondere Bedürfnisse. Bei Bedarf wird die*der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bzw. die Schwerbehindertenvertretung für die Beschäftigten der Universität Bonn beteiligt.“

Diese Regelung wurde auch analog in § 6 der "Rahmennutzungsordnung für die Instituts- und Fachbibliotheken der wissenschaftlichen Einrichtungen" vom 16. Dezember 2022 aufgenommen.

Eine Übersicht über die Bibliotheken der einzelnen Fakultäten finden Sie hier.

Damit Sie das umfassende Medienangebot und die vielfältigen Möglichkeiten zur Vermittlung wissenschaftlicher Informationsquellen für Ihre Arbeit optimal nutzen und ausschöpfen können, bietet die ULB Hilfestellungen an.

Merkblatt Bibliotheksnutzung

Der Stammtisch findet jeden 2. Dienstag im Monat von 17:30 - 19:30 Uhr im Franziskusraum der KHG, Brüdergasse 8, statt.

Die modernen Kommunikationsmittel haben für das Lernen behinderter und nichtbehinderter Menschen große Veränderungen mit sich gebracht. An der Universität Bonn hat sich mit eCampus eine elektronische Lehr- und Lernplattform etabliert, die auch und vor allem für behinderte Studierende interessant ist.

Viele Dozent*innen stellen Begleitmaterialien zu ihren Übungen und Seminaren oder Skripten ihrer Vorlesungen bei eCampus ein und machen sie somit den Teilnehmer*innen an ihren Veranstaltungen zugänglich.

eCampus bietet außerdem umfassende Möglichkeiten, die Kursorganisation zu unterstützen und die Kommunikation innerhalb eines Kurses zu erleichtern. Der Vorteil für mobilitätsbehinderte Menschen oder auch schwerhörige und sonstige sinnesgeschädigte Studierende liegt auf der Hand.

Weitere Informationen über Anmeldemodalitäten und sonstige Details finden Sie hier.

Auch bei der eKlausur ist ein Nachteilsausgleich möglich. Meistens wird ein Nachteilsausgleich in Form einer Zeitverlängerung gegeben, aber auch das Schreiben in einem separaten Raum ist möglich. Es ist wichtig, dass die Prüfer rechtzeitig über den Nachteilsausgleich informiert werden.

Es besteht seitens des HRZ das Angebot, die Arbeitsplätze nach den Anforderungen von Studierenden mit Handicap zu gestalten und diese speziell nach Ihren Bedürfnissen abzustimmen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns oder der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf, damit wir alles Notwendige in die Wege leiten können.

Bereits jetzt steht ein Arbeitsplatz für Studierende mit einer Sehbehinderung bei der eKlausur zur Verfügung. An dem speziell eingerichteten Computer kommt die Vergrößerungssoftware "ZoomText Magnifier/Reader" zum Einsatz. Sie ermöglicht eine flexible Vergrößerung des Bildschirminhalts in Stufen von 1x-60x. Das Anzeigeschema für die Darstellung des Bildschirminhalts kann nach Belieben eingestellt werden.

Kontakt: eklausur@uni-bonn.de

Das Studium ist eine Lebensphase, in der Sie nur in sehr begrenztem Umfang eigene Einkünfte erzielen können; die Kosten des Lebens und Lernens überwiegen bei weitem. Es stellt sich daher die Frage, auf welche Weise Sie Ihre Familie finanziell entlasten oder - sofern Sie selbst für sich sorgen müssen - sogar das gesamte Studium selbst finanzieren können. Allgemeine Kurzinformationen zu „Kosten und Finanzierung“ erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung (zsb@uni-bonn.de).

Generell bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. Förderung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG)
  2. Förderung durch Stiftungen
  3. Bildungskredite
  4. Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten

Weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt zur Finanzierung.

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch, egal welcher Herkunft, welche Religion, welche Sprache dieser spricht, ob mit oder ohne eine Beeinträchtigung, ganz natürlich dazugehört und mitmachen kann. Das gilt natürlich auch für den Hochschulsport.

  • Inklusives Sportangebot (Projekt „SpInk“) 
  • Inklusiver Pausenexpress
    Diese 10-15 minütige Aktivitätspause ist darauf ausgerichtet, eine positive und unterstützende Umgebung für alle Mitglieder unserer Hochschulgemeinschaft zu schaffen, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen.
  • Buddy-Programm:
    Um das Angebot nicht nur auf den Sport zu beschränken, bringt unser „Buddyprogramm“ die Menschen auch außerhalb des Sports zusammen, um mit Hilfe von sog. Buddies/Lotsen u. Vernetzung eine Inklusion hochschulweit und bestenfalls schon zum Studienbeginn zu ermöglichen.

Der Hildegardis-Verein begleitet Frauen in verschiedenen biographischen Etappen und  fördert diese stärkenorientiert und karrierebezogen durch Projekte und Mentoring-Programme - etwa für mehr weibliche Führungskräfte in der Kirche -, Netzwerk-Treffen und Inklusions-Projekte mit Studentinnen und Akademikerinnen mit Behinderung. 

Kontakt:

Hildegardis-Verein e.V.
Geschäftsstelle
Wittelsbacherring 9
D-53115 Bonn
Tel. 0228 / 96 59 249
Fax 0228 / 96 95 226
post@hildegardis-verein.de

Das anonyme Zuhör- und Infotelefon von Studierenden für Studierende (auch für die Studierenden der Universität Bonn)

Tel.-Nr.: 0800/4703500 bzw. 0221/4703500

Für ALLE Parkplatzangelegenheiten ist die Abteilung 4.1 (Zentrale Service-aufgaben) zuständig. Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung richten Sie daher bitte ausschließlich an folgende Mailadresse: prb@verwaltung.uni-bonn.de.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Gemäß § 2 Absatz 5 der Allgemeinen Benutzungsbedingungen wird Parkplatznutzer*innen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „aG“, „G“, Gl“, „Bl“ sind oder die Berechtigung für einen „Blauen“ oder „Orangenen“ Ausweis“ haben, auf Antrag ein gesondert gekennzeichneter Parkplatz in der Nähe ihres Arbeitsplatzes bzw. Tätigkeitsbereiches zugewiesen.

