Ihr Projekt mit Stiftungen, DAAD und weiteren Fördermittelgebern

Unser Service für Ihr Projekt mit Stiftungen, DAAD und weiteren Fördermittelgebern

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Fördermittelgebern für Ihr Vorhaben sowie bei der Antragstellung und begleiten das Projekt während der Laufzeit bis zum Projektabschluss.

Aktuelle Ausschreibungen

Suche_colourbox_cb_21012898.jpg
© colourbox

Sie sind auf der Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten? Es gibt zahlreiche öffentlich zugängliche Datenbanken, in denen Sie sich einen ersten Überblick über mögliche Fördermöglichkeiten verschaffen können und Ihre Suche z.T. individuell nach Ihren Bedürfnissen filtern können.

Die Beratung

Gerne beraten wir Sie allgemein und individuell zu Stiftungen sowie weiteren Fördermittelgebern und ordnen Ihre Projektidee in das geeignete Förderprogramm ein. 

  • allgemeine Auskünfte 
  • bedarfsgerechte Zusammenstellung von Informationen
  • Prüfung der Antragsberechtigung und -voraussetzung

Der Antrag

Wenn Sie eine konkrete Antragstellung planen, unterstützen wir Sie gerne von der Planung an bis zur Einreichung.

  • Rechecherieren der Leitfäden und Informationen
  • Unterstützung bei der Budgetplanung
  • Koordination von Unterstützungszusagen durch das Rektorat
  • Einholen von Unterschriften der Hochschulleitung
  • Durchsicht der Anträge
  • Unterstützung bei elektronischen Einreichungsverfahren
  • Unterstützung bei ethischen Aspekten

Weitere Aspekte

Wir koordinieren gerne die Einbindung der Expertise weiterer Bereiche, die für Ihre Antragstellung von Bedeutung sind.


Besonderheiten

DAAD-Förderungen

Wir beraten Sie gern zu Forschungsanträgen für promovierte Wissenschaftler*innen an den DAAD.

Fragen zu DAAD-Anträgen für Studierende und zu DAAD-Partnerschaftsprojekten beantwortet das Dezernat Internationales.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt den Leitfaden des DAAD.

Arbeitgebererklärung

Für Projektanträge, die die Finanzierung der eigenen Stelle beinhalten, benötigen Sie für einige Fördermittelgeber zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrags eine Arbeitgebererklärung, die wir Ihnen gerne ausstellen.

  • Fördermittelgeber und Förderlinie
  • Titel des Projektes
  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Arbeitsplatz- und Grundausstattungszusage der Leitung des aufnehmenden Instituts

Verwaltungskostenpauschale

Oft ist es möglich eine Verwaltungskostenpauschale zu beantragen. Dies ist zum Beispiel in einigen Programmlinien der Alexander von Humboldt-Stiftung der Fall. Bitte überprüfen Sie dies vor Antragseinreichung und schöpfen Sie diese Möglichkeit ggf. voll aus. Bei Unklarheiten sprechen Sie uns einfach frühzeitig an.

US-Flagge_colourbox_cb_2984850.jpg
© colourbox

Ausländische Fördereinrichtungen

Wenn Sie einen Antrag auf Förderung bei einer ausländischen Fördereinrichtung planen oder sich an einer Antragstellung von internationalen Partnern beteiligen möchten, gibt es einige administrative Besonderheiten, die zu beachten sind.

Wichtige Besonderheiten

Sollten Sie als Mitantragsteller*in um einen "Letter of Intent" gebeten werden, wenden Sie sich bitte an uns.

US-amerikanische Universitäten haben oft eigene Vorlagen für solch einen LoI. Gerne können Sie diese an uns weiterleiten, damit wir sie für die hiesigen Gegebenheiten anpassen können.

Teilweise bitten US-amerikanische Universitäten, die als Hauptantragsteller fungieren, die Mitantragsteller um das Ausfüllen eines Fragebogens mit vielen administrativen Details. Gern unterstützen wir Sie beim Ausfüllen dieser Fragebögen. Da zuvor oft uniintern rechtliche Fragen geklärt werden müssen, bitten wir um mind. zwei Wochen Vorlaufzeit.

