Beratung für (fast) alle Fälle

Beratung im Studium

Für die vielfältigen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang eines Studiums mit längerfristiger Erkrankung ergeben, können Sie sich insb. an folgende Ansprechpartner*innen und Beratungsstellen wenden (keine abschließende Aufzählung):

Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (Behindertenbeauftragte)

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© Ulrike Eva Klopp

Eine wichtige Interessenvertretung für die Belange gesundheitlich beeinträchtigter Studierender sowie eine Mittlerfunktion zwischen den Studierenden und den Lehrenden bzw. Prüfenden sowie der Hochschulleitung nehmen an den Hochschulen die „Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung“ (kurz: Behindertenbeauftragte) wahr. Die Funktion dieser Beauftragten findet ihre rechtliche Grundlage im Hochschulrahmengesetz (§ 2 Abs. 4), im Hochschulgesetz NRW (§ 62b) und in der Grundordnung der Universität Bonn (§ 34).

Zu ihren Aufgaben gehört im Wesentlichen Folgendes:

Interessen vertreten

Die Behindertenbeauftragten vertreten die Interessen der Betroffenen innerhalb der Hochschule. Sie unterstützen aber auch andere Hochschulmitglieder u. Einrichtungen (z. B. Fachvertreter*innen, Lehrende, Prüfungsgremien) beratend bei Fragen rund um das Thema "Studieren mit Handicap".

Studium bewältigen

Die Behindertenbeauftragten beraten Sie zu möglichen Unterstützungsangeboten und individuellen Ausgleichsmaßnahmen rund um ein Studium mit Beeinträchtigungen (insb. zu Nachteilsausgleichen bei der Studienplatzbewerbung u. -zulassung, im Studium und bei Studien- u. Prüfungsleistungen). Sie stehen Ihnen auch bei der Bewältigung weiterer behinderungs- bzw. krankheitsbedingter Hürden sowie in Konfliktfällen während des Studiums zur Seite und helfen bei Bedarf dabei, etwaige Ansprüche durchzusetzen.

Beratungsstellen der Uni Bonn

  • Beratung von Studierenden für Studierende durch den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss)
  • Beratungsstelle für Behinderte oder chronisch kranke Studierende (BOCKS)

Antworten auf Detailfragen zum Fachstudium erhalten Sie bei der jeweiligen Fachstudienberatung.

Bei psychologischen Anliegen, Unsicherheiten oder Problemen im Studium berät Sie die

Falls Sie einen Fachwechsel oder einen Hochschulwechsel anstreben, kann die Zentrale Studienberatung mit Informationen helfen.

Die Prüfungsbehörden beraten Sie bei allen Fragen rund um das Prüfungswesen.

Behinderte Studentinnen haben die Möglichkeit, sich bei Problemen der Ungleichbehandlung oder Diskriminierung im Studium an die Gleichstellungsbeauftragte zu wenden.

Ansprechpartner*innen mit kirchlich-religiöser Orientierung finden Sie bei den Hochschulgemeinden

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© Colourbox

Regionale Beratungsstellen

Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW ist eine hochschulunabhängige Informations- und Beratungsstelle zum Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung/chronischer Erkrankung“ mit dem Schwerpunkt „Übergang Schule – Studium“.

Arbeitgeber-Service "Karriere mit Handicap" für schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademiker

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© Colourbox

Soziale Verbände, Selbsthilfe, Behindertenorganisationen u. ä

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland.


Überregionale Beratungsstellen

Die Beratungsstelle vermittelt Ansprechpartner*innen und erstellt Informationsmaterialien. Außerdem werden hier Informationen gesammelt und dokumentiert, die für die Betroffenen sowie für Institutionen und Organisationen, die sich mit der Beratung behinderter Studierender befassen, von Interesse sind. Darüber hinaus wirkt die Beratungsstelle an der Vertretung der Interessen der behinderten Studierenden gegenüber Verwaltungsinstitutionen, der Politik und der Öffentlichkeit mit. 

Die TU Dortmund hat ein Beratungs- und Austauschangebot zu assistiven Technologien für Studierende an Hochschulen in NRW etabliert. Die entsprechenden Informationen finden Sie in dem folgenden pdf-Dokument.

Der Landschaftsverband Rheinland ist der Träger der überörtlichen Sozialhilfe und zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule. 

Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben ist eine Beratungsstelle von Behinderten für Behinderte. Die Mitarbeiter*innen beraten u. a. zu Fragen der persönlichen Assistenz, Grundsatzfragen sozialrechtlicher Art u. v. a.

Die Arbeitsgemeinschaft lebenslanges Lernen ist ein Gemeinschaftsprojekt von Hochschulabsolvent*innen und Studierenden. Auf ihren Internetseiten finden Sie Informationen zu Möglichkeiten von Fernstudium und Weiterbildung mit einer Behinderung.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Kontakt

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Marion Becker

Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
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