Unser Service für Ihr EU-Projekt
Wir unterstützen Ihr EU-Projekt von der Antragstellung über die Projektabwicklung bis zum Projektabschluss mit unseren Serviceangeboten. Finden Sie aktuelle Fördermaßnahmen der EU und kontaktieren Sie uns, um Ihren Antrag zu besprechen. Wir helfen Ihnen gerne!
Aktuelle Ausschreibungen
Finden Sie die passende Ausschreibung für Ihr Forschungsvorhaben.
EU-Verbundprojekte
Hier finden Sie eine Übersicht zu den erfolgreichen EU-Verbundprojekten der Universität Bonn.
ERC-Projekte
Hier finden Sie eine Übersicht zu den erfolgreichen ERC-Projekten der Universität Bonn.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Anbahnung von EU-Projekten in Horizon Europe und begleiten Sie bei der Antragstellung. Für eine bestmögliche Zusammenarbeit ist es wichtig, dass Sie uns möglichst frühzeitig über Ihre geplante Antragstellung informieren. Wir überprüfen für Sie die Förderkonditionen, das Budget und die administrativen Details. Außerdem helfen wir Ihnen mit Tipps und Hinweisen weiter.
Die Beratung
Gerne beraten wir Sie allgemein und individuell zu Horizon Europe und ordnen Ihre Projektidee in das geeignete Förderprogramm ein.
- allgemeine Auskünfte zu Horizon Europe
- bedarfsgerechte Zusammenstellung von Informationen
- Prüfung der Antragsberechtigung und -voraussetzung
Der Antrag
Wenn Sie eine konkrete Antragstellung planen, unterstützen wir Sie gerne von der Planung bis zur Einreichung.
- Recherchieren der Leitfäden und Informationen
- Durchsicht der Anträge
- Unterstützung beim elektronischen Einreichungsverfahren
- Unterstützung bei ethischen Aspekten
Weitere Aspekte
Wir koordinieren gerne die Einbindung der Expertise weiterer Bereiche, die für Ihre Antragstellung von Bedeutung sind.
- Budgetplanung (gemeinsam mit dem Drittmittelservice Uni/UKB)
- Personalkostenkalkulation (Drittmittelservice Uni/UKB)
- Technologie-Transfer (enaCom)
- Zentraler Übersetzungsservice
Anreizmodelle für Ihre EU-Antragstellung
Als Exzellenzuniversität hat sich die Universität Bonn das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2026 zu den Top-5-Forschungsuniversitäten in Deutschland sowie zu den führenden Universitäten weltweit zu gehören. Um die Beteiligung am EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe zu erhöhen haben wir Anreizmodelle eingeführt.
EU-Anreizmodell für Koordinator*innen
Um den oft erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand für den*die Koordinator*in deutlich zu reduzieren und Freiräume für die Erstellung der rein wissenschaftlichen Antragsteile zu ermöglichen, übernehmen wir im Rahmen dieses Anreizmodells das komplette Antragsmanagement in direkter Zusammenarbeit mit dem*der Koordinator*in und unterstützen insbesondere bei den nicht-wissenschaftlichen Antragsteilen.
Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie bei einem EU-Antrag die Koordination übernehmen möchten, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.
Weitere Mittel für Nachwuchsgruppen
Nachwuchsgruppenleitende, die einen ERC-Starting Grant einwerben oder mit ihrer Gruppe an die Uni Bonn wechseln, erhalten im Rahmen unseres Anreizsystems bis zu 100.000 Euro an zusätzlichen Mitteln für ihre Forschung.
Um ihre Forschung bestmöglich und sichtbar vorzutreiben zu können, werden Forscherinnen mit weiteren 60.000 Euro unterstützt.
Details zum Anreizsystem finden Sie im internen Bereich (dieses Anreizsystem gilt nicht für Wissenschaftler*innen mit W2/W3-Professuren sowie für Mitglieder der Med. Fakultät).