Identifikationsnummern wie die DUNS Nr. finden Sie im Intranet auf der Seite der Abt. 5.3.   

Bitte erkundigen Sie sich, ob die Fördersummen in € ausgeschüttet werden kann. Sollte das nicht der Fall sein, beachten Sie bitte, dass die Fördersumme Kursschwankungen unterliegt. Um Verluste zu vermeiden, beantragen Sie bitte unbedingt einen Fremdwährungszuschlag von 15%.

Insbesondere bei der Planung von Forschungsaufenthalten im Ausland und der Beschäftigung von z.B. Hilfskräften vor Ort, beachten Sie bitte unbedingt das Rundschreiben 52/2017 zur Abwicklung von Sachkostenabschlägen in Drittmittelprojekten. So kann vermieden werden, dass Dokumente fehlen, die im Nachgang schwer zu bekommen sind oder Fristen versehentlich verstreichen.

 

Ihre Ansprechperson in der Förderberatung

Avatar Waßmann

Dr. Kati Waßmann

Dipl. Biol.

0.005

Poppelsdorfer Allee 47

53115 Bonn

+49 228 73-3068

Bürozeiten

  • Montag
    09.00 - 12.00 Uhr
  • Dienstag
    09.00 - 15.00 Uhr
  • Mittwoch
    09.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag
    09.00 - 15.00 Uhr

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© colourbox

Nach der Bewilligung

Nach der Bewilligung Ihres Projektes bieten wir gerne ein Kick-off Meeting zum Projektstart an. Hier können die für das Projekt relevanten Informationen ausgetauscht werden, während sich Projektleitung und Projektmanager*in kennenlernen. Wir unterstützen Sie in allen Aspekten des Projektmanagements, damit Sie sich auf Ihre Forschung fokussieren können.

Unser Service für Ihr Drittmittelprojekt:

  • Ansprechpersonen für Geldgeber und Projektleitende an der Uni Bonn 
  • Mittelabruf und Controlling
  • Unterstützung in der Erstellung des Zahlenmäßigen Verwendungsnachweises

Wichtige Hinweise zur Projektabwicklung mit Stiftungen (Alexander von Humboldt-Stiftung, Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung, DBU-Stiftung, Fritz Thyssen Stiftung, Stifterverband, Volkswagen-Stiftung und sonstigen Stiftungen)

Ihr Projektantrag ist bewilligt worden und Ihnen liegt die Zusage der Stiftung zur Drittmittelförderung vor. Gratulation!
Die Abteilung 7.2 der Universitätsverwaltung begleitet Sie im weiteren Projektlebenszyklus und berät Sie in Bezug auf die administrative und finanzielle Abwicklung des Projektes.

Bitte leiten Sie die vollständigen Unterlagen zum bewilligten Projekt an Ihre*n Ansprechpartner*in der Abteilung 7.2 weiter:  

  • Bewilligungsschreiben der geldgebenden Stiftung
  • alle Anhänge zum Bewilligungsschreiben (Förderrichtlinien, Formularvorgaben etc)
  • Projektantrag, auf den sich die Bewilligung bezieht
  • Finanzierungsplan zum Projekt

Wir richten Ihr Projektkonto entsprechend der Bewilligungszusage ein und vergeben eine Projektnummer/ein PSP-Element, über das Sie Einblick in das Drittmittelkonto, die Mittelverfügbarkeit sowie alle dem Projekt zugewiesenen Buchungen nehmen können.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die administrative Abwicklung zur Verfügung und bieten Ihnen eine persönliche Beratung im Rahmen eines Kick-Off-Gesprächs an.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die administrative und finanzielle Abwicklung des Projektes zur Verfügung.

Auf Nachfrage erstellen wir Ihnen eine Kostenkalkulation für das aus dem Projekt finanzierte Personal, um die Personalbudgetverfügbarkeit über die Projektlaufzeit besser planen zu können.

Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft über den finanziellen Status Ihres Projektes in Bezug auf Budgetverfügbarkeit, Personalkostenfestlegungen, verausgabte Mittel sowie den aktuellen Kontostand.

Die laut Bewilligungsschreiben der Stiftung bereitgestellten Mittel werden im Verlauf der Projektlaufzeit beim Geldgeber abgerufen oder quartalsweise zugewiesen (Alexander von Humboldt-Stiftung). Dies erfolgt auf Grundlage eines vereinbarten Zahlungsplans.

Die Vorbereitung der Mittelabrufe/Zuweisungen sowie die Generierung einer erforderlichen Belegnummer für den Überweisungsverwendungszweck übernimmt gerne Ihr/e Ansprechpartner*in der Abteilung 7.2.

Bitte beachten Sie die Formatvorgabe einzelner Geldgeber.

Zum Projektabschluss ist ein Nachweis über die Verwendung der abgerufenen Mittel gegenüber dem Geldgeber zu erbringen.

Je nach Bewilligungszusage und Förderrichtlinie der Stiftung, ist darüber hinaus ein jährlicher Zwischennachweis über die Mittelverwendung zu erbringen.

Bitte beachten Sie die Formatvorgabe einzelner Geldgeber.

Die Erarbeitung des Verwendungsnachweises erfolgt in Abstimmung zwischen Projektleitung und Abteilung 7.2.

Jedes Projekt ist mit einer festen Laufzeit verbunden und endet somit zu einem in der Bewilligung festgelegten Datum. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nur mit Zustimmung des Geldgebers möglich.

Der inhaltliche Abschluss des Projektes wird mit dem sachlichen Abschlussbericht von der Projektleitung gegenüber dem Geldgeber dokumentiert.

Den finanziellen Projektabschluss stellt der Verwendungsnachweis für den Geldgeber dar.

Administrativ kann ein Projekt und somit das Projektkonto bei der Universitätsverwaltung geschlossen werden, sobald das Projektkonto ausgeglichen und im Anschluss gesperrt ist.

Wichtige Hinweise zur Projektabwicklung von DAAD-Projekten

Spricht der DAAD eine Bewilligung aus, ist der Abschluss eines (Form-)Zuwendungsvertrages erforderlich. Die Befugnis für die Unterzeichnung der Zuwendungsverträge liegt bei Dezernat 7 im Auftrag des Kanzlers. Bitte senden Sie die Verträge entweder in zweifacher Ausfertigung per Post oder in eingescannter Form an die zuständige Ansprechperson, die sowohl die Unterzeichnung als auch die Übersendung an den DAAD in die Wege leitet. Fügen Sie bitte den zugrunde liegenden DAAD-Finanzierungsplan bei.

Der Vertrag ist erst nach erfolgter Unterzeichnung durch den DAAD gültig. Vor diesem Datum erforderliche Ausgaben bzw. Personaleinstellungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch den DAAD (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).

Die Mittelabrufe erfolgen grundsätzlich über das DAAD-Portal durch die Projektleitung oder deren Assistenz. Als Verwendungszweck ist zuvor in der Faktura-App eine Belegnummer zu generieren. (Damit nicht automatisch ein Rechnungsversand erfolgt, bitte zusätzlich in der App ‚keine Rechnung‘ vermerken.)

Die Mittel dürfen je nach Programm für die voraussichtlichen Ausgaben der nächsten 6 bzw. 8 Wochen beim DAAD angefordert werden. 

Grundsätzlich sind für die Bewirtschaftung der DAAD-Projekte die spezifischen Förderbedingungen des jeweiligen Programmes maßgeblich. Für die Abrechnung von bewilligten Pauschalen beachten Sie bitte zusätzlich:

A) Reine Pauschalbewilligungen (PPP)

  • Abrechnung der Reisekosten als Dienstreise nach Landesreisekostengesetz über die Reisekostenstelle
  • Dem DAAD sind nur die abrechnungsfähigen Pauschalen nachzuweisen
  • Positive/negative Kassenbestände werden bei Projektabschluss ausgeglichen

