Koordinierungsstelle Großgeräte
Wir unterstützen Ihren Antrag für ein Forschungsgroßgerät oder ein Gerätezentrum von der Antragstellung über die Beschaffung bis zur finanziellen Abwicklung mit unseren Serviceangeboten.
Forschungs-Großgeräte nach Art. 91b GG
Die DFG stellt im Rahmen des Förderprogramms "Forschungsgroßgeräte" nach Art.91b GG investive Mittel zur anteiligen (50%) Finanzierung von Forschungsgroßgeräten an Hochschulen zur Verfügung. Die Investitionsvorhaben für die Hochschulforschung müssen sich durch besondere wissenschaftliche Qualität und überregionale Bedeutung auszeichnen.
Anerkannte Forschungsgroßgeräte werden darüber hinaus zu 40% vom MKW NRW und zu 10% von der Universität finanziert.


Großgeräte der Länder
Im Rahmen des Programms „Großgeräte der Länder“ werden Großgeräte an Hochschulen und Universitätsklinika durch die Bundesländer bzw. Hochschulen finanziert. Die DFG begutachtet im Auftrag der Länder Großgeräte aus diesem Programm.
Anerkannte Großgeräte der Länder werden zu 90% vom MKW NRW und zu 10% von der Universität finanziert.
Großgeräteinitiativen
Im Rahmen von Großgeräteinitiativen können aufwändige Großgeräte mit herausragender, innovativer Technik und dem Ziel der Förderung von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fragestellungen beantragt werden.
Ideen und Vorschläge für die Einrichtung einer Großgeräteinitiative kommen aus der Wissenschaft und werden in Form von strukturierten Konzepten eingereicht. Das Konzept begründet, warum die DFG eine bestimmte Technologie im Rahmen einer Großgeräteinitiative fördern sollte. Es erklärt die Bedeutung der vorgeschlagenen Gerätetechnologie für die erkenntnisorientierte Forschung und benennt deren Zielgruppe innerhalb der Wissenschaft. Dabei wird beschrieben, inwieweit diese Gerätetechnologie sich von bereits verfügbaren Technologien und Geräten absetzt und worin die besondere Relevanz, Originalität und Aktualität der Forschung besteht, die durch die Großgeräteinitiative ermöglicht werden soll.
Gerätezentren
Im Förderprogramm „Gerätezentren - Core Facilities“ stehen Nutzungs- und Managementkonzepte im Vordergrund, um eine Professionalisierung des Betriebs und des Managements von Gerätezentren zu fördern und die Bildung von stabilen Strukturen für die Nutzung dieser Zentren zu unterstützen. Das Programm zielt auf ein verbessertes Nutzungsangebot und eine bessere Zugänglichkeit von gerätebezogenen Forschungsinfrastrukturen – auch für externe, von anderen Einrichtungen stammende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Die Bereitschaft der antragstellenden Hochschule, das betreffende Zentrum finanziell mit Personal- und Sachmitteln zu unterstützen und auch nach Förderende weiterzuführen, wird vorausgesetzt. Die maximale Förderdauer eines Gerätezentrums beträgt fünf Jahre. Hochschulen können für diesen Zeitraum Mittel in einem Umfang von i.d.R. bis zu 150.000 Euro pro Jahr beantragen.
Projektantrag
Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie eine Antragstellung planen.
Antragsvorbereitung
Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gern rund um den Prozess der Antragstellung:
- allgemeine Auskünfte zu Großgeräteanträgen
- bedarfsgerechte Zusammenstellung von Informationen
- formale Prüfung von Anträgen
- Einholen der von der Hochschulleitung erforderlichen Unterschrift
- Weiterleitung der Antragsunterlagen an das MKW NRW
- Einbindung von Dez. 4 für bauliche Aspekte
Beschaffung
Im Bewilligungsfall begleiten wir Sie beim Beschaffungsprozess.
- Prüfung und Genehmigung der SRM-Bestellung
- Rechnungsprüfung
Günther Weber
Abwicklung
Nach Bewilligung des Projekts unterstützen wir Sie in allen Aspekten des Projektmanagements.
- Mittelabruf und Controlling
- Unterstützung in der Erstellung des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises
Wichtige Dokumente
Bitte erstellen Sie Ihren Antrag entsprechend der Vorgaben der DFG und verwenden Sie die vorgesehenen Antragsvorlagen. Auf den hier verlinkten Seiten der DFG finden Sie sämtliche erforderliche Merkblätter, Hinweise und Antragsvorlagen.
Kontakt
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