Besonderheiten ERC-Antrag

- uni-interne ERC-Regularien
- obligatorische Budgetbesprechung
- Feedback zu Part B1 und B2
- Einholen der Unterschrift für das Host Commitment
- Vorbereitung auf das Interview in Brüssel (2. Evaluierungsstufe)
Hinweis zu MSCA-Maßnahmen

Wichtig: Aufgrund einer Personalkosten-Problematik kommt es in Marie Curie (MSCA)-Anträgen zu großen Finanzierungslücken. Bitte melden Sie sich bei uns, falls Sie eine Antragstellung planen, damit wir Ihnen die Problematik und vorhandene Lösungen erläutern können.
Legale Angaben für die Einreichung von Projekten in Horizon Europe
Die Einreichung der Anträge in Horizont Europe erfolgt elektronisch über das Funding & Tender Portal. Bei der Erstellung eines "draft proposal" werden Sie nach dem sogenannten Participant Identification Code (PIC) gefragt.
Uni Bonn (ohne Med. Fak.)
Name: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
PIC: 999980276
Shortname: UBO
Med. Fakultät
Name: Universitätsklinikum Bonn
PIC: 999867465
Shortname: UKB
Weitere Informationen zur Antragstellung
Die Nationale Kontaktstelle Recht & Finanzen stellt Videotuturials zu verschiedenen Themen der Antragstellung für EU-Projekte bereit. Nähere Informationen finden Sie im nebenstehenden Link.
ERC Eligibility Calculator für die Berechnung der Antragsberechtigung für den ERC Starting und ERC Consolidator Grant.
Die Nationale Kontaktstelle Lebenswissenschaften hat eine Auswertung zur Antragstellung und Koordination von EU-Verbundprojekten gemacht, die Sie hier herunterladen können.
Video-Tuturials der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat zum Start des neuen EU-Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe Video-Tutorials erstellt. Im Tutorial "How to prepare a successful proposal in Horizon Europe" erhalten Sie Informationen rund um die Antragstellung, im Tutorial "The Funding & tenders Portal for beginners" erfahren Sie, wie das elektronische Einreichungsportal funktioniert.
Weitere EU-Förderprogramme
Neben Horizont Europe bietet die EU-Kommission eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten. Sie finden hier Informationen zu weiteren großen Förderprogrammen.

EU4 Health Programme
EU4Health ist ein eigenständiges Gesundheitsprogramm für den Zeitraum 2021-2027, das einen wesentlichen Beitrag zur Erholung von der COVID19-Krise leisten soll.

COST EU
COST (European Cooperation in Science and Technology) fördert die Vernetzung von wissenschaftlichen und technologischen Forschungsaktivitäten in Europa
Dr. Sarah J. Grünendahl
Nach Bewilligung Ihres Projektes bieten wir gerne ein Kick-off Meeting zum Projektstart an. Hier können die für das Projekt relevanten Informationen ausgetauscht werden, während sich Projektleitung und Projektmanager*in kennenlernen. Wir unterstützen Sie in allen Aspekten des Projektmanagements, damit Sie sich auf Ihre Forschung fokussieren können.
Unser Service für Ihr Drittmittelprojekt:
- Ansprechpersonen für Projektträger und Projektleitende an der Uni Bonn
- Mittelabruf und Controlling
- Unterstützung in der Erstellung des Zahlenmäßigen Verwendungsnachweises
Wichtige Hinweise zur Projektabwicklung von EU-Projekten
Das Konsortium besteht aus dem Koordinator und den Projektpartnern. Der Koordinator ist alleiniger Ansprechpartner für die EU. Auch die Zahlungen der EU fließen an den Koordinator, der diese anhand des Budgetplans bzw. der Regelungen im Konsortialvertrag (Consortium Agreement) an die Partner weiterleitet.
Fördert die EU Ihr Projekt, schließt sie ein sogenanntes „Grant Agreement (GA)“ (Bewilligung) mit der Universität Bonn (bei alleiniger Antragstellung) bzw. mit dem Koordinator (bei Verbundprojekten) ab. Bei Verbundprojekten treten die weiteren Projektpartner (Beneficiaries) dem GA durch Unterschrift der „Accession Form“ bei. Die Erstellung des GA erfolgt in H2020 elektronisch und die Unterschrift wird durch die Universitätsverwaltung ebenfalls elektronisch geleistet. Alle wichtigen Dokumente der EU finden Sie im Funding & tender opportunities Portal1 der Europäischen Kommission.
Die Zusammenarbeit innerhalb des Konsortiums wird durch einen Konsortialvertrag geregelt. Dieser wird vom Koordinator in Absprache mit den Partnern aufgesetzt. Die EU ist an diesem Prozess nicht beteiligt, besteht aber darauf, dass ein solcher Vertrag geschlossen wird. An der Uni Bonn unterstützt Sie die Stabsstelle Forschungsverträge bei der Prüfung des Konsortialvertrages.
Das Budget finden Sie in Annex 2 (Estimated budget for the action) des Grant Agreements. Dieses setzt sich aus den Budgets der einzelnen Beneficiaries zusammen. Die Gesamtbewilligungssumme für das Konsortium ist eine Obergrenze. Zusätzliche Mittel bewilligt die EU nicht. Eine kostenneutrale Verlängerung eines Projektes ist in Ausnahmefällen möglich (siehe Punkt 15) und wird vom Koordinator bzw. der Universität Bonn beantragt.
Eine Verschiebung der Mittel zwischen Partnern, unterschiedlichen Kostenkategorien oder beidem ist möglich. Ein Amendment (Änderung des Grant Agreements) ist nicht nötig, wenn es keine Änderungen in der Ausführung der Arbeiten (wie in Annex I beschrieben) gibt.
Mittel für Subcontracting (Unteraufträge), die nicht in Annex I vorgesehen waren, können nur über ein Amendment umgewidmet werden (siehe Punkt 14).
Die Erstattung für Zuwendungsempfänger basiert auf deren förderfähigen direkten und indirekten Kosten. Direkte Kosten sind sämtliche förderfähige Kosten, die dem Projekt unmittelbar zugerechnet und vom Zuwendungsempfänger nach seinen üblichen Buchführungsgrundsätzen und internen Regelungen angegeben werden.
Unter direkte Kosten fallen Personalkosten, Kosten für Unteraufträge, Reisekosten, Kosten für Dienstleistungen und Abschreibungskosten.
Die EU-Kommission gewährt grundsätzlich eine Pauschale (Overhead) in Höhe von 25 % auf die direkten Kosten. Der Overhead-Anteil der eingegangenen EU-Mittel wird von der Verwaltung direkt abgeführt. Der Overhead steht dem Projekt also nicht direkt zur Verfügung. Aus dem Overhead wird der Projektleitung ein Forschungsbonus als Budget gutgeschrieben. Die Höhe des Ihnen zur Verfügung stehenden Anteils können Sie dem Rundschreiben 28/201919 entnehmen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an die Abteilung 5.4.
Sonderregelung bei Marie S. Curie Projekten
Die Overhead-Pauschale in Höhe von 25 % gilt nicht für Marie S. Curie Projekten. Hier gibt es
eine Unit-Pauschale pro Research-Monat, die Overhead und Managementkosten abdeckt. Bei Marie S.- Curie Projekten erfolgt daher keine Verbuchung des Overheadanteils. In diesen Vorhaben steht der Overhead-Anteil den Projekten zur Deckung der Personalkosten zur Verfügung.
In Konsortialprojekten behält der Koordinator eines Marie S. Curie Projektes grundsätzlich einen Anteil aus der Overhead-Pauschale für die Gesamtkoordination des Projektes ein. Die Höhe wird im jeweiligen Konsortialvertrag individuell festgelegt (i.d.R. ca. 50 %).