 

Für Hochschulabsolventen, die eine wissenschaftliche Laufbahn anstreben, ist die Promotion eine notwendige Voraussetzung. Insbesondere in naturwissenschaftlichen Studiengängen und in der Medizin ist die Promotion ein Standard, der auch für eine Berufstätigkeit außerhalb wissenschaftlicher Einrichtungen die Regel ist. Das gesamte Promotionsvorhaben umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren, der aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung überschritten werden kann.

Die Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten regeln die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Anforderungen und den Ablauf der Promotion. In Bezug auf die Finanzierung einer Promotion können neben den allgemeinen Kosten auch behinderungsbedingte Mehrkosten (z. B. für Hilfsmittel, personelle Hilfen, Assistenzen) anfallen.

Weitere Informationen:

Aus spezifisch geregelten Gründen ist auf Antrag an den AStA (Allgemeiner Studierenden-ausschuss) eine Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags (Semesterticket) möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ruhe- bzw. Rückzugsraum für behinderte oder chronisch kranke Studierende
AVZ I, Endenicher Allee 11-13, 2. OG, Raum 2.004

Fakultätsübergreifend steht behinderten oder chronisch kranken Studierenden der Universität Bonn bei der Behindertenbeauftragten neben einem zentralen Lern- u. Prüfungsraum (mit zwei Computerarbeitsplätzen - davon einer als Sehbehinderten-Arbeitsplatz ausgestattet) auch ein

  • Ruhe- bzw. Rückzugsraum mit einer Ruheliege und
  • einem Arbeitsplatz für Lernzwecke (mit manuell höhenverstellbarem Schreibtisch)

zur Verfügung. Mit diesem Angebot möchte die Universität Bonn einen weiteren Beitrag zur chancengleichen Teilhabe von Studierenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung leisten.

Nutzungsanfrage bitte per Email an studierenmithandicap@uni-bonn.de

Merkblatt Ruheraum (PDF)

Sehbehinderten-Arbeitsplatz für Studierende mit Handicap
AVZ I, Endenicher Allee 11-13, 2. OG, Raum 2.003

Der Computerarbeitsplatz verfügt über folgende technische Ausstattung:

  • Elektrisch höhenverstellbarer Arbeitstisch mit ergonomischem Bürostuhl
  • Computer mit zwei schwenkbaren Monitoren und Tastatur (schwarz mit großer, gefräster weißer Beschriftung inkl. Blindenkennzeichnung) sowie vorinstallierter Software „Zoom Text Magnifier/Reader“ (PC-Großbildprogramm in Deutsch mit 1,25-60-facher Vergrößerung inkl. Sprachausgabeprogramm)
  • Braillezeile mit 40 Brailleelementen/Coursoroutingtasten, 6 Funktionstasten, 4 Navigationstasten u. 10 Brailleeingabe-Tasten i. V. m. Steuerungsprogramm NVDA
  • Hochauflösendes Kamerasystem „topolino flex“ (Farbkamera mit Tafel- u. Vorlagenfunktion, einstellbarem Autofocus, Echt- u. Fehlfarbendarstellung – kontrastverstärkend und mit Negativdarstellung, PC- bzw. Notebook-Anschluss über USB 2.0, großer Arbeitsbereich durch Gelenk-Schwenkarm, Fernbedienung)
  • Kugelgelagerter Kreuztisch (in X-/Y-Richtung frei beweglich, zum Schreiben horizontal und/oder vertikal feststellbar)
  • Scanner mit Software „Omni Page 19/Ultimate“ (Texterkennungs- u. Konvertierungsprogramm)

 Nutzungsanfrage bitte per Email an studierenmithandicap@uni-bonn.de

Merkblatt Sehbehinderten-Arbeitsplatz (PDF)

Stellenangebote:

Erfolgreich bewerben!

Leitfaden für Arbeitssuchende mit Beeinträchtigung des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker*innen der  Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV): Die Broschüre will Bewerber*innen mit Schwerbehinderung dabei unterstützen, eine persönliche Bewerbungsstrategie zu entwickeln. Sie bietet viel Wissenswertes zu Selbstanalyse, Arbeitsmarktanalyse, Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräch  und Fördermöglichkeiten.

 

Angebote des Deutschen Katholischen Blindenwerks (DKBW):

Das DKBW ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Bonn, welche sich weltweit für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen – vorwiegend im Bildungssektor – einsetzt. Neben zahlreichen Projekten bieten der Blindenschriftverlag sowie die Hörbücherei u. a. religiöse Schriften sowie theologische Fachliteratur für blinde und sehbehinderte Menschen an. Dies könnte besonders für Studierende der evangelischen und katholischen Theologie interessant sein, die selbst eine Sehschwäche haben. Die entsprechenden Texte sind als Audio-CDs bzw. in Brailleschrift (Blindenschrift) verfügbar. Die Ausleihe ist kostenfrei und erfolgt per Post.

Kontakt:
Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.
Graurheindorfer Straße 151a
53117 Bonn
Telefon +49 (0) 228 / 5 59 49 – 10

E-Mail: info@dkbw.de
https://blindenwerk.de

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