Collaborative Research Grants mit der University of St Andrews
Projektförderung
Förderung von gemeinsamen Forschungsprojekten mit promovierten Wissenschaftler*innen an der University of St Andrews (Matching Funds bis max. 23.000 €).
Wichtige Termine
- Ausschreibungsbeginn: 20. Juli 2026
- Bewerbungsschluss: 06. Oktober 2026
- Bekanntgabe der Ergebnisse: bis 01. Dezember 2026
- Projektbeginn: 01. Januar 2027
- Projektabschluss: bis 31. Dezember 2028
Förderbedingungen
Der Collaborative Research Grant dient der Förderung internationaler Forschung. Förderanträge für innovative und nachhaltige Projekte, die auf Forschungskooperationen zwischen promovierten Wissenschaftler*innen der Universität Bonn und der University of St Andrews beruhen, können von Mitgliedern aller Fakultäten und Fachbereiche gestellt werden.
Das langfristige Ziel dieser Projekte soll im Ausbau der Zusammenarbeit und Beziehungen zwischen den Instituten und Forschenden beider Universitäten sowie ggf. in gemeinsamen Publikationen, Ausstellungen und/ oder der Generierung von Drittmitteln bestehen.
Im Rahmen des bilateralen Bonn-St Andrews CRG-Programms können zusätzlich Forschungspartner von Partneruniversitäten im Netzwerk Global Universities for Societal Impact (GUSI) einbezogen werden, und zwar von der Emory University und der Hebrew University in Jerusalem. Weitere Informationen zu dieser Option finden Sie bitte in den Ausschreibungsrichtlinien.
Zwei Anträge (von jeweils zwei Hauptantragstellenden: eine Person von der Universität Bonn und eine Person von der University of St Andrews) werden mit jeweils bis zu 10.000 £ von der University of St Andrews und bis zu 11.500 € von der Universität Bonn gefördert. Diese Mittel müssen für Forschungszwecke (im weiteren Sinne) und gemäß den Budgetvorgaben (siehe Guidelines) verwendet werden.
Die Kosten für die University of St Andrews und die Universität Bonn müssen im Budgetplan separat ausgewiesen werden.
- Reise- und Aufenthaltskosten für wissenschaftliches Personal der Universitäten Bonn und der University of St Andrews anlässlich von Reisen ins Partnerland (für Bonner Forschende: Beförderungskosten, Übernachtung und Tagungspauschalen entsprechend Landesreisekostengesetz (LRKG); für Forschungsaufenthalte von Gastwissenschaftler*innen in Bonn: s. unsere empfohlenen Reise- und Aufenthaltskostenpauschalen)
- Kosten für die Ausrichtung eines Seminars, einer Konferenz oder eines Workshops
- Sachmittel und SHKs/ WHKs zur Durchführung von Forschungsaktivitäten und Veranstaltungen.
- Ausgenommen von der Förderung sind Personalkosten, Stipendien sowie Grundausstattung wie Computer o.ä.
Genauere Informationen finden Sie in den Guidelines.
- Wissenschaftliche Qualität und Innovation: die wissenschaftliche Qualität des Projekts und sein Beitrag zu neuem Denken; ggf. die Fähigkeit, disziplinübergreifend zu arbeiten und/oder Studierende einzubeziehen.
- Wirkung: wie das Projekt breite Anerkennung erlangen und/oder nach Abschluss ein nachhaltiges Ergebnis hinterlassen kann; falls relevant, die erwarteten Veränderungen über die Disziplin(en) und die Wissenschaft hinaus (z. B. die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung/ SDGs).
- Forschungsergebnisse: die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt zu langfristigen Forschungsbeziehungen führt und fortlaufende Zusammenarbeit hervorbringt. Erwartete Ergebnisse können u.a. umfassen: Förderanträge, Publikationen, Ausstellungen, klinische Interventionen, technologische Innovationen, verbesserte Netzwerke und/ oder forschungsbasierte Seminare/ Konferenzen/ Workshops.
- Partnerschaft und strategische Relevanz: wie die Forschung die strategische Partnerschaft fördert und festigt und die individuellen sowie gemeinsamen Stärken der beiden Universitäten nutzt; außerdem: wie die Forschung zur Umsetzung der Universitätsstrategien beiträgt.
Promovierte Wissenschaftler*innen der Universität Bonn stellen einen gemeinsamen Antrag mit einem*r Wissenschaftler*in der University of St Andrews. Bonner Antragsteller*innen müssen eine Anstellung mindestens bis zum Ende des Förderzeitraums vorweisen können.
- Online-Formular
- Projektbeschreibung (PDF), bestehend aus:
- Name, Titel und Institute der Antragssteller*innen und Teammitglieder
- Laienverständliche Kurzbeschreibung des Projektes (max. 250 Worte)
- Ausführliche Beschreibung des Forschungsprojekts für Leser*innen unterschiedlicher Fakultäten und Fachbereiche: Projektziele, Hintergrund und bisherige Arbeiten, Forschungsansatz und Methoden, Bewertung des Erfolgs, Zeitplan bis zur Fertigstellung, Pläne für zukünftige Zusammenarbeit (max. 4 Seiten)
- Budgetplan mit Budgetbegründung, mit detaillierter Erläuterung aller erwarteten Kosten (getrennt nach Ausgaben für die jeweilige Universität).
- (falls zutreffend) Integration zusätzlicher Forschender von einer weiteren GUSI-Institution (max. 1 Seite)
- Aktuelle Lebensläufe/ CVs (max. 2 Seiten für Projektleiter*innen; max. 1 Seite für weitere Teammitglieder)
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie in den Guidelines.
Kontakt
Dr. Christian Klöckner
Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn
Gefördert im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern