Bonn SDG Fellowships

Personenförderung

Einladung von Wissenschaftler*innen bevorzugt aus Afrika, Lateinamerika und Süd(ost)asien zu Themen im Bereich Sustainable Development Goals (3–12 Monate).

Einreichungsfrist

Für einen Maßnahmenbeginn frühestens im Januar 2025 und spätestens im Juli 2025:

30. April 2024

Förderbedingungen

Die Ausschreibung richtet sich an Professor*innen der Universität Bonn, die gemeinsam mit einem Fellow (ab post-doc Niveau) zu einem der Sustainable Development Goals (SDGs) forschen möchten, wie sie von den Vereinten Nationen im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vorgegeben wurden. Die eingeladenen Wissenschaftler*innen sollen an der Universität Bonn für ein oder zwei Semester gemeinsam mit einem*einer Professor*in der Universität Bonn forschen und unterrichten.

Regionaler Fokus

Aktuell hat die Universität Bonn eine Vielzahl an Kooperationen mit Universitäten und Forschungseinrichtungen in Afrika, Asien und Lateinamerika. Wie der SDG-Index zeigt, stellt die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele viele Länder dieser Regionen vor besondere Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des 17. Nachhaltigkeitsziels „Partnerschaften zur Zielerreichung“ richten sich die Bonn SDG Fellowships daher bevorzugt an Forscher*innen aus den genannten Regionen. Das Ziel ist es, talentierte Forschende zu unterstützen und durch sie Netzwerke aufzubauen und zu verstärken.

Die Förderdauer umfasst mindestens 3 und höchstens 12 Monate.

Promovierte Wissenschaftler*innen (mit ausländischer Staatsangehörigkeit), die von Bonner Professor*innen zur gemeinsamen Forschung eingeladen werden. Die Fellows sollten auch über den Aufenthalt in Bonn hinaus längerfristig an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in den o.g. Regionen forschen und/ oder lehren sowie ausgewiesene Expertise in einem Forschungsfeld aus dem thematischen Spektrum der SDGs nachweisen können.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Vermittlung von Professor*innen an interessierte Fellows vornehmen können.

Bereits geförderte Personen und Projekte

Die Förderung umfasst:

  • eine Reisekostenpauschale (abhängig vom Herkunftsland)
  • ein Stipendium in Höhe von 3.000 € pro Monat
  • monatliche Zuschläge für mitreisende Ehepartner bis zu 300 € und pro Kind bis zu 250 €
  • ein Forschungskostenzuschuss in Höhe von bis zu 500 € pro Monat.

Die Förderdauer umfasst mindestens 3 und höchstens 12 Monate. Bitte beachten Sie zur Kalkulation der Kosten die Hinweise im Finanzierungsplan (Excel-Tabelle als Download, die Sie bitte hierfür nutzen).

Begutachtung in zwei Teilbereichen:

  1. Akademische Qualität und gegenseitiger Nutzen (50 %): Qualität des Forschungsprojekts, Bezug zu den Sustainable Development Goals (SDGs), Relevanz des Themas für die Herkunftsregion des Fellows, Ein- und Anbindung des Fellows an das Gastinstitut (Infrastruktur, Arbeitsplatz etc.) und in das akademische Leben und an der Universität Bonn und sein Beitrag dazu (z.B. durch öffentliche Vorträge, Seminare oder Kolloquien);
  2. Strategische Relevanz und Potential für langfristige Kooperation (50 %):
    Bestehende Verbindung zwischen dem Fellow/ der Heimatuniversität und der Universität Bonn, Pläne für künftige Kooperationsprojekte und Partnerschaft zwischen Fellow/ Heimatinstitut und der Universität Bonn, Bedeutung des Projekts für das Forschungsprofil der Universität Bonn, Beitrag zur Wissenschaftskommunikation und öffentlichen Wahrnehmung

Bei Punktegleichstand von Anträgen erhält der Teilbereich „Akademische Qualität und gegenseitiger Nutzen“ eine stärkere Gewichtung.

Begutachtung

  • Vorbegutachtung: anonym, durch unabhängigen Gutachter*innen der Universität.
  • Finale Entscheidung: Die Vorbegutachtung wird durch eine Auswahlkommission, bestehend aus Mitgliedern der Universität diskutiert und abschließend entschieden
  • Abhängig von der Anzahl der beantragten Fördersummen können in der Förderlinie bis zu fünf Anträge gefördert werden
  • Bewilligungsquote 2021: 35 gültige Anträge, drei Förderungen

Der Antrag muss von einer hauptberuflichen Professorin bzw. einem hauptberuflichen Professor der Universität Bonn gemeinsam mit der bzw. dem Fellow gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Vermittlung von Professor*innen an interessierte Fellows vornehmen können.

  • Online-Formular
  • Projektbeschreibung (PDF, max. 8 Seiten), bestehend aus
  1. Kurzbeschreibung des Projektes (max. 250 Worte) für Leser*innen unterschiedlicher Fakultäten und Fachbereiche
  2. Skizze des Forschungsprojekts, das während des Aufenthalts in Bonn bearbeitet werden soll; der Antrag sollte auch für fachfremde Gutachter*innen zu verstehen sein
  3. Begründung für die Einladung des Fellows und Beschreibung seines Beitrages für Forschung und/ oder Lehre an der Universität Bonn;
  4. Darstellung der Aktivitäten, durch die der Fellow das universitäre Leben der Universität Bonn während seiner Zeit hier bereichert;
  5. Beschreibung der bisherigen Kooperation zwischen Antragsteller*in und Fellow;
  6. Darstellung der Einbindung des Fellows in das Gastinstitut (Arbeitsplatz, Beteiligung an Lehr- und Forschungsaktivitäten);
  7. Darstellung der Nachhaltigkeit: (a) Plan für den Outcome des Aufenthalts, (b) Plan für die zukünftige Weiterentwicklung der Kooperation.

Kontakt

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Mira Christ-Zöller

Partnerschaften und internationale Forschende

2.002

Poppelsdorfer Allee 102

53115 Bonn


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