Hinsichtlich der Projektpauschale (PP) bzw. des Forschungsbonus wird auf das Rundschreiben 40/2020 vom 04.06.2020 verwiesen. Zu Fragen rund um die PP und den Forschungsbonus stehen Ihnen Frau Becker und Herr Horn von der Abteilung 5.4 telefonisch unter -4957 bzw. -5636 oder per E-Mail an finanzcontrolling@verwaltung.uni-bonn.de gerne zur Verfügung.
Alle Projektmitarbeiter, die über das Projekt abgerechnet werden sollen, müssen Stundenzettel (Time Sheets) führen.
Bitte verwenden Sie immer das Englische Formular!
Als Principal Investigator (PI) eines ERC Grants müssen Sie Timesheets führen, auch wenn Sie nicht über das Projekt finanziert werden, um den Anteil Ihrer Arbeitszeit am Projekt (time commitment) nachweisen zu können.
Bitte beachten Sie, dass die Personalkosten anhand von monatlichen Stundensätzen multipliziert mit den geleisteten Stunden (nach Timesheets) gegenüber der EU abgerechnet werden. Die gebuchten Personalkosten stellen die Obergrenze der abzurechnenden Kosten dar. Die Berechnung der Personalkosten übernimmt die Abteilung 7.2 anhand der eingereichten Time Sheets. Die Zahlen werden vor Einreichung mit Ihnen abgestimmt.
Festangestelltes Personal (Stammpersonal) kann ebenfalls gegenüber der EU abgerechnet werden. Voraussetzung ist die Führung von Time Sheets und die Änderung der Finanzierung zu Lasten des Projektkontos. Beantragen Sie die Änderung der Finanzierung bei Ihrer zuständigen Personalabteilung.
In Marie S. Curie Projekten ist die Höhe der Vergütung von Marie S. Curie Fellows im jeweils gültigen „Work Programm“ festgelegt und darf nicht unterschritten werden. Marie S. Curie Fellows bekommen einen Arbeitsvertrag nach TV-L E13, wodurch die Mindestvergütung sichergestellt wird. Aufgrund der tarifkonformen Eingruppierung kommt es bei diesen Stellen immer zu Defiziten. Zur Deckung des Defizits verbleibt der Overhead im Projekt. Bitte melden Sie einzustellende Marie S. Curie Fellows frühzeitig bei der Abteilung 3.3 oder 3.2 (Ihre Ansprechpartner*innen sind den jeweiligen Fakultäten zugeordnet) an.
„Subcontracting“ bedeutet, dass im Grant Agreement (GA) festgelegte Projektaufgaben („Action Tasks“), die nicht von den Projektpartnern selbst durchgeführt werden können, an externe Dritte ausgelagert werden. Ein Subcontractor, der einen Auftrag über die Umsetzung eines „Action Task“ durchführt, stellt anschließend für seine/ihre Leistung (Werk- oder Dienstleistung, Warenlieferung) eine Rechnung und erhält dafür einen marktüblichen Preis.
Auf Subcontracting-Kosten werden keine indirekten Kosten aufgeschlagen (d.h. Kosten für Subcontracting sind bei Berechnung der 25% indirekten Kosten nicht zu berücksichtigen.).
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Kosten für "sonstige Waren und Dienstleistungen" zwar ebenfalls um Verträge über Werk- oder Dienstleistungen bzw. Warenlieferungen, diese betreffen aber keine Durchführung von „Action Tasks“ durch Dritte.
Wenn im Budget Mittel für „Subcontracting“ (Unteraufträge) vorgesehen sind, können diese entsprechend vergeben werden. Wenden Sie sich bitte vorab immer an die Abteilung 7.2 (wegen des Budgets) und die Abteilung 5.3 (bezüglich der Auftragsvergabe).
Bei der Beschaffung von Geräten muss beachtet werden, dass nur die anteiligen Abschreibungskosten während der Projektlaufzeit gegenüber der EU geltend gemacht werden können. Die Nutzungsdauer der Geräte richtet sich in der Regel nach der Klassifikationsliste der Abteilung 5.1 - Externes Rechnungswesen. Sprechen Sie vor der Beschaffung von Geräten vorher mit der Anlagenbuchhaltung über die festzusetzende Abschreibungsdauer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abschreibungsdauer reduziert werden.