B) Mobilitäts-und Aufenthaltspauschalen in diversen Programmen für

  • Projektpersonal und Gäste: Abrechnung der Reisekosten als Dienstreise nach Landesreisekostengesetz über die Reisekostenstelle Die Pauschalen des DAAD werden nicht an die Reisenden ausbezahlt.
  • Geförderte Personen: Abrechnung entweder nach Fördersätzen des DAAD pauschal oder nach tatsächlich angefallenen Kosten mit Belegen.
  • Mit den Aufenthaltspauschalen deckt der DAAD alle entstandenen Reisekosten der Universität Bonn pauschal ab. Über die Pauschalen hinausgehende Reisekosten müssen anderweitig finanziert werden.

Die Verpflegung der Teilnehmer*innen während einer Maßnahme muss durch Aufenthalts-/ Verpflegungspauschalen abgedeckt werden. Es können keine zusätzlichen Cateringkosten/extra Verpflegungskosten beantragt bzw. abgerechnet werden (z.B. Buffet bei einer Veranstaltung). Grundsätzlich ist die Bewirtungsrichtlinie der Universität Bonn zu beachten.

Die Verwendungsnachweise sind jährlich durch die Projektleitung bzw. deren Assistenz zu erstellen. Dazu tragen Sie bitte die erforderlichen Angaben im DAAD online-Portal ein und stimmen Ihre Zahlen zunächst mit Ihrer Ansprechperson ab. Sobald alles geklärt ist, reichen Sie den Nachweis mit Unterschrift der Projektleitung als pdf-Datei bei Ihrer Ansprechperson der Abt. 7.2 zur Prüfung ein. Ihre Ansprechperson kümmert sich um die Einholung der Unterschrift der internen Prüfeinrichtung. Sobald Ihr Verwendungsnachweis durch die interne Prüfeinrichtung unterschrieben ist erhalten Sie den Nachweis per E-Mail zum Hochladen im Online-Portal wieder zurück.



Ihre Ansprechpersonen im Drittmittelservice & Projektmanagement

Avatar Janßen

Mike Janßen

Bei Fragen zu EU-Verbundprojekten und Internationaler öffentlicher Geldgeber unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-7692

Avatar Galwas

Monika Galwas

Bei Fragen zu Projekten der Krupp- und der Thyssen-Stiftung unterstütze ich Sie gerne. Ich bin Do. und Fr. erreichbar.

+49 228 73-7612

Avatar Kornatz

Caroline Kornatz

Bei Fragen zu Projekten des Stifterverbands, der DBU, der VW- und der B-IT-Stiftung sowie Intern. Priv. Geldgeber unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-5712

Avatar Schultz

Dörte Schultz

Bei Fragen zu Projekten der AvH-Stiftung und sonst. Stiftungen unterstütze ich Sie gerne. Ich bin Mo.-Do. erreichbar.

+49 228 73-9457

Avatar Weber

Bärbel Weber

Bei Fragen zu Projekten des DAAD unterstütze ich Sie gerne. Ich bin Mo.-Mi. vormittags und Do. ganztätig erreichbar.

+49 228 73-9728


Ihr Kooperations- und Weiterleitungsvertrag

Bei Verbundprojekten wird in aller Regel ein Kooperations- oder Weiterleitungsvertrag notwendig, weshalb Sie möglichst frühzeitig mit dem Vertragsmanagement in Kontakt treten sollten.

Ihre Ansprechperson für Forschungsverträge

Avatar Theiner

Mirco Theiner

Bei allen Fragen zu Ihrem Kooperationsvertrag unterstütze ich Sie gerne.

+49 228 73-54090

Lesen Sie auch

Unser Forschungsprofil

Lernen Sie unsere sechs transdisziplinären Forschungsbereiche (TRAs) und ihre spannenden Projekte kennen.

Qualifizierungsangebote

Sie interessieren sich für Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Coaching für Forschende?

Transfercenter enaCom

Sie suchen Beratung zu Transfer und Gründungsvorhaben, Start-ups oder Co-Working Möglichkeiten?

Wird geladen