International wissenschaftlich arbeiten

Return Grants für ehemalige internationale Gastwissenschaftler*innen 

Ziel der Maßnahme ist die Einbindung von ehemaligen internationalen Gastwissenschaftler*innen in Aktivitäten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Stärkung internationaler wissenschaftlicher Netzwerke. Die Return Grants werden im Rahmen der Forscher-Alumni-Strategie der Universität Bonn gefördert. 

Fristen

Anträge können jederzeit elektronisch über die verlinkte Antragsmaske eingereicht werden. Eine Prüfung erfolgt vierteljährlich zu folgenden Fristen:

15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober

Förderbedingungen

Im Rahmen der Förderung werden Reise- und Aufenthaltskosten der ehemaligen internationalen Gastwissenschaftler*innen übernommen. Die Förderung setzt sich aus einer Reisekostenpauschale nach DAAD-Sätzen und einer Aufenthaltspauschale in Höhe von 160,- EUR pro Tag zusammen (für die Dauer von max. 5 Tagen).

Bedingung für die Förderung ist, dass die ehemaligen internationalen Gastwissenschaftler*innen in Aktivitäten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität Bonn eingebunden werden (z.B. im Rahmen des Qualifizierungsprogramms von Graduiertenschulen, eines Blockseminars für Promovierende, Gastvorträge etc.).  Eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen.

Als ehemalige internationale Gastwissenschaftler*innen gelten alle Wissenschaftler*innen, die gegenwärtig außerhalb Deutschlands wissenschaftlich tätig sind und in der Vergangenheit mindestens einen kürzeren Forschungsaufenthalt an der Universität Bonn verbracht haben. 

  • Professor*innen der Universität Bonn aller Fachrichtungen
  • Ehemalige internationale Gastwissenschaftler*innen
  • Intensität und Qualität der Einbindung der ehemaligen internationalen Gastwissenschaftler*innen in Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität Bonn
  • Fachliche Exzellenz der ehemaligen internationalen Gastwissenschaftler*innen
  • Bisherige Kooperation zwischen Gastgeber*in und ehemaligen internationalen Gastwissenschaftler*innen
  • Wissenschaftliche Qualität des Forschungsumfelds im Fach des Gastgebers/der Gastgeberin

Über die Vergabe von Förderungen in dieser Förderlinie entscheidet eine interdisziplinäre Auswahlkommission von Wissenschaftler*innen. Das Bonner Graduiertenzentrum unterstützt die Kommissionsmitglieder in beratender Funktion. Kommissionsmitglieder sind:

Jun.-Prof. Dr. Alessandro Bismuto, Prof. Dr. Sabine Feist, Jun.-Prof. Dr. Jacqueline LorenzenJun.-Prof. Dr. Marie-Christine Simon , Prof. Dr. Andreas Forstner und Jun.-Prof. Dr. Luna Rösinger.

Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Dokumente hochzuladen:

  • Ausführliche Beschreibung, wie die ehemaligen internationalen Gastwissenschaftler*innen in Maßnahmen involviert sein werden, die den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. (bis 1 Seite)
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf des ehemaligen internationalen Gastwissenschaftlers/der ehemaligen internationalen Gastwissenschaftlerin (bis 5 Seiten)1
  • Beschreibung der bisherigen Kontakte und Kooperationen zwischen dem ehemaligen internationalen Gastwissenschaftler/der ehemaligen internationalen Gastwissenschaftlerin und der Universität Bonn (bis 1 Seite) 
  • Begründung für die Auswahl des ehemaligen internationalen Gastwissenschaftlers/der ehemaligen internationalen Gastwissenschaftlerin; im Fall der Selbstantragstellung durch den ehemaligen internationalen Gastwissenschaftler/die ehemalige internationale Gastwissenschaftlerin: Unterstützungsschreiben durch den Gastgeber/die Gastgeberin (bis 1 Seite)

1 Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen und weitere begründete Auszeiten werden selbstverständlich berücksichtigt. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen in Ihrem Antrag.

Wie lange kann der Aufenthalt als Gastwissenschaftler*in an der Universität Bonn dauern? 

Gefördert wird ein Aufenthalt für die Dauer von max. fünf Tagen. Ihr Aufenthalt an der Universität Bonn kann jedoch länger als fünf Tage dauern, bewilligt werden jedoch nur die Reise- und Aufenthaltspauschalen für max. 5 Tage.

Bis wann ist mit einer Entscheidung zu den eingegangenen Anträgen zu rechnen?

Die Entscheidung zu Ihrem Antrag wird Ihnen ca. sechs Wochen nach dem Fristende der Ausschreibung per E-Mail übermittelt. Es gilt die Frist der Ausschreibung, nicht der Tag, an dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von entsprechenden Anfragen ab.

Was gilt es bei der Auszahlung der Förderung zu beachten?

Im Falle einer Förderung erfolgt zunächst über die gastgebende Einrichtung der Universität Bonn die Registrierung des*r Gastwissenschaftlers*in an der Universität Bonn. Nach Übermittlung Ihrer Zahlungsdaten dauert die Auszahlung Ihrer Förderung ca. sechs Wochen. Die Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten erhalten Sie unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Sie müssen somit keine Belege einreichen, um die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass Vorabauszahlungen grundsätzlich nicht möglich sind.


Das sagen unsere Grantees

"I'm deeply grateful to the University of Bonn for this opportunity. This stay allowed me to update and strengthen my collaboration with the Bonn working group, who have supported me in deepening my knowledge about novel methods in meta-analysis, and eye-tracking, and conducting research with an international perspective.“ (Grantee 2024)

Kontakt

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Dr. Lena Rüßing

Bonner Graduiertenzentrum (BGZ)

Poppelsdorfer Allee 47

53115 Bonn

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