Die Auszahlung der Mittel wird durch die EU veranlasst und erfolgt an den Koordinator oder direkt an die Universität Bonn, wenn diese der einzige Projektpartner ist. Zu Beginn eines Projektes leistet die EU eine Vorauszahlung (Pre-Financing). Von der Summe des Pre- Financings behält die EU 5 % für den Garantiefond ein. Weitere Zahlungen (Interims-Zahlungen) erfolgen nach Einreichung, Prüfung und Annerkennung der Zwischennachweise (Financial Statements) bis zu max. 90 % der Fördersumme.
Die Höhe der Interims-Zahlungen richtet sich nach den gemeldeten und anerkannten Kosten.
Die Schlusszahlung inkl. der einbehaltenen Mittel aus dem Garantiefond erfolgt nach Einreichung und Prüfung des letzten Reportings. Sobald die EU die Endberichte erhalten hat, erfolgt die Schlusszahlung innerhalb von 90 Tagen, unter der Voraussetzung, dass von EU Seite keine Nachfragen mehr bestehen.
Dieser Prozess kann aber auch bis zu einem ein Jahr andauern, falls ein Audit seitens der EU angeordnet wird. Die EU-Kommission hat das Recht während der Laufzeit eines Projektes oder 2 Jahre nach Erhalt der Schlusszahlung ein Audit des Projektes durchzuführen. Die Entscheidung wann, welche und ob Projekte geprüft werden, liegt alleine bei der EU-Kommission.
Erreichen oder Übersteigen die abgerechneten direkten Kosten 325.000 EUR muss am Ende der Projektlaufzeit ein sog. Certificate on the Financial Statement (Buchprüfungszertifikat) zusammen mit dem finalen Report eingereicht werden. Dieses wird durch einen externen Auditor erstellt. Ihre zuständige Ansprechpartner*in Abteilung 7.2 kümmert sich gerne um die Ausstellung der notwendigen Dokumente und die Beauftragung des Auditors.
Zur Erstellung des Audits werden ca. 14 Tage benötigt. Bitte planen Sie dies bei der Vorbereitung des abschließenden Reportings mit ein.
Die EU legt für jedes Projekt Berichtsperioden fest. Diese stehen in Artikel 20.2. des Grant Agreements und sind im Funding&Tenders Portal zu finden. In jeder Berichtsperiode muss ein technischer Bericht und ein Finanzbericht abgegeben werde. Beide Berichte werden über das Funding & Tenders Portal der EU-Kommission elektronisch eingereicht.
Bei der Erstellung des finanziellen Verwendungsnachweises (Financial Statement) unterstützt Sie die Abteilung 7.2. Das periodic reporting wird 60 Tage vor Einreichungsfrist von der EU-Kommission bekannt gegeben. Bitte kontaktieren Sie die jeweilige Ansprechpartner*in mindestens 3 Wochen vor Ablauf der Einreichungsfrist. Das Financial Statement wird vom Financial Signatory (FSIGN) in Abteilung 7.2 unterzeichnet und an den Koordinator /die EU übermittelt.
Sonderregelung bei Marie S. Curie Projekten
Marie S. Curie Projekte werden nach Unit Costs abgerechnet. Berechnungsgrundlage sind die Researcher Monate, in denen Sie einen Marie Curie Fellow beschäftigt haben.
Maßgeblich für die Abrechnung ist also die Beschäftigungsdauer eines Marie Curie Research Fellows, nicht die tatsächlichen Kosten, die in diesem Zusammenhang auch nicht nahgewiesen werden müssen. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass das Projekt planmäßig verlaufen ist. Waren z.B. Workshops vorgesehen, muss bei einer Prüfung ersichtlich sein, dass diese stattgefunden haben.
