Orientierung vor dem Studium

Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können sich schon vor Aufnahme des Studiums über die Vergaberegeln und mögliche Sonderanträge informieren, die es bei der Bewerbung für einen Studienplatz gibt.


Allgemeine Informationen 

Bewerbungsverfahren bei hochschulstart.de

Die Vergaberegeln in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen sowie im Dialogorientierten Serviceverfahren (beides auf hochschulstart.de) und deren Auswirkungen auf die Teilhabe behinderter oder chronisch kranker Studienbewerber*innen finden Sie in der FAQ-Liste der IBS (Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerkes).

Bewerbungsguide der Universität Bonn

Die Bewerbung zum Studium an der Universität Bonn erfolgt online. Der Bewerbungsguide der Universität Bonn leitet Sie Schritt für Schritt zum passenden Bewerbungsverfahren. Wer aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Sonderantrag stellen möchte, markiert das entsprechende Feld im Online-Antrag. Die dazu gehörigen Nachweise werden möglichst zeitgleich - spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist - in Papierform beim Studierendensekretariat eingereicht. 

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.


Sonderanträge

Häufig ergeben sich während der Schulzeit Benachteiligungen, die schlechtere Abiturnoten und längere Schulzeiten zur Folge haben können. Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum formellen (Online-) Zulassungsantrag Sonderanträge stellen. Dabei orientieren sich alle Zulassungsverfahren an den Vorgaben bzw. Kriterien von „hochschulstart“ (Stiftung für Hochschulzulassung > Bewerbersupport). Bei der Prüfung dieser Sonderanträge werden sehr strenge Maßstäbe angelegt, aber in begründeten Einzelfällen ist eine Verbesserung der Zulassungschancen möglich durch folgende Anträge:

01.

Verbesserung der Durchschnittsnote

Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen. Diese Umstände dürfen von Ihnen nicht selbst zu vertreten sein.

02.

Verbesserung der Wartezeit

HINWEIS: Antragstellung ab dem SS 2023 nicht mehr möglich!

Mit diesem Sonderantrag konnten Sie Umstände geltend machen, die Sie daran gehindert haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben. Diese Umstände durften von ihnen nicht selbst zu vertreten sein.

03.

Härtefall

Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die ggf. Ihre sofortige Zulassung zum Studium erfordern.

Weitere Bewerbungsanliegen

In einigen Studiengängen (z. B. Medizin, Psychologie) bestehen auch in den höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen, d. h. auch bei einem Wechsel der Hochschule oder des Studiengangs ist eine Studienplatzbewerbung erforderlich. Studienplätze können nur dann vergeben werden, wenn in dem betreffenden Semester durch Abbrecher*innen eine bestimmte festgelegte Studienplatzzahl unterschritten wird.

Im Falle einer anerkannten Schwerbehinderung erfolgt eine bevorzugte Zulassung.

Wenn keine Schwerbehinderung vorliegt, aber aus gesundheitlichen Gründen eine zwingende Ortsbindung an Bonn gegeben ist, können Sie einen Antrag stellen, der mit einem fachärztlichen Gutachten untermauert sein muss. Aus diesem muss nachvollziehbar hervorgehen, aus welchen Gründen die fachärztliche Behandlung nur am gewünschten Studienort möglich ist. Einfache ärztliche - auch fachärztliche - Bescheinigungen und Atteste reichen nicht aus.

Die Bewerbung zu den Master-Studiengängen erfolgt direkt über den jeweiligen Fachbereich; bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die jeweilige Fachstudienberatung.


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