Ergeben sich während der Projektlaufzeit Änderungen (z.B. Wechsel bei den Projektpartnern, Änderungen bei relevanten Kontaktdaten, zusätzliches Subcontracting, andere Verteilung der Arbeitspakete etc.), die Auswirkungen auf den Annex I (Description of Action) haben, zieht das eine Änderung des GAs in Form eines Amendments nach sich. Hierzu meldet der Koordinator (sofern es sich um ein Projekt mit mehreren Partnern handelt) die gewünschte Änderung an die EU. Diese leitet dann über das Funding&Tenders Portal den Amendment-Prozess ein.
Die EU-Kommission gewährt nur in Ausnahmefällen und nach ausführlicher Begründung eine kostenneutrale Verlängerung des Projektes, wie z.B. bei Ereignissen, die bei Unterzeichnung des Grant Agreements nicht vorhersehbar waren (Krankheit, etc.). Kostenneutrale Laufzeitverlängerungen aus persönlichen Gründen (Mutterschutz etc.) sind im Verbundbereich, anders als bei den Individualmaßnahmen ERC und MSCA IF, nicht möglich.
Bei Verbundprojekten ist eine kostenneutralen Laufzeitverlängerung (max. 6 Monate) auch deshalb schwierig, weil die Gründe für die Verlängerung das komplette Konsortium betreffen müssen. Bei ERC-Projekten kann eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung in Ausnahmefällen auch mehr als 6 Monate betragen.
Corona-bedingte Laufzeitverlängerungen hat die EU-Kommission in vielen Projekten zugelassen. Nähere Informationen finden Sie unter der FAQ-Seite1721 der Kommission.
Zusätzliche Arbeiten oder wenn Berichtsabgabefristen der EU-Kommission nicht eingehalten werden können, reichen als Begründung für eine Laufzeitverlängerung des Projektes grundsätzlich nicht aus. Sollte sich in Ihrem Projekt eine Verzögerung abzeichnen, kontaktieren Sie bitte ihre jeweilige Ansprechpartner*in aus der Abteilung 7.2.
Beim Bewerbungsprozess bei Eurostat für den Zugang zu Datensätzen benötigen Sie eine Referenznummer der Universität Bonn ("recognized research entity"): 2014/191/DE
Eine ausführliche Anleitung zum Antragsverfahren finden Sie hier18.
Sobald Ihr Antrag die ersten beiden Reviews durchlaufen hat, muss der paraphierte und von Ihnen selbst unterzeichnete Vertrag noch von Frau Dr. Pag als "contact person" unterschrieben werden. Bitte melden Sie sich zunächst in Abt. 7.2, um den Prozess in die Wege zu leiten.
Wichtige Downloads
Ihre Ansprechpersonen im Drittmittelservice und Projektmanagement
Dr. Mike Janßen
David Sabel
Jana Schiewe
Consortium Agreement
Der Konsortialvertrag (Consortium Agreement, CA) regelt die Rechte und Pflichten der Projektpartner untereinander. Er enthält etwa Bestimmungen zur internen Organisation und Entscheidungsfindung, zu finanziellen Fragen und zum Umgang mit geistigem Eigentum. Für die meisten EU-Projekte ist der Abschluss eines Konsortialvertrags verpflichtend. Bitte wenden Sie sich an die Stabsstelle Forschungsverträge, sobald Ihnen ein Konsortialvertrag übersandt wird oder Sie Koordinator*in eines EU-Projektes sind. Wir unterstützen Sie bei der Vertragserstellung und Verhandlung.
Ihre Ansprechperson in der Stabsstelle Forschungsverträge
Mirco Theiner
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Gutachter*in bei der EU
Die EU-Kommission benötigt Ihre Unterstützung als fachliche Expert*innen im Rahmen von Horizont Europe zur Bewertung von Förderanträgen.
Europäische Hochschule
Die Universität Bonn wurde als europäischen Hochschule ausgezeichnet und ist Teil des Konsortiums NeurotechEU